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Versicherung verlangt Fotos
Vor circa sechs Wochen rollte mein Wagen auf den Van (Toyota Picnic) meines Nachbars. Bis auf ein paar Kratzer im Lack am Stoßfänger bei meinem Nachbarn war auch nicht viel beschädigt.
Ich meldete den Schaden meiner Versicherung, da ich die Schuld am rollenden Wagen hatte und mein Nachbar fuhr in die Werkstatt. Dort wurde eine neue Stoßstange bestellt. Diese traf dann scheinbar erst nach langer Lieferzeit ein, da mein Nachbar noch ganze fünf Wochen mit dem zerkratzen Stoßfänger rumfuhr.
Seit einer Woche ist der Wagen nun wieder im ursprünglichen Zustand. Gestern fragte mich mein Nachbar nun, ob ich Fotos von seinem Wagen hätte, da die Versicherung nun welche sehen will, er und seine Werkstatt aber keine gemacht haben.
Mein Nachbar meinte damals einen Tag nach dem Unfall, dass die Werkstatt den Stoßfänger austauschen müsse, da er gebrochen sei. Daraufhin habe ich mir diesen nochmals genau angeschaut und keinen Riss oder Bruch feststellen können. Dies habe ich dann meiner Versicherung mitgeteilt, dass ich keinen Bruch erkennen kann.
Wie läuft die Schadensregulierung jetzt ab? Kann die Versicherung sich weigern den Schaden zu regulieren, weil keine Fotos vorhanden sind? Schließlich könnte die Werkstatt ja mehr ausgetauscht haben als nötig. Und was ist wenn die Versicherung nicht zahlen will? Kann mein Nachbar dann das Geld von mir fordern?
Zudem erzählte mein Nachbar gestern, dass ich den Mietwagen der ihm zustand, zahlen müsse, auch wenn er ihn nicht in Anspruch genommen hat.
Muss ich hier bzw. meine Versicherung zahlen?
Vielen Dank für euere Hilfe im voraus.
Grüße Tim.
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15 Antworten
wenn Dein Nachbar was will, dann NUR von Deiner Versicherung !
und wenn er sogar klagen will, dann NUR gegen Deine Versicherung !
ansonsten
immer hübsch grinsen
Deine Versicherung macht das schon ...
Gutachter können unterhalb der Bagatellgrenze von 700 € ( BGH Entscheidung zur Bagatellschadenhöhe siehe unten) sogenannte Kurzgutachten erstellen, diese Kosten in der Regel genauso viel wie ein Kostenvoranschlag. Ein Kurzgutachten ist Beweissichernd ein Kostenvoranschlag nicht.
Wenn man in solchen fällen keine Bilder hat, wird es Probleme geben.
Wie soll nach derartigem vorgehen noch irgendetwas bewiesen werden???
Na hoffentlich hat die Werkstatt, in solchen fällen, das Altteil aufgehoben!
Urteil des BGH von 2003 zur Bagatellschadenhöhe 700 € :
[URL]http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...['3',+'3']&client=['3',+'3']&nr=31391&pos=0&anz=1[/URL]
Die Gesamtkosten belaufen sich laut der Aussage meines Nachbarn auf circa 500 Euro. Ob die demolierte Stoßstange noch in der Werkstatt ist, weiß ich nicht.
Und mehr als ein Kostenvoranschlag wurde auch nicht gemacht.
Gruß, Tim.
Der Geschädigte muss den Schaden nachweisen.
Hier haben Nachbar und seine Werkstatt offensichtlich fehler gemacht.
Zumindest die Werkstatt hätte wissen müssen, wie so etwas geht.
Deine Pflicht hast Du mit korrekter Meldung an die Versicherung erledigt.
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung sind für einen verursachten Schaden eintrittspflichtig; der Geschädigte ist für die Höhe des Schadens beweispflichtig. Soweit so gut.
Die Kollision ist unstreitig, ebenso ist unstreitg, daß ein Schaden entstanden ist (Kratzer). Also mußt Du und damit Deine Versicherung grundsätzlich haften. Unklar ist z.Zt. noch die Höhe.
