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Versicherung kündigt- jetzt dreist wieder da versichern?

Themenstarteram 6. Juni 2007 um 17:28

Hmm, die DAD hat mich ja nach meinem Schaden gekündigt.

Jetzt muss ich bis Freitag das Auto neu versichern.

Aber jeder andere, mir bekannte Online versicherer ist deutlich teurer.

Fast 30% Unterschied zum günstigsten sonstigen im Vergleich zur DAD.

Die sind einfach ideal für meinen Fall.

Die "stören" sich nicht (preislich) an Selbständigen, an teils betrieblich genutzten Fahrzeugen, an LEasing Fzg.

, etc..

Ähnlich günstig ist nur die A24, aber die versichern keine betr. genutzten Fzg.

Jetzt habe ich bei der A24 noch eine SFK8 "rumliegen" und wollte nun einfach online einen Antrag bei der DAD stellen und als Vorversicherer

die A24 angeben; muss ich ja, den SFR will ich ja einsetzen.

Somit wäre der Wagen wieder bei denen versichert.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass die das spitzkriegen und den Antrag ablehnen.

Was meint Ihr-

das Vorgehen ist eigentlich nicht zu beanstanden.

Ich zwinge die ja nicht meinen Antrag anzunehmen, das geschieht ja immer noch freiwillig.

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20 Antworten
am 6. Juni 2007 um 18:08

Hi,

korrekt - ich seh da keinen Grund.

Die Kündigung ist ja nicht personen-, sondern Vertragsbezogen.

Warum die SF8 nicht nehmen - sollte kein Prob darstellen.

Grüße

Schreddi

am 6. Juni 2007 um 18:26

Tach zusammen,

ganz so einfach sehe ich die sache nicht. Die DAD wird aufgrund der Kündigung ans StVA melden, dass die Deckung zum Kündigungstermin aufgehoben ist (indem sie hinterlegte Doppelkarte widerruft). Die nächste Versicherung muss dann eine neue doppelkarte als dekcungsnachweis für die haftpflicht hinterlegen.

versicherst du dich wieder bei der gesellschaft, die dich gekündigt hat, wird ihr bestimmt auffallen, dass sie dir(!) eben dieses Fahrzeug(!) bereits gekündigt hat. Unter diesen umständen bin ich mir nicht sicher, ob sie sogar den gesamten antrag ablehnen darf. Im Zweifel muss sie dir nur die Haftpflicht mit den gesetzlichen deckungssummen gewähren.

Ich halte dieses spiel für riskant. denn wenn keine gültige doppelkarte beim amt liegt, kommst du recht schnell in die gefahr der zwangsstillegung.

die sache mit dem sfr ist auch nicht so ganz koscher. Übertragungen sind eigentlich nur bei fahrzeugwechseln vorgesehen. wenn du hier den richtigen sachbearbeiter triffst, der mal richtig hinsieht, wird er viele fragen stellen. und ab wann die versicherung(en) hier einen (versuchten) betrug anrechnen, kann ich nicht beurteilen.

aber dennoch viel glück

am 6. Juni 2007 um 20:15

Versicherer kündigt-wieder neu versichern

 

Im Zeitsalter der Elektronik musste der ID-Mitarbeiter blind und taub sein, um das nicht zu merken. Die Gesellschaften gehen halt nach der Rentabilität, und wer dann ins Raster fällt, Pech gehabt.

Außerdem wird grundsätzlich beim Vorversicherer angefragt wegen dem SF.

Gallier13

am 6. Juni 2007 um 20:39

Hi,

wenn er die SF8 die noch bei ner anderen Gesellschaft liegt nimmt - dann ist die Vorversicherung kein Prob....

Also - ich seh da nicht wirklich ein Problem - probieren. ;)

"Betrug" würde ich im vorliegenden Fall auch nicht in den Mund nehmen - ich find die Idee legitim.

Grüße

Schreddi

am 6. Juni 2007 um 20:50

Versicherer kündigt-wieder neu versichern

 

Na ja, wenn ich die heutige Elektronic zwischen den Versicheren anschaue, meine ich, es kann aber überall einer durch witschen, was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte.

Die stornierten, bzw. gekündigten Verträge sind alle gekennzeichnet, selbst der AD-Mitarbeiter bekommt hier automatisch eine Sperre und kann diese nur über das IT aufheben lassen.

Er soll uns doch mal berichten ob ihm das gelungen ist.

Auch in den techn. besten Direktionen und IT-Abteilungen können Fehler drinnen sein, die man eben nur durch solche Konstellationen aufdecken kann. Sollte aber nicht sein.

Gallier13

Einen Antrag auf Versicherungsschutz zu stellen kann nicht illegal sein. Der Versicherer nimmt den Antrag an oder nicht.

Aber er muss ihn im geschilderten Fall nicht annehmen.

Vom Annahmezwang, auch Kontrahierungszwang genannt, gibt es einige Ausnahmen:

Z. B.

Der Antragsteller war bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen schon einmal versichert, und der Versicherer hat den damaligen Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten oder war wegen Nichtzahlung der Erstprämie oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurückgetreten oder hat den Vertrag wegen Nichtzahlung einer Folgeprämie oder nach Eintritt eines Schadenfalles gekündigt.

