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Versicherung will ED aus PKW, alle Schäden über Vollkasko abrechnen

Themenstarteram 25. Mai 2013 um 14:21

Hallo alle zusammen,

ich habe ein Problem!! Vor 2W. wurde in mein Auto eingebrochen und bitte dringend um Hilfe!

SV:

Am Wochenende wurde in mein Auto eingebrochen. Dabei wurde meine Kamera und ein CD Etui geklaut . Der Täter hat mit einem Werkzeug an der Tür gehebelt und dann die Scheibe eingeschlagen. Dabei wurde der Türrahmen, Dach (2xBeulen vom Werkzeug), Innenrahmen, Tür (zerkratz) und Scheibe (zerstört) beschädigt. Die Polizei war da alles wurde aufgenommen und notiert! So jetzt erster Kontakt mit der Versicherung war so,ich habe es gleich gemeldet und wollte einen Gutachter haben, diese sagte aber nein ein Kostenvoranschlag reicht uns vollkommen aus! Ok! Ich bin dann gleich zum freundlichem Audihändler und wollte einen Kostenvoranschlag machen doch diese wollten 10% vom Schaden für den Kostenvoranschlag( max 150€). Vorort habe ich die Versicherung angerufen und versucht zu klären ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden. Audi und Versicherung konnten sich nicht einigen und es sollte dann doch der Gutachter kommen! Mit dieser Aussage war ich eigentlich sehr zufrieden! Gutachter kam und stellte fest das der Schaden bei 2100€ Brutto liegt!

Jetzt kommt der Hammer, von der Versicherung bekam ich heute einen Brief, dass die Kosten nicht übernommen werden können! Ganz genau steht drine :

Grundsätzlich sind Fahrzeugschäden durch Einbruch über bei die Teilkaskoversicherung gemäß A.2.1 der Allgemeinen Bedingungen der Karftfahrtversicherung (AKB), insbesondere Diebstahl mitversichrt.

Die Regulierung über die Teilkaskoversicherung erfolgt auch bei versuchtem Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner mitversicherten Teile.

Aus keinem Anhaltspunkt ergibt sich,das der Dieb es auf das Fzg oder Fzg-Teile abgesehen hat.Zielrichtung waren ledeglich nicht mitversicherte Teile(hier: Kamera/CD-Etui). Da der Dieb das Fahrzeug durchsuchen konnte und das Fzg nach Vollendung seines Diebstahls verlassen hat.

Eine Entschädigung werde nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung möglich.

Der reine Glasbruchschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und ist nur gegen Vorlage einer Rechnung Versichert.In diesem Schadenfall liegen die Kosten jedoch innerhalb der Selbstbeteiligung von 150€.

Bitte teilen Sie uns mit,ob Sie Ihre Vollkasko für den gesamten Schaden in Anspruch nehmen möchten.

Meine Vermutung ist die wollen nur auf Vollkasko abrechnen weil ich 500€ SB und den nichts passiert Tarif. Nun Ja meiner Meinung nach ist Vollkasko für Schäden wir Vanalismus und wenn ich selber einen Schaden an mein Fzg mache! Die Teilkasko ist für Wildschäden, Naturkatastrophen, Steinschlag, Einbruch... Also schäden für die ich nichts kann!!!

Schei..... Direct line!

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2013 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Dann hat er die Tür nicht aufbekommen und die Scheibe eingeschlagen, wurde gestört und nahm das CD Etui (das auf dem Sitz lag) mit und die Kamera im Handschuhfach(Fach war fast ganz leer und nicht verschlossen)!

Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Bis Dato verstand ich das immer so: Teilkasko=Schäden wie Einbruchsdiebstahl, Wild, Naturkatastrophen und Vollkasko: Schäden die ich an meinem Auto durch eigenverschulden gemacht habe! ??????!!! und nu so etwas....

Ist ja auch so. Nur gehören Kamera und CD-Tasche nicht zum Fahrzeug und sind somit nicht über die TK versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Und wie soll das jetzt mit der Hochstufung laufen??? Ich habe doch nichts gemacht, trage keine Schuld und werde Trotzdem hoch gestuft ????

