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Versicherung kürzt Kostenvoranschlag um 30%, was kann ich tun?? HUK

Themenstarteram 3. März 2012 um 19:47

hallo gemeinde,

mein Auto wurde gerempelt (Stoßstange vorne) und ich sollte Kostenvoranschlag machen, gesagt, getan..

Schaden nur für Lackierung knapp 800€ ohne MwSt..

KV bei Versicherung eingeschickt und die haben mir jetzt 550€ überwiesen, also wurde es um zirka 30% gekürzt..

was kann ich jetzt tun?

habe auch noch nicht bei denen angerufen, anbei lag auch noch was von der Dekra wo eben nen paar Positionen gekürzt wurde..

Rechtsschutzversicherung habe ich für mein Auto, Selbstbeteiligung 160€ (müßte ich die dann zahlen??)..

habt ihr ne Idee?

Also ich denke das kann ja eigentlich nicht sein, ist 800€ denn zuviel für nur ne Stoßstange vorne lackieren??

danke

edit: es geht um das Auto in der Signatur..

Ich bin bei der HUK, Gegner bei der HUK24..

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise bekommst du nicht mehr (sofern du keine Rechnung einreichst), aber man muss den Versicherern das abgewöhnen! Also geh zum Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Vers. zahlen, da inzwischen bekannt ist, dass man als Laie den Machenschaften der Versicherungen nicht gewachsen ist.

Unterm Strich wirds dann für die Vers. teurer. Vielleicht merken die dann irgendwann mal was.

Und wenn dir noch mehr zusteht, als die 550EUR, dann holt der Anwalt auch für dich noch was raus!

Die HUK ist wohl bei den Kürzungsorgien besonders kreativ und ganz weit vorne. Denen gehört was auf die Finger.

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wie groß ist denn der Schaden.

800€ ohne Mwst. fürs Lackieren ist verdammt heftig!

Wer hat den KV denn gemacht, Audi?

Schonmal nachgefragt bei der Versicherung, warum gekürzt wurde?

MFG

am 3. März 2012 um 21:32

800eur sind schnell erreicht.

fuer die spezialisten ist sicherlich aber wichtig, welche positionen mit welchem grund gekuertzt wurden und ob du reparieren lassen willst oder nur fiktiv abrechnen.

ob der wagen immer bei audi gewartet ist in dem zusammenhang evtl auch interessant.

anhand deines fahrzeugalters wurden sicherlich die stundenverrechnungssätze auf das ortsübliche maß gekürzt, zudem vermutlich die verbringungskosten sowie die ersatzteilaufschläge abgezogen. da kommt die differenz schnell zusammen. naja, vielleicht war auch noch ein mietwagen im kostenvoranschlag inbegriffen, kommt ja auch häufiger vor, obwohl das mit der reinen schadenhöhe ja wenig am hut hat.

du wirst ja was schriftliches bekommen haben, dann schreib doch mal, was genau abgezogen wurde.

Themenstarteram 4. März 2012 um 6:14

KV wurde im Lackiercenter gemacht, nicht Scheckheftgepflegt..

Den Rest gibts im Laufe des Tages..

Und das ganze in Meck/Pomm..

mfg

Möglicherweise bekommst du nicht mehr (sofern du keine Rechnung einreichst), aber man muss den Versicherern das abgewöhnen! Also geh zum Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Vers. zahlen, da inzwischen bekannt ist, dass man als Laie den Machenschaften der Versicherungen nicht gewachsen ist.

Unterm Strich wirds dann für die Vers. teurer. Vielleicht merken die dann irgendwann mal was.

Und wenn dir noch mehr zusteht, als die 550EUR, dann holt der Anwalt auch für dich noch was raus!

Die HUK ist wohl bei den Kürzungsorgien besonders kreativ und ganz weit vorne. Denen gehört was auf die Finger.

am 4. März 2012 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Möglicherweise bekommst du nicht mehr (sofern du keine Rechnung einreichst), aber man muss den Versicherern das abgewöhnen! Also geh zum Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Vers. zahlen,

Oder du, wenn der Anwalt nichts erreicht. Das kommt nämlich auch vor, wenn die Versicherung Recht hat (was durchaus sein kann) oder es zumindest bekommt (was bekanntlich ein Unterschied ist. Auch dies kommt vor).

