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Versicherung möchte wissen, ob es Vorschäden an meinem Wagen gab
Hallo Zusammen,
auf meine erste Frage habe ich bereits viele gute Antworten erhalten. Hier kommt deswegen meine nächste Frage.
Vor ein paar Tagen hat ein mir einer beim Aussteigen seine Autotür gegen mein Auto gehauen. (Beide Autos standen zum Zeitpunkt des Schadens).
Die gegnerische Versicherung (Haftpflicht) möchte wissen, ob es schon Vorschäden an meinem Fahrzeug gab.
Ich hatte tatsächlich mal einen Unfall (nicht selbst verschuldet) mit einem größeren Schaden, der aber komplett repariert wurde. Ich habe nur keine vernünftige Rechnung darüber, da die Werkstatt die Reparatur etwas günstiger durchgeführt hat und mir nur eine Gesamtrechnung ausgestellt hat (keine Aufteilung in Arbeitsstunden/Material).
Bin ich wirklich verpflichtet diesen Schaden jetzt anzugeben? Bzw. welche Schlüsse will denn die gegnerische Versicherung daraus ziehen? Ich könnte es verstehen, wenn man unreparierte Schäden angeben muss, aber reparierte?
Beste Antwort im Thema
Wie germania47 schon richtig geschrieben hat, kann das bewusste Verschweigen von Vorschäden zu völliger Leistungsfreiheit bei der Regulierung führen.
Aber wo ist hier das Problem?
Wenn alles in Ordnung ist und der Schaden fach- und sachgerecht repaiert wurde, was spricht dann bitte dagegen den
Schaden zu offenbaren?
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16 Antworten
Dann gibst Du an das ein reparierter Vorschaden vorhanden ist.
Es gibt kein Gesetz welches dir verbietet einen Schaden in Eigenregie zu beheben, wenn die Versicherung den Schaden mindern möchte aufgrund des Vorschadens, muss sie eben ein Gutachten verlangen, dort hast Du freie Gutachterwahl.
Will die Versicherung generell wissen ob Vorschäden am Fahrzeug waren oder nur ob an dem jetzt Beschädigten Teil Vorschäden vorlagen?
Wenn der TE einen Vorschaden bewusst verschweigt kann er sogar leer ausgehen.
Das Thema gehört in das Versicherungsforum.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 12. April 2016 um 14:54:38 Uhr:
Will die Versicherung generell wissen ob Vorschäden am Fahrzeug waren oder nur ob an dem jetzt Beschädigten Teil Vorschäden vorlagen?
Sie möchte generell wissen, ob es an dem Auto irgendwelche (auch reparierte) Vorschäden gibt.
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. April 2016 um 14:57:25 Uhr:
Wenn der TE einen Vorschaden bewusst verschweigt kann er sogar leer ausgehen.
Das Thema gehört in das Versicherungsforum.
Sorry, darf gerne verschoben werden.
Wie germania47 schon richtig geschrieben hat, kann das bewusste Verschweigen von Vorschäden zu völliger Leistungsfreiheit bei der Regulierung führen.
Aber wo ist hier das Problem?
Wenn alles in Ordnung ist und der Schaden fach- und sachgerecht repaiert wurde, was spricht dann bitte dagegen den
Schaden zu offenbaren?
Moinn,
es gibt dann ein Problem, wenn der verursachte "neue" Schaden, an der alten Vorschäden Stelle besteht!! Darum geht es!! Daher Vorsicht mit den Meinungen, bei Nichtangabe, keine Schadensregulierung!! Es kommt immer auf die genaue Sachlage an!
Zitat:
@allesgeht schrieb am 12. April 2016 um 18:16:33 Uhr:
Moinn,
es gibt dann ein Problem, wenn der verursachte "neue" Schaden, an der alten Vorschäden Stelle besteht!! Darum geht es!! Daher Vorsicht mit den Meinungen, bei Nichtangabe, keine Schadensregulierung!! Es kommt immer auf die genaue Sachlage an!
