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Versicherung versucht bei Haftpflichtschaden Kosten zu drücken... Wie soll ich am besten vorgehen?

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 1:53

Hallo!

Habe ein kleines Problem und dachte, ich frage mal die Profis in diesem Forum! Vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Tipps geben.

Gestern abend hat mir jemand auf einer Landstraße die Vorfahrt genommen und dabei den vorderen rechten Kotflügel meiner gerade mal 3 Monate alten C-Klasse beschädigt. Aufgrund meines Ausweichmanövers erfolgte die Berührung der Fahrzeuge eher seitlich... Also mein vorderer rechter Kotflügel gegen sein hinteres linkes Seitenteil.

Unfallhergang sollte eigentlich klar sein, leider entschied sich der andere Fahrer in der Zeit, in der wir auf die Polizei warteten seine Haltung von: "Sorry, hab ich nicht gesehen!" in "Ich hab doch angehalten und nach rechts und links geguckt und dann ist der verrückte mir in rasendem Tempo ins Auto geknallt" zu ändern. Naja, was soll ich sagen... Weder war ich schnell, noch hat er angehalten oder überhaupt gebremst. Auch die eher geringen Beschädigungen an den Fahrzeugen sprechen eigentlich gegen den von ihm beschriebenen Hochrasanzunfall. Naja, nur um das ganze abzurunden wurden mir dann gleich noch Alkohol- und Drogenkonsum unterstellt und behauptet, dass der Wagen schon vorher beschädigt gewesen wäre. Erstaunlicherweise konnten die vier Leute, die bei ihm im Auto sassen aber plötzlich seine Version bestätigen... Das macht mir ein bißchen Sorgen... Bußgeldverfahren gegen ihn läuft aber trotzdem...

Naja, jetzt aber zum Problem... Habe heute mit meiner und seiner Versicherung telefoniert... Versichert ist er bei einem größeren Versicherer mit drei grünen Buchstaben aus dem Münsterland, mit dem ich vor Jahren bei einem ebenfalls unverschuldeten Unfall schon äußerst schlechte ERfahrungen gemacht habe.

Die Dame an der Hotline dieser Versicherung erklärte mir, dass ich einen Kostenvoranschlag einreichen solle, bis 2.000 Euro Schadenshöhe wolle und brauche man kein Gutachten... Ich denke mal, dass mein Schaden zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen wird... Kotflügel vorne rechts inklusive Lackierung, evtl. noch Lackierung der Frontschürze, vielleicht reicht hier aber auch Polieren...

Zu Mietwagen und Nutzungsausfall wurde mir erklärt, dass ich hierauf nur Anspruch hätte, wenn ich jeden Tag mindestens 30 km fahren "müsse"! Das halte ich für einen eher dehnbaren Begriff... Denn "müssen" muss ich eigentlich nichts... Aber vielleicht "möchte" ich ja in der Zeit ja mindestens 30 km am Tag zurücklegen... Aber ich muss der Versicherung doch nicht beweisen, dass ich dahin "muss", wo ich hin möchte.

Zum Glück scheint mir der Kotflügel nur verschraubt zu sein, denoch sehe ich hier bei einem Austausch eine Wertminderung... Immerhin ist das Auto gerade 3 Monate alt und hat gerade einmal 5.500 km auf dem Tacho. Eine Wertminderung wurde von der Dame auch verneint... Logisch, wie soll man deren Höhe auch ohne Gutachten bestimmen?! Oder wie sehen das die Experten?

Werde jetzt morgen erst mal zu meinem MB-Händler fahren und den um seine Einschätzung bitten... Und dann? Am besten zum Rechtsanwalt und zum unabhängigen Gutachter, oder?

Weiß eigentlich jemand, ab welcher Schadenshöhe "ich" als Geschädigter das Recht auf die Einschaltung eines Gutachters habe? Die 2.000 Euro kommen mir da zu hoch vor...

