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Versicherung Zweitwagen

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 20. Juli 2012 um 8:35

Habe folgende Frage: Unser Polo ist derzeit ganz normal als Zweitwagen versichert (was ja auch nciht günstig ist, da es unser erster Zweitwagen im Prvatbereich ist), wenn nun unser Sohn den Führerschein macht, nutzt er den Wagen auch ab und an, da er wider erwarten nicht eine Lehrstelle weiter weg bekommen hat, sondern noch weiter die kaufm. Berufsfachschule besuchen darf, braucht er das Fzg. nur selten und für einige km im Monat (vllt. 200 km), meine Frau wesentlich häufiger.

Muss man nun den Sohn als Mitnutzer eintragen lassen, das wären schnell ~ 600 €/a mehr, ansonsten darf man ihn, selbst als Nutzer mit meiner Frau ist das schon nicht ohne für den 60 PS Polo, denn die KH SF18 und VK SF 19 greifen hier ja leider nicht, sondern wir sind jetzt bei SF 3 bei KH und VK (578,14 €/a), die günstigeren bei check 24 sagen mir nichts und somit bleibe ich bei der VHV.

Wie habt ihr diese Problem gelöst, ist der Wagen auf die Eltern angemeldet und wenn wie genau spart man etwas ohne Versicherungsbetrug zu begehen, also legal soll es schon sein, aber ich weiß nicht so recht, wie ich an die Sache angehen soll.

Wer hilft mir weiter? Danke im Voraus.

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20 Antworten

hi

also bei meiner versicherung ist das so das partner und ich sowie im haushalt lebende kinder fahren dürfen

ohne irgendwelchen sondergebühren.

du kannst ihn aber auch über deine eltern drei jahre versichern und danach macht ihr eine rabatt übertragung.

grüßle

am 21. Juli 2012 um 4:19

Also bei den meisten Versicherungen die diese Alters/Nutzterklauseln haben ist es so das ein nicht gemeldeter Nutzer nur im Notfall das Auto fahren darf um im Schadensfall versichert zu sein.

Da müßte man genauer Nachgucken.

Notfall bedeutet bei den meisten auch Notfall, also eine Fahrt ins Krankenhaus, Arzt ect. wenn die eigentlichen Nutzer nicht zum fahren in der Lage sind. Das schließt aber "Party-Shuttle" für den Halter mit Alkohol wiederum aus, also das man sich einen fremden Fahrer sucht um sich nach hause fahren zu lassen weil man einen über den Durst getrunken hat. Das ist natürlich KEIN Notfall :D:D

Ob und wie Streng die Versicherungen das jetzt wieder umsetzten ist eine andere Frage.

Zu dem Rest fäät mir eventuell Später noch was ein :D

LG Space

Na,ja

Bis dein Sohn dann mal den Führerschein hat vergehen ja noch 1-10 Jahre :rolleyes: Bis dahin ist er Wagen ja schon niedriger eingestuft ;)

Hast du einen Vertreter der VHV vor Ort? Ich würde mal fragen was im Schadenfall passiert wenn dein Sohn fährt/ einen Unfall verursacht oder auch Geschädigter ist.Vielleicht rechnet es sich die Strafe auf sich zu nehmen wenn es wirklich mal so kommt

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Spacefly

Also bei den meisten Versicherungen die diese Alters/Nutzterklauseln haben ist es so das ein nicht gemeldeter Nutzer nur im Notfall das Auto fahren darf um im Schadensfall versichert zu sein.

Da müßte man genauer Nachgucken.

Danke schon mal für eine aussagekräftige Aussage, aber wo nachschauen in der Police oder kann man das irgendwie online?

Zitat:

Notfall bedeutet bei den meisten auch Notfall, also eine Fahrt ins Krankenhaus, Arzt ect. wenn die eigentlichen Nutzer nicht zum fahren in der Lage sind. Das schließt aber "Party-Shuttle" für.........