Aufgrund Deiner Aussage, daß "nur" Kratzer entstanden seien, will die Versicherung "natürlich" Fotos des Schadens sehen, um die Rechnung zu überprüfen. Da aber ein Schaden am Stoßfänger, der eine Erneuerung erforderlich macht, bei dem geschilderten Sachverhalt grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann (Es sind z.B. Brüche auf der Innenseite im Bereich der Halterungen möglich, die von außen nicht zu sehen waren. Auch können "nur" die Kratzer bei einer gewissen "Tiefe" die Erneuerung rechtfertigen), werden die fehlenden Fotos nicht genügen, die Regulierung letztendlich verweigern zu können.
Mit Vorlage der Rechnung ist der Geschädigte auch ohne Fotos seiner Nachweispflicht grundsätzlich nachgekommen. Um die Zahlung zu verweigern oder zu kürzen muß die Versicherung konkret nachweisen, daß der Reparaturumfang laut Rechnung überhöht war. Das wird wohl nicht möglich sein und wäre wahrscheinlich auch mit Fotos nicht möglich gewesen. Folglich muß gezahlt werden.
Ein "fiktiver" Mietwagen wird nicht gezahlt, aber Anspruch auf Nutzungsausfall besteht wohl, wenn auf einen eigentlich zustehenden Mietwagen verzichtet wurde. Das meinte der Nachbar wahrscheinlich.
Mietwagen wird keiner gezahlt, da der Nachbar immer noch mit seinem KFZ ohne Gefärdung anderer fahren konnte. Waren ja wohl auch nur Kratzer. Er hat aber Anspruch auf einen Mietwagen während der Wagen in Reperatur ist, er kann sich das auch auszahlen lassen, das sind dann so 36€ (kommt auf die Fahrzeugklasse an) pro Tag wo der Wagen in der Werkstatt steht.
Soetwas hatte ich Ende Dezember auch.
Quelle
Zitat:
NUTZUNGSAUSFALL
Für den Fall, daß der Anspruchsteller als Privatperson keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann er unter Umständen wie z.B.:
Fahrzeug ist nicht mehr Fahrbereit (verkehrsunsicher)
Fahrzeug ist Totalschaden (verkehrsunsicher)
während der Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer
eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Die genaue Nutzungsausfallentschädigung kann von einem Sachverständigen ermittelt werden. Der Nutzungsausfall wird in verschiedene Gruppen von A bis L untergliedert, wobei auch verschiedene Ausstattungsvarianten und Modellvarianten mit einbezogen und berücksichtigt werden. Hier eine kleine unverbindliche Auswahl aus der Nutzungsausfalltabelle (Stand 1/1999) gemäß Sanden / Danner.
Gruppe A 27,-- € Nutzwert je Tag
Citroen AX 40 kW
Fiat Panda 25-40 kW
Renault Twingo 43 KW
VW Golf (19E) 40 kW.
Gruppe B 29,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 33 55 kW
Citroen ZX 55 kW
Fiat Uno 37 kW
Fiat Punto 40 kW
Fiat Tipo 51 kW
Ford Fiesta 37 kW
Ford KA 44 kW
Honda Civic 55 kW
Opel Corsa 12V Eco 40 kW
VW Polo III 33 kW
VW Golf CL (19E) 40 kW
VW Golf CL (1HX0) 44 kW.
Gruppe C 34,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 145 66 kW
Citroen Xsara 55 kW
Fiat Bravo 59 kW
Ford Escort 52 kW
Honda Concerto 66 kW
VW Polo III Classic 75 Sportline 55 kW
VW Golf GL (19E) 66 kW
VW Vento CL (1HX0/1H) 55 kW.
Gruppe D 38,-- € Nutzwert je Tag
Audi A3 74 kW
BMW 318i (E30) 83 kW
Citroen Xantia 65 kW
Daimler Benz 190 77 kW
Fiat Tempra 77 kW
Fiat Marea 76 kW
Ford Escort 16V 77 kW
Ford Sierra 85 kW
VW Golf GL (1HX0) 66 kW
VW Passat CL (35 I Mod.94) 55 kW
VW Passat (3B Mod.97) 74 kW.
Gruppe E 43,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 33 S 95 kW
Audi A3 110 kW
Audi 80 66 kW, Audi A4 74 kW
BMW 316i (E36) Lim. & Compact 75 kW
Daimler Benz 190E 90 kW
Ford Mondeo GLX 65 kW
Ford Scorpio CLX 85 kW
Honda CRX 91 kW
VW Golf GTI (1HX0) 85 kW
VW Passat 5V Trendline ( 3B Mod.97) 92 kW.
