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Versicherung verlangt Angaben zum Unfallhergang

Themenstarteram 7. August 2009 um 13:59

Hallo,

mir ist diese Woche jemand in´s Auto gefahren.

Jetzt habe ich Post von der Versicherung des Unfallverursachers bekommen.

Die Versicherung möchte Angaben über den Schadenhergang, wer schuld war usw. ggf. mit Skizze

und wie mein Fahrzeug versichert ist. (Teil –oder Vollkasko).

Bin ich verpflichtet Angaben zu machen?

Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen.

Reicht es der Versicherung nicht, wenn der Unfallverursacher Angaben zum Unfall macht bzw. die Polizei?

Ein Gutachten wurde bereits an die Versicherung schon verschickt

 

Beste Antwort im Thema
am 7. August 2009 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von rene_11

Hallo,

mir ist diese Woche jemand in´s Auto gefahren.

Jetzt habe ich Post von der Versicherung des Unfallverursachers bekommen.

Die Versicherung möchte Angaben über den Schadenhergang, wer schuld war usw. ggf. mit Skizze

und wie mein Fahrzeug versichert ist. (Teil –oder Vollkasko).

Bin ich verpflichtet Angaben zu machen?

"Natürlich bist du nicht verpflichtet, gegenüber der Versicherung Angaben zu machen. Du bist nicht einmal verpflichtet, Ansprüche an die Versicherung zu stellen. Antworte einfach nicht. Dir passiert auch nix, du bekommst sogar kein Geld von der Versicherung. Wie auch, sie kennen ja noch nicht einmal deine Bankverbindung." :D

Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen.

Reicht es der Versicherung nicht, wenn der Unfallverursacher Angaben zum Unfall macht bzw. die Polizei?

Ein Gutachten wurde bereits an die Versicherung schon verschickt

23 weitere Antworten
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23 Antworten

Wenn die Schulfrage eindeutig ist, würde ich die gegnerische Versicherung informieren, dass ich den Fragebogen mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes ausfüllen lasse. Lass dir die Kostenübernahme bestätigen und dann ab zum Anwalt. Die versuchen gerne mal, irgendwo noch einen Haken zu finden. 

 

Versicherungen sind immer mit Vorsicht zu genießen.  

am 7. August 2009 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von rene_11

Hallo,

mir ist diese Woche jemand in´s Auto gefahren.

Jetzt habe ich Post von der Versicherung des Unfallverursachers bekommen.

Die Versicherung möchte Angaben über den Schadenhergang, wer schuld war usw. ggf. mit Skizze

und wie mein Fahrzeug versichert ist. (Teil –oder Vollkasko).

Bin ich verpflichtet Angaben zu machen?

"Natürlich bist du nicht verpflichtet, gegenüber der Versicherung Angaben zu machen. Du bist nicht einmal verpflichtet, Ansprüche an die Versicherung zu stellen. Antworte einfach nicht. Dir passiert auch nix, du bekommst sogar kein Geld von der Versicherung. Wie auch, sie kennen ja noch nicht einmal deine Bankverbindung." :D

Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen.

Reicht es der Versicherung nicht, wenn der Unfallverursacher Angaben zum Unfall macht bzw. die Polizei?

Ein Gutachten wurde bereits an die Versicherung schon verschickt

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Wie auch, sie kennen ja noch nicht einmal deine Bankverbindung." :D

Die geht die Versicherung ja auch nix an, Datenschutz........:cool:, Moos bitte BaT.

Am besten über den Postboten.........:D

 

Gruß Delle  

Zitat:

Original geschrieben von rene_11

Hallo,

mir ist diese Woche jemand in´s Auto gefahren.

Jetzt habe ich Post von der Versicherung des Unfallverursachers bekommen.

Die Versicherung möchte Angaben über den Schadenhergang, wer schuld war usw. ggf. mit Skizze

und wie mein Fahrzeug versichert ist. (Teil –oder Vollkasko).

Bin ich verpflichtet Angaben zu machen?

Nein, wie schon gesagt bis Du nicht verpflichtet, wenn Du aber Schadenersatzansprüche stellst, dann bist Du gegenüber dem Geschädigten und dessen Versicherungs auskunftspflichtig. Daher Hergang und Skizze.

Frage nach Kaskoversicherung hat mit Regressabkommen und dem Bereicherunhgsverbot zu tun. Das müssen die fragen.

Zitat:

Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen.

Reicht es der Versicherung nicht, wenn der Unfallverursacher Angaben zum Unfall macht bzw. die Polizei?

Ein Gutachten wurde bereits an die Versicherung schon verschickt

Damit hast Du deine Schadenersatzansprüche beziffert, mehr nicht. Wer Geld will muss Auskunft geben, ansonsten kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Wie hier schon erwähnt hat man das gute Recht dies einen Rechtsbeistand machen zu lassen. Die müssen ja auch von was leben...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Wie hier schon erwähnt hat man das gute Recht dies einen Rechtsbeistand machen zu lassen. Die müssen ja auch von was leben...

Klar, man kann sich auch mit 40 das Schnitzel noch von Mami schneiden lassen.:rolleyes:

 

Wer einen Führerschein zustande bekommen hat, sollte auch den Geschädigtenfragebogen alleine ausfüllen können.

