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Versicherung will Wertminderung nicht bezahlen
Liebe Forenmitglieder,
vor ca. 8 Wochen ist mein parkendes Fahrzeug angefahren worden.
Dabei wurde die Fahrertür vollständig zerstört und mußte ersetzt
werden. Ein unabhängiger Sachverständiger attestierte eine Wert
minderung von 250.-- Euro, da der Schaden beim Wiederverkauf des
Fahrzeuges angegeben werden muß, die Türe nicht mehr die Original-
lakierung enthält und zur Angleichung der Lakierung in die übrigen
Karosserieteile reingespritzt werden musste. Die Allianz verweigert die
Erstattung der Wertminderung mit dem Argument, dass eine ersetzte
Tür ein Austauschteil sei und keine Wertminderung in Betracht komme.
Ich habe zur Regulierung des Unfalls bisher keinen Anwalt eingeschaltet.
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung
von Wertminderungen ?
- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich
die Wertminderung einklagen will ? Ich war an
dem Unfall völlig unschuldig. Bin leider nicht
rechtsschutzversichert .
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder?
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45 Antworten
Schaden mit Allianz = Rechtsanwalt
Honorar des Anwalt (du keine Schuld) = Allianz
Wertminderung: Ja
Warum:
Allianz hat keine Ahnung falsch Korrektur, hat schon Ahnung, will aber Geld sparen.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von excalibu
Nun meine Fragen: - Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung von Wertminderungen ?
Zumindest die, dass ohne weitere Angaben zum Fahrzeug (Alter, Laufleistung usw.) sowie zur Schadenhöhe niemand hier irgend etwas sagen kann.
Zitat:
Original geschrieben von excalibu
- Wer trägt die Kosten eines Anwaltes, wenn ich die Wertminderung einklagen will ?
Na wer wohl?
Derjenige, der den Anwalt beauftragt ist in letzter Konsequenz zur Zahlung des Honorares des von ihm beauftragten Anwaltes verpflichtet.
Im Falle des verlorenen Prozesses kommen dann noch
-Kosten des Anwaltes der Gegenseite
-Gerichtskosten
-Zeugenauslagen
-Kosten für Sachverständige usw.
auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.
Wenn du mehr Infos willst, dann mache bitte präzisere Angaben (siehe oben).
@twelferider,
warum mit dem ganzen Kram beschäftigen? Ein Sachverständiger hat doch den MWM attestiert und Gutachtenkontrolle tut hier nicht Not.
Was die Kosten des RA anbelangt muss ich Delle Recht geben, der steht dem TE bei der beschriebenen Lage der Dinge nämlich zu.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Im Falle des
verlorenengewonnenen Prozesses kommen dann noch
-Kosten des Anwaltes der Gegenseite
-Gerichtskosten
-Zeugenauslagen
-Kosten für Sachverständige usw.
auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.
Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.
14.925 User sind Zeuge.......
Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........
Schlag ein Brauner.........
Gruß Delle
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Was die Kosten des RA anbelangt muss ich Delle Recht geben, der steht dem TE bei der beschriebenen Lage der Dinge nämlich zu.
Wirklich
Die Allianz verweigert nach wie vor die Zahlung der Wertminderung.
TE beauftragt einen Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt wird tätig und schreibt Allianz an.
Allianz bleibt bei ihrem Standpunkt.
Anwalt des TE reicht Klage ein.
Richter ist sich nicht sicher und holt weiteres Gutachten ein.
Gutachten geht negativ für TE aus.
Prozess wird verloren.
WER bezahlt dann die Zeche?
Kleiner Tipp: Die Allianz ist es nicht
Oder es kommt zu einem Vergleich.
Dann sind die vom TE zu tragenden Kosten weitaus höher, als der Betrag, der hier zur Rede steht - weitaus!
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir in einem solchen Falle (Frage der Wertminderung) sehr sehr gründlich überlegen, was ich da tue.
Und nur das wollte ich hier eigentlich klar machen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Im Falle des
verlorenengewonnenen Prozesses kommen dann noch
-Kosten des Anwaltes der Gegenseite
-Gerichtskosten
-Zeugenauslagen
-Kosten für Sachverständige usw.
auf einen zu - bei diesem Streitwert sind diese Kosten höher, als der Wert der Sache selbst.
Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.
14.925 User sind Zeuge.......
Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........
Schlag ein Brauner.........
Gruß Delle
Ich spiel den Obmann............
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Twelf, ich setze dagegen schlag ein, eine Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar.
14.925 User sind Zeuge.......
Der TE gewinnt........Topf die Watte quillt..........
Schlag ein Brauner.........
GILT
Ich setze ein 50-Liter-Fass feinstes bayerisches Weizen dagegen!
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Richter ist sich nicht sicher und holt weiteres Gutachten ein.
Gutachten geht negativ für TE aus.
Prozess wird verloren.
Joh......aber nur dann, wenn der SV einen grünen Kittel anhat oder zu den Schnellen Schaden Halbieren gehöhrt......
Schlag ein .........
Gruß Delle
Hab doch schon eingeschlagen, siehe oben
Ich werde das Gefühl nicht los, das Delle 50 l Weizen saufen muss!
Spätestens, wenn der RA seinen Psalm abgeschickt hat wird die Allianz weitere Kosten scheuen, denn es steht auch für sie in keinem Verhältnis zu den lächerlichen 250,00 € MWM.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
GILT
Ich setze ein 50-Liter-Fass feinstes bayerisches Weizen dagegen!
da kann ich nicht wiederstehen.
@ excalibu
das wollen wir jetzt mal wissen hier.......
Zur Klage wird es aber nicht kommen
Sprich mit deinem SV, der macht das schon hier.
Gruß
Delle
ps. jetzt mal ohne Spass
Natürlich hat Twelf bezüglich des Kostenrisiko nicht ganz Unrecht. bei einer Klage ohne Rechtsschutzversicherung sollte man das ganze noch einmal überdenken. Aber erst dann..
Gruß
Delle
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Ich werde das Gefühl nicht los, das Delle 50 l Weizen saufen muss!
Spätestens, wenn der RA seinen Psalm abgeschickt hat wird die Allianz weitere Kosten scheuen, denn es steht auch für sie in keinem Verhältnis zu den lächerlichen 250,00 € MWM.
Für die Gerechtigkeit mache ich alles, bin halt ein Verbracherschützer........
Aber, ich lade euch alle zum saufen ein ...... (außer Fritz, der war böse zu mir...)
Gruß
Delle
Hmmm angesichts des Gewinnes einer Kiste Krimsekt und 5 Dosen Kaviar könnte ich dann eigentlich dem TE seinen Anwalt bezahlen......da mache ich immer noch einen guten Schnitt...
@Delle,
eigentlich brauchste nur zu hoffen, dass der TE nicht seinen Scheidungsanwalt mit der Geschichte beauftragt!