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Versicherung zahlt nur 80% aus bei Werkstattbindung

Themenstarteram 12. Januar 2014 um 10:02

Hallo,

nachdem ich hier im Forum gelesen habe, dass kompetente Anworten kommen, will ich hier auch mal meine Frage stellen: :)

Nach einem Hagelschaden habe ich mein Auto nicht von der Vertragswerkstatt reparieren lassen wollen, da ich das Auto bis "zum Ende" fahren will.

Die Vertragswerkstatt hatte mir auch kein Gutachten machen wollen, da sie direkt mit der Versicherung abrechnet.

Daraufhin bin ich zur Dekra und habe den Schaden schätzen lassen.

Nun hat meine Versicherung die den Betrag nur zu 80% ausgezahlt, weil sie sagt, dass dich den Schaden reparieren lassen MUSS!

Dies leuchtet mir nicht ein! Warum muss ich denn mein Auto reparieren lassen? Das ist doch mein Eigentum, das im Wert dann eben gesunken ist!

Zitat aus den Geschäftsbedingungen:

Zitat:

Bei Beschädigung Ihres Pkw zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu dem sich nach A.2.7 und A.2.9 bis A.2.13 ergebenden Betrag nur dann, wenn Sie den Pkw tatsächlich reparieren lassen und dazu eine von uns vorab verbindlich benannte Marken- oder Fachwerkstatt beauftragen.

Für diesen gebundenen Reparaturauftrag übernehmen wir die notwendigen Fracht- und sonstigen Kosten, soweit wir sie bestätigt oder im Rahmen eines von uns organisierten Schadenservice veranlasst haben.

Beschränkung der Ersatzleistung

A.2.8.2 Bis zu einer vollständigen und fachgerechten Reparatur in einer von uns nach A.2.8.1 vorab benannten Marken- oder Fachwerkstatt ist unsere Ersatzleistung auf 80 % der Reparaturkosten beschränkt, die wir nach marktüblichen und sachverständigen Grundsätzen errechenen oder errechnen lassen (z. B. TÜV oder DEKRA), mindestens jedoch gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 100 Euro als vereinbart.

Falls sich jemand mit ähnlichen Erfahrungen oder ein Jurist unter euch befindet, wäre ich über einen kompetenten Tip sehr dankbar.

 

Grüße

Matthias

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2014 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ich vermute mal die haben deine Dekra Schätzung auf Niveau der Vertragswerkstatt eingekürzt.

Deine Vermutung ist falsch!

Die haben von der Dekra Schätzung nichts gekürzt.

Die haben das voll anerkannt, zahlen aber nur 80% davon aus, so wie es eben in den Bedingungen vereinbart ist.

 

Hintergrund ist einfach folgender:

Die Dekra rechnet in Ihrem Gutachten mit marktüblichen Stundensätzen.

Die Versicherung hat aber mit Ihrer Partnerwerkstatt günstigere Stundensätze vereinbart.

Der TE erhält also nur dann 100% ausbezahlt, wenn er in der Partnerwerkstatt reparieren lässt.

Will er nach einem Gutachten von der Dekra abrechnen oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, so wird auf 80% gekürzt.

Ein vollkommen normalen und korrekter Vorgang, wenn man Werkstattbindung in seiner Kasko mit vereinbar hat.

Hier läuft also alles richtig.

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27 Antworten
am 12. Januar 2014 um 10:06

Ich vermute mal die haben deine Dekra Schätzung auf Niveau der Vertragswerkstatt eingekürzt.

Ansonsten ist die Suche ein tolles Hilfsmittel hier

http://www.motor-talk.de/.../...uch-bei-werkstattbindung-t2834322.html

Hallo Matthias,

hier wurde doch exakt nach den von Dir zitierten Bedingungen abgerechnet.

Das Missverständnis ist, dass Du reparieren lassen musst, wenn Du 100% erhalten willst. Solange Du nicht reparieren lässt, bleibt es bei 80%.

MfG

Hallo,

genau das sind solche Bedingungen, die oftmals den günstigen Preis ausmachen. Wer diese bewusst wählt, muss im Schadenfall auch damit leben. Wer diese unbewusst wählt, sollte auf einen Fachmann zurückgreifen.

