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Versicherung lehnt VK bei Fahrzeugwechsel aufgrund eines vorherigen Schadens ab

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 14:30

Wir haben drei Fahrzeuge bei EUROPA versichert. Ich hatte mit meinem E500er einen Auffahrunfall, der durch die Versicherung entsprechend reguliert wurde.

Nun habe ich bzgl. Versicherungsprämie und einer Berechnung für einen Neuwagen angefragt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass bei einem Fahrzeugwechsel nur noch Haftpflicht versichert werden würde. Dies hängt mit dem aktuellen Schaden, als auch einem "Mini-Kaskoschaden" aus 2009 zusammen. Die aktuelle Vollkaskoversicherung für den 500er bleibt bestehen. Gehe davon aus, dass EUROPA diese auch kündigen wird, aber es eben nicht direkt nach einem Schaden darf. Gibt es eine Karenzzeit?

Ich habe bei HUK angerufen. Mir wurde daraufhin gesagt, dass ich bei HUK unbescholten bin, daher es nicht relevant sei, ob EUROPA eine Vollkasko verweigere oder nicht. Lediglich die SF Klasse/usw habe man mitzuteilen. Kann dies jemand bestätigen? Oder gibt die HUK einen Vollkaskoschutz unter vorbehalt heraus und kündigt diese nach Anmeldung sofort oder gar rückwirkend?

Wir wurden wie gesagt von unserer jetzigen Versicherung nicht gekündigt. Darauf wies mich der HUK Mann auch hin. Schließlich müssen gekündigte Kunden irgendwie einen neuen Versicherer finden.

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18 Antworten

Die VK ist keine Pflichtversicherung, daher muss keine Versicherung die jedem anbieten.

Viele Versicherungen fragen im Antragsformular nach Schäden in den letzten Jahren, manche auch nicht.

Das heißt aber nicht, dass die jeden Antrag annehmen.

Es kann dir passieren, das du z. B. bei der HUK24 online einen Antrag stellst, der dann aber, aus dir nicht ersichtlichen Gründen, abgelehnt wird.

Wenn du zur HUK willst, geh in ein Kundendienstbüro oder zu einem VM

Manche Versicherer versichern keine "alten" Fahrzeuge VK.

Dazu kann es sein, dass ein Treffer in der HIS-Datenbank ist, der die abschreckt.

In der HIS-Datenbank werden alle Schäden von den meisten Versicherern gemeldet. Auffällig sind Schaden die Fiktiv abgerechnet wurden. Da besteht der Verdacht bei einem neuen Schaden wird der alte mit gemeldet. FZG ist nur provisorisch ausgebessert. Finanzielle und normale Totalschäden und dann eine neue VK? Es gibt noch viele Gründe, auffälliges Fahrzeug, auffälliger VN, .....

Weis nicht warum abgemeldet wurde.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 15. Dezember 2015 um 16:51:41 Uhr:

Manche Versicherer versichern keine "alten" Fahrzeuge VK.

Dazu kann es sein, dass ein Treffer in der HIS-Datenbank ist, der die abschreckt.

Das ist aber hier nicht der Fall.

Zitat im ersten Beitrag:

Nun habe ich bzgl. Versicherungsprämie und einer Berechnung für einen Neuwagen angefragt.

Woher willst Du wissen, dass das Fahrzeug nicht im HIS vermerkt ist? Auskunft angefordert? Ich teile da die Einschätzung von GustavSturm.

Themenstarteram 15. Dezember 2015 um 19:38

Kann mich jemand aufklären und sagen was HIS und dessen Datenbank ist?

Es wurde nichts fiktiv abgerechnet und auch kein bestehender Schaden mitgemeldet. Mein 500er ist gerade mal 2 Jahre alt und war unfallfrei. Den Auffahrunfall auf der Autobahn hat eine MB Werkstatt repariert und es gibt dazu einen DEKRA Schadensbericht.

So wie ich meine jetztige Versicherung verstanden habe, wird sie keine weiteren Fahrzeuge mehr als VK versichern wollen. Der Grund scheint eine Kaskogeschichte 2009 mit einem A6 4F, ein Scheibenwechsel 2013 beim S6 4G und eben der Auffahrunfall mit dem W212 zu sein. Ich als Versicherungsnehmer bin nicht lukrativ genug.

