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Versicherung möchte bei Motorhaube Delle "Altschaden" berechnen - Rechtlich?
Hallo,
ich habe in meiner Motorhaube eine Delle. Leider weiß ich nicht wie diese in meiner Motorhaupe reingekommen ist.
Spielt ja erstmal keine Rolle.
So meine Versicherung angerufen, die sagten ich soll zu nen Händler und der soll nen Kostenvoranschlag einreichen.
Versicherung paar Tage später ruft an und wollte unbedingt wissen, wie diese Delle da rein kam.
Bin ehrlich und hab gesagt weiß ich nicht.
Darauf hin hat die Ansprechpartner der Direct Versicherung nen Begutachter zuhause vorbeigeschickt.
Dieser Schaute alles an..........
So heute der Große Schreck.
Brief von der Versicherung geöffnet - Schaden bezahlen Sie jedoch müssen Sie mir
- Abzüge Altschäden gem. Gutachen 250 € abziehen
+ meine 150 Selbstbedeiligung.
Das mit die 250 Euro finde ich voll die Frechheit, nur weil am anderen Ende der Motorhaupte ein kleinerer Kratzer ist!!!
Ist dass überhaupt rechtens dass die Versicherung mir 250 Euro abziehen darf dafür, schließlich kann ich ja nichts dafür das die Motorhaube nicht mehr repariert werden kann, sondern erneuert werden muss.
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13 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Es könnte ja sein, dass du diesen Altschaden bereits einmal abgerechnet, das Geld kassiert aber nicht repariert hast (was legitim ist).
250,- EUR Abzug für einen Kratzer hört sich erstmal auch nicht zuviel an, für eine Beurteilung müssten die Erbsen - nein Dellenzähler hier im Forum das Gutachten sehen.
Du kannst fiktiv abrechnen, sprich dir den Wert lt. Gutachten abzgl. 19% MWSt auszahlen lassen und dann überlegen, ob du dir eine gebrauchte vom Schrott holst o.ä.
PS. Es heißt Haube und hat mit der Hupe nix zu tun
das hab ich noch nie gehört.
Des ist ja voll blöd.
Für nen Kratzer 250 Euro, oh man, oh man.
Ich dachte der spielt keine Rolle wenn die Motorhaube getauscht wird (was der Begutachter gesagt hat).
Naja der Versicherungsmann am Telefon hat gemeint dass er den Fall seinen Vorgesetzen übergibt nachdem ich Ihn vorhin mal gefragt habe, wofür ich eine Versicherung brauche, wenn sie er nur die Hälfte zahlen.
Hallo,
durch die Erneuerung der Motorhaube wurde ja ein alter Schaden mitbeseitigt und hierbei entsteht dadurch eine Wertverbesserung des Fahrzeuges.
250,00 € abzuziehen für einen Kratzer ist allerdins ganz schön heftig.
Von der Lackierung könnte man je nach Intensivität bis zu 20% abziehen, wohlgemerkt bei einer reinen Kratzbeschädigung.
Ein Bild von dem Altschaden wäre hilfreich.
Könnte aber auch sein dass die Versicherung irgend etwas anzweifelt und deshalb eine größere Summe abgezogen wurde.
Hast Du dir auch mal die Rückstufung in der VK durchrechnen lassen?
Rechnet es sich die Haube über die Versicherung abzurechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Hast Du dir auch mal die Rückstufung in der VK durchrechnen lassen?
Rechnet es sich die Haube über die Versicherung abzurechnen.
Hab einen Rabattretter. Also sprich es passiert nichts mit einer Rückstufung oder ähnliches.
Zitat:
Original geschrieben von schrammc1985
Hab einen Rabattretter. Also sprich es passiert nichts mit einer Rückstufung oder ähnliches.
und den setzt Du bei 250,- Euro Einsatz als Joker ein? Ist für die Zukunft gesehen wohl eher sehr optimistisch, "wird schon nix mehr passieren...".
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Von der Lackierung könnte man je nach Intensivität bis zu 20% abziehen, wohlgemerkt bei einer reinen Kratzbeschädigung.
Kommt drauf an wie groß und wie tief, da können dann auch mehr als 20% abgezogen werden.
Naja, die ist so ca 6 cm lang, und wurde von mir mit nen lackstift überarbeitet.
Außerdem steht im Gutachten noch kleinere Steinschläge und so.
Das Auto hat ja gut 120000 km schon drauf.
Aber wenn das rechtlich ist muss ich eben 400 Euro für die Motorhaube eben selbst zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von schrammc1985
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Hast Du dir auch mal die Rückstufung in der VK durchrechnen lassen?
Rechnet es sich die Haube über die Versicherung abzurechnen.
Hab einen Rabattretter. Also sprich es passiert nichts mit einer Rückstufung oder ähnliches.
Der Rab.-retter gilt aber nur bei der jetzigen VS!
Wenn du mal wechseln willst komm dann der Schaden (auch wenn er noch so klein war) mit auf den Tisch und macht mächtig Ärger, sprich es wird richtig teuer (Hochstufung, Anerkennung vorheriger SF-Tarif).
und wie ist es der die versicherung mich kündigt?
Muss ich dann bei meiner nächsten Versicherung eine Rückstufung in Kauf nehmen?
Denke nicht dass das so einfach geht.
Zitat:
Original geschrieben von schrammc1985
Muss ich dann bei meiner nächsten Versicherung eine Rückstufung in Kauf nehmen?
du musst erstmal eine vers. finden, die dich dann noch nimmt! und ja, je nach dem was du da für einen "rabattretter" (da gibts zwei arten) hast, wirste auch direkt hochgestuft, da deine alte vers. dich der neuen versicherung mit dem schaden meldet...
Zitat:
Denke nicht dass das so einfach geht.
das ziel einer versicherung ist es, ihren gewinn zu vergrößeren und nicht das geld aus dem fenster zu werfen! ebenso wie du im schadensfall ein sonderkündigungsrecht hast, hat auch die versicherung eines!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du musst erstmal eine vers. finden, die dich dann noch nimmt!
Diese Horrorvorstellung-Stammtischwahrheit hält sich ebenso hartnäckig wie sie falsch ist.
Die Frage ist nicht ob, sondern zu welchen Konditionen.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Die Frage ist nicht ob, sondern zu welchen Konditionen.
was im endeffekt aufs selbe rausläuft ^^