Die DA wird die Vorgehensweise merken und den Onlineantrag ablehnen. Es erfolgt ein automatischer Abgleich in der Adressdatenbank mit einer phonetischen Suche. Der Kdg.-Grund bezieht sich auf den Schadensverlauf und den Versicherungsnehmer. Zusätzlich wie es Wolffilein bereits beschrieben hat , wird spätestens der VBK-Rücklauf für dasselbe AKZ bzgl. Widerruf der bisherigen VBK die Ablehnung zur Folge haben.

skysurfer5 ;)

am 7. Juni 2007 um 13:20

noch zum problem des sf:

der vertrag scheint schon etwas länger "rumzuliegen". jetzt muss er zu einem krummen datum mitten im monat neue haftpflicht machen. versicherung mit sf8 vor (beispiel) 2 Jahren beendet. neue versicherung will den kfz schein sehen. da zulassung von irgendwann. dann kommt die fragen: wo war der wagen denn bis dato versichert?

wenn er sagt "gar nicht" haut man ihm die kopie seines fahrzeugscheins um die ohren, und die sf8-versicherung sagt, dass ein anderes fahrzeug versichert war. wenn ein id-bearbeiter bei der versicherung das nicht bemerkt, gehört er gekündigt (aus sicht der versicherung).

auf diese themen sollte sich unser delinquent auf jeden fall vorbereiten.

am 7. Juni 2007 um 13:23

noch einer hinten dran:

im zweifel muss die versicherung kfz-haftpflicht gewähren. aber nicht zu den "normalen" bedingungen! die dürfen auf gestzliche summen reduzieren.

ich glaube aber immer noch, dass es eine ablehnung geben wird und möchte hier keine falschen hoffnungen wecken.

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein

 

im zweifel muss die versicherung kfz-haftpflicht gewähren. aber nicht zu den "normalen" bedingungen! die dürfen auf gestzliche summen reduzieren.

Unsinn! Wo soll das denn stehen?

Der VR muss den Vers.-Antrag nicht annehmen - der Vorvertrag wurde nach dem Eintritt eines Schadenfalls vom VR gekündigt. Befasse Dich daher, nur mein Tipp, mit dem Begriff Kontrahierungszwang bezüglich der Kfz.-Haftpflichtversicherung.

Wie schon mal geschrieben, es ist völlig legal erneut einen Antrag Auf Versicherungsschutz zu stellen, dieses ist sogar allgemein gewünscht - der Versicherer nimmt einen Antrag an oder nicht. Den gestellten Antrag von @safwetyservices muss der VR nicht annehmen weil er den Vovertrag nach dem Eintritt eines Schaden kündigen durfte und hat. Die Pflicht des Kontrahierungszwangs muss er nicht gegen sich gelten lassen.

 

Absolut belanglos ist doch darüber zu diskutieren ob der VR den gestellten Antrag annimmt, selektiert oder nicht, und schon garnicht wie er die erneute Beantragung feststellen könnte. Das sind doch alles Mutmassungen und Spekulationen ohne Informationsgehalt.

Sorry.

ich kann beukeod da nur zustimmen und zwar in allen Punkten.

skysurfer5 :)

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 19:35

Hallo zusammen,

so ich habe den Online Antrag gestellt,

dieser ist durchgelaufen.

Ich habe eine Deckungskarte ausdrucken können.

Diese legen ich morgen dem StvkA vor.

Vorfall war Versicherungswechsel.

M.E. können die mich trotz Pflichtversicherungsgesetz komplett ablehnen.

Also auch die KH mit gestzl. Deckung.

Entweder bekomme ich nun einen Versicherungsschein, oder die Deckungskündigung.

Mehr kann nicht passieren.

Zu dem anderen SFR,

um es noch komplizierter zu machen:

Der läuft noch bei der A24, obwohl das dazugehörige Auto längst abgemeldet ist.

Ich hatte die gebeten den Vertrag bis zum 30.06. weiterlaufen zu lassen.

Damit die Weiterstufung gewährleistet ist.

@safwetyservices,

Du weißt hoffentlich, dass Dein SFR bei der A24 zum Versicherungsbeginn beim Nachversicherer frei sein muss. Wenn Du da nicht aufpasst, bestätigt die A24 nur Teil 1 der Versichererwechselbescheinigung nicht aber Teil 2 (dass der SFR auch frei ist) und schon wird aus dem automatisierten Policierungsverfahren ein manuell zu bearbeitender Vorgang. Das kann verständlicherweise nicht Dein Interesse haben.

Anruf, Fax oder eMail genügt bei der A24, damit das technische Stornodatum des Vorvertrages passend gemacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

um es noch komplizierter zu machen:

Der läuft noch bei der A24, obwohl das dazugehörige Auto längst abgemeldet ist.

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, dann erhält doch die Versicherung eine Mitteilung von der Zulassung. Somit müsste der SFR eigentlich doch frei sein!?

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