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Versicherung will Wertminderung nicht bezahlen

Themenstarteram 10. Januar 2010 um 18:04

Liebe Forenmitglieder,

vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.

Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt

werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert

minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des

Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-

lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen

Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die

Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte

Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.

Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.

Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung

von Wertminderungen ?

- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich

die Wertminderung einklagen will ? Ich war an

dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht

rechtsschutzversichert .

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2016 um 19:43

Die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder?

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Schaden mit Allianz = Rechtsanwalt

 

Honorar des Anwalt (du keine Schuld) = Allianz

 

Wertminderung: Ja

 

Warum:

 

Allianz hat keine Ahnung  falsch Korrektur, hat schon Ahnung, will aber Geld sparen.

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von excalibu

 

Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung von Wertminderungen ?

Zumindest die, dass ohne weitere Angaben zum Fahrzeug (Alter, Laufleistung usw.) sowie zur Schadenhöhe niemand hier irgend etwas sagen kann.

Zitat:

Original geschrieben von excalibu

 

- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich die Wertminderung einklagen will ?

Na wer wohl?

Derjenige, der den Anwalt beauftragt ist in letzter Konsequenz zur Zahlung des Honorares des von ihm beauftragten Anwaltes verpflichtet.

Im Falle des verlorenen Prozesses kommen dann noch

-Kosten des Anwaltes der Gegenseite

-Gerichtskosten

-Zeugenauslagen

-Kosten für Sachverständige usw.

auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.

 

Wenn du mehr Infos willst, dann mache bitte präzisere Angaben (siehe oben).

 

 

 

 

@twelferider,

warum mit dem ganzen Kram beschäftigen? Ein Sachverständiger hat doch den MWM attestiert und Gutachtenkontrolle tut hier nicht Not.

 

Was die Kosten des RA anbelangt muss ich Delle Recht geben, der steht dem TE bei der beschriebenen Lage der Dinge nämlich zu.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Im Falle des verlorenen gewonnenen Prozesses kommen dann noch

 

-Kosten des Anwaltes der Gegenseite

-Gerichtskosten

-Zeugenauslagen

-Kosten für Sachverständige usw.

 

auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.

 

Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.

14.925 User sind Zeuge.......:D

 

Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........:cool:

 

Schlag ein Brauner.........:)

 

Gruß Delle

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

 

Was die Kosten des RA anbelangt muss ich Delle Recht geben, der steht dem TE bei der beschriebenen Lage der Dinge nämlich zu.

Wirklich;)

Die Allianz verweigert nach wie vor die Zahlung der Wertminderung.

TE beauftragt einen Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt wird tätig und schreibt Allianz an.

Allianz bleibt bei ihrem Standpunkt.

Anwalt des TE reicht Klage ein.

Richter ist sich nicht sicher und holt weiteres Gutachten ein.

Gutachten geht negativ für TE aus.

Prozess wird verloren.

 

WER bezahlt dann die Zeche?

Kleiner Tipp: Die Allianz ist es nicht:D

 

Oder es kommt zu einem Vergleich.

Dann sind die vom TE zu tragenden Kosten weitaus höher, als der Betrag, der hier zur Rede steht - weitaus!

 

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir in einem solchen Falle (Frage der Wertminderung) sehr sehr gründlich überlegen, was ich da tue.

 

Und nur das wollte ich hier eigentlich klar machen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Im Falle des verlorenen gewonnenen Prozesses kommen dann noch

 

-Kosten des Anwaltes der Gegenseite

-Gerichtskosten

-Zeugenauslagen

-Kosten für Sachverständige usw.

 

auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.

 

Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.

14.925 User sind Zeuge.......:D

Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........:cool:

Schlag ein Brauner.........:)

Gruß Delle

Ich spiel den Obmann............:)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.

14.925 User sind Zeuge.......:D

Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........:cool:

Schlag ein Brauner.........:)

GILT

Ich setze ein 50-Liter-Fass feinstes bayerisches Weizen dagegen!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Richter ist sich nicht sicher und holt weiteres Gutachten ein.

 

Gutachten geht negativ für TE aus.

 

Prozess wird verloren.

 

Joh......aber nur dann, wenn der SV einen grünen Kittel anhat oder zu den Schnellen Schaden Halbieren gehöhrt......:D

Schlag ein .........:D:D

 

Gruß Delle

Hab doch schon eingeschlagen, siehe oben:D

Ich werde das Gefühl nicht los, das Delle 50 l Weizen saufen muss!;)

Spätestens, wenn der RA seinen Psalm abgeschickt hat wird die Allianz weitere Kosten scheuen, denn es steht auch für sie in keinem Verhältnis zu den lächerlichen 250,00 € MWM.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

GILT

 

Ich setze ein 50-Liter-Fass feinstes bayerisches Weizen dagegen!

da kann ich nicht wiederstehen. :D

 

@ excalibu

 

das wollen wir jetzt mal wissen hier.......:)

 

Zur Klage wird es aber nicht kommen ;)

 

Sprich mit deinem SV, der macht das schon hier.

 

Gruß

 

Delle

 

ps. jetzt mal ohne Spass

 

Natürlich hat Twelf bezüglich des Kostenrisiko nicht ganz Unrecht. bei einer Klage ohne Rechtsschutzversicherung sollte man das ganze noch einmal überdenken. Aber erst dann..;)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Ich werde das Gefühl nicht los, das Delle 50 l Weizen saufen muss!;)

 

Spätestens, wenn der RA seinen Psalm abgeschickt hat wird die Allianz weitere Kosten scheuen, denn es steht auch für sie in keinem Verhältnis zu den lächerlichen 250,00 € MWM.

Für die Gerechtigkeit mache ich alles, bin halt ein Verbracherschützer........:D

 

Aber, ich lade euch alle zum saufen ein ......:D (außer Fritz, der war böse zu mir...:()

 

Gruß

 

Delle

Hmmm angesichts des Gewinnes einer Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar könnte ich dann eigentlich dem TE seinen Anwalt bezahlen......da mache ich immer noch einen guten Schnitt...:D:D

@Delle,

eigentlich brauchste nur zu hoffen, dass der TE nicht seinen Scheidungsanwalt mit der Geschichte beauftragt!:D

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