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Versicherung will nichts zahlen

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 21:45

hallo,

bin neu hier und konnte meine Frage bisher noch nicht finden. Bräuchte Eure Hilfe.

Mein Auto hatte Vorschäden am Stoßfänger HINTEN (Fahrerflucht - es wurde bisher nichts daran repariert etc.)

Dann ist mir ein LKW reingefahen. Mein Auto war abgestellt und ich war im Haus. Der LKW ist hinten reingefahren (Da wo der Vorschaden schon war).

Ich bin dann zum Gutachter (neutraler) gefahren und habe mir ein Gutachten erstellen lassen - natürlich mit dem Vorschaden hinten. Gutachter hat alles fotografiert.

 

Im Gutachten wurd schon der Vorschaden abgezogen, ich soll laut ihm noch 600 Euro bekommen.

Die Versicherung hat mir heute geschrieben mit folgenden Worten:

"An Ihrem Fahrzeug befanden sich bereits erhebliche Vorschäden. Auf den Lichtbildern 7 und 8 des Gutachters sind massive Beschädigungen am Stofänger hinten un zu erkennen. Der Stoßfänger war bereits hinten rechts sowie an der Oberkante stark defomiert. Eine Erneuerung des Stoßfängers wäre bereits aufgrund dieser Vorschäden erforderlich gewesen.

 

Durch den Anstaß des bei uns versicherten Fahrzeuges auf denbereits gebrochenen Stoßfänger traf keine Schadensausweitung ein.

Wir lehnen deshalb die an uns gestellten Ansprüche aufgrund überholender Kausalität ab."

 

Seht ihr noch eine Chance ????

Beste Antwort im Thema

Es kommt auf Art und Umfang des Altschadens an.

War dieser Altschaden tatsächlich so erheblich, dass der Stossfänger sowieso hätte getauscht werden müssen, so wäre durch den neuerlichen Anprall des LKW keine Schadenerweiterung entstanden (kaputt ist kaputt und mehr als kaputt geht nun nicht).

 

Kontaktiere den Sachverständigen und lasse ihn ggf. nochmals eine Stellungnahme hierzu schreiben.

Ob der Altschaden tatsächlich derartig relevant gewesen ist, kann hier niemand beurteilen.

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Es kommt auf Art und Umfang des Altschadens an.

War dieser Altschaden tatsächlich so erheblich, dass der Stossfänger sowieso hätte getauscht werden müssen, so wäre durch den neuerlichen Anprall des LKW keine Schadenerweiterung entstanden (kaputt ist kaputt und mehr als kaputt geht nun nicht).

 

Kontaktiere den Sachverständigen und lasse ihn ggf. nochmals eine Stellungnahme hierzu schreiben.

Ob der Altschaden tatsächlich derartig relevant gewesen ist, kann hier niemand beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Dodge20

Seht ihr noch eine Chance ????

Erstmal würde ich den Gutachter fragen was er davon hält. Seine Meinung zum Vorschaden sieht ja nun etwas anders aus. Oder war es ein Gefälligkeitsgutachten?

Wenn nicht, klär das mit dem Gutachter. Wenn dieser überzeugt ist, dass die Versicherung sich hier drücken möchte wäre eine Erstberatung beim Anwalt anzuraten.

Hilfeich wäre es hier vielleicht mal besagte Bilder 7 und 8 hochzuladen, da sich hier auch der ein oder andere Gutachter rumtreibt, und dir ne zweite Meinung geben könnte.

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 22:07

Also den Gutachter kenne ich weder persönlich noch sonst wie.

An dem Tag wo der Unfall war - bin ich einfach zu einem in meiner Nähe gefahren und habe ihm gesagt, ob es überhaupt Sinn macht wegen den Vorschäden.

Er meinte ja. So steht es bereits im Gutachten drinnen (Vorschäden wurden aufgezählt)

Dann mache jetzt das, was dir hier geraten wurde.

Themenstarteram 20. Dezember 2013 um 22:38

Foto vom Altschaden

Na denn mal ran die Herren Sachverständigen :)

Zitat:

Original geschrieben von Dodge20

Foto vom Altschaden

Wo sind die Fotos vom Neuschaden?