Gruppe F 50,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 75 107 kW
Audi A6 74 kW
BMW 320i (E36) 110 kW
Citroen XM 89 kW
Ford Mondeo V6 Ghia 125 kW
Honda Accord 110 kW
Daimler Benz 190E 2,3 100 kW
Daimler Benz C 180 90 kW
VW Corrado (53 I) 85 kW.
Gruppe G 59,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 155 V6 120 kW
Audi A4 2,8 128 kW
BMW 325 IX (E30) 125 kW
BMW 520i 24V (E34) 110 kW
Ford Scorpio V6 Ghia 107 kW
Honda Legend 124 kW
Daimler Benz C 200 100 kW
Daimler Benz E 200 Classic 100 kW.
Gruppe H 65,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 164 V6 135 kW
BMW 325i / 328i (E36)
BMW 523i (E39) 125 kW
Ford Scorpio 24V GL 143 kW
Daimler Benz C 280 142 kW
Daimler Benz E 280 Classic 150 kW.
Gruppe J 79,-- € Nutzwert je Tag
Alfa 164 QV 171 kW
Audi V8 184 kW
BMW 530i V8 / 535i / 540i V8 (E34+E39) BMW 735i (E32)
BMW 728i (E38)
Jaguar XJ8 174 kW
Mercedes Benz E 320 162 kW.
Gruppe K 91,-- € Nutzwert je Tag Audi A8 169 kW
BMW 740i (E38)
Jaguar Souvereign + XK8 Cabrio 4,0 209 kW
Mercedes Benz S 320 170 kW.
Gruppe L 99,-- € Nutzwert je Tag
BMW 750i (E38)
Jaguar XJ 12 6,0 229 kW
Jaguar Daimler V8 Super 267 kW
Porsche 911 Car.4S 210 kW
Mercedes Benz S 500 235 kW bis S 600 L 290 kW.
Viele Versicherer Stufen bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind eine und bei Fahrzeugen die älter 10 Jahre sind zwei Klassen herunter.
und wenn mir einer meinen Ford KA verschrottet ?
Baujahr 03/2000 und 60 PS
MoFa ?
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
und wenn mir einer meinen Ford KA verschrottet ?
Baujahr 03/2000 und 60 PS
MoFa ?
Musst du überlesen haben.
Drück mal aktualisieren im Browser.
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
und wenn mir einer meinen Ford KA verschrottet ?
Ich habe die leise Hoffnung, daß Du, wenn das der Fall sein sollte, vielleicht zufällig im Auto drin bist und die Kategorie "Beiträge, die die Welt nicht braucht" dann zukünftig auf einen ihrer Hauptakteure verzichten muß.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Ich habe die leise Hoffnung, daß Du, wenn das der Fall sein sollte, vielleicht zufällig im Auto drin bist und die Kategorie "Beiträge, die die Welt nicht braucht" dann zukünftig auf einen ihrer Hauptakteure verzichten muß.
heeey Schusti - nichmal im Spaß, ja?
Grüße
Schreddi
Das war natürlich nur ein rein hypothetisches Gedankenspiel.
ja und ?
wenn ich dann aus dem Koma erwachen sollte und wieder soweit unter den Lebendigen weile, womit fahre ich dann ?
Mofa ?
Die Stoßstangen von den neueren Modellen sind schon Sicherheitsstoßstangen, die im Normalfall nur kleine Rempler (bis ca. 30 km/h) aushalten, darüber werden dann schon die Sicherheits-und stoßdämpfenden Materialen zerstört. Kommt halt immer auf den Unfallvorgang drauf an- wenn zB. eine Kante/Ecke auf die Stoßstange trifft, reichen auch weniger als 30 km/h. Ist halt alles Hersteller/Modellabhängig. Mir ist ein Audi 80 auf meinen 2 Wochen alten Mondi (im Jahre 2001) aufgefahren, Schadenssichtung: zwei Kratzer an meiner Stoßstange, beim Audi Motorhaube,Scheinwerfer,Kühler,Stoßstange geschrottet. Mein Schaden 2000€ (Stoßstange,Stoßstangenhalter,Schaumstoff in der Stoßstange,Lackierung), beim Audi 6800€.