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Versicherung zahlnach Verkehrsunfall nicht! Klage?

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 8:02

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

vor einem jahr war ich geschädigter in einem verkehrsunfall.

klassischer fall: seitlich hat der gegner mein auto gestreift.

die gegnerische versicherung gat dann auch das gutachten bekommen.

die versicherung wollte nicht zahlen, somit wurde ein anwalt eingeschaltet.

auf wunsch der versicherung wurde eine gegenüberstellung der fahrzeuge durchgeführt.

ergebniss dessen: der sachverständige der diese gegenüberstellung durchgeführt hat, dekra, sagte mir, dass der wagen bereits eine beschädigung an an den stellen gehabt hatte- wovon ich nichts wusste, da ich den wagen gebraucht gekauft hatte.

ungefähr 20 % der summe des ersten, von mir vorgelegten gutachtens wurden gestrichen.

nun dachte ich, dass ich das geld bekommen würde.

die versicherung will doch nicht zahlen, also los zum anwalt klage fertig gemacht

nun bekomme ich die nachricht von meinem anwalt, dass die versicherung ein vergleichsangebot vorlegt: genau die hälfte von dem, was ich eigendlich bekommen sollte!

die klage wurde vor etwa monaten erstellt, doch das gericht ist immernoch nicht aktiv geworden.

mein anwalt sagt ich solle mir genaustens überlegen, ob ich das geld doch nicht nehme, denn er meint, dass wir vor gericht eine 50 % chance haben und sollte ich verlieren, so müsste icha uch die kosten des gegners zahlen!

hatte jemand von euch soeine situation?

weshalb nur eine 50 % chance, wenn ich doch der geschädigte bin?

ich weis nicht so recht, was ich machen soll!

ich denke mir auch, dass man da nicht kleinbei geben sollte...

würde mich über kommentare und tipps sehr freuen.

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2010 um 11:29

Hi,

abgelehnte Vergleiche sind vor Gericht eine sehr üble Sache!

Der Richter wird Dich mit Deinem Anwalt zu Beginn des Verfahrens an den Richtertisch bitten und Dich fragen, warum Du den Vergleich abgelehnt hast. Für Ihn bist Du ganz grundsättlich damit schonmal "der Böse" weil Du ihm damit Arbeit gemacht hast.

I.d.R. ist ihm (dem Richter) die Sachlage im weiteren vollkommen scheiß egal, sondern er wird immer wieder darauf rumreiten, dass Du Gerichte unnötig beschäftigst... (der Gegner ist "der Gute", weil er signalisiert hat, sich außergerichtlich einigen zu wollen)

...der Ausgang ist klar, oder? (Du bekommst i.d.R. weniger, als das Vergleichsangebot "der Guten")

Gruß!

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8 Antworten
am 5. Mai 2010 um 10:24

Hallo,

vielleicht kannst Du noch ein paar Infos ergänzen:

Um wieviel Geld geht es denn?

Wie alt und in was für einem Zustand war Dein Auto zum Zeitpunkt des Unfalls?

Hast bzw. wirst Du den Schaden fachgerecht reparieren lassen?

Das wären zumindest für mich alles Kriterien, die ich bei der Abwägung Klage oder nicht mit in Betracht ziehen würde.

Gruss

Martin

1. Es wäre interessant zu erfahren, ob der Anwalt auch bei Einrichung der Klage nur eine 50 %ige Chance gesehen hat. Kommt es zu einem Vergleich, erhält der Anwalt  zusätzlich eine Einigungsgebühr (früher: Vergelichsgebühr), was vermutlich die Kompromissbereitschaft des Anwaltes fördert.

 

2. Nicht nachvollziehbar ist, dass auch die Kosten des Gegners bezahlt werden sollen. Bei einem Vergleich werden die Kosten entsprechend aufgeteilt, was bei einem 50% Vergleich darauf hinausläuft, dass jede Partei  die Hälfte der insgesamt angefallenen Kosten trägt. Also Anwalt fragen, wie hoch die Kosten für den Kläger bei einem Vergleich sind.

 

3. Ob dem Vergleich zugestellt werden soll, kann hier keiner sagen, da nicht bekannt ist, wie überzeugend die Beweise der beiden Parteien sind.

 

O.

am 5. Mai 2010 um 11:29

Hi,

abgelehnte Vergleiche sind vor Gericht eine sehr üble Sache!

Der Richter wird Dich mit Deinem Anwalt zu Beginn des Verfahrens an den Richtertisch bitten und Dich fragen, warum Du den Vergleich abgelehnt hast. Für Ihn bist Du ganz grundsättlich damit schonmal "der Böse" weil Du ihm damit Arbeit gemacht hast.