Dann lies mal deine Bedingungen zur Vollkasko durch. Hättest du vermutlich schon vorher machen sollen.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Ich fühle mich richtig verar... von der Versicherung...

Nö, hättest du bei Vertragsabschluss mal schon recherchiert, wäre dir das böse erwachen heute erspart geblieben.

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Tach,

in der Teilkasko ist die Beschädigung des Fahrzeugs nur mitversichert, wenn daraufhin mitversicherte Sachen entwendet wurden (siehe anhängende Bedingungen unter Punkt A.2.1.1).

Da die Kamera und die CD`s bedingungsgemäß nicht mitversichert sind (siehe Punkt A.2.13.1), wird auch der Fahrzeugschaden (außer Glasbruch) nicht gezahlt. Das ist übrigens bei allen mir bekannten Versicherern so.

Wenigstens wirst Du durch Deine Tarifauswahl in Vollkasko im nächsten Jahr nicht hochgstuft.

Salve,

remarque

Moin,

ich sehe da auch kein fehlerhaftes Verhalten der Versicherung, leider haben Täter nicht zb versucht das Zündschloss zu knacken oder Verkleidung zum kurzschließen entfernt. Dann wäre klar gewesen dass sie es auf das Auto als solches abgesehen hatten und dann nur aus Frust die CD Hülle und die Kamera mitgenommen haben.

Wird dir nix anderes übrig bleiben als die VK in Anspruch zu nehmen.

Was mich jetzt mal noch interessieren würde: Werden beide SB fällig oder nur die der VK?

Grüße

Steini

Zitat:

Was mich jetzt mal noch interessieren würde: Werden beide SB fällig oder nur die der VK?

Beide, da es sich hier um 2 Schäden handelt.

Moin,

 

vor einigen Jahren hat man aus meinem Corsa das Fensternavi gestohlen und hierzu die Seitenscheibe eingeschlagen. Das Navi wurde von der Hausratversicherung ersetzt, die Scheibe von der TK.

 

Wenn nun die Versicherung behauptet, der Einbruch ist geziehlt auf die im KFZ liegenden Gegenstände gemacht wurden, dann sollte sie dieses auch beweisen.

Es könnte doch gut möglich sein, dass die Täter vorhatten, das KFZ zu stehlen, sind aber gestört worden und haben eben nur die Gegenstände mitgenommen.

 

Und ich behaupte mal, Einbruchdiebstahl ist Einbruchdiebstahl und die dabei entstandenen Schäden sind somit in der TK versichert.

 

Habe gerade in den Bedingungen gesehen, dass hier immer nur von Diebstahl die Rede ist, nicht von Einbruchdiebstahl. Leider gibt es die alten Bedingungen nicht mehr, wo auch ein versuchter Einbruchdiebstahl und dessen Folgen versichert ist.

 

 

Tach,

wenn Dein Navi damals von der Hausratversicherung gezahlt wurde, waren sicher noch Bedingungen hinterlegt, nach denen elektronische Geräte noch nicht ausgeschlossen waren. Heute wird keine Hausratversicherung diese Dinge zahlen.

Zitat:

Und ich behaupte mal, Einbruchdiebstahl ist Einbruchdiebstahl und die dabei entstandenen Schäden sind somit in der TK versichert.

Behaupten nützt hier nichts, die Bedingungen sagen etwas anderes. Außerdem gibt es den Ausdruck "Einbruchdiebstahl" nicht in der Teilkasko sondern nur Entwendung oder Diebstahl. Aber Das hast Du ja auch schon festgestellt.

Richtig, es gibt verschiedene Hausratdeckungsvarianten, in der Grunddeckung ist das nicht versichert, bei mir war und sind diese Dinge mitversichert (neuste aktuelle Bedingungen), dafür zahle ich auch freiwillig etwas mehr an Beitrag.

 

Themenstarteram 26. Mai 2013 um 11:25

Tach alle zusammen,

Stopp Stopp!

Wer sagt das der Dieb nicht das fest verbaute Navi oder das Auto entwenden wollte?