 

Das wäre mir neu. Ich meine, dass grundsätzlich der Geschädigte zum Anwalt gehen kann und diese Kosten von der Versicherung gezahlt werden müssen, da dort juristisch geschulte Leute arbeiten. Somit besteht also quasi nur dann "Waffengleichheit", wenn man selbst einen Anwalt hat und das ist damit Folge des Schadens und muss erstattet werden.

am 4. März 2012 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Das wäre mir neu. Ich meine, dass grundsätzlich der Geschädigte zum Anwalt gehen kann und diese Kosten von der Versicherung gezahlt werden müssen, da dort juristisch geschulte Leute arbeiten. Somit besteht also quasi nur dann "Waffengleichheit", wenn man selbst einen Anwalt hat und das ist damit Folge des Schadens und muss erstattet werden.

Ist das wirklich so, dass die Versichertengemeinschaft (wer sonst - die Versicherungen drucken ja ihr Geld nicht selbst) für die Kosten eines Anwalts aufkommen muss, weil jemand aus Jux und Dollerei oder Uneinsichtigkeit (das ist jetzt ganz allgemein gemeint) meint, er müsste per Rechtsvertretung um 2,50 EUR (nur ein Beispiel - es scheint ja wohl keinen begrenzende Regelung zu geben) streiten - auch wenn seinem Anwalt (und ihm zuvor) klar gemacht wird, weshalb die Abrechnung völlig korrekt ist?

In den seltensten Fällen wird das so sein, dass die Versicherung korrekt abgerechnet hat!

Sobald an einer gestellten Forderung - die angemessen und vertretbar wie z.b. das Einreichen eines KV ist - gekürzt wird, dürfte kein Jux und Dollerei und Uneinsichtigkeit gegeben sein.

Kommt es zu einem Prozess, bei dem der Anspruchsteller unterliegt, zahlt er wohl auch selbst. Denn da hat sein Anwalt ihn vorab ja nicht entsprechend eingenordet. Oder der Anwalt selbst hatte keine Ahnung. Wer übertriebene Forderungen stellt, hat sicher keine Freibrief, einen Anwalt loszuhetzen.

Die außergerichtliche Vertretung durch Anwalt ist mW grundsätzlich gedeckt.

am 4. März 2012 um 8:18

Also Schmeck - dann vergess meinen Hinweis hinsichtlich Anwalt; da habe ich wohl geirrt.

Ob der Kostenvoranschlag, den du eingereicht hast, in seiner Höhe "angemessen und vertretbar" war -zumindest ich will und kann das nicht beurteilen.

Gruß situ

Das kann niemand - außer Anwälte. Daher ist das ja so geregelt...

Als Laie hat man wohl mehr als genüge getan, indem man einen KV einer Werkstatt einholt. Da darf man wohl zunächst vertrauen, dass der stimmt.

warum soll die Versicherung jetzt auch noch Anwaltskosten erstatten? der berechtigte Schadenersatz ist wohl ausgeglichen.

Anwaltskosten zählen zum Sachfolgeschaden und sind grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten. Wenn der Anwalt nichts mehr durchsetzen kann, werden auch keine Anwaltkosten erstattet. Anders wäre es gewesen, wenn der TE von Beginn an einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche mandatiert.

@ te: warum warst du bei Audi und nicht bei der Werkstatt, in der normal das Auto gewartet wird?

Lass mich raten, in welcher Branche du arbeitest! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811

warum soll die Versicherung jetzt auch noch Anwaltskosten erstatten? der berechtigte Schadenersatz ist wohl ausgeglichen.

Ich wette, ein Anwalt holt da noch mehr raus. Mindestens die Summe aus dem KV (war ja keine Vertragswerkstatt) zzgl. 25EUR Pauschale zzgl. Nutzungsausfall.

Und damit ist hier längst nicht das Berechtigte ausgeglichen worden. Fazit: Anwalt wird von der HUK flockig gezahlt. Und wenn nicht, dann zahlen die auch noch den Prozess!

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