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Versicherung stuft falsch(?) ein

Themenstarteram 15. November 2009 um 10:57

Hi, folgendes Problem. Schon mal danke für das Lesen des langen Textes ;) :

Ich habe vor ein paar Wochen unser auf meine Freundin angemeldetes Auto gegen einen LKW gesetzt. Ich hatte einen Totalschaden, der LKW hatte nichts (hat mir der Unfallgegner telefonisch selbst bestätigt nachdem er den Wagen tags drauf durch den TÜV geschickt hatte). Mittlerweile haben wir uns einen neuen Wagen zugelegt und wieder auf meine Freundin zugelassen. Dabei sind folgende Probleme bei unserer Onlineversicherung aufgetreten:

* Man konnte entweder ein Fahrzeug wechseln oder einen neuen Zweitwagen anmelden. Da sie einen Erstwagen hat und den nicht wechseln will und die Autos von denen ich hier rede allesamt Zweitwagen sind, haben wir uns für die Anmeldung eines neuen Zweitwagens entschieden. Wie die Versicherung uns nun nach ein paar Tagen per Mail-Nachfrage mitgeteilt hat, war das die falsche Wahl für unseren Fall. Ist es noch möglich, den Vertrag umschreiben zu lassen? In einer Mail des Versicherers stand, dass im Falle einer Neuanmeldung ein Vorvertrag wichtiger sei als die Einstufung des neuen Fahrzeugs. Der alte Wagen hatte SF2, wäre der neue dann auch da drin?

* Meine Freundin hat SF3 und kommt ab dem 1.1.10 in SF4. Der Zweitwagen wird standardmäßig in SF1/2 versichert und kommt in SF4 oder besser, wenn ein Erstfahrzeug mnindestens in SF4 ist. Wir dachten, dass dies automatisch berücksichtigt wird, wenn der erste Wagen meiner Freundin nächstes Jahr in die SF4 kommt, aber dem ist nicht so. Die Leute wollen nächstes Jahr auch den SF1/2-Tarif haben. Ist das seitens der Versicherung angemessen oder steht uns die Neueinstufung zu?

*Der Versicherer will bereits Mitte November sowohl den Beitrag für 09 als auch den kompletten Satz für 2010 haben. Das wären 1200 Euro extra (jährliche Abbuchung per Lastschrift). Das ist in meinen Augen total dreist, immerhin hätten wir bei einer Zahlung per Überweisung bis Ende Dezember Zeit gehabt. Außerdem ist ja die Frage nach der richtigen Einstufung in die SF4 in 2010 noch nicht geklärt. Allerdings fürchte ich, auch den Schutz für 2009 zu verlieren, wenn ich die Abbuchung widerrufen lassen - wie kann ich hier am besten vorgehen? Den Beitrag für 09 können sie haben, aber nicht die 1200 extra. Selbst wenn wir uns mit denen auseinandersetzen und eine Rückzahlung erreichen sollten dauert das immer eine Ewigkeit, bis die Kohle wieder da ist. Also möchten wir am liebsten gar nicht erst zahlen.

*Der Versicherer hat uns mitgeteilt, dass der Unfall bei der Neueinstufung berücksichtigt worden sei - ist das eine Standardfloskel? Immerhin musste sie ja nichts zahlen, da dem Unfallgegner kein Schaden entstanden ist (die Inspektion war der glücklicherweise reguläre TÜV, der war also eh angesetzt, und der Unfallgegner hat auch zwei Monate nach dem Unfall kein Wort von meiner Versicherung gehört, weder per Post noch Telefon).

Nach all dem Stress haben wir uns überlegt, dass wir den Wagen genausogut bis Ende des Jahres stilllegen und dann nach dem 1.1.10 neu anmelden können, diesmal direkt in SF4 und mit den richtigen Optionen. Dann würden wir direkt die Abbuchung der Beiträge für dieses und nächstes Jahr stornieren lassen und dann nur die Woche bezahlen, die der Wagen angemeldet war. Wäre das eine Möglichkeit? Ist der rückwirkende Verlust des Versicherungsschutzes irgendwie ein juristisches Problem?

