ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Versicherung zahlt nicht

Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 11:48

Hallo Leute

habe da ein Problem mit der Roller versicherung.

Mein Roller ist am 1. Weinachtstag 2009 bei Sturm umgefallen und hat die Tür von einem Auto welches daneben stand beschädigt. Der Roller ist mit einer Wetterschutzplane abgedeckt gewesen.Habe den schaden der Versicherug gemeldet. Der Besitzer des Pkws hat die Erlaubnis Telefonisch von der Versicherung erhalten das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren zulassen.

Gestern kam dann der Schock, die Versicherung bezahlt den Schaden nicht. Begründung es wäre höhere Gewalt gewesen. Nun weis ich nicht was ich machen soll, schließlich sind das fast 2300 €. Wer kann mir helfen, was soll ich tun?

Gruß H.-J.

Beste Antwort im Thema

Zwei sinnvolle Postings sind hier zu lesen:

-Das von Hugo Boss und das von TomS.

 

Der Rest ist für die Tonne!

 

Folgt der TE nämlich dem Rat der Geh-zum-Anwalt-Schreier, so wird er auf einer deftigen Anwaltsrechnung selbst sitzenbleiben.

Die wird auch NICHT von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden!

 

Eine Rechtsschutzversicherung ist nämlich für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche da.

 

Eine Haftpflichtversicherung (vorliegend die Haftpflicht des TE) befasst sich mit Ansprüchen Dritter Personen (des Autoeigentümers).

 

Zur Aufgabe einer Haftpflicht gehört es, erhobene Ansprüche zu prüfen.

Nach Prüfung werden berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte Ansprüche abgewiesen.

 

Vorliegend geht es um höhere Gewalt (Sturm) - also kein Anspruch des Autoeigentümers.

Die Haftpflicht hat den gegen den TE erhobenen Anspruch in dessen Namen zurückgewiesen - alles in bester Ordnung!

 

Sofern hier auf die Teilkasko verwiesen wird: Die Teilkasko ist für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig - und hat damit in diesem Falle nichts zu tun!

 

Gefährliches Halb- und Viertelwissen wird hier wieder mal gepostet, welches den TE eine richtige Stange Geld kosten kann..........

 

Können manche denn nicht einfach mal die Worte von Dieter Nuhr beherzigen...?

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 7. Februar 2010 um 11:51

hi,wenn du rechtschutz hast ,gehe zum anwalt!!!glaube die haben nett alle tassen im schrank!erst sagen sie ja und dann nein!!so geht es ja auch nicht!

Der Geschädigte muß zum Anwalt geht.

Sonst wird das wenig Sinn machen.

Oder soll der Versicherungsnehmer seine Versichrung im Notfall verklagen?

am 7. Februar 2010 um 14:15

Wenn Deine Versicherung eine Teilkasko beinhaltet, dann muß die Versicherung für den Schaden aufkommen, weil es sich um einen Sturmschaden handelt. Dazu muß Du aber nachweisen können, dass ursächlich für den  Schaden mindestens Windstärke 8 vorgelegen hat. Gerichtsverwertbare Nachweise dazu liefert Dir der Deutsche Wetterdienst:

www.dwd.de/wettergutachten

In Deinem Falle wird der Geschädigte sich aber wahrscheinlich sowieso an einen Anwalt wenden, wenn er den Schaden durch Deine Versicherung nicht bezahlt bekommt.

Daher wäre es ratsam, wenn Du erstmal mit Deiner Versicherungspolice zu einen Anwalt gehst und Dich dort beraten läßt. Alles andere ist im Moment Spekulation und hilft Dir nicht wirklich weiter.

Gruß.

Wenn ein ordnungsgemäß abgestelltes (also nicht in Betrieb und folglich keine Betriebsgefahr) Mopped durch Sturm umkippt und weiteren Schaden verursacht, ist es wirklich höhere Gewalt.

Der Autobesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.

Gibt schon etliche Urteile dazu.

am 7. Februar 2010 um 16:16

Ich würde trotzdem erstmal anwaltlichen Rat einholen. Es wäre ja auch z.B. möglich, dass der Schaden vermeidbar gewesen wäre, wenn der Pkw-Besitzer sein Fahrzeug in ausreichendem Abstand zum Roller abgestellt hätte. Nur mal so am Rande. Dann geht es ja auch noch um den eigenen Schaden am Roller.

Zwei sinnvolle Postings sind hier zu lesen:

-Das von Hugo Boss und das von TomS.

 

Der Rest ist für die Tonne!

 

Folgt der TE nämlich dem Rat der Geh-zum-Anwalt-Schreier, so wird er auf einer deftigen Anwaltsrechnung selbst sitzenbleiben.

Die wird auch NICHT von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden!

 

Eine Rechtsschutzversicherung ist nämlich für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche da.

 

Eine Haftpflichtversicherung (vorliegend die Haftpflicht des TE) befasst sich mit Ansprüchen Dritter Personen (des Autoeigentümers).

 

Zur Aufgabe einer Haftpflicht gehört es, erhobene Ansprüche zu prüfen.

Nach Prüfung werden berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte Ansprüche abgewiesen.

 

Vorliegend geht es um höhere Gewalt (Sturm) - also kein Anspruch des Autoeigentümers.

Die Haftpflicht hat den gegen den TE erhobenen Anspruch in dessen Namen zurückgewiesen - alles in bester Ordnung!

