Versicherung zahlt zu wenig für neue Reifen?
Hallöchen.
Ja ich weiss, Technikforum usw. aber ihr konntet mich in der Vergangenheit ebenfalls bekräftigen mich durchzusetzen und ich hoffe nochmal auf eure Tipps.
Letztes Jahr bekam ich einfach mal meine kompletten Räder über Nacht geklaut. So richtig wie in nem schlechten Film. Ich staunte nicht schlecht. Die Reparatur war mühselig und deprimierend, konnte nicht zur Arbeit usw. usw.
Da ich mir dachte "Machste aus der Sache wenigstens was halbwegs Gutes" (wobei ich mir da jetzt nicht mehr so sicher bin), kaufte ich mir statt meiner 17"er die ich auch für den Winter hatte, nun 16" mit Bereifung (irgendeine Marke). Die 17" original Avantgarde Felgen mit normaler 225er Bereifung (wie ich sie auch hatte), wollte ich dann kaufen, wenn das Geld von der Versicherung gekommen wäre.
Jetzt, nach fast 3 Monaten Warterei, bekam ich ca. 800€ zugesprochen und frage mich, ob das ein Witz sein soll. Ok, 300€ Selbstbeteiligung fallen weg + ca. 200€ an Verschleiß wie mir scheint. Auch ok. Dann wäre ich aber trotzdem bei 1300€ ca. und ich rief bei Mercedes an, was Originalfelgen + Reifen (jetzt Sommer wohlgemerkt) + Arbeit kostet und er sagte ca. 1700€.
Meine Frage ist: Soll ich das jetzt bei der Versicherung melden und mehr verlangen? 300€ Selbstbeteiligung machen in meinen Augen ja keinen Sinn, wenn ich dann nochmal 400 drauflegen muss!?
Beste Antwort im Thema
Sry aber ich liebe ja Leute die immer gleich mit ihrem "Superanwalt" drohen....
Schnapp dir mal deine Versicherungsbedingungen und lies nach was versichert ist, wenn nur Zeitwert als versichert gilt, kannste das Geld für den Anwalt auch lieber für wohltätige Zwecke spenden ;-)
In den meisten Bedingungen ist es so verankert, dass der Versicherungsnehmer so gestellt werden muss, als sei der Schaden nicht eingetreten -> man bekommt den Wert einer vergleichbaren gebrauchten Felge+Reifen abzüglich des SBs. Den Neupreis wirst du bei Felgen+Reifen leider nie erwarten dürfen.
Was man noch versuchen kann ist, dass man wie die Vorredner schon vorgeschlagen haben, ein paar vergleichbare Angebote hinschickt, aber da kommt es wirklich auf den Schadenbearbeiter an (ja auch die haben ihre Vorgaben ;-) ).
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27 Antworten
Hi penance,
wenn du beim Abschluss deiner Versicherung "freie Werkstattwahl" vereinbart hast, würde ich mir ein Angebot von zwei/drei MB Niederlassungen erstellen lassen und diese deiner Versicherung schicken. Falls du keine freie Werkstattwahl hast, würde ich mir eine der Versicherung genehme Werkstatt zuweisen lassen, um die "Reperatur" mit Originalteilen durchzuführen.
Die Versicherungen müssen auch sparen...
vG
Zitat:
Original geschrieben von penance
Meine Frage ist: Soll ich das jetzt bei der Versicherung melden und mehr verlangen? 300€ Selbstbeteiligung machen in meinen Augen ja keinen Sinn, wenn ich dann nochmal 400 drauflegen muss!?
Wie kommt die Versicherung auf die Summe?
Gutachter, Kostenvoranschlag, geraten?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Zitat:
Original geschrieben von penance
Meine Frage ist: Soll ich das jetzt bei der Versicherung melden und mehr verlangen? 300€ Selbstbeteiligung machen in meinen Augen ja keinen Sinn, wenn ich dann nochmal 400 drauflegen muss!?
Wie kommt die Versicherung auf die Summe?
Gutachter, Kostenvoranschlag, geraten?
MfG
Du hast "Versuchen wirs mal, ob er sich darauf einlässt." vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von tvogel
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Wie kommt die Versicherung auf die Summe?
Gutachter, Kostenvoranschlag, geraten?
MfG
Du hast "Versuchen wirs mal, ob er sich darauf einlässt." vergessen.
Bevor ich jetzt groß Tipps gebe, wollte ich wissen ob die Versicherung schon einen Kostenvoranschlag bekommen hat, oder ob die sich den Preis aus dem ATU-Flyer geholt haben.