Danke im Voraus!

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7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von haraldwegener

Hi, folgendes Problem. Schon mal danke für das Lesen des langen Textes ;) :

Ich habe vor ein paar Wochen unser auf meine Freundin angemeldetes Auto gegen einen LKW gesetzt. Ich hatte einen Totalschaden, der LKW hatte nichts (hat mir der Unfallgegner telefonisch selbst bestätigt nachdem er den Wagen tags drauf durch den TÜV geschickt hatte). Mittlerweile haben wir uns einen neuen Wagen zugelegt und wieder auf meine Freundin zugelassen. Dabei sind folgende Probleme bei unserer Onlineversicherung aufgetreten:

* Man konnte entweder ein Fahrzeug wechseln oder einen neuen Zweitwagen anmelden. Da sie einen Erstwagen hat und den nicht wechseln will und die Autos von denen ich hier rede allesamt Zweitwagen sind, haben wir uns für die Anmeldung eines neuen Zweitwagens entschieden. Wie die Versicherung uns nun nach ein paar Tagen per Mail-Nachfrage mitgeteilt hat, war das die falsche Wahl für unseren Fall. Ist es noch möglich, den Vertrag umschreiben zu lassen? In einer Mail des Versicherers stand, dass im Falle einer Neuanmeldung ein Vorvertrag wichtiger sei als die Einstufung des neuen Fahrzeugs. Der alte Wagen hatte SF2, wäre der neue dann auch da drin?

* Meine Freundin hat SF3 und kommt ab dem 1.1.10 in SF4. Der Zweitwagen wird standardmäßig in SF1/2 versichert und kommt in SF4 oder besser, wenn ein Erstfahrzeug mnindestens in SF4 ist. Wir dachten, dass dies automatisch berücksichtigt wird, wenn der erste Wagen meiner Freundin nächstes Jahr in die SF4 kommt, aber dem ist nicht so. Die Leute wollen nächstes Jahr auch den SF1/2-Tarif haben. Ist das seitens der Versicherung angemessen oder steht uns die Neueinstufung zu?

Das wirst du am besten mit einem Anruf klären.

Zitat:

Original geschrieben von haraldwegener

*Der Versicherer will bereits Mitte November sowohl den Beitrag für 09 als auch den kompletten Satz für 2010 haben. Das wären 1200 Euro extra (jährliche Abbuchung per Lastschrift). Das ist in meinen Augen total dreist, immerhin hätten wir bei einer Zahlung per Überweisung bis Ende Dezember Zeit gehabt. Außerdem ist ja die Frage nach der richtigen Einstufung in die SF4 in 2010 noch nicht geklärt. Allerdings fürchte ich, auch den Schutz für 2009 zu verlieren, wenn ich die Abbuchung widerrufen lassen - wie kann ich hier am besten vorgehen? Den Beitrag für 09 können sie haben, aber nicht die 1200 extra. Selbst wenn wir uns mit denen auseinandersetzen und eine Rückzahlung erreichen sollten dauert das immer eine Ewigkeit, bis die Kohle wieder da ist. Also möchten wir am liebsten gar nicht erst zahlen.

Hast du vielleicht was falsches angekreuzt? Normalerweise wird man nach der gewünschten Zahlungsweise gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von haraldwegener

*Der Versicherer hat uns mitgeteilt, dass der Unfall bei der Neueinstufung berücksichtigt worden sei - ist das eine Standardfloskel? Immerhin musste sie ja nichts zahlen, da dem Unfallgegner kein Schaden entstanden ist (die Inspektion war der glücklicherweise reguläre TÜV, der war also eh angesetzt, und der Unfallgegner hat auch zwei Monate nach dem Unfall kein Wort von meiner Versicherung gehört, weder per Post noch Telefon).

