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Versicherung, wer Zahlt?

Themenstarteram 27. März 2024 um 20:27

Hallo,

 

Kurzfassung - Nachdem mein Freund mein Motorrad abgestellt hat ist sie umgefallen, wer „haftet“ bzw. welche Art Versicherung ist dafür zuständig?

 

 

„Lange Rede, kurzer Sinn“

 

Ich bin heute mit einem Freund Motorrad gefahren.

Klar das man mal schauen möchte wie sich die andere fährt und haben die Motorräder getauscht.

Alles gut bis zum abstellen der Maschinen.

Mein Freund hat meine CBR abgestellt mit Seitenständer, ist von ihr weggegangen, aber sie ist durch die Schräge nach vorne gerollt und der Seitenständer hat sich hoch geklappt.

 

Dadurch ist sie auf die linke Seite gefallen, recht „sanft“ aber dennoch keine großen Schäden.

 

Dabei ist der linke Lenker und der Schalthebel verbogen.

(Die Lenker sind zweiteilige, links & rechts sind nicht direkt miteinander verbunden)

Das gute ist, das sich die Ingenieure was dabei gedacht haben und dort wurde quasi eine Sollbruchstellen eingebaut damit sie in solchen fällen nicht die Gabelbrücke beschädigt.

 

Danke im Voraus für die Antworten!

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23 Antworten

Deine Vollkasko.

Ob seine Privathaftpflicht hier greifen würde mag ich zu bezweifeln.

Nur wenn ihr das anders darstellt. aber dazu werde ich hier keine Tipps geben.

Möchtest Du, dass er weiterhin Dein Freund ist?

Ich mache deshalb schon seit Jahren die Moppeds mit dem Seitenständerschalter im Ersten Gang aus ;-)

 

Hilft nix zum Thema, aber halt Mal so nebenbei :D

Wieviel ist die Eigenanteilmenge?

Ev. selber bezahlen.

Hallo

Klarer Bedienungsfehler des Fahrzeuges durch deinen Freund.

Nichts desto Trotz, hat er dir einen Schaden zugefügt. In dem Fall müsste seine Privathaftpflicht bezahlen.

Vielleicht kann er angeben, das ihm dein Motorrad im Wege stand und er es nur zur Seite schieben wollte. Dabei hat er das Gewicht unterschätzt und ist ihm ausgekommen.

Welche Klausel die Versicherung auffahren wird um sich herauszuwinden, bleibt noch offen.

Gruß

So wie der Fall liegt dürfte die PHV außen vor sein, anders beim nachgeschilderten Vorgehen.

Aber dazu sollte man nicht öffentlich raten oder auch nur drüber schreiben.

Gibt einen Grund dafür und lässt den Beitrag schnell schließen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2024 um 07:07:13 Uhr:

So wie der Fall liegt dürfte die PHV außen vor sein,

Könntest du das mal bitte in der Begründung ausführen? Der Beschreibung nach, gibt es einen zeitichen und sachlichen Zusammenhang, zwischen der Handlung des Freundes (Maschine abstellen, rollt über den Seitenständen, fällt um) der auch kausal mit dem Handeln des Freundes zusammenhängt (Maschine nicht korrekt abgestellt).

Ich lese da nicht raus, dass die Maschine nun erst eine Woche später umgefallen wäre, sodass man den Zusammenhang zwischen ursprünglicher Handlung und Folge in Frage stellen könnte.

Damit ergibt sich: Jemand (=der Freund) hat, aufgrund seiner mangelnden Sorgfalt, mittelbar oder unmittelbar einen Schaden verursacht, für den er schadenersatzpflichtig ist. Dafür hat er die Haftpflichtversicherung.

Mich würde interessieren, wie du da auf deine Aussage kommst, denn vielleicht habe ich ja auch was übersehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2024 um 07:07:13 Uhr:

anders beim nachgeschilderten Vorgehen.

Welches "nachgeschilderte Vorgehen"? Wenn du die des TE meinst, unterscheiden sich diese in der Einleitung und der "nachgeschilderten" (=längeren) Version nicht grundsätzlich.