 

Zum Rechtsanwalt geht man, wenn man ihn braucht, nicht um ein paar einfache Fragen zu beantworten.

 

am 8. August 2009 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Wie hier schon erwähnt hat man das gute Recht dies einen Rechtsbeistand machen zu lassen. Die müssen ja auch von was leben...

Klar, man kann sich auch mit 40 das Schnitzel noch von Mami schneiden lassen.:rolleyes:

Wer einen Führerschein zustande bekommen hat, sollte auch den Geschädigtenfragebogen alleine ausfüllen können.

Zum Rechtsanwalt geht man, wenn man ihn braucht, nicht um ein paar einfache Fragen zu beantworten.

Naja, also teilweise sind die Fragebögen freundlich ausgedrückt etwas "hirnfrei", da widersprüchlich und mehrfach das gleiche abgefragt, jedoch so formuliert, dass der Laie das gerne mal falsch ausfüllt und man dann die Leistung verweigern kann.

Gerne werden auch Daten abgefragt, die die nicht die Bohne was angehen (z. B. "Zu welchem Preis haben Sie den Wagen gekauft"). Da gibt man dann am besten erst gar keine Antwort drauf.

Aber den normalen Schadenshergang kannst du bedenkenlos ausfüllen. Dient ja nur deiner Anspruchsbegründung und du hast ja nichts zu verstecken wenn man dir die Vorfahrt nimmt.

Und wenn da so wertvolle Fragen stehen wie :

"Womit begründen Sie ihre Ansprüche" (Grüße ins Frankenländle), dann schreib einfach "Mit den einschlägigen Gesetzen und Urteilen" :D:D Was soll da ein Laie denn bitte zu schreiben, Hafi ?!?

Gruß

Krypton

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Und wenn da so wertvolle Fragen stehen wie :

"Womit begründen Sie ihre Ansprüche" (Grüße ins Frankenländle), dann schreib einfach "Mit den einschlägigen Gesetzen und Urteilen" :D:D Was soll da ein Laie denn bitte zu schreiben, Hafi ?!?

 

Gruß

Krypton

schreib doch einfach : mit dem Gutachten, der Rechnung oder dem KVA.......:)

 

Gruß

 

Delle

am 8. August 2009 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

schreib doch einfach : mit dem Gutachten, der Rechnung oder dem KVA.......:)

Gruß

Delle

Ist das nicht eher beziffern als begründen?? :p

Gruß

Krypton

Themenstarteram 8. August 2009 um 12:50

Danke für Eure Antworten.

Ich werde jetzt mal nur das nötigste ausfüllen und den Unfallhergang

grob beschreiben, die werden sich dann schon melden wenn sie mehr

wissen wollen. Dann kann ich immer noch den Anwalt einschalten um

dies genauer formulieren zu lassen.

Zitat:

Ich werde jetzt mal nur das nötigste ausfüllen und den Unfallhergang

grob beschreiben,  Dann kann ich immer noch den Anwalt einschalten um

dies genauer formulieren zu lassen.

Damit hättest du dann schon unwiderrufliche Angaben zum Unfallhergang gemacht

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

 

Damit hättest du dann schon unwiderrufliche Angaben zum Unfallhergang gemacht

woher nimmst du eigentlich die Weisheit, dass Angaben in der Schadenmeldug unwiderruflich sind ?

 

Und was bitte, ist daran schlimm, den Unfallhergang aus Sicht des Geschädigten

zu beschreiben ?

 

Und was, bitte soll ein Rechtsanwalt da "genauer" fomulieren ?

 

Der schreibt das genauso, wie sein Mandant ihm das schildert und dieser unterschreibt das dann. 

 

Irgendwo sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen..........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

Zitat:

......

Und was, bitte soll ein Rechtsanwalt da "genauer" fomulieren ?

Der schreibt das genauso, wie sein Mandant ihm das schildert und dieser unterschreibt das dann. 

 

Gruß

Delle

Manch Einer braucht oder nimmt sich den Rechtsanwalt auch nur, weil er die ersten Schuljahre versäumt hat!

Wenn der Schaden nicht eine Bagatelle ist,würde ich einen Anwalt nehmen, Sonst werden dir noch die eigenen Worte im Munde umgedreht.Verstehe auch nicht,was die gegnerische Versicherung angeht ,ob und wie du versichert bist?

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11

Wenn der Schaden nicht eine Bagatelle ist,würde ich einen Anwalt nehmen, Sonst werden dir noch die eigenen Worte im Munde umgedreht.Verstehe auch nicht,was die gegnerische Versicherung angeht ,ob und wie du versichert bist?

Alex.

Was ist ein Bagatellschden und wer schätzt diesen ein? Der Geschädigte?

Worte bzw. Aussagen werden nur dann verdreht, wenn begründeter Anlass dazu besteht. Das passiert natürlich, wenn der UG die Schuld nicht eingesteht oder aber berechtigte Zweifel am Geschehen bestehen.

Die gegnerische Versicherung muss sehr wohl wissen ob der Geschädigte versichert ist! Ist er es, was spricht gegen die Angabe des Versicherungsnamens? Ist er nicht versichert wird es interessant..........

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