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Versicherung will Schaden nicht aufnehmen
Habe Sachschaden mit einem abgekoppeltem Anhänger beim händischen Rangieren verursacht. Versicherung von Auto und Anhänger sind bei 2 verschiedenen Unternehmen. Wollte nun telefonisch bei der Zentrale der Vers. bei der der Anhänger gemeldet ist, den Schaden melden. Abgelehnt: Angeblich ist die Vers. des Zugfahrzeuges zuständig, da der Anhänger ja mit diesem zum Unfallort gebracht wurde. Ausnahme wäre nur ein privater Campingplatz. Daraufhin Anruf bei der Autoversicherung: Nach meiner Schilderung endete mein Anruf mit einem Lachanfall des Sachbearbeiters und eine Schadenaufnahme wurde ebenfalls abgelehnt. Werde wohl am besten den Schaden an die beiden Vers. per Mail melden, ehe mir später eine Obliegenheitspflicht wegen verspäteter Meldung vorgeworfen wird. Eine der Versicherungen muss doch zuständig sein, dafür zahle ich doch meine Beiträge. Hat sich da gesetzlich oder in den Bedingungen der Versicherungen was geändert, das ich nicht mitbekommen habe?
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24 Antworten
Worin besteht denn der Schaden? Was wurde beschädigt? Das Auto? Der Anhänger? Sonstiges eigenes Eigentum? Fremdes Eigentum?
Je nach Versicherung sieht es bei Eigenschaden schlecht aus.
Mit Anhänger ein Standrohr auf Hydrant getitscht und Straße geflutet. Eigentümer ist das örtliche Versorgungsunternehmen.
Und wo ist der Sachschaden? Das Standrohr? Die nasse Straße wohl eher nicht.
Wenn der Anhänger abgekuppelt ist, dürfte die Anhängerversicherung greifen.
So wie ich das kenn wird eine von beiden Haftpflichtversicherungen wohl bezahlen müssen!
Es könnte interessant sein wie weit weg der Anhänder vom Zugfahrzeug zum Schadenzeitpunkt war.
Daher mein Vorschlag:
1) Du informierst beide Kfz-Haftpflichtversicherungen
2) Du informierst das Versorgungsunternehmen wo Du den Anhänger und das Zugfahrzeug versichert hast.
Ich hoffe da sitzen Profis, die ja direkt auf Deine Versicherung(en) zugehen dürfen.
Deine Haftpflichtversicherung ist dazu da gemeldete Schäden zu bearbeiten, ungerechtfertigte abzulehnen und gerechtfertigte zu regulieren...
Wenn der Schaden nur das Standrohr und nichts an Deinen Sachen betrifft, brauchst Du doch nur warten bis das örtliche VersorgungsunterAnsprüche stellt.
Wenn die sich melden sagst denen deine Haftpflicht Versicherung (vom Anhänger) und dann wird das seinen Weg gehen.
Er hat den Hänger geschoben. Also könnte für mich wohl auch die Privathaftpflicht hier in Betracht kommen.
Wenn der Hänger ohne sein zutun weg gerollt wäre weil technisches Versagen vorlag dann wäre es für mich ein Fall für die Hängerhaftpflicht falls versichert.
War der Hänger am Auto dürfte vielleicht auch die Autohaftpflicht in Betracht kommen. Da bin ich aber raus.
Besser wäre es, es würde in dem Fall über die Hängerhaftpfllicht laufen, ist nicht so teuer.
Die Privathafthaftpflicht zahlt nicht wenn ein versicherungspflichtiger Anhänger geschoben wurde.
Ich war eben bei der Versicherungsagentur, wo der Anhänger versichert ist. Für die war klar, dass es ein Fall für die Anhängerversicherung ist. Schaden aufgenommen und bereits von der Regionalstelle Schadensnummer erhalten. In der Schadenszentrale sitzen wohl inzwischen keine Versicherungskaufleute mehr, sondern Dilettanten á la Callcenter.
Meistens sitzen da auch Studenten, die die Schäden aufnehmen