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Versicherung zahlt nicht!

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 29. März 2010 um 4:58

Hallo Brauche Rat!!!!!

Hatte Unfall auf Autobahn. Fahrer zieht PLÖTZLICH NACH LINKS BEI 130 SACHEN, Dann

sind wir in die Leitplanken reingefahren bei 130 kmh Und 2 BABYS im Auto.

Habe das Fahrzeug vor dem Überschlagen gerettet. Der andere Fährt einfach weiter.

Ein Zeuge verfolgt ihn bis zur Nächsten Rastanlage, Dann sehe ich wie der Mann den Rückwärtsgang reintuen will und nochmal abhauen will. Ich riss die Tür auf und Zog meine Faust bis zum anschlag! HALLO 2 BABYS UND DER HAUT AB?? (Er hat Keine gekriegt von mir ) LEIDER!

SO

Habe Zeugen Habe Anwalt. Benz ca 8000 Euro SCHADEN. Unser Fahrzeug steht seit fast 5 Wochen, Versicherung stellt eigen Gutachten und meint Die Können einfach so Mein Benz verkaufen RESTWERT. 3000 euro

Finanzierung 6000 EURO

Versicherung Zahlt 3000 an Die bank und will Meinen Benz für 3000 verkaufen, und ich soll zuschauen?

SEHR GEEHRTE MITGLIEDER

Das Fahrzeug habe ich vor 1 1/2 für 15000 Euro gekauft! ( AMG STYLE)

Muss ich mir so eine FRECHHEIT BIETEN LASSEN?

WERDE JETZT ZUR MEINER MERCEDES WERKSTATT GEHEN UND ALLES RAPARIEREN LASSEN,

Meine Frage wenn die Raparatur höher wird wie das Gutachten dann meint mein ANwalt muss die Versicherung auch zahlen!?!

WENN ICH DAS FAHRZEUG NICHT REPARIEREN LASSE DANN HABE ICH NICHTS!

PS: MIETWAGEN KOSTEN , NUTZUNGSAUSFALL. FÜR DIE GANZE ZEIT DES STEHENDEN FAHRZEUGES?

email: canelektro@t-online.de

Danke mfg

Beste Antwort im Thema

Locke15565 setzen!

Durchweg ne glatte 6

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Nimm dir einen Anwalt, mehr möchte ich zu deinem rechtlichen LAge nicht sagen.

Was anderes.....wo ist das Auto "AMG", bis auf den Schriftzug auf dem Kotflügel ? .......und 15000€....Respekt !!!

am 29. März 2010 um 6:25

Das sollte alles dein Anwalt regeln. Ich könnte mir auch vorstellen -das irgendwer aus deiner Familie ein HWS hat- dann gibt es noch Schmerzensgeld. Solltest mal zum Arzt gehen....da zwickt bestimmt was im Nackenbereich.......viel Glück

am 29. März 2010 um 6:28

überlesen = ist ja schon fünf wochen her...da geht mit HWS natürlich nichts mehr

am 29. März 2010 um 6:35

Das mit dem HWS ist auch vorbei. Da kommt nichts mehr rüber. Die Versicherung läst mit Gutachten genau fest stellen ob dies der Fall ist. HWS kommt überwiegend von Auffahrunfall.

canboxer

Das Auto war vor 1 1/2 Jahren schon überbezahlt. Finde Dich mit der Summe von 3000.- schon mal ab. Evtl. kommt noch was rüber wegen des Nutzungausfalls das war es dann aber. Das wird Dir aber Dein RA. auch sagen. Das Fahrzeug wird nach Schwacke abgerechnet und da gibt es halt nicht mehr. Liebhaberwert gibt es da nicht. Was ist den das Fahrz. für ein Bauj.? Km wären auch erwähnenswert. Schau mal im Schein zu 2 und zu 3 und stelle es hier ein.

Themenstarteram 29. März 2010 um 6:42

danke nochmal!

Ich war halt so ehrlich und bin nicht zum arzt!

Das fahrzeug ist kein amg sondern amg style! ( NOCh nicht fertig)

Ich lasse das auto raprieren.