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von Dodge20

Foto vom Altschaden

Wo sind die Fotos vom Neuschaden?

Die braucht man nicht sehen, der Altschaden war groß genug damit das Teil als komplett defekt eingestuft werden kann.

Hier hat die Versicherung leider wohl recht und der TE doppeltes Pech :( Ist sicher sehr ärgerlich aber rechtlich mMn korrekt.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Die braucht man nicht sehen, der Altschaden war groß genug damit das Teil als komplett defekt eingestuft werden kann.

Hmm, ein Kratzer und ein Loch. Ich bin mir da nicht sicher ob das schon für nen "Totalschaden" ausreicht. Aber ich bin ja auch kein Gutachter.

Wie ist das rechtlich gesehen?

Darf die Versicherung so einfach das Gutachten das ja ein annerkannter Gutachter erstellt hat ignorieren?

Müsste da nicht auch das Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, wenn die Versicherung nicht einverstanden ist?

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Darf die Versicherung so einfach das Gutachten das ja ein annerkannter Gutachter erstellt hat ignorieren?

Versuchen kann man es ja mal.

Wenn sich jeder Zehnte damit abgibt und die Kröte schluckt ohne zu hinterfragen, rechnet sich das immer.

Bei Großkonzernen macht es eben die Masse.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Wie ist das rechtlich gesehen?

 

Darf die Versicherung so einfach das Gutachten das ja ein annerkannter Gutachter erstellt hat ignorieren?

 

Müsste da nicht auch das Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, wenn die Versicherung nicht einverstanden ist?

Das Sachverständigenverfahren gibt es nur bei Kasko-Schäden, wenn der Kunde mit dem Gutachten, das der Versicherer veranlasst hat, nicht einverstanden ist.

 

Bei Haftpflichtschäden ist das vom Geschädigten veranlasste Gutachten nur sog. Parteivortrag. Es ist kein Beweismittel, sondern dient nur der Schadensbezifferung.

 

Insofern darf es -wie jeder Vortrag einer Partei- angezweifelt werden. Daran ist nichts Verwerfliches.

 

Ein Beweismittel im Prozess ist nur das Gutachten, das der vom Gericht bestellte Sachverständige anfertigt. Das ist für beide Parteien verbindlich (sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt).

 

Das gilt natürlich nicht nur bei Unfällen, sondern im gesamten Zivilrecht.

am 22. Dezember 2013 um 1:24

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hier hat die Versicherung leider wohl recht und der TE doppeltes Pech :( Ist sicher sehr ärgerlich aber rechtlich mMn korrekt.

 

Grüße

Steini

Soweit mir bekannt ist, kommt es auch darauf an, ob sich der Schaden durch den Unfall objektiv erhöht hat. Erhöht in der Form, dass der Wagen vorher z.B. durchaus noch fahrbereit UND verkehrssicher war und nach dem Zweitschaden eben nicht mehr. Dann müßte der Versicherer zumindest den Teil des Schadens ersetzen, der nötig ist, um das Fahrzeug (rein sicherheitstechnisch gesehen!!) wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Das der TE dabei keinen neuen Stoßfänger samt Lackierung bekommt ist wohl auch klar. Aber die Schäden auf den beiden Bildern hätten u.U. noch mit Smartrepair vergleichsweise preiswert behoben werden können. Ist das nach dem Folgeschaden denn auch noch der Fall??

 

Weiterhin ... LKW!! ... wenn die Aufhängungsteile des Stoßfängers durch den Vorschaden z.B. noch nicht beschädigt waren, jetzt aber schon, so müßte der Versicherer auch solche Schäden regulieren, welche neu hinzugekommen sind. Ist so etwas u.U. der Fall??

 

Siehe hierzu auch OLG Düsseldorf (Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07)

 

Soweit der SV im Gutachten eine Schadenssumme von ~600,-EUR mit dem Vorschaden gegenrechnet, müsste er solche Dinge aber gerade bei einem Vorschaden auch schriftlich im Gutachten begründet haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Erstmal würde ich den Gutachter fragen was er davon hält. Seine Meinung zum Vorschaden sieht ja nun etwas anders aus ....

 

.... Wenn dieser überzeugt ist, dass die Versicherung sich hier drücken möchte wäre eine Erstberatung beim Anwalt anzuraten ...