Vielen Dank für eure Hilfe!

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10 Antworten
am 24. Februar 2009 um 5:37

Mal abgesehen davon, daß ich meinen Anwalt schon von der Unfallstelle aus kontaktiert hätte, gerade wenn Du mit dem Haftpflichtversicherer schon mal Ärger hattest, ist der Gang zum Anwalt schon als unausweichlich zu bezeichnen.

Ein "Recht" auf ein Gutachten hast Du afaik, wenn Deine Laienmeinung den Schaden auf über ca. 1000 € beziffern würde. Das wird Dir Dein Anwalt sicher aber noch näher erklären können.

am 24. Februar 2009 um 5:59

Also, ich bin ja bekanntlich kein Freund von dem allgemeinem Rat "Ab zum Anwalt". Aber in diesem Fall stimme ich meehster zu.

Unfallgegner überlegt es sich, während ihr auf die Polizei wartet, anders was den Unfallablauf angeht.

Und mehrere Zeugen bestätigen das.

Da wirst du um dein Recht kämpfen müssen.

Gruß

Frank, Nichtprofi was Unfälle angeht. ;)

Ich sehe das ähnlich.

Momentan scheint nach Deiner Schilderung die Schuldfrage unklar (auch wenn sie das dür Dich natürlich nicht ist).

Ich würde daher ohne fachkundigen Rechtsbeistand zunächst gar nichts unternehmen.

Wenn der unfallverursacher bei seiner Version bleibt, ist die Gefahr dass Du auf einem Teil deiner Kosten sitzen bleibst sicher gegeben.

Also: Ab zum Fachanwalt.

am 24. Februar 2009 um 7:04

Hört sich nach 100% Klagewahrscheinlichkeit an. Wenn der andere jetzt auf einmal einen total anderen Unfall gesehen hat, dann gibt das sicherlich diskussionsbedarf. Hast du/die Polizei die Unfallstelle/Schadensbilder fotografiert?

Wenn du Pech hast bekommst du eine Haftungsquote zugesprochen.

Viel Erfolg

@Frank:

Wo ist denn dein Button??? :D Ich drück mal drauf...

am 24. Februar 2009 um 9:11

Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes wäre hier sicher nicht der schlechteste Weg. Wobei ich den Verlauf der Geschichte jetzt auch nicht direkt als dramatisch einstufen würde. Dass der Verursacher hier die Wahrheit verdreht, ist eine Schutzbehauptung und der Wert von Insassenzeugen, bei denen evtl. sogar eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht, ohnehin dahingestellt. An den örtlichen Gegebenheiten - Vorfahrtsregelung - , dem Schadenbild und evtl. vorhandenen Bremsspuren oder auch keinen bzw. den Spuren, die das Ausweichmanöver darstellen, kommt hier keine Seite vorbei. Das sind objektive Beweise, die man nicht wegdiskutieren kann und die zunächst erst einmal bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit ausgewertet werden müssen und im Anschluss daran strafrechtliche Relevanz finden.

Dass ein Bussgeldverfahren eröffnet werden soll, ist gut für dich und wenn es durch den Verursacher bezahlt wird, noch besser. Allerdings sind Aussagen der Polizei, die lediglich die Ermittlungsarbeit erledigt und weder Verfahren eröffnet oder einstellen kann, eher mit Vorsicht zu genießen.

Gruß

traumzauber

Selbstverständlich kannst du hier selber einen Sachverständigen beauftragen. Auch einen Anspruch auf Wertminderung ist hier sicher gegeben.

 

Und schönn Gruß an den Werkstattmeister in der MB Niederlassung:

 

Er soll mal schön die Finger vorn der Tastatur lassen, auch wenn er es noch so gerne möchte.

Du benötigst hier ein Gutachten und keinen Kostenvoranschlag.

