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Versicherung Händler Unfall auf dem Hof
Hallo,
folgende Situation:
nagelneuer Benz mit 600km runter meldet Lichtmaschine defekt
Wagen wird in die Werkstatt geschleppt
drei Tage später soll er abgeholt werden in der Tiefgarage des Händlers ist jemand in den Wagen gedonnert hinterer Kotflügel und Türe rechts total platt (in die Garage können nur Mitarbeiter keine Kunden etc.)
Werkstatt übernimmt natürlich die Reperatur aber kann man auf den Austausch durch Neuteile bestehen? Ich sehe es nicht ein ein nagelneues Auto mit ausgebeulten und nachlackierten Teilen zu akzeptieren
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40 Antworten
Gutachter anrufen
Grüße
Schreddi
Je nach Höhe des Schadens kann bei einem Neuwagen (max ca. 1000km / Zulassung 1 Monat) die Reparatur abgelehnt und ein Neuwagen verlangt werden.
der Werkstattmeister meinte:
ja was wollen sie eigentlich ein neues Auto kann ich ihnen nicht geben
Hi,
naja - das hat der Werkstattmeister aber nicht zu entscheiden
In dem Fall würd ich tatsächlich mal nen Gutachter aufsuchen und die Werkstatt bitten, die entsprechende Versicherung zu informieren - dort kannst du dann deinen begutachteten Anspruch geltend machen.
Grüße
Schreddi
PS: Externer Gutachter ist klar...
schließe Dich pv125 an und verlange einen Neuwagen!
meine Meinung
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
schließe Dich pv125 an und verlange einen Neuwagen!
meine Meinung
Ohne Klage? *gg*
Grüße
Schreddi
doch, aber erst nach Deckungszusage der RS an den RA, der regelt dann alles weitere
zuvor sollte der Werkstatt aber auf jeden Fall die Gelegenheit gegeben werden, die Sache außergerichtlich zu regeln
eigener Gutachter hat die Sache mittlerweile angesehen Schaden in Höhe von 7000 Euro dazu noch 2000 Euro Wertverlust durch den Schaden wenns geschweisst wird. Wird wohl beim Anwalt landen
Und warum nicht ein repariertes Auto (was ja nicvht ausgebeult ist, das is ja Unsinn) und den Wertverlust. den du ausgezahlt bekommst?
Grüße
Schreddi
weil laut Händler und Gutachter das ganze nicht ausgetauscht werden kann da sie wohl sonst den halben Wagen austauschen müssten (blechtechnisch gesehen)
Naja, das ist ja kein Argument, es nicht doch zu machen.
Wenn du damit nicht zufrieden bist, steht es dir ja frei, ein Gegengutachten zu beauftragen (auf dessen Kosten, wenn es nix nützt, du aber sitzen bleiben kannst) sowie anwaltliche Hilfe einzuholen,
Wenns fachgerecht repariert wurde seh ich aber auch keinen Grund, dir unbedingt nen Neuen zu geben.
Grüße
Schreddi
Gutachter ist von mir bestellt worden.
Weil ich den Wagen in maximal 11 Monaten eh wieder abgestossen hätte und es besonders gut bei jungen Gebrauchtwagenkäufern kommt, wenn der Wagen schon mit vielleicht bis dahein 10tkm einen Unfall hatte und das mit 2000 Euro nie ausgeglichen ist.
Du zweifelst also an deinem Gutachter - tja, dann hilft tatsächlich nur ein Gegengutachten, da die gegnerische Versicherung sich ja schließlich auch nur auf ein solches berufen kann.
Also schlechte Karten - ansonsten eben besser verhandeln für den Weiterverkauf
Grüße
Schreddi
ich Zweifle nicht an meinem Gutachter ich bezweifle nur das die Werkstatt darauf eingeht die halbe Haut des Autos zu tauschen und auf grund seiner Prognose sehe ich da großen Ärger auf mich zukommen