Zitat:

Woher willst Du wissen, dass das Fahrzeug nicht im HIS vermerkt ist? Auskunft angefordert? Ich teile da die Einschätzung von GustavSturm.

Welche Auskunft kann ich wo anfordern?

Zitat:

@insyder19 schrieb am 15. Dezember 2015 um 20:38:01 Uhr:

Welche Auskunft kann ich wo anfordern?

Vergiss es. Wenn es einen Eintrag gäbe, hätte die Versicherung dich informieren müssen (es ist eine Datenbank der Versicherer zum Schutz vor Versicherungsbetrug - eingetragen werden aber m.W. nur Totalschäden)

Zum Rest: bei der HUK bin ich seit gut 30 Jahren mit zig Fahrzeugen, hatte auch ein paar Schäden, Zicken haben sie trotzdem nie gemacht. Wenn die dir eine VK anbieten, schließ sie ab.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 15. Dezember 2015 um 21:25:22 Uhr:

Zitat:

@insyder19 schrieb am 15. Dezember 2015 um 20:38:01 Uhr:

Welche Auskunft kann ich wo anfordern?

Vergiss es. Wenn es einen Eintrag gäbe, hätte die Versicherung dich informieren müssen (es ist eine Datenbank der Versicherer zum Schutz vor Versicherungsbetrug - eingetragen werden aber m.W. nur Totalschäden)

Zum Rest: bei der HUK bin ich seit gut 30 Jahren mit zig Fahrzeugen, hatte auch ein paar Schäden, Zicken haben sie trotzdem nie gemacht. Wenn die dir eine VK anbieten, schließ sie ab.

Dann update mal Dein Wissen! Du hast wirklich keine Ahnung.

Aber lies einfach einmal zur Erweiterung Deines Horizontes:

https://de.wikipedia.org/.../...ionssystem_der_Versicherungswirtschaft

Und da guck einfach einmal unter "Kritik", erster Punkt!

Was stimmt denn nun?

http://www.gdv.de/.../...1_HIS_Innenministerium_Baden-Wuerttemberg.pdf

"Die Versicherungen benachrichtigen den Betroffenen von der Einmeldung seiner Daten in HIS. Er wird dadurch in die Lage versetzt, frühzeitig bei IIRFP einen An- trag auf Erteilung einer Selbstauskunft zu stellen, wenn er Genaueres über die zu seiner Person gespeicherten Daten wissen will. Diese Selbstauskunft wird einmal pro Jahr unentgeltlich erteilt."

Hier geht es doch nicht um eine Meldung zur Person, sondern zum Fahrzeug.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Dezember 2015 um 07:20:53 Uhr:

Hier geht es doch nicht um eine Meldung zur Person, sondern zum Fahrzeug.

:confused:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 15. Dezember 2015 um 23:22:30 Uhr:

Du hast wirklich keine Ahnung.

Das Kompliment gebe ich gerne zurück!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 09:03:31 Uhr:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Dezember 2015 um 07:20:53 Uhr:

Hier geht es doch nicht um eine Meldung zur Person, sondern zum Fahrzeug.

:confused:

"....wenn er Genaueres über die zu seiner Person gespeicherten Daten wissen will."

Das ist doch wohl eindeutig? :confused::confused:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Dezember 2015 um 14:51:43 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. Dezember 2015 um 09:03:31 Uhr:

 

:confused:

"....wenn er Genaueres über die zu seiner Person gespeicherten Daten wissen will."

Das ist doch wohl eindeutig? :confused::confused:

Wo ist das Problem?

a.) Es gibt Einträge zu auffälligen Personen. Diese werden informiert.

b.) Es gibt Einträge zu auffälligen Fahrzeugen. Diese können nicht informiert werden. ;)

Wenn man Pech hat, kauft man einen Unfallfreien Wagen der im HIS schon als Totalschaden gemeldet ist.

Aber Bitte Daten Prüfen! Wir hatten einen Fall mit unvollständiger FZG-Ident-Nr. und einen Treffer bekommen, Kasko abgelehnt. Der Kunde daraufhin beim Händler Kaufvertrag rückgängig gemacht und Fahrzeug zurück gegeben. Nach Mitteilung der richtigen vollständigen FIN gab es keinen Treffer! ;)

 

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