Wenn der Rahmen der Tür verbogen ist weil er da gehäbelt hat, kann ich davon ausgehen das der Täter versucht hat die ganze Tür zu öffnen um besser an das Navi zu kommen! Dann hat er die Tür nicht aufbekommen und die Scheibe eingeschlagen, wurde gestört und nahm das CD Etui (das auf dem Sitz lag) mit und die Kamera im Handschuhfach(Fach war fast ganz leer und nicht verschlossen)! Oder würde ein Dieb so einen Aufwand betreiben um Sachen im Wert von 50-100€ (neu Preis) zu klauen? Und jetzt soll mal nicht einer kommen" Diebe haben für weniger schon mehr aufwand betrieben"!

Wenn der Täter also zb einen Kratzer am Radio hinterlassen würde, dann würde dieses dafür Sprechen das er Interesse am Radio hatte und es würde der ganze Schaden über die Teilkasko laufen!?!?!

Bis Dato verstand ich das immer so: Teilkasko=Schäden wie Einbruchsdiebstahl, Wild, Naturkatastrophen und Vollkasko: Schäden die ich an meinem Auto durch eigenverschulden gemacht habe! ??????!!! und nu so etwas....

Und wie soll das jetzt mit der Hochstufung laufen??? Ich habe doch nichts gemacht, trage keine Schuld und werde Trotzdem hoch gestuft ???? Dann noch mal kurz die Selbstbeteiligung wird diese von dem Bruttobetrag oder Nettobetrag abgezogen????

Also mal im ernst man kann es nicht sagen was der Dieb im Kopf hatte und die Einbruchsspuren sprechen keine eindeutige Sprache! Laut Stern TV ;-) kann man Autos zum laufen bringen ohne jegliche Einbruchsspuren!

Ich frage mich ob ich direkt zum Anwalt gehen soll!?

Ich fühle mich richtig verar... von der Versicherung...

am 26. Mai 2013 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Dann hat er die Tür nicht aufbekommen und die Scheibe eingeschlagen, wurde gestört und nahm das CD Etui (das auf dem Sitz lag) mit und die Kamera im Handschuhfach(Fach war fast ganz leer und nicht verschlossen)!

Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Bis Dato verstand ich das immer so: Teilkasko=Schäden wie Einbruchsdiebstahl, Wild, Naturkatastrophen und Vollkasko: Schäden die ich an meinem Auto durch eigenverschulden gemacht habe! ??????!!! und nu so etwas....

Ist ja auch so. Nur gehören Kamera und CD-Tasche nicht zum Fahrzeug und sind somit nicht über die TK versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Und wie soll das jetzt mit der Hochstufung laufen??? Ich habe doch nichts gemacht, trage keine Schuld und werde Trotzdem hoch gestuft ????

Dann lies mal deine Bedingungen zur Vollkasko durch. Hättest du vermutlich schon vorher machen sollen.

Zitat:

Original geschrieben von Bart_13

Ich fühle mich richtig verar... von der Versicherung...

Nö, hättest du bei Vertragsabschluss mal schon recherchiert, wäre dir das böse erwachen heute erspart geblieben.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Zitat:

Was mich jetzt mal noch interessieren würde: Werden beide SB fällig oder nur die der VK?

Beide, da es sich hier um 2 Schäden handelt.

Das sehe ich anders... Es handelt sich um einen Schadenfall, nämlich Vandalismus. Somit wird auch nur der SB der VK in Abzug gebracht.

Nach Deiner Theorie müssten bei einem Auffahrunfall die beschädigten Scheinwerfer abgezogen werden, da ebenfalls Glasbruch.

Und zur Hausratversicherung sind mir auf Anhieb mindestens zwei aktuelle Tarife bekannt, die elektronische Geräte bei Diebstahl aus KFZ bezahlen und lediglich Wertsachen ausschliessen.

Aus dem Brief der Direct-Line:

Zitat:

Eine Entschädigung werde nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung möglich.

Der reine Glasbruchschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und ist nur gegen Vorlage einer Rechnung Versichert.In diesem Schadenfall liegen die Kosten jedoch innerhalb der Selbstbeteiligung von 150€.