Themenstarteram 28. März 2024 um 8:29

@KapitaenLueck - habe leider nur eine Teilkasko gemacht

 

@NockesKarre - Jo das wäre gut wenn’s so bleiben würde

 

@Manfredo46 - Ja daran habe ich auch schon gedacht, der Schaden ist ja auch nicht im dreistelligen Bereich. Eher da man was über die Versicherung macht, wäre es evtl schlauer das Problem untereinander zu lösen.

Die Privathaftpflicht schließt normalerweise die Schadensregulierung im Zusammenhang mit Bedienung und Nutzung von KFZ aus.

Zitat:

@Nipo schrieb am 28. März 2024 um 09:33:21 Uhr:

Die Privathaftpflicht schließt normalerweise die Schadensregulierung im Zusammenhang mit Bedienung und Nutzung von KFZ aus.

Ja, das ist wohl so.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 28. März 2024 um 08:20:08 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2024 um 07:07:13 Uhr:

So wie der Fall liegt dürfte die PHV außen vor sein,

Könntest du das mal bitte in der Begründung ausführen? Der Beschreibung nach, gibt es einen zeitichen und sachlichen Zusammenhang, zwischen der Handlung des Freundes (Maschine abstellen, rollt über den Seitenständen, fällt um) der auch kausal mit dem Handeln des Freundes zusammenhängt (Maschine nicht korrekt abgestellt).

Ich lese da nicht raus, dass die Maschine nun erst eine Woche später umgefallen wäre, sodass man den Zusammenhang zwischen ursprünglicher Handlung und Folge in Frage stellen könnte.

Damit ergibt sich: Jemand (=der Freund) hat, aufgrund seiner mangelnden Sorgfalt, mittelbar oder unmittelbar einen Schaden verursacht, für den er schadenersatzpflichtig ist. Dafür hat er die Haftpflichtversicherung.

Mich würde interessieren, wie du da auf deine Aussage kommst, denn vielleicht habe ich ja auch was übersehen.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 28. März 2024 um 08:20:08 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 28. März 2024 um 07:07:13 Uhr:

anders beim nachgeschilderten Vorgehen.

Welches "nachgeschilderte Vorgehen"? Wenn du die des TE meinst, unterscheiden sich diese in der Einleitung und der "nachgeschilderten" (=längeren) Version nicht grundsätzlich.

Da er die Kiste gefahren und bewegt hat wird hier die PHV normal nicht greifen sondern nur die KV-VS.

 

Anders ist es wenn er die ohne Auftrag ohne sie zu fahren umgestellt hat, dann könnte die PHV wieder greifen.

So hat es mir mal mein Fuzzi erklärt als es genau um so ein Thema ging.

Der Schädiger darf das nur aus versehen gemacht haben, hier ist zwar kein Vorsatz vorliegend aber eben die Nutzung des KFZ mit Zustimmung des Eigentümers. Problem

Mehr sage ich jetzt nicht mehr dazu sonst kommt es genau zu dem was ich nicht wollte.

Wenn du anderer Meinung bist kannst du das ja gerne ausführen und mich überzeugen.

 

Zitat:

@Nipo schrieb am 28. März 2024 um 09:33:21 Uhr:

Die Privathaftpflicht schließt normalerweise die Schadensregulierung im Zusammenhang mit Bedienung und Nutzung von KFZ aus.

Danke, stützt es ja genau auch meine Aussage.

Ich versteh dad Problem gar nicht mehr. Der Schaden ist nicht mal im dreistelligen Bereich u. da wird nach Regulierung durch eine Versicherung gefragt. Wenn's ein guter Freund ist, dann zahlt er das anstandslos, ansonsten ist kein echter Freund. Und was lernen wir daraus? Verleih nicht dein Motorrad.

Einige dich mit deinem Freund wie ihr das handhaben wollt, ist ja kein mega Schaden, mein Vorschlag teilt euch die Kosten, für dich als Lehrgeld damit du dir Überlegst wem du dein Fahrzeug anvertraust...

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