Hier wurde richtig abgerechnet, exakt nach Bedingungen.

Gruß

am 12. Januar 2014 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Ich vermute mal die haben deine Dekra Schätzung auf Niveau der Vertragswerkstatt eingekürzt.

Deine Vermutung ist falsch!

Die haben von der Dekra Schätzung nichts gekürzt.

Die haben das voll anerkannt, zahlen aber nur 80% davon aus, so wie es eben in den Bedingungen vereinbart ist.

 

Hintergrund ist einfach folgender:

Die Dekra rechnet in Ihrem Gutachten mit marktüblichen Stundensätzen.

Die Versicherung hat aber mit Ihrer Partnerwerkstatt günstigere Stundensätze vereinbart.

Der TE erhält also nur dann 100% ausbezahlt, wenn er in der Partnerwerkstatt reparieren lässt.

Will er nach einem Gutachten von der Dekra abrechnen oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, so wird auf 80% gekürzt.

Ein vollkommen normalen und korrekter Vorgang, wenn man Werkstattbindung in seiner Kasko mit vereinbar hat.

Hier läuft also alles richtig.

am 12. Januar 2014 um 12:02

Stimmt. Hab mir das Kleingedruckte im ersten Post garnicht durchgelesen.

Die Frage wäre, ob so eine Pauschalkürzung eigentlich zulässig ist, oder ob die Versicherung nicht dem TE anhand der vereinbarten Stundensätze mit der Partnerwerkstatt nur die tatsächliche Differenz kürzen darf.

Beispiel:

Reparaturaufwand: 10 Stunden

Stundensatz "freie" Werkstatt: 27,30€ = 273,-€

Stundensatz Partnerwerkstatt: 25,50€ = 255,-€

Durch den Partnerklausel würde die Versicherung real 18,-€ einsparen.

Durch die Pauschale von 80% streicht sie aber 54,60€ aus der Rechnung.

Meiner Meinung nach sollte die Kürzung auf die Summe begrenzt werden müssen, die die Partnerwerkstatt tatsächlich als Vorteil bietet.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Die Frage wäre, ob so eine Pauschalkürzung eigentlich zulässig ist, oder ob die Versicherung nicht dem TE anhand der vereinbarten Stundensätze mit der Partnerwerkstatt nur die tatsächliche Differenz kürzen darf.

Beispiel:

Reparaturaufwand: 10 Stunden

Stundensatz "freie" Werkstatt: 27,30€ = 273,-€

Stundensatz Partnerwerkstatt: 25,50€ = 255,-€

Durch den Partnerklausel würde die Versicherung real 18,-€ einsparen.

Durch die Pauschale von 80% streicht sie aber 54,60€ aus der Rechnung.

Meiner Meinung nach sollte die Kürzung auf die Summe begrenzt werden müssen, die die Partnerwerkstatt tatsächlich als Vorteil bietet.

Wenn der Versicherer die Reparaturkostenrechnung bedingungsgemäß um 20% kürzt, darf dieser das auch. Es werden ja nicht nur die Stundensätze, sondern die gesamten Kosten gekürzt, außerdem spielen vorher gewährte Rabatte eine Rolle, sowie der vergünstigten Teileeinkauf. Die "reale" Ersparnis kann deshalb nicht genau festgelegt werden. Deshalb auch der berechtigte Pauschalabzug, den der TE durch die Reparatur einfach umgehen könnte.

am 12. Januar 2014 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Wenn der Versicherer die Reparaturkostenrechnung bedingungsgemäß um 20% kürzt, darf dieser das auch. ....Die "reale" Ersparnis kann deshalb nicht genau festgelegt werden.

Nur weil etwas in den Bedingungen steht, muss es deswegen nicht unbedingt gesetzeskonform sein.

Von meinem Rechtsverständnis her, müsste die Versicherung eben genau ihre "Verluste" dalegen, wenn sie diese geltend machen will.

