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Versicherung
Zu Beginn möchte ich mich für mein schlechtes Deutsch entschuldigen (Übersetzerhilfe)
Darf ich das Auto ohne Versicherungsschein nur mit eVB-Nummer fahren? Muss ich warten, bis das Dokument von der Versicherung verschickt wird?
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16 Antworten
Du darfst ein Auto nur mit Haftpflichtversicherung fahren, egal ob rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen oder sonstiges.
Mit der eVB Nummer lässt du dein Auto auf normalem Wege zu, nur ein Dokument reicht also nicht.
Ab wann gilt die Haftpflichtversicherung?
Darf ich mit der eVB-Nummer, aber ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Nein, denn im Straßenverkehr sind Fahrten mit einem Fahrzeug ohne Zulassung verboten. Mit der eVB-Nummer für Ihr Kfz weisen Sie an der Zulassungsstelle nach, dass für Ihr Fahrzeug mindestens der Schutz einer Haftpflichtversicherung besteht.
https://www.da-direkt.de/autoversicherung/ratgeber/evb-nummer
Ja ich verstehe es, wenn ich schon diese eVB Nummer und Kennzeichen habe, kann ich das Auto mit diesen Kennzeichen ganz normal bewegen, oder?
ja kanst
ja wen du das Auto angemeldet hast beim strassenverkehrsamt und die Kennzeichen bekommen hast
bist auch Versichert
Ich glaube er meint er hat nur die evb Nummer und die Kennzeichen. Also ohne Plakette. Oder?
Ich kaufe mein erstes auto. Zuerst muss ich eine eVB-Nummer generieren und eine Versicherung abschließen, oder? Dann gehe ich zur KFZ-Zulassungsstelle und hole mir eine neue Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen, oder? Dann gebe ich das Nummernschild des Autos ein und darf ich fahren? Brauche ich einen Versicherungsnachweis in Papierform?
Sobald du ein Kennzeichen hast darfst du fahren, kein weiterer Nachweis erforderlich.
Du kannst Dein Auto mit der eVB- Nummer zulassen, komplett mit Kennzeichen. Das machst Du an das Auto und kannst auch sofort fahren.
ABER Du musst SPÄTESTENS nach 10 Tagen bei der Versicherung (von der Du die eVB-Nr. hast) das Fahrzeug ordentlich versichern. Die eVB-Nr ist nur eine vorläufige Zustimmung der Versicherung, mehr nicht.
Gruß jaro
Zitat:
@jaro66 schrieb am 11. Dezember 2021 um 21:24:00 Uhr:
Du kannst Dein Auto mit der eVB- Nummer zulassen, komplett mit Kennzeichen. Das machst Du an das Auto und kannst auch sofort fahren.
ABER Du musst SPÄTESTENS nach 10 Tagen bei der Versicherung (von der Du die eVB-Nr. hast) das Fahrzeug ordentlich versichern. Die eVB-Nr ist nur eine vorläufige Zustimmung der Versicherung, mehr nicht.
Gruß jaro
Warum denn erst nach der Zulassung versichern? Das geht doch automatisch. Ich habe das bisher immer so gemacht:
Die Versicherung informiert (geht heute ja alles online), Fahrzeug Typ, Marke und Modell angegeben, gewünschten Versicherungsumfang ausgewählt und ich bekam dann angezeigt, was mich das ganze pro Jahr kostet. Dann habe ich bestätigt und bekam kurz darauf die EVB Nummer per Email zugeschickt.
Damit habe ich bzw der Händler das Fahrzeug dann zugelassen. Die Versicherungsunterlagen kamen dann ein paar Tage später mit der Post.
Ich wüsste jetzt nicht was ich dann noch ordentlich versichern soll.
Das hängt von der Versicherung ab.
Die eVB ist immer vorläufiger Versicherungsschutz ab Zulassung .
Bei den Online Anträgen bekommt man dann nach der Zulassung seinen Vertrag mit Beitragsrechnung per Mail, überweißt und fertig.
Bei einer Agentur muss man nach der Zulassung meist noch hin die Unterschrift unter den Vertrag setzen.
Vergessen einige und wundern sich dann, wenn die Deckung der eVB zurückgezogen wird.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es so auch geht.
Hatte es mal vergessen und hab, als ich schon in der Zulassungsstelle war, mir die eVB-Nr telefonisch geben lassen. Bin dann paar Tage später zur Versicherung und hab alles abgeschlossen.
Gruß jaro
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 12. Dezember 2021 um 02:11:12 Uhr:
Zitat:
@jaro66 schrieb am 11. Dezember 2021 um 21:24:00 Uhr:
Du kannst Dein Auto mit der eVB- Nummer zulassen, komplett mit Kennzeichen. Das machst Du an das Auto und kannst auch sofort fahren.
ABER Du musst SPÄTESTENS nach 10 Tagen bei der Versicherung (von der Du die eVB-Nr. hast) das Fahrzeug ordentlich versichern. Die eVB-Nr ist nur eine vorläufige Zustimmung der Versicherung, mehr nicht.
Gruß jaro
Warum denn erst nach der Zulassung versichern? Das geht doch automatisch. Ich habe das bisher immer so gemacht:
Die Versicherung informiert (geht heute ja alles online), Fahrzeug Typ, Marke und Modell angegeben, gewünschten Versicherungsumfang ausgewählt und ich bekam dann angezeigt, was mich das ganze pro Jahr kostet. Dann habe ich bestätigt und bekam kurz darauf die EVB Nummer per Email zugeschickt.
Damit habe ich bzw der Händler das Fahrzeug dann zugelassen. Die Versicherungsunterlagen kamen dann ein paar Tage später mit der Post.
Ich wüsste jetzt nicht was ich dann noch ordentlich versichern soll.
Und meine Frage bezieht sich auf diese Dokumente, die per Post zugestellt werden. Muss ich warten oder kann ich ohne fahren?
kannst fahren du bist Versichert