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Versicherung hat noch nicht gezahlt... Vermietung will geld von mir

Themenstarteram 20. September 2012 um 15:58

Guten Tag,

Vor einer Zeit hat mich jemand angefahren, woraufhin Ich meinen Wagen in der Werkstatt abgegeben habe.

Diese vermittelte mir auch einen Leihwagen ( durch Ihren Partner -> Enterprise ).

Dies alles ging auf Rechnung der Gegnerversicherung. Diese rief mich nach dem "Unfall" an, und teilte mir die Schadensnummer etc mit, welche Ich der Werkstatt übergab.

Heute, rund einen Monat später, erhalte Ich per Post folgende Nachricht von der Autovermietung Enterprise (Also dem Partner(???) der Werkstatt):

Sehr geehrter Kunde,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir bis heute noch keinen Zahlungseingang der Versicherungsgesellschaft für den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag XXXXXXXXXXXXXX feststellen konnten.

Wir möchten deshalb Sie bitten, sich mit der Versicherungsgesellschaft zwecks Begleichung unserer Rechnung in Verbindung zu setzen, um dadurch den Zahlungsprozeß zu beschleunigen.

Sollte dennoch bis zum 27.09.2012 keine Zahlung von der Versicherung eingegangen sein, werden wir uns zwecks der Begleichung der Mietwagenkosten in Höhe von 296,31 € an Sie wenden und Ihnen eine Rechnung für den genannten Betrag zusenden.

 

Sooo.. was mach Ich nun ?

Geht mich sowas überhaupt irgendwas an ? Können die die Kosten tatsächlich einfach so auf mich abwälzen ?

Gibt es Erfahrungen diesbezüglich von jemandem hier ?

Ich werde mich wohl bei der Versicherung melden, und Anfragen.. mehr aber auch nicht. Ist das noch mein Bier, oder ?

Einige Daten:

MEIN Auto: Audi a4

Mietwagen: Audi a3

Werkstatt: Audi Vertragswerkstatt

Verleiher: Enterprise

Gegnerversicherung: Deutsche Internet Versicherung (ja... die heißen wohl so)

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?

Da wird jemandem das Fahrzeug zu klump gefahren und eine Versicherung hat in diesem Fall nunmal die Pflicht zu zahlen.

Wer weiss das schon so genau.

Alles was WIR über diesen Fall wissen ist:"Vor einiger Zeit hat mich jemand angefahren."

Ich würde mir ohne weitere Kenntnis der Umstände dieses Falls diese Aussage nicht zutrauen.

P.S. Hau habe ich aus meiner Sicht ebenfalls keinen.

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Wer die Musik bestellt, bezahlt auch die Rechnung.

Einfach mal bei der Versicherung anrufen und fragen wieso die Rechnung noch offen ist, bzw. was fehlt.

Themenstarteram 20. September 2012 um 16:24

Naja Ich habe doch garnichts "bestellt"?...

Ich wollte nie, dass mein Wagen angefahren wird...

Gilt nicht dieser Grundsatz, dass der Geschädigte so zu behandeln ist, als ob der Unfall nie passiert wäre ?

Ich verstehe einfach nicht, was Ich denn jetzt schon wieder damit zu tun haben soll..

Zitat:

Original geschrieben von JasonFist

 

Ich verstehe einfach nicht, was Ich denn jetzt schon wieder damit zu tun haben soll..

Du hast den Mietvertrag unterschrieben. Du bist Vertragspartner.

Wenn die Versicherung die Werkstatt niht bezahlt, bekommst du von denen auch noch die Rechnung. Weil du hast den Auftrag gegeben und nicht die Versicherung.

Themenstarteram 20. September 2012 um 16:51

Ähh.. Sorry, aber dann könnte doch einfach so jede Gegnerversicherung bei grundsätzlich jedem Fall erstmal nicht bezahlen, oder übersehe Ich jetzt was ?

Vorallem, da die Vermietung die Frist so kurz gesetzt hat...

Wie soll das denn im Bürokraten-Deutschland überhaupt so schnell gehen ?

Ich geh derzeit mal davon aus, dass Ich für den Spaß selbst aufkommen muss... Super

Moin,

 

1. Klär mit der Versicherung ab, warum sie die Mietwagenkosten noch nicht erstattet hat (aber freundlich Bitte, sonst erreichst Du gar nichts)

2. klär mal mit der Werkstatt ab, ob die Vers. dort schon die Repakosten erstattet hat, Abtretung ?

3. Hast Du bei der Werkstatt eine Abtretung unterschrieben, die auch für die Mietwagen Fa. gilt ?

 

Wann war der Unfall ?

Themenstarteram 20. September 2012 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

1. Klär mit der Versicherung ab, warum sie die Mietwagenkosten noch nicht erstattet hat (aber freundlich Bitte, sonst erreichst Du gar nichts)

2. klär mal mit der Werkstatt ab, ob die Vers. dort schon die Repakosten erstattet hat, Abtretung ?

3. Hast Du bei der Werkstatt eine Abtretung unterschrieben, die auch für die Mietwagen Fa. gilt ?

Wann war der Unfall ?