Ich finde es richtig, dass der Versicherte die Differenz zu tragen hat, deswegen zahlt er ja auch weniger Beitrag. Aber dass die Versicherung dort willkürlich irgendwelche Prozentsätze kürzen kann, halte ich für bedenklich.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Wenn der Versicherer die Reparaturkostenrechnung bedingungsgemäß um 20% kürzt, darf dieser das auch. ....Die "reale" Ersparnis kann deshalb nicht genau festgelegt werden.

Nur weil etwas in den Bedingungen steht, muss es deswegen nicht unbedingt gesetzeskonform sein.

Von meinem Rechtsverständnis her, müsste die Versicherung eben genau ihre "Verluste" dalegen, wenn sie diese geltend machen will.

Ich finde es richtig, dass der Versicherte die Differenz zu tragen hat, deswegen zahlt er ja auch weniger Beitrag. Aber dass die Versicherung dort willkürlich irgendwelche Prozentsätze kürzen kann, halte ich für bedenklich.

Naja bei Vertragsabschluss erhält der VN ja auch einen Rabatt eingeräumt und er kann sich entscheiden, ob er diese Bedingungen annimmt oder nicht. Wenn diese angenommen werden, dann darf im Nachhinein nicht geklagt werden. Wer sich an die Werkstattbindung hält, wird auch durch diese keine finanziellen Nachteile erleiden. Aber versteh natürlich was du meinst.

am 12. Januar 2014 um 12:48

Was soll daran nicht in Ordnung sein?

Ist ja alles sehr deutlich formuliert in den AKBs.

Ich zahle z.B. 15% pauschal weniger für meine Kaskopämie. Dafür verpflichte ich mich gleichzeitig zu einer Partnerwekstatt. Nutze ich diese nicht, bekomme ich nur 80% ausbezahlt.

Die 15% bekomme ich ja auch pauschal.

Auch wenn ich keinen Schaden habe.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Was soll daran nicht in Ordnung sein?

Ist ja alles sehr deutlich formuliert in den AKBs.

Ich zahle z.B. 15% pauschal weniger für meine Kaskopämie. Dafür verpflichte ich mich gleichzeitig zu einer Partnerwekstatt. Nutze ich diese nicht, bekomme ich nur 80% ausbezahlt.

Die 15% bekomme ich ja auch pauschal.

Auch wenn ich keinen Schaden habe.

So ist es! Einzige Bedingung: man sollte diese Variante bewusst wählen oder eben nicht.

Der Versicherung geht es bei dem Tarif nicht um die Stundensätze, sondern darum, dass die fiktive Abrechnung insgesamt unattraktiv gemacht wird.

 

Wenn ich weiß, dass ich den Schaden nur dann zu 100% erstattet bekomme, wenn er auch repariert wird, überlege ich mir eine fiktive Abrechnung doch zweimal.

 

Kenne ich so nicht, aber warum nicht? Dafür ist der Beitrag geringer.

 

Kann zum Glück jeder selbst entscheiden, was ihm wichtig ist.

 

 

am 12. Januar 2014 um 13:04

Das stimmt nicht.

Eine fiktive Abrechnung wird sogar von der Versicherung gewollt, da sie sich so auch noch die 19% Mwst. spart.

Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ist für die Versicherung das teuerste.

Die hohen Stundensätze, die Verbringungskosten, Ersatzteilezuschlag und Mwst. müssen sie dabei alles bezahlen.

am 12. Januar 2014 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wenn ich weiß, dass ich den Schaden nur dann zu 100% erstattet bekomme, wenn er auch repariert wird, überlege ich mir eine fiktive Abrechnung doch zweimal.

Ich bin zwar auch kein Freund von fiktiver Abrechnung (denn das bedeutet immer nur Ärger und das kostet meineBeitragsgelder), aber noch obliegt es dem Geschädigten, was mit dem Fahrzeug geschieht.

Solche Klauseln zielen darauf ab diese gesetzlich zugesicherte Wahlfreiheit einzuschränken. Von daher halte ich das für bedenklich. Egal ob man es vorher weis oder nicht.

am 12. Januar 2014 um 13:56

Kannst ja mal dagegen klagen. :D

Auch ist es für die Versicherung günstiger wenn nach Gutachten abgerechnet wird, anstatt Fachwerkstatt. Die Gründe dafür habe ich schon aufgeführt.

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