Nach 5 wochen schickt die Huk Coburg erstmal ein Gutachter!

das Nächste mal wenn einer einen Unfall Verursacht und abhaut weis ich was ich mache! ( SCHMERZEN)

am 29. März 2010 um 6:57

Warum wartest Du auf einen Gutachter der HUK? Du hast als Geschädigter das Recht selber einen zu beauftragen. Kosten hierfür zahlt IMMER der Schädiger. Ändert aber an der Situation nix.

am 29. März 2010 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von canboxer

Nach 5 wochen schickt die Huk Coburg erstmal ein Gutachter!

das Nächste mal wenn einer einen Unfall Verursacht und abhaut weis ich was ich mache! ( SCHMERZEN)

Das Problem ist nicht der Andere, sondern du selber. Rechtlich null Plan, willst bei Profis (Versicherung) kassieren und wunderst dich, weil sie dich abzocken, worüber du natürlich böse bist.

Im Spielfeld des Gegners verliert man fast immer.

Ein paar (persönliche) Grundregeln beim unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden):

  • Immer Polizei holen. Ich habe schon die schönsten Schuldeingeständnisse gehört, damit man nicht die Polizei holt und ein paar Tage später ist alles von einmal ganz anders.
  • Aussage bei der Polizei am Unfallort kurz, sachlich und präzise.
  • Keinerlei Zusagen an den Unfallgegner.
  • Nicht an die gegnerische Versicherung wenden, sondern Rechtsanwalt einschalten (!!!)
  • Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung ran lassen. Immer selber einen wählen.

Beim 100% unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vom Rechtsanwalt und auch vom Gutachter.

(Keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung, die sich aus der Grundlage von rund 1,5 Mio. gefahrenen Kilometern, mehrerer Jahrzehnte Führerschein und ein Sack voll unverschuldeter Unfälle gebildet hat.)

Zitat:

Original geschrieben von canboxer

und meint Die Können einfach so Mein Benz verkaufen RESTWERT. 3000 euro Finanzierung 6000 EURO Versicherung Zahlt 3000 an Die bank und will Meinen Benz für 3000 verkaufen, und ich soll zuschauen?

prinzipiell ist es schonmal NICHT dein benz, sondern der benz der bank....du hast lediglich ein nutzungsrecht!

und die bank kann, sofern die ausstehende finanzierungssume durch den fahrzeugwert nichtmehr gedeckt wird, das fahrzeug sehrwohl verkaufen bzw. die differenz von dir fordern!

Zitat:

Das Fahrzeug habe ich vor 1 1/2 für 15000 Euro gekauft!

was du für das fz vor anderthalbjahren bezahlt hat, ist schnurtz-piep-egal, es zählt der jetzige zeitwert!

Zitat:

Meine Frage wenn die Raparatur höher wird wie das Gutachten dann meint mein ANwalt muss die Versicherung auch zahlen!?!

die vers. muss lediglich einen gewissen prozentsatz über den zeitwert zahlen.....übersteigen den rep.kosten diesen %-wert zahlst du aus eigener tasche den rest drauf!

Zitat:

weis ich was ich mache! ( SCHMERZEN)

*lol*

die zeiten in denen man mit SCHMERZEN noch geld machen konnte sind seit ende der 90'ger vorbei.....!

Zitat:

Original geschrieben von frucht999

Das Problem ist nicht der Andere, sondern du selber....

...und der anwalt der anscheinend auf alles, nurnicht auf verkehrsrecht spezialisiert ist......

am 30. März 2010 um 11:25

mhh.....hast du denn garnicht die police gerufen???

eigentlich spricht da doch alles für sich und hat das mit der bank überhaupt was zu tun?

du finanzierst okay, aber der unfall ist laut deiner aussage ja nicht selbstverschuldet, also ruft man wie bei jedem unfall die polizei, die ein protokoll/unfallhergang mit skizze erstellt und auch eventuelle zeugen in diesem protokoll erwähnt (mit anschrift usw.).