Hallo,

Vielen Dank für den Beitrag. ;)

zu:

1.) Ja, kann nur Heute nicht.. Hab hier kein Netz; und die lächerlich kurze Frist läuft ja weiter.. :(

2.) Werd ich wohl direkt bei der Versicherung mit anfragen. Abtretung gab es, ja.

3.) Ja, galt für beides.

Unfall war vor rund 50 Tagen etwa.

OK, erstmal wichtig für Dich, Anruf bei Vers., warum noch nicht reguliert wurde ?

Danach sofort bei der Autovermietung das Ergebnis vom Anruf bekannt geben, damit u.U. die Frist verlängert wird.

 

Ich meine hier schon mal etwas von der INet Vers. gelesen zu haben, soll wohl auch Schwierigkeiten gegeben haben.

Zitat:

Original geschrieben von JasonFist

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

3. Hast Du bei der Werkstatt eine Abtretung unterschrieben, die auch für die Mietwagen Fa. gilt ?

 

Wann war der Unfall ?

Hallo,

Vielen Dank für den Beitrag. ;)

 

3.) Ja, galt für beides.

Aus Unterschreiben einer Abtretungserklärung folgt nicht, dass der abgetretene Anspruch von der Versicherung auch erfüllt wird.

Dies trifft nur zu, wenn die Versicherung eine Übernahmeerklärung abgegeben hat.

Aus den den Schilderungen des Te ist nicht zu entnehmen, dass diese vorliegt. Es wurde nur eine Schadensnummer übersandt, woraus nicht abgeleitet werden kann, dass die Versicherung bereit ist, die Kosten zu übernehmen.

 

O.

am 20. September 2012 um 19:12

@TE

Dein Fahrzeug wurde im Juli angefahren?

 

Der Schaden an deinem Fahrzeug war nicht sehr hoch?

 

Deine eigene Schätzung belief sich auf 100-200 Euro?

 

Dein Fahrzeug stand 1-2 Tage in der Werkstatt?

 

Und du wunderst dich nicht, dass die Autovermietung dafür gut 300 Euro aufruft?

 

Überlässt du bei der Anmietung deines Mietwagens im Urlaub auch deinem Reisebüro die Auswahl, ohne dich vorher zu erkundigen, was er kostet?

Zitat:

Original geschrieben von JasonFist

Naja Ich habe doch garnichts "bestellt"?...

Natürlich, du hast einen Mietwagen bestellt.

Wenn diesen die Versicherung aus was für Gründen auch immer nicht zahlt wirst Du ihn zahlen müssen, Du warst der Auftraggeber.

Sich dann ggf. vor Gericht mit der Versicherung zu streiten ist nicht Sache des Vermieters, sondern deine.

Du bist übrigens nicht der erste und sicher nicht der ketzte der sich gutgläubig einen Mietwagen nahm, auf dessen kosten er dann sitzen blieb.

Es gibt eben immernoch viele, die eine Versicherung als Selbstbedienungsladen (miss)verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Und du wunderst dich nicht, dass die Autovermietung dafür gut 300 Euro aufruft?

klingt stark nach unfallersatzwagentarif...

Einen Hals hätte ich auf den Audi-Händler und der Autovermietung, weil die das Geld schon riechen und einem am Anfang immer erzählen:

"Machen Sie sich keine Sorgen. Sie haben selbstverständlich einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, zwar eine Klasse unter Ihrem Fahrzeug, aber das übernimmt die gegnerische Versicherung und wir erledigen das alles für Sie und Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Sie, als armer Geschädigter haben ja schon genug Stress durch den Schaden."

Aber wenn die gegnerische Versicherung sich dreht und windet, wird man gepackt und dann interessiert die keine Abtretungsforderung etc und wollen das Geld ruckzuck haben.

Da will man alles richtig machen und meint, dass es der unproblematischste Weg ist und *Tadaa* kriegt man auf den Schaden nochmal ne Rechnung über den Latz geknallt.

Da wundert es mich, dass es einige als "schlecht/böse" ansehen, wenn man von anfang an zum Anwalt geht. Obwohl selbst das noch nicht mal ausschliesst, dass die Versicherung einem alles erschwert.

Abschliessend: Natürlich sind nicht alle Versicherungen bzw nicht alle Sachbearbeiter so.

schönen Gruss

TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Da will man alles richtig machen und meint,

mit dem durchlesen, der auf der abtretungserklärung - rückseitig - abgedruckten agb's könnte man z.b. mal anfangen...anstatt einfach blind etwas zu unterschreiben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Da will man alles richtig machen und meint,

mit dem durchlesen, der auf der abtretungserklärung - rückseitig - abgedruckten agb's könnte man z.b. mal anfangen...anstatt einfach blind etwas zu unterschreiben!

Schon mal einen Patientenbogen für eine Magen-/Darmspiegelung und den bis zum Tode hin möglichen Folgen gelesen? Auf der Vorder- und Rückseite natürlich ;)

Du liest bestimmt auch die an der Kasse ausgehangenen AGB's bei Karstadt, Samen Schmidt und OBI :D

Spass beiseite, ich weiss was du meinst, aber ich finde, dass wenn die o.g. Parteien verbal die Vorteile aufsagen, dass sie dann auch noch die möglichen Nachteile nennen. Man hätte sonst das Gefühl, dass man den Kunden in die Irre führt ;)

 

 

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