ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung wechseln durch ab- und wieder anmelden?

Versicherung wechseln durch ab- und wieder anmelden?

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:15

Hallo,

normalerweise kann man eine Autoversicherung ja nur zum Ende des Jahres kündigen.

Was wäre denn, wenn ich mein Auto nun abmelde, und 5 Minuten später wieder mit einer neuen Doppelkarte anmelde?

Tauschen sich die Gesellschaften beim Rabatt übertragen auch über das Auto selber aus?

Oder hat jemand eine Idee, wie man das sonst noch machen könnte?

mfg. diger

Ähnliche Themen
29 Antworten

Re: Versicherung wechseln durch ab- und wieder anmelden?

 

Zitat:

Original geschrieben von diger

Hallo,

normalerweise kann man eine Autoversicherung ja nur zum Ende des Jahres kündigen.

Was wäre denn, wenn ich mein Auto nun abmelde, und 5 Minuten später wieder mit einer neuen Doppelkarte anmelde?

Tauschen sich die Gesellschaften beim Rabatt übertragen auch über das Auto selber aus?

Oder hat jemand eine Idee, wie man das sonst noch machen könnte?

mfg. diger

eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nur im Schadenfall möglich, oder bei Risikowegfall und FahrzeugWECHSEL.

Das was du vorhast geht nicht und das ist auch gut so! Das arme Strassverkehrsamt!!!

Gruss,

Mfg MICHA

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:49

Wenn ich einen Wagen abmelde, dann endet auch der Versicherungsvertrag. Sonst müsste ja jeder, der einen Wagen gegen die Wand setzt, weiterzahlen.

Ich kann beim Amt auch den Wagen nach 5 Minuten wieder anmdelen. Dem Amt ist das egal, denn für diese Dienstlsietungen bekommen die auch Geld.

Die Frage ist eben, was beim übertragen der Prozente auf die andere Versicherung pasiert?

Hallo,

wenn du deine Fahrzeug zeitweise stilllegst, ruht der Versicherungsvertrag. Du bekommst auch die ausstehende Gutschrift nicht vorzeitig ausgezahlt. Erst zum Ende des Versicherungsjahres kannst du dann wechseln. Ansonsten wird bei Neuanmeldung des Fahrzeugs der alte Vertrag wieder in Kraft gesetzt und dein Guthaben entsprechend angerechnet.

MFG Steffen

am 4. April 2006 um 16:08

Hi,

genau wie es steffen sagt - allerdings mit dem Hintergrund: Auch dann muss zum Jahresende normalerweise sauber gekündigt und somit der Vertrag beendet werden.

Also diger - schlag dir das aus dem Kopf, es funktioniert nicht.

Halt dich an deinen Vertrag den du sicher klaren Gedankens unterschrieben hast und gut ist.

Das Manöver klappt nicht - schon deswegen weil ja der Neuversicherer beim Altversicherer die SF-Klassen abfragt.

Grüße

Schreddi

@ diger

die einzige Möglichkeit ist, du kaufst dir nen anderes Fahrzeug... denn dann ist der Wechsel der Versicherung auch JETZT schon möglich!

Gruss,

Mfg MICHA

Klappt nicht mit dem 5 Minuten Trick.

WIe ist das, wenn man den abmeldet und auf die Freundin wieder zulässt. Ist ja eine andere Person. Geht das dann? Ist ja quasi wie wenn er verkauft wurde, oder?

am 17. April 2006 um 15:35

Zitat:

WIe ist das, wenn man den abmeldet und auf die Freundin wieder zulässt. Ist ja eine andere Person. Geht das dann? Ist ja quasi wie wenn er verkauft wurde, oder?

Interessante Frage!

Beim Ummelden auf die Freundin und versichern auf deren Namen kann natürlich der Versicherer frei gewählt werden. Sie wird aber NICHT Deine Prozente übernehmen können. Und wenn der Vertrag dann auf die Freundin nochmals mit z.B. 140% anfängt, düfrte keine Ersparnis mehr übrig bleiben.

Soll nur de Halter wechseln, Du aber Versicherungsnehmer bleiben, ist es fraglich, ob Dich der "alte" Versicherer aus dem Vertrag läßt. Wenn nein, bist Du so weit wie vorher.

@tino27, das wäre absolut legal, wegen Risikofortfall oder mit anderen Worten, Wegfall des versicherten Interesses.

Zitat:

Original geschrieben von Schusti

Soll nur de Halter wechseln, Du aber Versicherungsnehmer bleiben, ist es fraglich, ob Dich der "alte" Versicherer aus dem Vertrag läßt. Wenn nein, bist Du so weit wie vorher.

Diese Bedenken sind nicht neu, und wurden in diesem Forum auch schon diskutiert.

Der bisherige Halter und VN kann bei Halterwechsel definitiv seinen SFR neu disponieren wenn eine andere Person seines bisherigen Autos Halter wird. Der neue Halter muss gemäß Kfz-Pflichtversicherungsgesetz sein Kfz-Risiko versicheren und ist darin nicht weisungsgebunden.

Wer es nicht glauben will, soll mal beschreiben mit welcher Begründung der bisherige Versicherer auf seine älteren Rechte verweisen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von tino27

WIe ist das, wenn man den abmeldet und auf die Freundin wieder zulässt. Ist ja eine andere Person. Geht das dann? Ist ja quasi wie wenn er verkauft wurde, oder?

Toll, 5€ gespart und 3-5% an Wert am KFZ verloren...

Merke:

Je mehr Halter desto geringer der Wert des KFZ!

@ Stefan Payne, Vertragsrechtliches - ist hier das Thema!

Naja, wir haben das eher andersrum gemacht.

War auf sie zugelassen und wir habens auf mich angemeldet, da ich von meiner Mutter SFR übernommen hab.

Die von der alten Versicherung hat gesagt, das dauert ne Weile ehe die ne Abmeldebestätigung vom KBA haben.

Sind paar Euro mehr die wir sparen. Vorher war nur sie eingetragen und in einer Region mit niedriger Regionalklasse, jetzt haben wir ja ne relativ hohe Regionalklasse und sind beide als Fahrer eingetragen und beide unter 23! Bezahlen aber gut 20€ weniger im Monat.

Das mit den Vorbesitzern ist auch egal, kann keiner mehr nachprüfen wenn ich die alten Papiere wegschmeiß. Kann man vielleicht höchstens bei KBA nachfragen. In der neuen steht schon sie und ich drin, damit ist die voll.

Wie lange kann das dauern bis die alte Versicherung ne Abmeldung erhält oder sollte man trotzdem nochmal extra schriftlich darauf hinweisen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung wechseln durch ab- und wieder anmelden?