Insofern ist eine Fahrt für mich bzw. mit mir immer ein Notfall, da lt. Schwerbehindertenausweis immer eine Begleitperson dabei sein muss, vorne Merkzeichen B, und nicht immer bin ich in der Lage ein Fzg selber zu führen. Siehe Bsp: hier

Zitat:

Ob und wie Streng die Versicherungen das jetzt wieder umsetzten ist eine andere Frage.

Zu dem Rest fäät mir eventuell Später noch was ein :D

Hoffe ich mal, wäre schön, denn mir fällt nichts dazu ein, aber ich bin irgendwie auch schlecht informiert und alles was ich finden kann sind die Aussagen vom Versicherungsmakler und die bei Versicherung-Vergleichschecks, aber da ist meist nur der Preis günstiger, die Bedingungen im Einzelnen nicht aufgeführt, klar kann man jetzt jeden anschreiben und man bekommt lari-fari-Antworten oder ungenaues oder nur im Fall von... usw.

Aber dem Makler blindlings vertrauen werde ich auch nicht, er ist ja nur Berater und steht im Falle immer aussen vor. ist ja leider so, genau wie bei Steuerberatern und Bänkern, usw.

Es ist ja schon teuer ein so kleinen Polo als Zweitwagen zu halten, wenn es irgendwie eine möglichkeit gibt und man sich nicht wirklich auskennt, da nimmt man gerne das Forum mit seinen Erfahrungen in Anspruch, also Danke an alle, die legale Tipps geben können.

am 21. Juli 2012 um 13:28

@ Tappi64

Das meinst du sicherlich nicht ernst oder? Zur Versicherung gehen und Fragen ws passiert wenn ich falsche Versicherungsangaben mache :confused:

Nichts anderes ist es wenn man z.B. vorsätzlich nur den Halter + Partner als Nutzer angibt und dennoch das Auto wissentlich an eine 3. person übergibt ohne das es sich um einen Notfall handelt.

Zitat aus den VHV AGBs:

Zitat:

Individuelle Tarifmerkmale (gefahrerhebliche Umstände)

Insbesondere bei Pkw richtet sich der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtund

Fahrzeugversicherung nach Ihren individuellen Tarifmerkmalen. Hierzu

zählen:

• Ihre jährliche Fahrleistung,

• der regelmäßige nächtliche Abstellplatz Ihres Fahrzeugs,

d. h., ob Sie Ihr Fahrzeug überwiegend z. B. in einer Garage oder am

Straßenrand abstellen,

• selbstgenutztes, im Inland liegendes Wohneigentum,

d. h., Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus

für das Sie eine Wohngebäudeversicherung haben,

• die Fahrzeugnutzer,

d. h., ob das Fahrzeug bspw. nur von Ihnen allein oder auch von anderen

Personen genutzt wird,

• Ihr Alter und das Alter der Fahrzeugnutzer,

für die Beitragsberechnung ist neben Ihrem Alter auch das Alter der jüngsten

und ältesten Nutzer beitragsrelevant,

• das Alter des Fahrzeugs beim Erwerb,

d. h., wie alt war das Fahrzeug, als Sie es gekauft haben. Daher ist das

Datum der erstmaligen Zulassung und das Datum der Zulassung auf Ihren

Namen wichtig,

• ob die Zulassung des Fahrzeugs auf Sie oder auf eine andere Person

erfolgt ist,

• Ihre berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung,

• Zahlungsmodus (Zahlungsart und Zahlungsperiode),

• Aufbauart,

• Fahrtzweck, d.h. ob das Fahrzeug – auch nur gelegentlich – zur entgeltlichen

Beförderung von Waren genutzt wird (z.B. Kurierdienste, Pizzaaus -

lieferung).

Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen zu Ihren individuellen

Tarifmerkmalen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit. Ihr Beitrag wird

dann neu berechnet.