Dem ersten Teil würde ich mich voll, dem zweiten bedingt anschliessen ... auch wenn solche Fälle erster Instanz oft abgewiesen werden, gab es in letzter Zeit diverse Fälle, in welchen der Kläger dann in zweiter Instanz zumindest einen Teil seiner Forderungen erhielt. Sofern der SV weiterhin hinter seinem Gutachten steht und es auch begründen kann, wäre es (bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung in jedem Fall) einen Versuch wert.

 

Die SV-Kosten musste die gegnerische Versicherung in solchen Fällen übrigens immer auch dann VOLL tragen, wenn dem Geschädigten nur ein Teil des gesamt vorhandenen Schadens (also Gesamtschaden minus Vorschaden) gerichtlich zugesprochen wurde.

 

Gruß

NoGolf

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Soweit mir bekannt ist, kommt es auch darauf an, ob sich der Schaden durch den Unfall objektiv erhöht hat.

So ist es - und genau das hatte ich im ersten Posting des Threads ja auch bereits geschrieben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Erhöht in der Form, dass der Wagen vorher z.B. durchaus noch fahrbereit UND verkehrssicher war und nach dem Zweitschaden eben nicht mehr.

Es kommt nicht auf die Verkehrssicherheit an, sondern ausschliesslich darauf, ob eine Schadenerweiterung eingetreten ist, oder nicht.

Wenn ja, hat der zweite Schädiger genau dieses Schadenerweiterung zu bezahlen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Aber die Schäden auf den beiden Bildern hätten u.U. noch mit Smartrepair vergleichsweise preiswert behoben werden können.

So, hätten sie das?

Mal angenommen dir hätte jemand genau diese Altschäden verursacht und der Verantwortliche hätte keine Fahrerflucht begangen, sondern seine Versicherung müsste für den Schadenfall aufkommen.

Welcher Sachverständige hätte hier irgendetwas anderes aufgeschrieben, als einen neuen Stossfänger samt Lackierung?

Und wenn die gegnerische Versicherung mit Smartrepair gekommen wäre, dann wäre hier aber ein Thread ganz sicher gewesen: "Hilfe - Gutachter sagt neuer Stossfänger, Versicherung will aber nur Smartrepair bezahlen".

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Weiterhin ... LKW!! ...

Ja und........LKW......ja.....

2 Tonner oder 30 Tonner?

Wie schnell war er denn?

Angesichts dessen, dass ein VW T5 Multivan bereits auch schon weit über 2 Tonnen wiegt (und der ist als PKW zugelassen) ist das "weiterhin LKW!!" vollkommen ohne Bedeutung - erst Recht in Bezug auf die rechtliche Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

wenn die Aufhängungsteile des Stoßfängers durch den Vorschaden z.B. noch nicht beschädigt waren, jetzt aber schon, so müßte der Versicherer auch solche Schäden regulieren, welche neu hinzugekommen sind.

Korrekt - siehe das erste Posting in diesem Thread - da wurde dies bereits unter Stichwort "Schadenerweiterung" gesagt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

.. auch wenn solche Fälle erster Instanz oft abgewiesen werden, gab es in letzter Zeit diverse Fälle, in welchen der Kläger dann in zweiter Instanz zumindest einen Teil seiner Forderungen erhielt.

Der Berufungsgrenze liegt bei EUR 600,00.

Dies ist der Schadenbetrag, der hier (unter Berücksichtigung des Altschadens) zur Rede steht.

Da kann es also gut sein, dass es hier überhaupt keine "zweite Instanz" mehr gibt, mangels Erreichen der Berufungsgrenze.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Die SV-Kosten musste die gegnerische Versicherung in solchen Fällen übrigens immer auch dann VOLL tragen, wenn dem Geschädigten nur ein Teil des gesamt vorhandenen Schadens (also Gesamtschaden minus Vorschaden)

Davon, dass hier die Gutachterkosten zur Rede bzw. im Streit stehen, habe ich nichts gelesen.

Aber, wenn im Gutachten der Altschaden aufgeführt ist, warum sollten dann die Gutachterkosten nicht von der Versicherung vollständig zu tragen sein?

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