Daraus ergibt sich (für mich eindeutig), dass es sich um einen Teilkaskoschaden (Glasbruch) und einen Vollkaskoschaden (restliche Schäden/Vandalismus) handelt.

Nebenbei bemerkt glaube ich nicht, dass eine Seitenscheibe (?) für 150 € (also innerhalb der SB) zu wechseln ist.

Außerdem sollte der TE einmal prüfen, ob er eine entsprechende Hausratversicherung hat.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.

Wie entriegelst Du bitte die Tür wenn das Fenster kaputt ist? Also die neuen VW seit Golf 5 haben alle keine Türpins mehr oder ähnlíches. Wenn von außen zugeschlossen dann sind die zu und nur noch mit Gewalt oder Polenschlüssel zu entriegeln.

am 27. Mai 2013 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Völlig unlogisch. Wenn ich gestört werde, lauf ich weg und schau nicht noch auf Verdacht ins Handschuhfach. Und wenn das Fenster kaputt ist, kann ich auch die Tür entriegeln. Du konstruierst dir da was zurecht nur um deine Fehler von früher auszubügeln.

Wie entriegelst Du bitte die Tür wenn das Fenster kaputt ist? Also die neuen VW seit Golf 5 haben alle keine Türpins mehr oder ähnlíches. Wenn von außen zugeschlossen dann sind die zu und nur noch mit Gewalt oder Polenschlüssel zu entriegeln.

Und Türgriffe haben die auch nicht? Die entriegeln nämlich auch die Tür. Damit du auch im Notfall noch aus dem Auto kommst. Und in der Mittelkonsole ist bestimmt auch ein kleiner Knopf für die Zentralverriegelung.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

 

Wie entriegelst Du bitte die Tür wenn das Fenster kaputt ist? Also die neuen VW seit Golf 5 haben alle keine Türpins mehr oder ähnlíches. Wenn von außen zugeschlossen dann sind die zu und nur noch mit Gewalt oder Polenschlüssel zu entriegeln.

Und Türgriffe haben die auch nicht? Die entriegeln nämlich auch die Tür. Damit du auch im Notfall noch aus dem Auto kommst. Und in der Mittelkonsole ist bestimmt auch ein kleiner Knopf für die Zentralverriegelung.

Hi,

 

je nach Fahrzeugkonfiguration ist es nicht möglich ein verschlossenes Fahrzeug mit den Türgriffen zu öffen. Wenn du drin sitzt bist du mehr oder weniger gefangen.

Auch der ZV Knopf und oft auch die Fensterheber sind deaktiviert!

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Und Türgriffe haben die auch nicht? Die entriegeln nämlich auch die Tür. Damit du auch im Notfall noch aus dem Auto kommst. Und in der Mittelkonsole ist bestimmt auch ein kleiner Knopf für die Zentralverriegelung.

also gehen wir mal von aus das du 1991 wie in deiner sig das letzte mal ein neues auto gesehen hast....aber selbst mein 78er passat, mein 83er santana und mein 86er golf geht nicht die tür auf nur weil man am verschlossenen griff zieht. knopf hoch dann gehts.

und bei neuen autos isses auch so. da hat der knopf nurnoch eine "optische" anzeige das eben zu ist. beim 4er golf kannst du am knopf ziehen bis du schwarz wirst. und auch den griff abgreisen. der wagen geht NICHT auf und hat auch nicht immer einen knopf zum entriegeln. und ach ja: dieser knopf geht natürlich erst wen zündung an ist.

fazit:

in ein neues auto kannst du nicht einfach einsteigen. scheibe einhauen und dann öffnen geht auch nicht immer. bei gewissen autos mag das schon sein das man den wagen so aufbekommt. aber eben nicht bei allen.

ach ja...wen jetzt einer meint "das kann ja garnet sein"...is aber so. wen dir die batterie verreckt dann kannst z.b. einen passat 3b weder abschleppen (weil die handbremse elektrisch ist) noch an der zv aufschliessen. einzig über den kofferraum (der hat noch ein verstecktes mechanisches schloss) könnte man ins auto kommen. is halt heute bei vielen neuen autos so.

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