Bitte beachten Sie:

Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn

nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen

berechnet. Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwirkend

ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode nach den tatsächlich vorliegenden

gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wird eine Vertragsstrafe

in Höhe von 50 % des zutreffenden Versicherungsbeitrags erhoben.

Wir sind berechtigt, die gefahrerheblichen Umstände zu überprüfen. Bleibt unsere

Anfrage zur Angabe der gefahrerheblichen Umstände unbeantwortet, wird der Beitrag

rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode zu den ungünstigsten

Konditionen neu berechnet.

Die Antwort ob es sich lohnt kann sich jeder selbst geben. Und auch die Suche nach einer neuen Versicherung dürfte schwieriger werden da dieser "Beschiss" in deinem Schadensverlauf vermerkt wird und bei jedem Wechsel von einer Versicherung wieder angefragt wird...

 

@ELISH: ich grübel noch. Bin da aber auch kein Spezialist :D

LG Space

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Na,ja

Bis dein Sohn dann mal den Führerschein hat vergehen ja noch 1-10 Jahre :rolleyes: Bis dahin ist er Wagen ja schon niedriger eingestuft ;)

Ich hoffe er macht ihn nun, er hat es zumindest zu 100% zugesichert, wenn er von Ibiza zurück ist, beginnt er sofort mit der nä. Theorie-Prfg und will noch in den Rest-Ferien die ersten Fahrstunden machen.

Aber meine Hand lege ich nicht ins Feuer, leider, ihr habt gut reden, ihr habt solch unverständliche Probleme nicht, ich leider ja, ausgesucht habe ich es mir auch nicht. Zeigt Mitleid! :D

Zitat:

Hast du einen Vertreter der VHV vor Ort? Ich würde mal fragen was im Schadenfall passiert wenn dein Sohn fährt/ einen Unfall verursacht oder auch Geschädigter ist.Vielleicht rechnet es sich die Strafe auf sich zu nehmen wenn es wirklich mal so kommt

Nein, ich habe einen Vers.-Makler in Steyerberg, also 200 km weit weg. Den habe ich bereits seit ~ 1982/83.

Ich habe gefragt und Einzelfahrten könne man ohne weiteres in meinem Fall machen, aber in der Police habe ich es anders stehen und die unterschreibt ja nicht er, es steht eindeutig in den Versicherungsbedingungen:

"........ dass ich eine Anzeigepflicht bei Änderung der Nutzung oder Nutzerkreis, also Personen, etc. habe, bei vorsätzl. unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn nach den tatsächl. vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Bei einer vorsätzl. unterlass. Anzeige der Änderung wird der Beitrag ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode nach den tatsächlichen vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% eines Vers-beitrages für die laufende Vers- Periode erhoben und sofort fällig wird."

 

Es steht nichts darüber, das der Versicherungsschutz hinfällig ist. zumindest konnte ich nichts finden. Schlauer bin ich nun noch nciht wirklich.

Was bezahlt ihr anderen denn die 18- 22 sind oder wie habt ihr das geregelt, und welche SF begann denn bei euch und mit wieviel %.

Und wann kann man die Versicherung am besten auf ihn, als jungen Fahrer dann umschreiben?

 

 

Irgendwie verstehe ich das grad garnicht.

2. Wagen ist doch immer die beste Option, steigt ja meistens bei 85% ein.

Dann muss man doch nur angeben, jüngster Fahrer 18, steigen da echt so die Prämien?

Wenn ja, ist das wohl so, alles andere wäre ja nur noch teurer, weil doch nicht besser ist als die 85%.

Wenn der nicht eingetragene Fahrerkreis das Fahrzeug fährt(wir hatten mal fast den Fall, wurde aber Kulant umgangen, weil Unfall auf Überführungsfahrt bei Übergabe des Autos an einen Verwandten) wäre eine Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag fällig gewesen, ansonsten volle Versicherungsleistung.