(übrigens auch bei fahrerflucht, hast du das kennzeichen?)

prinzipiell wird die versicherung des unfallverursachers ein gutachten über die schadenshöhe/repkosten sowie das police-protokoll plus skizze einfordern und dir einen scheck schicken....so einfach kenn ich das jedenfalls.

der unfallverursacher, respektive unfallflüchtige, kassiert eine anzeige wegen unfallflucht und wird ggf. durch den unfall in seiner versicherung hochgestuft.

die anzeige dürfte doch von deinem anwalt/polizei vor ort aufgenommen und gestellt worden sein?

gut, du solltest alles mit deinem anwalt klären, der sollte ahnung haben und hat ja nunmal auch die fakten vorliegen.

 

die "faustemthode" würde ich höchstens im affekt/unfalltrauma direkt nachm aussteigen anwenden, aber generell wirst du dann natürlich auch eine anzeige kassieren.

ist zwar ne "freie" lösung, leider hat man davon meist wenig.

 

grüße und viel glück

am 30. März 2010 um 12:09

Hauptsache, es ist euch nichts passiert!!!

Grundsätzlich hat die Versicherung das Recht, einen Gutachter zu schicken. Aussuchen kann man sich nur einen vereidigten Sachverständigen. Dabei berechnet der - wie auch ein Anderer - den Restwert, die Reparaturkosten und stellt den Wiederbeschaffungspreis lt. Liste vergleichbarer Fahrzeuge fest.

1) Bei Reparatur erhält man die tetsächlichen Reparaturkosten bis zur Summe = Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert abzgl. "Neu gegen Alt" (bedeutet Aufwertung wegen neuer Teile) > wird dieser Wert überschritten, Diff. selbst zehlen. Dann handelt es sich um einen finanziellen Totalschaden (Fahrzeug ist zwar noch reparabel - Kosten übersteigt aber die Wiederbeschaffungskosten.

2) Wird dann nicht repariert, dann zahlt die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten abzgl. "Neu gegen Alt" abzgl. Mehrwertsteuer (max. wieder denWiederbeschaffungs- abzgl. Restwert)

Restwert wird immer gegengerechnet, da man selbst noch im Besitz des beschädigten Fahrzeugs ist und dies veräußern kann.

3) Nur wenn die Versicherung das beschädigte Fahrzeug behält (eigentlich tut sie das nicht!) ist die Entschädigung um den Restwert des Kfz höher.

Es ist immer besonders sch..., wenn ein hoher Schaden an einem Gebrauchten entsteht.

Übrigens - wird derjenige in der Schadenfreiheitsklasse (SF..) hochgestuft, der einen Schuldanteil zugesprochen bekommt! D.h. wenn man selbst auch nur zu 10% Mitschuld bekommt, werden beide Unfallgegner voll hochgestuft! Für die Berechnung der Schadenersatzleistung bedeutet das bei diesem Beispiel, das von der Entschädigung 10% abgezogen werden. Bei dem Gegner genauso die Schadenhöhe ermittelt wird und dieser dann davon 10% von deiner Versicherung erhält.

Bei aller Klarheit des Unfallherganges muß es nicht heißen, dass die Schuld auch zu 100% dem Gegner zugesprochen wird. Das regeln die Versicherungen untereinander.

Im Streitfall benötigt man nen guten Anwalt und ne gute Verkehrsrechtschutzversicherung.

Ich wünsche dir viel Glück, zum Recht zu kommen.

Mit der HUK habe ich keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Gruß aus Hamburg

am 30. März 2010 um 12:26

Ach übrigens noch zum Thema Leihwagen...

Der Geschädigte hat Anspruch auf ein Ersatzfahreug, wenn es benötigt wird. D.h. es muß dann auch bewegt werden! Z.B. 10 Tage Leihwagen und 30 gefahrene km kann Ärger geben.

Bei einem Leihwagen hat man Anspruch auf ein Fahrzeug, das mind. 1 Katergorie kleiner ist, als das Eigene. Z.B. Mercedes E-Klasse ist das Eigene, dann Kategorie MB C-Klasse o.ä.

