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Versicherung Zugmaschine mit H-Kennzeichen

Themenstarteram 31. März 2017 um 9:10

Hi!

Brauche eure Hilfe: ich habe einen F250 BJ 1986 mit 3,5t AHK auf H-Kennzeichen. Bei der Versicherung gibt es jetzt 2 Probleme

1. Ein H-LKW darf weder privat noch gewerblich einen Anhänger ziehen, kann nicjt versichert werden

2. Ein H-LKW darf mit oder ohne Hänger in keinem Fall gewerblich genutzt werden

Wie gesagt es geht nur um die Versicherung.

Wer kann mir Beispiele zu 1. und oder 2. geben wo / wie das doch funktioniert?

Lieben Dank vorab

Markus

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20 Antworten

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen

Das dürfte weiterherhelfen. Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen bei H-Kennzeichen. Es sei denn, das wurde schon wieder geändert, davon ist mir aber nichts bekannt. Entweder soll die Versicherung sich mal auf den neuesten Stand bringen oder du suchst dir eine andere Versicherung.

mfg

Themenstarteram 31. März 2017 um 9:22

Perfekt - das klingt vielversprechend, danke!

Naja, aber zwingen kann man seine Versicherung nicht, ihm den Vorgang zu versichern, auch wenn die Nutzung zulässig wäre.

Themenstarteram 31. März 2017 um 9:47

Richtig, ich glaube das ist genau der Punkt - was zusätzlich helfen würde, wenn es jemanden gäbe der bei einem vergleichbaren Vorgang erfolg hatte (z.B. H-Kennzeichen und Anhänger).

Also Rechtlich gibt es keine Einschränkung, aber die Versicherung kann natürlich welche machen. Ist ja auch meist so das Sie z.B. nur maximal 9000 km im Jahr Versicheren und mehr nicht, oder die Forderung nach einem Erstfahrzeug. gesetzlich ist das alles nicht bestimmt.

Aber einen F250 würde ich einfach als PKW zulassen und nicht als LKW.

Der Vorteil währe das du dann auch vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen bist und Steuermässig bleibt es ja gleich.

MfG

Mike

Themenstarteram 31. März 2017 um 10:52

Ok, und als PKW entfallen auf Seiten der Versicherung diese Bedenken / Einschränkungen? Habe ich überhauipt Einfluss auf den Wechsel von LKW zu PKW (denn der TÜV hat den F250 direkt als LKW eingestuft)

Zitat:

@mr-pilot schrieb am 31. März 2017 um 12:52:52 Uhr:

Ok, und als PKW entfallen auf Seiten der Versicherung diese Bedenken / Einschränkungen? Habe ich überhauipt Einfluss auf den Wechsel von LKW zu PKW (denn der TÜV hat den F250 direkt als LKW eingestuft)

Nein, auf die bauartbedingte Einstufung hast Du keinen Einfluss. Das macht nicht der "TÜV" - das macht die Zulassungsbehörde, die hoheitlich alleine über solche Dinge zu entscheiden hat. Eine Umstufung auf PKW ist weder wahrscheinlich noch würde sie Sinn machen, da Versicherer (ich bin bei der AXA) keinen Unterschied machen, sobald das H-Gutachten vorliegt.

Unseren H-Pickup hat sie naturgemäß auch als "historischen LKW" eingestuft. Anhängerbeschränkungen gibt es weder für Privat noch für Gewerblich. Wobei ich mir immer überlegen würde, ob ich dem Dicken regelmäßigen Anhängerbetrieb zumuten würde. Ich für meinen Teil habe mich dagegen entschieden und mute das lieber meinem 2016er Benz zu.

Themenstarteram 31. März 2017 um 12:38

Danke für die Info! Regelmäßig ist gar nicht geplant, aber Mal das Laub zur Grüngutannahme oder eine kleine Baumaschine von A nach B (lokal)

Wir haben einen 79er Chevy Diually, den wir als Zugmaschine einsetzen...wir sind dabei eine PKW Einstufung zu bekommen, haben da nur das kleine Probem das TÜV Süd und TÜV Rheinland da etwas konträre Ansichten haben. TÜV Süd sagt abschliessbare Klappe auf der Ladefläche und schon ist das ein Kofferraum..das duskutieren wir grade mit dem TÜV Neuwied aus..auch wir wollen neben anderen Sachen das LKW Anhängerverbot, was extrem schwachsinnig ist für Privatleute, umgehen

das LKW Fahr- und Anhängerverbot am Sonntag gilt für Historische LKW gibts doch schon lange nicht mehr...

Themenstarteram 1. April 2017 um 20:17

Wie kommst Du darauf? Im Netz findest sich keine Ausnahme für H-LKWs/Anhänger - referenziert wird immer die Zulassungsart "LKW" und wenn Du schwerer als 7.5t bist ODER/UND einen Hänger ziehst darfst Du Sonn- und Feiertag nicht fahren (zumindest auf Basis meiner Recherche)

Lichvieh das wüsste ich auch gerne....bitte mit verivizierbarer Quelle belegen

Sonntagsfahrverbote gelten derzeit für Lkw ab 7,5t, darunter nur mit Hänger wenn gewerblicher Einsatz. Nachzufragen beim Verkehrsministerium, die Drucksachennummer liegt bei mir im Büro, da komme ich aufgrund einer Tumorerkrankung in nächster Zeit leider nicht hin. Die generelle Abschaffung des Verbotes für LKW mit historischer Zulassung ist in der gleichen Drucksache geregelt wie die Kombination mit H und Saison, amtsgültig ab Quartal 3/17.

 

Wenn wieder möglich, werde ich gern die entsprechenden Amtsblätter hier einstellen.

 

Falls du mehr als 7,5t auf die Waage bringst oder mit Hänger "teilgewerblich" unterwegs bist, aber nur ab und an am Sonntag fährst, gibt es ein Formular zur Beantragung einer Fahrerlaubnis für ca. 25 Euro bei der Verkehrsbehörde (zumindest in Bayern geht das)

am 2. April 2017 um 14:50

Dann frage ich mich warum ich trotz Gerichtsverfahren zahlen musste....denn das war der Fall.:VW Bus mit einfachem Transportanhänger und Umzugskram..gescheitert vor dem Amtsgericht....und da war die Gesetzeslage noch eindeutig....

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