Das sind keine Meinungen, sondern gefestigte Rechtsprechung.
Einfach "Verschweigen von Vorschäden bei Unfall" googeln.
Delle hat es schon auf den Punkt gebracht.
Zitat:
@allesgeht schrieb am 12. April 2016 um 18:16:33 Uhr:
Moinn,
es gibt dann ein Problem, wenn der verursachte "neue" Schaden, an der alten Vorschäden Stelle besteht!! Darum geht es!! Daher Vorsicht mit den Meinungen, bei Nichtangabe, keine Schadensregulierung!! Es kommt immer auf die genaue Sachlage an!
Das war eine komplett andere Stelle.
Zitat:
@germania47 schrieb am 12. April 2016 um 18:31:16 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 12. April 2016 um 18:16:33 Uhr:
Moinn,
es gibt dann ein Problem, wenn der verursachte "neue" Schaden, an der alten Vorschäden Stelle besteht!! Darum geht es!! Daher Vorsicht mit den Meinungen, bei Nichtangabe, keine Schadensregulierung!! Es kommt immer auf die genaue Sachlage an!
Das sind keine Meinungen, sondern gefestigte Rechtsprechung.
Einfach "Verschweigen von Vorschäden bei Unfall" googeln.
Delle hat es schon auf den Punkt gebracht.
Nach dem googeln bin ich immer noch der Meinung, dass die Frage unangemessen weit gefasst ist. Es geht bei den Einträgen im Netz immer um Schäden, die an der gleichen Stelle sind wie die aktuelle und NICHT repariert wurden. Es wäre also angebracht zu fragen, ob es an dem beschädigten Autoteil NICHT reparierte Vorschäden gibt.
Darüber hinaus ist doch alles irrelevant?
Reicht der Reparaturnachweis vom Gutachter ggf. aus um die Reparatur zu bestätigen?
Zitat:
@matthias171 schrieb am 13. April 2016 um 10:10:07 Uhr:
Reicht der Reparaturnachweis vom Gutachter ggf. aus um die Reparatur zu bestätigen?
Wenn es sich damit um einen qualifizierten Reparaturnachweis handelt, dann reicht dieser vollkommen aus und ist sogar das Optimum.
Ein qualifizierter Reparaturnachweis ist kein Einzeiler mit dem Text: "Der Schaden wurde behoben". Im qualifizierten Reparaturnachweis wird stichpunktartig zu jedem wesentlichen in der Kalkulation aufgeführten Bauteil erläutert wie die Reparatur erfolgte.
Zitat:
@KSV schrieb am 13. April 2016 um 11:18:22 Uhr:
Zitat:
@matthias171 schrieb am 13. April 2016 um 10:10:07 Uhr:
Reicht der Reparaturnachweis vom Gutachter ggf. aus um die Reparatur zu bestätigen?
Wenn es sich damit um einen qualifizierten Reparaturnachweis handelt, dann reicht dieser vollkommen aus und ist sogar das Optimum.
Ein qualifizierter Reparaturnachweis ist kein Einzeiler mit dem Text: "Der Schaden wurde behoben". Im qualifizierten Reparaturnachweis wird stichpunktartig zu jedem wesentlichen in der Kalkulation aufgeführten Bauteil erläutert wie die Reparatur erfolgte.
Nein, so sieht das nicht aus, leider. Ist wirklich nur ein zweizeiler mit Fotos dazu.
Zitat:
@matthias171 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-an-meinem-wagen-gab-t5659225.html?...]schrieb am 13. April 2016 um 11:27:20 Uhr[/url
Nein, so sieht das nicht aus, leider. Ist wirklich nur ein zweizeiler mit Fotos dazu.
Aber die Fotos belegen zumindest das der Schaden auf irgend eine Art und weise zumindest teilweise behoben wurde.