 

Sofern hier auf die Teilkasko verwiesen wird: Die Teilkasko ist für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig - und hat damit in diesem Falle nichts zu tun!

 

Gefährliches Halb- und Viertelwissen wird hier wieder mal gepostet, welches den TE eine richtige Stange Geld kosten kann..........

 

Können manche denn nicht einfach mal die Worte von Dieter Nuhr beherzigen...?

am 7. Februar 2010 um 17:54

@twelferider:

Erstens kostet ein anwaltlicher Rat nicht immer Geld, sondern kann auch als Erstberatung sogar kostenlos sein wie z.B. beim ADAC.

Zweitens ist mir schon klar, dass die Teilkasko nur für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Drittens bin ich mir nicht sicher, ob es an Dir zusteht, Postings für sinnvoll oder nicht sinnvoll zu halten.

Und viertens ist Dein Ton in dieser Sache völlig unangemessen.

Einen freundlichen Gruß.

 

@Cruisersteve:

Ich behaupte mal, dass ich in der Lage bin, in versicherungstechnischen Fragen qualifiziert Auskunft geben zu können.

 

Andererseits halte ich mich auch aus Themen, von denen ich keinerlei Ahnung habe heraus.

 

Das ist mir nämlich lieber so, als wenn mein falscher Rat irgendjemanden richtig viel Geld kosten kann.

 

Und genauso ist das hier auch.

 

Einen Anwalt wird dem TE hier gar niemand bezahlen - niemand, auch keine Rechtsschutzversicherung.

 

Die Haftpflicht hat das getan, wofür sie da ist, also Versicherungsschutz gewährt - warum sollte hier irgendjemand einen Anwalt bezahlen - ist doch alles in Ordnung!?

 

Und damit sind die "Renn-schnell-zum-Anwalt-weil-ich-leider-nur-diesen-einen-Rat-weiss"-Postings nicht nur falsch, sondern können den TE richtig viel Geld kosten, wenn er sich danach richtet.

Das muss hier einfach deutlichst gesagt werden.

Freundliche Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

@twelferider:

Erstens kostet ein anwaltlicher Rat nicht immer Geld, sondern kann auch als Erstberatung sogar kostenlos sein wie z.B. beim ADAC.

Zweitens ist mir schon klar, dass die Teilkasko nur für die Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Drittens bin ich mir nicht sicher, ob es an Dir zusteht, Postings für sinnvoll oder nicht sinnvoll zu halten.

Und viertens ist Dein Ton in dieser Sache völlig unangemessen.

Einen freundlichen Gruß.

Beim Inhalt deiner Beiträge fällt mir auf, das sie wenig angemessen sind.

Du spekulierst über eine Teilkasko, um die es nicht geht, dann willst du ihn zum Anwalt schicken was schonmal Geld kostet(wenn nicht ihn direkt dann die Mitglieder).

Zumal der Geschädigte seinen vermeindlichen Anspruch durchsetzen muß und kein anderer.

Beiträge sollten Wissen enthalten, oder deutlich als Vermutung gekenntzeichnet sein.Besser noch du behälst es im 2.Fall für dich.

Dein Ton ist in keinem Fall besser.

ja ja ,alle fahren und haben dann wenn es knallt keine 50€ für eine verkehrsrechtschutz über gehabt. ist meine meinung. oder so wie bei der DEVK kleines nummerschild plus 10€ für rechtschutz. da kann mann nicht mekern.mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ja ja ,alle fahren und haben dann wenn es knallt keine 50€ für eine verkehrsrechtschutz über gehabt. ist meine meinung. oder so wie bei der DEVK kleines nummerschild plus 10€ für rechtschutz. da kann mann nicht mekern.mfg fritz

Stellt sich nur die Frage, was der TE in diesem Fallmit einer Rechtschutz anfangen soll?

mal ne ganz andere Frage an den TE !hast du denn jetzt überhaupt die aufforderung bekommen die reparatur von 2,3K € zu bezahlen?oder hat dir deine Versicherung da nur mitgeteilt wie hoch der schaden ist?

und vom Prinzip ist der Autobesitzer selber schuld,wenn er jetzt auf den kosten sitzen bleibt,denn auf ne telefonische absprache,gebe ich persönlich gar nichts,wir leben doch in zeiten des papierkrieges,also wird erst gehandelt,wenn man was in händen hat...

und dann noch?was war das für ein auto,das die (sch..ß) Tür 2300€ kostet?

Themenstarteram 15. Februar 2010 um 16:25

Tigra 2007

meine Versicherung hat mir und dem Pkw Besitzer schriftlich mitgeteilt, das nach prüfung des Sachverhaltes der entstandene schaden nicht beglichen wird.

Bei dem Pkw handelt es sich um einen Citroen Berlingo mit Schiebetür.

Die Schadensumme setzt sich zusammen aus : Rechnung der Reparatur von 1649€, einem Gutachten vom Tüv Nord welches die Versicherung verlangt hat in höhe von 342€ und einem Leihwagen für 3 Tage in höhe von 220€.

Ärgerlich für den Geschädigten, wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er sie jetzt nutzen.

Wenn man ohne etwas schriftlich zu haben, zum Gutachter fährt, oder der Werkstatt einen Auftrag gibt, läuft man genau in diese Falle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Versicherung zahlt nicht