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 14:00

Zitat:

 

Original geschrieben von Spacefly

@ Tappi64

 

Das meinst du sicherlich nicht ernst oder? Zur Versicherung gehen und Fragen ws passiert wenn ich falsche Versicherungsangaben mache :confused:

 

Nichts anderes ist es wenn man z.B. vorsätzlich nur den Halter + Partner als Nutzer angibt und dennoch das Auto wissentlich an eine 3. person übergibt ohne das es sich um einen Notfall handelt.

 

Zitat aus den VHV AGBs:

Zitat:

Zitat:

...............

d. h., Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus

für das Sie eine Wohngebäudeversicherung haben,

• die Fahrzeugnutzer,

d. h., ob das Fahrzeug bspw. nur von Ihnen allein oder auch von anderen

Personen genutzt wird,

• Ihr Alter und das Alter der Fahrzeugnutzer,

für die Beitragsberechnung ist neben Ihrem Alter auch das Alter der jüngsten

und ältesten Nutzer beitragsrelevant,

• das .......................

Die Antwort ob es sich lohnt kann sich jeder selbst geben. Und auch die Suche nach einer neuen Versicherung dürfte schwieriger werden da dieser "Beschiss" in deinem Schadensverlauf vermerkt wird und bei jedem Wechsel von einer Versicherung wieder angefragt wird...

@ELISH: ich grübel noch. Bin da aber auch kein Spezialist :D

Ja, klar und es soll ja legal bleiben, ich wollte ja nur andere hören, denn hier sollten sich doch genügend tummeln, aber will wohl keiner so recht aus den Puschen kommen, schade.

 

Also du sollst dir nicht meine Kopf zerbrechen, aber ich dachte eben, der eine oder andere hier hatte ja mal dasselbe Problem.

Aber hatte wohl bisher niemand oder keiner will???

am 21. Juli 2012 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH

 

Was bezahlt ihr anderen denn die 18- 22 sind oder wie habt ihr das geregelt, und welche SF begann denn bei euch und mit wieviel %.

Und wann kann man die Versicherung am besten auf ihn, als jungen Fahrer dann umschreiben?

Ich würde eigentlich auch sagen das der 2. Wagen mit 85 % zum Start und eben der Sohn als Mitnutzer das günstigste sein müßte.

Das kann schon in der Portokasse weh tun, leider. Bei meiner Frau und mir war das z.B. so das meine Versicherung damals nur Aufschläge unter 21 Jahren genommen hat. Ich war dann endlich über 21 bis meine Frau (damals noch Freundin) ihren "lappen" mit 19 gemacht hat.

Prompt wurde die Versicherung einige hunderter Teurer :eek::eek:

Aber immer noch alle mal günstiger wie ein 2. Auto wenn man nur eine braucht ;) Denn der Aufschlag ist ja auch absehbar und endet irgendwann. Den Rest hat man selbst in der Hand ;)

Wenn du die Versicherung deinem Sohn später überschreiben nöchtest bedenke aber vorher schon das du dann auf deine SF-Klasse verzichten mußt bzw. du neu anfangen müßtest. Bzw. du müßtes wieder mit SF 2 als 2. Wagen neu anfangen.

Außerdem bekommt dein Sohn auch nur die %/SF-Klassen übertragen die er selbst hätte "einfahren" können. Also fallen die ersten 2 SF Stufen, die du ja durch den 2. Wagen-Tarif bekommen hast, später für ihn wieder weg.

Beispiel: Du fängst mit SF 2 an (2. Wagen-Tarif) und hälst das Auto 4 Jahre und das Unfallfrei.

Dann überträgts du ihn die SF 6 wovon er aber nur SF 3 bekommen dürfte da, wie gesagt, die ersten 2 Stufen ein Boni ist und er bisher noch keinen Lappen hat und ich einfach mal das Jahr 2013 als Bestandenen-Prüfung annehme ;)

LG Space

Und

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 14:21

Zitat:

 

Original geschrieben von Diabolomk

Irgendwie verstehe ich das grad garnicht.