Nach all dem Stress haben wir uns überlegt, dass wir den Wagen genausogut bis Ende des Jahres stilllegen und dann nach dem 1.1.10 neu anmelden können, diesmal direkt in SF4 und mit den richtigen Optionen. Dann würden wir direkt die Abbuchung der Beiträge für dieses und nächstes Jahr stornieren lassen und dann nur die Woche bezahlen, die der Wagen angemeldet war. Wäre das eine Möglichkeit? Ist der rückwirkende Verlust des Versicherungsschutzes irgendwie ein juristisches Problem?

Danke im Voraus!

Dein Unfallgegner hat Fristen um einen Anspruch geltend zu machen.Ob er nun telefonisch sagt er hat keinen Schaden spielt keine Rolle. Die Frist muß eingehalten werden. Solange gilt dein Vertrag als belastet.

Verstehe ich es richtig?

Du hast einen Totalschaden gehabt. Dieser Wagen wird verschrottet und durch einen Neuen ersetzt. D.h. die SF aus dem Vertrag des "Totalschaden-PKW´s" müssen angesetzt werden.

ohne Text komplett gelesen zu haben...

Für LKW´s gibt es keine Zweitwagenregelung.

(Zumindest kenne ich keinen Versicherer der das anders handhabt. Bitte nicht verwechseln mit der Übertragung eines Rabattes)

Themenstarteram 15. November 2009 um 11:30

Hi, danke schon mal für die Antworten.

Das Problem ist, dass ich mit den Leuten in der Versicherung nicht reden kann - sonst hätte ich das mit denen schon längst besprochen. Das ist eine reine Online-Versicherung (darf man hier Namen nennen?), die man nur umständlich per Mail erreichen kann. Die einzige Anrufmöglichkeit ist die bei Schadensfällen, nicht bei Vertragsfragen. Wenn man die anruft, wird man bei Vertragsfragen direkt abgewürgt.

@Dino: Du hast das offenbar missverstanden. Ich habe einen Fiesta, den ich gegen einen LKW gefahren habe. Der LKW gehört nicht mir.

Bei so einem Kundenservice wäre es wohl besser dir ab Januar eine neue, vielleicht sogar günstigere Versicherung zu suchen?! Hast du schon Online die Versicherungen verglichen?

Themenstarteram 15. November 2009 um 12:19

Die ist schon tierisch günstig (in allen Tests und Vergleichsseiten ganz oben dabei), aber für etwas mehr Kundennähe würde ich auch tiefer in die Tasche greifen. Wenn ich mir für ein paar Euro mehr diesen Stress ersparen kann, dann tue ich das auch.

Aber: Bei einem Wechsel gilt der Vorvertrag - und der ist jetzt in der SF1/2. Ich will meiner Versicherung klar machen, dass sie was verbockt hat - und da man mit den Leuten nicht anständig reden kann, ist das ein Problem. Vor allem wurmen uns die 1200 Euro, die die Leute jetzt wollen. Die stehen ihnen nämlich auf gar keinen Fall zu. Kann ich denn den Wagen jetzt bis nächstes Jahr abmelden, die Zahlung aller Beiträge (also audh der für dieses Jahr) bei der Bank widerrufen und warten, bis sich die Versicherung wegen einer Zahlung des Beitrags für die eine Woche, die das Auto dann angemeldet war maldet und nur diesen Betrag (mit evtl. ein paar Euro für Mahnung und Bearbeitung oder was auch immer) nachzahlen?

Wenn du nicht zahlen willst, dann schreibe gleich einen Brief, wo du die Lastschrift widerrufst! Dann musst du halt selber den Rechnungsbetrag überweisen.

Mein Bruder wurde mit seinem Erstfahrzeug gleich AUF SF2 eingestuft (musste aber min 3 Jahre den Führerschein haben). Deswegen solltest du andere Versicherungen vergleichen. Ob dir die SF4 ab 01.01.2010 zustehen, dass steht ja in den AGB´s drinne. Wenn die Versicherung sich weigert, dann wird es sicherlich Ihr Recht sein. Hast du dir die AGB´s auch sehr gut durchgelesen?

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