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Versicherung und (wirtschaftlicher?) Totalschaden

Themenstarteram 31. März 2018 um 7:36

Hallo zusammen,

mich beschäftigt grade folgendes Thema:

Ende Februar ist mir jemand auf einem Parkplatz frontal in mein Auto (2003er BMW 318ti compact, guter Zustand, M Sportpaket, 156T km) gefahren, weil Kurve geschnitten. Das Auto hat an der Stoßstange nun einige tiefe Kratzer, aber sonst fahrbereit. Die Versicherung vom Unfallgegner (100%tiges Schuldeingeständnis) hat 2 Tage später einen Gutachter zu mir in die Firma gesendet und dieser hat das Auto auf dem Firmenparkplatz inspiziert. Resultat:

- Reperaturkosten: 3.019,29€ (inkl. MwSt)

- Merkantile Wertminderung : keine

- Reperaturdauer: 2 Werktage

- Wiederbeschaffungswert: 2.800,00€

- Restwert (lt. Beiliegendem Angebot): 1.001,00€

- Wiederbeschaffungsdauer: 9 Werktage

Nun hat mir die Versicherung 1.829€ überwiesen und mir 3 Tage Zeit gegeben das Auto lt. vorliegendem Angebot abzugeben, dann würde ich nochmals 1.000€ bekommen.

Dieses Angebot habe ich schriftlich abgelehnt, da ich binnen 3 Tage nicht einfach mein Auto hergeben kann. Dieses Angebot wurde nun auf den 05.04. verlängert. Mein neues Auto, was bereits schon bestellt ist, kommt aber erst im August. Meine Fragen:

- Ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden? Ich meine irgendwo gehört zu haben, erst wenn 130% vom Fahrzeugwert überschritten wurden, wäre es ein Totalschaden.

- Da ich (angeblich) nach dem Unfall nicht wirtschaftlich besser dastehen darf (lt. Versicherung), als vor dem Unfall, will die Versicherung nicht die Reparaturkosten ohne MwSt auszahlen. Gibt es da nicht einen Weg?

- Wäre ein Gegengutachten angebracht? Wer bezahlt das?

Ciao und frohe Ostern

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10 Antworten

Also ich finde es schrecklich wenn immer gleich Anwalt geschrieben wird, aber hier würde ich die Sache abgeben.

Warum hat die Versicherung den Gutachter beauftragt?

Reparatur bis 130% ist möglich, das ist richtig.

 

Also Termin beim Anwalt machen, den muss die Versicherung auch bezahlen wenn die Schuldfrage fest steht.

(Wenn die sich so verhalten haben die selbst Schuld)

 

Edit:

Kannst auch erst mal anrufen bei der Gesellschaft und sagen, dass du dein Fahrzeug reparieren möchtest, gehe zur Werkstatt deines Vertrauens mit dem Gutachten, die wissen wie die weiter vorgehen.

Hier ist alles falsch gelaufen was falsch laufen kann. Und deshalb traut sich die Haftpfl-Vers. auch Forderungen an dich zu stellen.

Ohne Anwalt bekommst du hier gar nix mehr hin, nur dauert alles viel, viel länger.

Hättest du erst mal hier gefragt.........:rolleyes:

Am Ende ist es meist am besten das Geld zu nehmen und günstig in einer freien Werkstatt reparieren zu lassen solange keine mechanischen Teile betroffen sind. So habe ich es bisher immer gemacht. Wenn das für dich nicht wirtschaftlich ist macht ein Anwalt bestimmt Sinn...

Schreib der Versicherung doch das du das Auto weiter fahren willst.

Verkaufen musst du eh nicht. du willst ja eh nicht reparieren lassen. Ansonsten kannst du es ja auch reparieren lassen

Behalte die 1.800€ und freu dich über den Geldsegen. Im August bekommst du eh deinen Neuen.

Ich wäre ja mal gespannt gewesen, zu welchen Zahlen ein GA gekommen wäre, der für ihn gearbeitet hätte............

Warum lässt man einen eindeutigen HP Schaden vom Gutachter der Versicherung des Verursachers machen.

Als Geschädigter hat man doch das Recht auf eigenen Gutachter?

Wenn man sich nicht sicher ist, warum fragt man nicht gleich nach dem Unfall wie vorzugehen ist ,anstatt erst wenn man unzufrieden mit der Zahlung der generischen Versicherung ist.

Wie Ich kann Alles schrieb, alle Fehler gemacht,die gemacht werden konnten. Ab zum Anwalt

Gruß m

Zitat:

@deMarco73 schrieb am 31. März 2018 um 09:36:04 Uhr:

Gibt es da nicht einen Weg?

- Wäre ein Gegengutachten angebracht? Wer bezahlt das?

Fangen wir von hinten an: ein zweites Gutachten bezahlst du und die Wahrscheinlichkeit, dass sich daran etwas ändert, ist sehr gering.

Zur ersten Frage: nein, es gibt keinen Weg zur Erstattung der fiktiven Reparaturkosten in diesem Fall.

Du hast zwei Möglichkeiten: das Fahrzeug komplett wie im Gutachten beschrieben instandsetzen zu lassen (innerhalb der 130% Grenze, das ist hier gegeben). Oder du nimmst dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wie im Gutachten aufgezeigt. Überlege einfach, ob du für das reparierte Auto beim Verkauf mehr Geld bekommen würdest als für das unreparierte plus die 1.800 Euro.

Es hätte sicher finanziell günstigere Lösungen gegeben, den Weg hast du dir aber selbst verbaut, indem du den Gutachter der Versicherung akzeptiert hast.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 03. Apr. 2018 um 08:29:30 Uhr:

den Weg hast du dir aber selbst verbaut, indem du den Gutachter der Versicherung akzeptiert hast.

So ist es. Also entweder mit den 1800€ klarkommen und billig reparieren (lassen). Je nachdem wie die Beschädigung aussieht reicht evtl. auch ein günstiges Smart-Repair, oder Teile vom Schrotti. Wenn der Wagen dann wieder optisch gut dasteht und du verkaufst, steht man meistens gar nicht mal so schlecht dar ;) Auch wenn man noch besser hätte dastehen können.

Oder du lässt den Wagen fachmännisch "per" 130%-Regel instand setzen. Dann hast du ein repariertes Auto und alles ist wieder im Lot, so wie vorher. Bei einem solchen alten Auto fällt ein fachmännisch reparierter Unfallschaden (erst recht wenn er nur optischer Natur war) eigentlich auch nicht ins Gewicht.

Themenstarteram 3. April 2018 um 14:54

Danke für eure Antworten. Leider ist man meistens im Nachhinein klüger, so auch in diesem Fall.

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