 

Gruss

 

Delle

am 24. Februar 2009 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von abacus200D

 

Zu Mietwagen und Nutzungsausfall wurde mir erklärt, dass ich hierauf nur Anspruch hätte, wenn ich jeden Tag mindestens 30 km fahren "müsse"! Das halte ich für einen eher dehnbaren Begriff... Denn "müssen" muss ich eigentlich nichts... Aber vielleicht "möchte" ich ja in der Zeit ja mindestens 30 km am Tag zurücklegen... Aber ich muss der Versicherung doch nicht beweisen, dass ich dahin "muss", wo ich hin möchte.

Es gibt halt auch Geschädigte, die unbedingt auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens bestehen (oder davon überzeugt werden), um diesen dann aber nur vor der Tür stehen zu haben und während einer einwöchigen Mietwagennutzung satte 25 Kilometer fahren. Das ganze hätten Sie auch mit einer Taxe erledigen und über den Nutzungsausfall locker abdecken können, wobei mindestens noch ein Abendessen rausgesprungen wäre.

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 19:02

Hey!

Erstmal vielen Dank an alle, die sich um mich und mein Anliegen gekümmert haben! :)

Stand heute bei MB vor der Tür... allerdings hätte ich mir denken können, dass man da am Veilchen-Dienstag eher nicht arbeitet... Schließlich sind wir hier ja im Rheinland. ;)

Also werde ich morgen mal einen zweiten Anlauf unternehmen...

Den Gang zum Anwalt seh ich auch schon als fast unausweichlich an... Schließlich ist mein Unfallgegner ja nur Opfer! :mad: Wobei ich mich immer noch frage, wieso ein Unfall, bei dem einer der beteiligten "mit mindestens 120 km/h über die 50er-Kreuzung geschossen" kommt, "lediglich" mit ein paar Kratzern und eingedrückten Kotflügeln ausgeht!

Werd auch auf jeden Fall auf dem laufenden halten! Eure Antworten decken sich nämlich mit meinem Bauchgefühl, dass ich wohl Gutachter und Analt brauche...

Hab halt nur ein bißchen Sorge, ob ich nicht nachher auf den Kosten für Anwalt und Gutachter sitzen bleiben könnte, weil der Schaden für diesen Aufwand dann doch zu gering war...

Oder hat irgendjemand ne ungefähre Idee, was ein neuer vorderer Kotflügel für ne C-Klasse W204 inklusive Montage und Lackierung kostet?!

am 25. Februar 2009 um 0:33

Also nur der Kotflügel (wenn der nur getauscht und nichts gerichtet werden muss) mit Lackieren sollte so bei ca 1000 liegen. Bei einem unabhängigen Lackierer sicherlich auch deutlich billiger... Aber ganz genaues kann dir bestimmt der Kollege Delle sagen.

Hast du dir schon bei der Polizei die Unfallaufnahme kopiert? Falls die dir die nicht freiwillig rausgeben, sag einfach du wiellst dich selbst vertreten. Dann müssen die dir die geben (BGH). Vieleicht ist dort schon was positives für dich von der Polizei aufgenommen/ermittelt worden.

Themenstarteram 2. März 2009 um 2:02

Hey! Wollte dann doch mal ne Rückmeldung geben! :)

Da sich der KV durch die freundliche MB-Werkstatt auf knapp 950 Euro belief, habe ich dann doch, wie hier empfohlen einen Gutachter eingeschaltet... Was soll ich sagen... Die Reparaturkosten laut Gutachten liegen bei 1.800 Euro, insbesondere, da der Gutachter erkannte, das eine Instandsetzung des Kotflügels wohl erfolglos bleiben würde und zum Tausch des Teils rät. Hinzu kommt ein Wertverlust von 350 Euro und die Reparaturdauer von 3 Tagen...

Nochmal Danke an alle, die mir den Gang zum Gutachter empfohlen haben! :) Morgen geht der ganze Schriftkram an die gegnerische Versicherung... Mal schauen, was die sagen! :rolleyes:

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