2. Wagen ist doch immer die beste Option, steigt ja meistens bei 85% ein.

Dann muss man doch nur angeben, jüngster Fahrer 18, steigen da echt so die Prämien?

Wenn ja, ist das wohl so, alles andere wäre ja nur noch teurer, weil doch nicht besser ist als die 85%.

Die Prämien steigen enorm. Aber ich suche ja evtl. nach einer Lösung, die mir noch nicht aufgefallen wäre, früher waren alle Autos ja firmenseitig versichert, da fiel es nicht ins Gewicht, jetzt als zwangsweise Privatier sozusagen, sehr wohl. Bisher als Fahrer ich und Partnerin, angefangen mit 85% und jetzt bei SF3 jeweils und beim ersten Fzg bei SF 18, SF 19 und 35%. von den rd. 550 € auf 1.148 € pro Jahr unter günstigsten Bedingungen.

 

Zitat:

Wenn der nicht eingetragene Fahrerkreis das Fahrzeug fährt(wir hatten mal fast den Fall, wurde aber Kulant umgangen, weil Unfall auf Überführungsfahrt bei Übergabe des Autos an einen Verwandten) wäre eine Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag fällig gewesen, ansonsten volle Versicherungsleistung.

Ja, das ist ja dann eine klare Aussage, die ich bisher exakt so gehandhabt habe beim Polo, nur unser Töffel, hat es ja mit dem Führerschein nicht so eilig, warum auch immer. Verstehen werde ich das wohl wirklich nie. Aber nun bald sollte sich das zum Positiven wenden, aber wissen, ja wissen tue ich´s leider auch nicht. Aber vorbereitet sollte ich dann schon sein. Also hast du das auch so gemacht, Auto auf den Vater/Mutter zugelassen und dann bei 85% eingestiegen und dann VK und KH bei Neuwagen. VK lohnt sich normal ja, aber für den Listenwert des Polos irgendwann auch eher nur noch TK, denn lt. DAT ist er nach etwas über 1 Jahr noch ~ 9.400 € wert. Und der Wertverlust ist ja in den ersten 3 Jahren am höchsten, leider wiederum, aber man muss es ja realistisch sehen, sonst mache ich mir ja selbst was vor.

 

 

Immer den teuersten Wagen auf die günstigesten Prozente, dass müsste man ja jederzeit so drehen können.

Wir haben auch noch alle Autos auf die Eltern, warum auch nicht, ist günstiger und die Übernahme irgendwann ja kein Thema.

Ob der Polo noch die VK brauch, ist immer so eine Rechensache, und auch die Frage wie sonst die finanzielle Situation aussieht, für jmd. der mal eben 5000€ doch vom Sparbuch holen kann ist es was anderes als wenn es einen das Genick bricht, bei 30% Vollkasko und einer hohen TK Einstufung habe ich die VK bis zu einem Wagenwert von 3000€ versichert, bei hohen Prozenten lohnt das ja kaum, Eigenbeteiligung, Hochstufung stehen ja dazu eh an und der Wagen wird so oder so wohl immer einen gewissen Restwert haben, genau die Summe dazwischen versichert man ja quasi nur dann.

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Immer den teuersten Wagen auf die günstigesten Prozente, dass müsste man ja jederzeit so drehen können.

Erst mal danke für die Antworten und Antwort.

Ist ja wie bei unserem Zweitwagen und Ertfzg. die SF 18/19 mit 35% auf dem Touran und die SF3/3 mit 51% u. 47% mit den neuen Bedingungen derzeit (noch ohne Sohnemann) beim Polo macht zusammen jährlich genau 578,14 € mit Mallorca-Police u. freie Werkstattwahl, sowie Marder und Wild + Folgeschäden usw. alles drin. Hier allerdings mit 300 VK und 150 bei TK, vllt, wären 0 TK auch denkbar, aber da habe ich mich noch nicht schlau gemacht.

