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Versicherung und Kostenvoranschlag

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 8:34

Hallo,

mir hat jemand auf dem Parkplatz die Türe ans Auto geknallt.

Ich bin mir jetzt noch nicht sicher, ob ich es reparieren oder fiktiv abrechnen lassen möchte.

Das hängt halt auch davon ab, wie hoch der Schaden ausfällt.

Ist schon ein deutlicher Schrammen in der linken Türe.

Wenn ich jetzt beim Freundlichen einen Kostenvoranschlag mache, dann kostet das ja meistens was. Die Kosten würden dann bei der Instandsetzung für gewöhnlich wieder verrechnet.

Wenn ich mir den Schaden aber auszahlen lassen möchte, zahlt dann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Oder berechnet BMW für so einen KVA überhaupt etwas?

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2019 um 8:41

Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.

Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter.

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am 27. Juli 2019 um 8:41

Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.

Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter.

Je nach Farbton kann das etwas knifflig werden. Die Versicherung des Verursachers muss auch die Kosten des eigenen Gutachters und eines Anwalts tragen. Damit ist man dann auf der sicheren Seite.

Mich wundert hier immer wieder, dass hier offensichtlich "viele" sind, die keinen Rechtschutz haben. Meistens ist die Schuldfrage ja nicht so eindeutig.

 

Natürlich bezahlt die Versicherung auch den KVA (auch bei einer fiktiven Abrechnung) und noch vieles mehr, von dem man ohne Anwalt keine Ahnung hat. Allerdings

gestrichen wird auch gerne, das ist ohne Anwalt auch kaum zu verhindern. Das geht schon bei der Wahl der Werkstatt los, sebst bei fiktiver Abrechnung.

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 10:22

Also mir wurde eine Partnerwerkstatt vorgeschlagen, nachdem ich das verneint hatte war natürlich auch mein BMW Händler kein Problem. Den lasse ich jetzt den Schaden mal anschauen und dann sehen wir weiter

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 27. Juli 2019 um 12:22:30 Uhr:

Also mir wurde eine Partnerwerkstatt vorgeschlagen, nachdem ich das verneint hatte war natürlich auch mein BMW Händler kein Problem. Den lasse ich jetzt den Schaden mal anschauen und dann sehen wir weiter

Beim BMW Tür instandsetzen und lacken bist du schnell bei um die 1.000 Euronen!

Spare dir den KVA und fahre sofort zum Sachverständigen.

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 11:28

Aber ist ein hoher KVA nicht gut, wenn ich es mir am Ende dann doch auszahlen lasse und stattdessen mit nem Lackstift drüber gehe?

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 27. Juli 2019 um 13:28:14 Uhr:

Aber ist ein hoher KVA nicht gut, wenn ich es mir am Ende dann doch auszahlen lasse und stattdessen mit nem Lackstift drüber gehe?

Kann gut sein, dass die Versicherung ihn nicht akzeptiert und ein Gutachten wollen.

Kannst doch nach Gutachten, also fiktiv abrechnen!

Ich würde das Fahrzeug einem SV vorführen!

Bei 1000€ einen Sachverständigen? - und was soll man gegenüber des KVA sparen?

Man erspart sich das Rätselraten über die tatsächliche Schadenshöhe. Die Beilackierung angrenzender Flächen oder gar der ganzen Fahrzeugseite kann anstehen, Wertminderung etc. .... Ohne Schadengutachten weiß man es halt nicht sicher.

Zitat:

@manvo schrieb am 27. Juli 2019 um 14:36:21 Uhr:

Bei 1000€ einen Sachverständigen? - und was soll man gegenüber des KVA sparen?

Selbstverständlich!

Der SV entscheidet dann an Hand der Schadenhöhe, ob ein vollwertiges oder ein Kurzgutachten erstellt wird!

Ein KVA wird, wie bereits erwähnt, bei fiktiver Abrechnung oftmals nicht akzeptieret!

Ich bin fast sicher, dass die Versicherung einen KVA für "zerlegen, ausbessern, lackieren, zusammenbauen" akzeptieren wird. Vor allem, wenn da keine UPE-Aufschläge (bei BMW eh kein Thema), keine Verbringung und keine Anlackierung benachbarter Teile enthalten sind.

Ob sie dann die BMW-Stundensätze auch tatsächlich der Regulierung zu Grunde legt ist ein anderes Thema.

Wenn man bereit ist u.U. auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten, kann man das gerne via KVA versuchen.

Auf berechtigte Ansprüche muss man nie verzichten, erstmal muss man Ahnung(Anwalt/Rechtsschutz) haben, wenn die Versicherung am KVA(Rechnung) Streichungen vornimmt. Was fast immer vorkommt. Z.B.wird oft an den Stundensätzen der Markenwerkstatt gestrichen, die die Versicherung aber immer anerkennen muss, wenn das Fahrzeug sonst da auch gewartet wird.

Bei einer geringen Schadenshöhe (z.B. 1500€) hat bei mir noch nie die Versicherung ein Gutachten verlangt.

Wenn man nicht auf Teile seines Anspruchs verzichten will, warum sollte man dann bei entsprechender Schadenhöhe mit einem KVA regulieren wollen?

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