I.d.R. ist ihm (dem Richter) die Sachlage im weiteren vollkommen scheiß egal, sondern er wird immer wieder darauf rumreiten, dass Du Gerichte unnötig beschäftigst... (der Gegner ist "der Gute", weil er signalisiert hat, sich außergerichtlich einigen zu wollen)

...der Ausgang ist klar, oder? (Du bekommst i.d.R. weniger, als das Vergleichsangebot "der Guten")

Gruß!

am 5. Mai 2010 um 12:27

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

(....)2. Nicht nachvollziehbar ist, dass auch die Kosten des Gegners bezahlt werden sollen. Bei einem Vergleich werden die Kosten entsprechend aufgeteilt, was bei einem 50% Vergleich darauf hinausläuft, dass jede Partei  die Hälfte der insgesamt angefallenen Kosten trägt. Also Anwalt fragen, wie hoch die Kosten für den Kläger bei einem Vergleich sind.(...)

wenn ich das richtig verstanden habe, meint er wenn er verliert müsse er die ganzen Kosten tragen.

Also wenn er dem Vergleich nicht zustimmt, klagt und verliert.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

(....)2. Nicht nachvollziehbar ist, dass auch die Kosten des Gegners bezahlt werden sollen. Bei einem Vergleich werden die Kosten entsprechend aufgeteilt, was bei einem 50% Vergleich darauf hinausläuft, dass jede Partei  die Hälfte der insgesamt angefallenen Kosten trägt. Also Anwalt fragen, wie hoch die Kosten für den Kläger bei einem Vergleich sind.(...)</blockquote>

wenn ich das richtig verstanden habe, meint er wenn er verliert müsse er die ganzen Kosten tragen.

Also wenn er dem Vergleich nicht zustimmt, klagt und verliert.

 

Grüße

Schreddi

Danke für die Klarstellung der Kostenverteilung! Ich bin irrtümlicherweise von der Kostenverteilung bei einem Vergleich ausgegangen.

 

O.

Von meinem Anwalt habe ich Erfahren das der DEKRA keine Neutralen Gutachten machen kann da er zu 70% in Versicherungsbesitz ist . Ich habe das auch bei meinem letzten Unfall gemerkt. das ist im algemeinen nur zu wenig bekannt.

am 7. Mai 2010 um 6:38

Hallo,

eine derart pauschale Aussage ist natürlich in der Sache absolut falsch.

Selbstredend hat sich auch die DEKRA an die gültigen Rechtsvorschriften zu halten und grundsätzlich keine parteiischen Gutachten zu erstellen.

Der Anwalt mag dies freilich gern so sagen, da er dann immer ne vermeintliche Trumpfkarte hat um dagegen anzugehen.

Ich bitte daher wie gewohnt. von Pauschalisierungen abzusehen.

Grüße

Schreddi

am 7. Mai 2010 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von wschraub

Von meinem Anwalt habe ich Erfahren das der DEKRA keine Neutralen Gutachten machen kann da er zu 70% in Versicherungsbesitz ist . Ich habe das auch bei meinem letzten Unfall gemerkt. das ist im algemeinen nur zu wenig bekannt.

Na dann beweise mal deine These, welche Versicherung soll denn 70% besitzen?

 

Der Verein DEKRA e. V. zählt annähernd 30.000 Mitglieder. Diese sind überwiegend Unternehmen mit gewerblich genutzten Fuhrparks, wie Speditionen, die von Dekra wirtschaftlich und technisch betreut werden. Unter anderem wird z. B. auch die Mitarbeiterschulung für Unternehmen betrieben, die mit sicherem Transport von Gefahrgut oder gefährlichen Stoffen beschäftigt sind.

DEKRA e. V. hält 100 Prozent der Aktien der DEKRA AG. Diese fungiert als Holding für die in den folgenden vier Geschäftsbereichen organisierten Tochtergesellschaften:

* DEKRA Automotive (Fahrzeugprüfung, Gutachten, Beratung)

* DEKRA Automotive International (internationales Fahrzeugprüfgeschäft)

* DEKRA Industrial (Anlagen- und Betriebssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz, Baugutachten, Produktprüfung sowie Zertifizierung)

* DEKRA Personnel (Aus- und Weiterbildung, Zeitarbeit, Personaldienstleistungen)

Insgesamt verfügt der Konzern über 166 Tochtergesellschaften und Beteiligungen in 35 Ländern.

 

(Quelle Wikipedia)

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