Zitat:

Wir haben auch noch alle Autos auf die Eltern, warum auch nicht, ist günstiger und die Übernahme irgendwann ja kein Thema.

So hatte ich´s mir auch gedacht, war nur erschrocken über die Höhe wenn der Sohn dazukommt, sind ja ~ 570 €/Jahr mehr, was ja nicht wenig ist, finde ich zumindest, aber es scheint so, als hätte ich keine Fehler gemacht oder eine Idee ausgelassen, kann bei dem Versicherungswirrwarr ja nun wirklich jedem geschehen, macht man ja nicht täglich und bei Versicherungen ist man immer, zumindest geht es uns so, etwas unsicher, was man benötigt, was nicht und ob die ausgesuchte Vers. wirklich alle gleichen Bedingungen erfüllt, hört sich ja immer alles gut an, aber wer vergleicht wirklich bis ins Detail alles wirklich, die wenigsten, denke ich mal, da ja meist nur die berufl. damit zu tun haben da wirklich durchblicken..

Zitat:

Ob der Polo noch die VK brauch, ist immer so eine Rechensache, und auch die Frage wie sonst die finanzielle Situation aussieht, für jmd. der mal eben 5000€ doch vom Sparbuch holen kann ist es was anderes als wenn es einen das Genick bricht, bei 30% Vollkasko und einer hohen TK Einstufung habe ich die VK bis zu einem Wagenwert von 3000€ versichert, bei hohen Prozenten lohnt das ja kaum, Eigenbeteiligung, Hochstufung stehen ja dazu eh an und der Wagen wird so oder so wohl immer einen gewissen Restwert haben, genau die Summe dazwischen versichert man ja quasi nur dann.

Ja, dann hast du es ähnlich wie bei uns gemacht, ich dachte jedoch an 5000 € VK ist Ende, der Touran ist lt. DAT noch 12.500 - 14.500 wert, der Polo wie gesagt jetzt schon nur noch 9.400 -11.000 €. Da ist man schnell bei 5000 €, die sollten mir kein Kopfzerbrechen bereiten, evtl. kann man aber auch auf 3000 € gehen, das muss man sich halt durchrechnen.

Also keiner der es noch günstiger oder anders gelöst hat?

Die Sache ist ja die, wenn die 85% sind doch nächstes Jahr auch nur noch 70%, da soll sich Sohnemann doch noch etwas Zeit lassen ;)

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Die Sache ist ja die, wenn die 85% sind doch nächstes Jahr auch nur noch 70%, da soll sich Sohnemann doch noch etwas Zeit lassen ;)

Hast du oben evtl. übersehen wir sind bei

KH SF 3 - 51% und bei

VK SF 3 - 47%.

 

Warum, kann ich dir nciht genau sagen, aber ich habe es hier s auf w ab 1.07.2012 nach einem neuen Schema:

04.07.2012 11:59:24 Westeuropäische Sommerzeit

 

Zitat der mail vom Vers-Makler: 

 

".........ich habe jetzt den aktuellen Tarif 07/2012 und könnte folgenden

Vorschlag machen.

Im Moment ist es ja noch nicht aktuell, dass dein Sohn mit dem Fahrzeug fährt.

 

Daher würde ich  bei der jährlichen Laufleistung (12.000) noch nichts ändern, sondern erst wenn

die Nutzung durch deinen Sohn aktuell wird.

 

Ich habe deinen Polo nach dem jetzigen Tarif berechnet. Bei einer Umstellung beträgt dann

der jährliche Beitrag 578,15 €. Soll ich ab 01.07.12 umstellen?"

 

Dennoch sollte er als 19. jähriger so langsam zumindest den Lappen machen, sonst bekommt er evtl. eine Lehrstelle o.ä. ausserhalb nicht, da es keine Anbindung gibt.

 

 

 

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