Versuchen wir mal ob es klappt kommt immer dazu, ist ja schließlich ne Versicherung.
Nach Rechtsgrundlage fragen und mit Anwalt drohen macht Versicherungen manchmal sehr gefügig.
MfG
Sry aber ich liebe ja Leute die immer gleich mit ihrem "Superanwalt" drohen....
Schnapp dir mal deine Versicherungsbedingungen und lies nach was versichert ist, wenn nur Zeitwert als versichert gilt, kannste das Geld für den Anwalt auch lieber für wohltätige Zwecke spenden ;-)
In den meisten Bedingungen ist es so verankert, dass der Versicherungsnehmer so gestellt werden muss, als sei der Schaden nicht eingetreten -> man bekommt den Wert einer vergleichbaren gebrauchten Felge+Reifen abzüglich des SBs. Den Neupreis wirst du bei Felgen+Reifen leider nie erwarten dürfen.
Was man noch versuchen kann ist, dass man wie die Vorredner schon vorgeschlagen haben, ein paar vergleichbare Angebote hinschickt, aber da kommt es wirklich auf den Schadenbearbeiter an (ja auch die haben ihre Vorgaben ;-) ).
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Sry aber ich liebe ja Leute die immer gleich mit ihrem "Superanwalt" drohen....
Macht nix, auf Deine Liebe kann ich sehr gut verzichten.
Ich hatte schon ein paar mal mit Versicherungen zu tun, und irgendwie musste ich immer Druck machen, um mein Geld komplett zu bekommen.
Und wenn Du mal genau schaust war der Anwalt nur ein Tipp. Und von Superanwalt hab ich auch nichts geschrieben.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Sry aber ich liebe ja Leute die immer gleich mit ihrem "Superanwalt" drohen....
Macht nix, auf Deine Liebe kann ich sehr gut verzichten.
Ich hatte schon ein paar mal mit Versicherungen zu tun, und irgendwie musste ich immer Druck machen, um mein Geld komplett zu bekommen.
Und wenn Du mal genau schaust war der Anwalt nur ein Tipp. Und von Superanwalt hab ich auch nichts geschrieben.
MfG
War jetzt keine direkte persönliche Kritik, eher eine Abneigung der eh schon durch den Kakao gezogene Anwaltdrohung. Wenn auf Grund von solchen Androhungen dann doch zahlen, dann nicht weil sie Angst haben oder zu hohe Kosten scheuen, sondern zwecks der Kundenbindung. Wenn deine combined ratio eh nicht so rosig aussieht, dann beißte bei denen auf Granit.
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Macht nix, auf Deine Liebe kann ich sehr gut verzichten.
Ich hatte schon ein paar mal mit Versicherungen zu tun, und irgendwie musste ich immer Druck machen, um mein Geld komplett zu bekommen.
Und wenn Du mal genau schaust war der Anwalt nur ein Tipp. Und von Superanwalt hab ich auch nichts geschrieben.
War jetzt keine direkte persönliche Kritik, eher eine Abneigung der eh schon durch den Kakao gezogene Anwaltdrohung. Wenn auf Grund von solchen Androhungen dann doch zahlen, dann nicht weil sie Angst haben oder zu hohe Kosten scheuen, sondern zwecks der Kundenbindung. Wenn deine combined ratio eh nicht so rosig aussieht, dann beißte bei denen auf Granit.
Ich hatte bis jetzt eigentlich immer mit gegenerischen Versicherungen zu tun. Und dass die nach einer Mail von mir gezahlt haben weil sie mich als Kunden behalten wollten, kann ich mir nicht vorstellen.
Sicher sollte man sich vorher klar darüber sein ob man überhaupt Ansprüche hat.
Bis jetzt hat sich der OP ja noch nicht geäußert, wo die Summer her kommt.
MfG
Um ehrlich zu sein drohe ich bei Versicherungen nie mit einem Anwalt! Sondern der Anwalt kommt direkt! Die Versicherer haben alle ihre Rechtsabteilungen, und da sitzen mit Sicherheit keine Nasenbohrer!
Man hat da als Anspruchsteller meist keine Chancen! Recht haben und Recht kriegen (in diesem Fall Geld) sind zwei verschiedene Schuhe!
Und wer glaubt, dass eine Versicherung da ist einem etwas gutes zu tun, der irrt! Ein Versicherer reguliert einen Schaden mit dem geringsten Aufwand! Schließlich ist eine Versicherung da um Geld zu verdienen!