Die Autovermieter geben meistens allerdings die gleiche oder eine höhere Kategorie raus und rechnen ne niedrigere mit der Versicherung ab.

Wenn man kein Ersatzfahrzeug nimmt, hat man Anspruch auf eine Ersatzleistung - Tagessatz Fahrzeugausfall für max. die Dauer der Reparatur bzw. ca. 10 Tage zur Beschaffung eines "neuen" Fahrzeugs.

Gruß aus Hamburg

Hallo Locke15565,

da du leider ein paar Sachen verwechselt hast, dies hier nur verwirren kann, hier mal ein paar Eckdaten:

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

Grundsätzlich hat die Versicherung das Recht, einen Gutachter zu schicken. Aussuchen kann man sich nur einen vereidigten Sachverständigen. Dabei berechnet der - wie auch ein Anderer - den Restwert, die Reparaturkosten und stellt den Wiederbeschaffungspreis lt. Liste vergleichbarer Fahrzeuge fest.

Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung den eigens ausgesuchten vereidigten Sachverständigen akzeptieren. Sie können natürlich das erstellte Gutachten durch einen eigenen Gutachter prüfen lassen. Mehr Rechte haben sie nicht. Verwechsel nicht einen Kasko- mit einem Haftpflichtfall.

Es gibt Sachverständige, die (vorsichtig ausgedrückt) "versicherungsnah" arbeiten und es gibt auch Sachverständige, die sich nicht gefangen nehmen und ein "unabhängiges" Gutachten abliefern. Ich kenne Fälle, wo zwei Gutachten aus jeweils dieser Riege von Gutachtern rund 25% bei gleicher Leistung auseinander lagen.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

1) Bei Reparatur erhält man die tetsächlichen Reparaturkosten bis zur Summe = Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert abzgl. "Neu gegen Alt" (bedeutet Aufwertung wegen neuer Teile) > wird dieser Wert überschritten, Diff. selbst zehlen. Dann handelt es sich um einen finanziellen Totalschaden (Fahrzeug ist zwar noch reparabel - Kosten übersteigt aber die Wiederbeschaffungskosten.

Abzüge (Alt gegen Neu) sind bei Haftpflichtschäden nicht zulässig. Weiterhin können in Ausnahmefällen die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um bis zu 30% übersteigen und die Versicherung muss voll bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

2) Wird dann nicht repariert, dann zahlt die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten abzgl. "Neu gegen Alt" abzgl. Mehrwertsteuer (max. wieder den Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert)

Restwert wird immer gegengerechnet, da man selbst noch im Besitz des beschädigten Fahrzeugs ist und dies veräußern kann.

Wie schon bei Punkt 1: Abzüge Neu gegen Alt gibt es im Haftpflichtfall nicht. Abgezogen wird die MwSt. Wenn man fiktiv abrechnet (Auszahlung), dennoch den Wagen in Eigenregie repariert, kann man sich die Mwst für die vorliegenden Teile- und Reparaturrechnungen im Nachhinein auszahlen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

3) Nur wenn die Versicherung das beschädigte Fahrzeug behält (eigentlich tut sie das nicht!) ist die Entschädigung um den Restwert des Kfz höher.

Und wieder ein Märchen. Die Versicherung behält kein Fahrzeug. Warum? Es gehört ihr nicht. Was Versicherungen im Totalschadenfall sehr gerne machen => Sie besorgen ein höheres Restwertangebot, als der Gutachter im Gutachten als Restwert angegeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

Übrigens - wird derjenige in der Schadenfreiheitsklasse (SF..) hochgestuft, der einen Schuldanteil zugesprochen bekommt! D.h. wenn man selbst auch nur zu 10% Mitschuld bekommt, werden beide Unfallgegner voll hochgestuft! Für die Berechnung der Schadenersatzleistung bedeutet das bei diesem Beispiel, das von der Entschädigung 10% abgezogen werden. Bei dem Gegner genauso die Schadenhöhe ermittelt wird und dieser dann davon 10% von deiner Versicherung erhält.