Aber in jeden Falle gehe ich mit, dass der Schaden wirtschaftlich reguliert ist! Gesetzlich gesehen nennt man dies eine Schadenminderungspflicht!
Somit ist es korrekt, dass die Versicherung nur einen Zeitwert zahlt, bzw. einen Abzug Neu für Alt macht!
Zitat:
Original geschrieben von chriscp
Aber in jeden Falle gehe ich mit, dass der Schaden wirtschaftlich reguliert ist! Gesetzlich gesehen nennt man dies eine Schadenminderungspflicht!
Da verwechselst du aber was, die Schadenminderungspflicht liegt beim Versicherungsnehmer, d.h. falls dein Auto brennt, bist du dazu angehalten dein Bestmögliches zu geben um das Fahrzeug zu löschen und den Schaden gering zu halten.
In diesem Fall bringt dir ein Anwalt nichts, da die Deckungsfrage ja offensichtlich geklärt ist. Wenn man danach mit einem Anwalt droht, geht das nicht an die Rechtsabteilung weiter, man zahlt höchstens auf Kulanzbasis evtl. eine höhere Entschädigung (bei solch doch recht kleinen Dingen, bei ganzen Autos sieht das evtl. schon anders aus).
Zitat:
Original geschrieben von chriscp
Um ehrlich zu sein drohe ich bei Versicherungen nie mit einem Anwalt! Sondern der Anwalt kommt direkt! Die Versicherer haben alle ihre Rechtsabteilungen, und da sitzen mit Sicherheit keine Nasenbohrer!
Ne, mache ich auch nicht mehr. Man lernt ja dazu.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Zitat:
Original geschrieben von chriscp
Aber in jeden Falle gehe ich mit, dass der Schaden wirtschaftlich reguliert ist! Gesetzlich gesehen nennt man dies eine Schadenminderungspflicht!
Da verwechselst du aber was, die Schadenminderungspflicht liegt beim Versicherungsnehmer, d.h. falls dein Auto brennt, bist du dazu angehalten dein Bestmögliches zu geben um das Fahrzeug zu löschen und den Schaden gering zu halten.
In diesem Fall bringt dir ein Anwalt nichts, da die Deckungsfrage ja offensichtlich geklärt ist. Wenn man danach mit einem Anwalt droht, geht das nicht an die Rechtsabteilung weiter, man zahlt höchstens auf Kulanzbasis evtl. eine höhere Entschädigung (bei solch doch recht kleinen Dingen, bei ganzen Autos sieht das evtl. schon anders aus).
Klar, wenn mein Auto geparkt ist und es fährt jemand ran bin ich in der Schadenminderungspflicht! Das nächste mal muss ich mein Auto wo anderes abstellen damit niemand ran fahren kann!
Eine Schadenminderungspflicht gibt es nicht nur bei einem Kaskoschaden sondern auch beim Haftpflichtschaden! Somit kann ich nichts zu Schadenminderungspflicht beitragen! Ein Gutachter bzw. die Werkstatt kann dann dann zu einer Schadenminderungspflicht beitragen! In dem keine Teile erneuert werden die nicht unfallbedingt beschädigt sind! Der Anwalt macht mit Sicherheit nur bei einem Haftpflichtschaden Sinn! Bei einem Kaskoschaden eher weniger, da gebe ich euch recht! Aber bei Haftpflichtfall immer mit Anwalt! Zumal die Anwaltskosten eine Schadensersatzposition sind und ich nicht einen Cent dafür bezahlen muss.
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Zumal die Anwaltskosten eine Schadensersatzposition sind und ich nicht einen Cent dafür bezahlen muss.
Vorsicht! Mehrwertsteuer zahlst nach wie vor du im Regelfall.
Zumindest bei uns in der Industriehaftpflicht.
Edit: Sry verlesen, Anwaltskosten werden voll übernommen...Gutachterkosten werden nur netto gezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Zitat:
Original geschrieben von B3r3d0n
Zumal die Anwaltskosten eine Schadensersatzposition sind und ich nicht einen Cent dafür bezahlen muss.
Vorsicht! Mehrwertsteuer zahlst nach wie vor du im Regelfall.
Zumindest bei uns in der Industriehaftpflicht.
Edit: Sry verlesen, Anwaltskosten werden voll übernommen...Gutachterkosten werden nur netto gezahlt.
Nein, das gibt es in der Kfz- Versicherung so nicht! Oder meinst du die Mehrwertsteuer von den Reparaturkosten? Aber selbst die Steuer zahlst du nur wenn man Vorsteuerabzugsberechtigt bist.