10% Schuldanteil ist mir bisher nicht untergekommen. 20% und höher schon eher. Für Versicherungen ist es immer ein gutes Geschäft, wenn man beide Unfallbeteiligten eine Schuld (egal in welcher Höhe) zuschreiben kann. Beide werden hochgestuft. Bei 100% einseitiger Schuld wird ja nur ein Unfallbeteiligter hochgestuft. Schon alleine aus diesem Grund: Rechtsanwalt einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

Bei aller Klarheit des Unfallherganges muß es nicht heißen, dass die Schuld auch zu 100% dem Gegner zugesprochen wird. Das regeln die Versicherungen untereinander.

Das regeln die Versicherungen untereinander? Nein, das müssen sie mit dir regeln. Daher bester Ratschlag => Rechtsanwalt

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

Der Geschädigte hat Anspruch auf ein Ersatzfahreug, wenn es benötigt wird. D.h. es muß dann auch bewegt werden! Z.B. 10 Tage Leihwagen und 30 gefahrene km kann Ärger geben.

Diese Fälle gab es schon. Teurer Leihwagen, aber kaum gefahren. Da stellt sich die Versicherung (zurecht) quer. Ein Taxi wäre ja viel günstiger gewesen. Als Geschädigter ist man an die Schadensminderung gehalten, daher auch in solchen Fällen in der Eieruhr. Also entweder ordentlich viel fahren, Taxi benutzen oder einfach nur Nutzungsausfall kassieren.

Zitat:

Original geschrieben von Locke15565

Wenn man kein Ersatzfahrzeug nimmt, hat man Anspruch auf eine Ersatzleistung - Tagessatz Fahrzeugausfall für max. die Dauer der Reparatur bzw. ca. 10 Tage zur Beschaffung eines "neuen" Fahrzeugs.

Bei normal beschaffbaren Fahrzeugen und Totalschaden: 14 Tage. Dazu kommt noch die Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zur Gutachterbesichtigung. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kommt sogar noch die Zeit hinzu vom Tage der Besichtigung bis zur Gutachtenfertigung, wenn dem Gutachter bei der Besichtigung nicht klar sein konnte, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (z.B. Schaden 9000 Euro, Wert 8650 Euro). Da man dann sogar noch die Möglichkeit mittels der 30% Regelung eine Reparatur durchzuführen, kommen noch mal zwei Tage für die Überlegung hinzu.

Bei meinem letzten Totalschaden (E420; mir nahm einer die Vorfahrt) hatte ich diese Konstellation. Am Ende musste die Versicherung 22 Ausfalltage á 65 Euro bezahlen. Anfänglich waren sie nur gewillt 14 Tage zu bezahlen. Dieser Unterschied alleine waren 520,00 Euro (8x65). Auch beim Wert des Fahrzeugs, sowie beim Restwert hat die Versicherung versucht Abzüge zu machen. Der Rechtsanwalt (FA für Verkehrsrecht) war meinerseits eine gute Wahl. Erst als Klage eingereicht war, kam urplötzlich die Zusage zur Zahlung der fehlenden knapp 1000 Euro und die Sache war vom Tisch.

Der Preisdruck ist auch bei den Versicherungen angekommen. Es wird auf Teufel komm raus versucht zu kürzen wo es nur geht. Natürlich auch gerne unberechtigt. Der Rechtsanwalt, der meinen Totalschaden mit der Versicherung abgerechnet hat, bestätigte mir, dass dies in den letzten 5 Jahren stark zugenommen hat. Es wird mit viel härteren Bandagen (auch teils unfair) gekämpft.

Wie immer: Nur eine persönliche Meinung. Keine Rechtsberatung. Mein einziger und dringlicher Rat => Befragen sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl.

Kurz und bündig,

der TE hat in dem Fall so ziemlich alles verkehrt gemacht.

 

AMG!!?? :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Kurz und bündig,

der TE hat in dem Fall so ziemlich alles verkehrt gemacht.

gut, dass Du es besser gewusst hättest

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