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Versicherungsdaten geändert und anschließend Teilkasko Schaden

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 2. November 2015 um 21:02

Versicherung: ADAC

Am 30.10.2015 habe ich meine Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung (vor Ort) von 300€ auf 0€ verändert und habe eine Kopie des Antrages erhalten. Eigentlich ist dann die Veränderungen ab dem 31.10.2015 um 00:00 Uhr wirksam. Am 02.11.2015 bin ich zu BMW gegangen, um meine Windschutzscheibe wegen Steinschlag auszutauschen und die Heckscheibe wegen Riss, welche unter den Teilkasko Schäden fallen. Da es sich hierbei um 2 verschiedene Schadungsmeldung geht, soll ich nun zwei mal je 300€ Selbstbeteiligung bezahlen, weil der Änderungsantrag noch nicht im System ist. Der Mitarbeiter der Versicherung unterstellte mir den Vorsatz, dass ich bewusst die Selbstbeteiligung verändert habe. Allerdings hat die Versicherung dafür keine Beweise, ob es Vorsatz war oder nicht. Muss ich nun die Selbstbeteiligung bezahlen?

Beste Antwort im Thema

Wie naiv kann man eigentlich sein? - Ist doch klar, das da - bei so einer Aktion - die Versicherung dann pauschal von einer bewussten (versuchten) "Vorteilsnahme" deinerseits ausgeht!

Eben, weil die beiden Scheiben an Deinem Wagen sicher nicht erst uebers letzte WE beschaedigt worden sind, sondern diese das zuvor schon waren, und Du Deinen Vertrag bei denen auch nur genau deshalb am Freitag geaendert hast, weil Du am Montag die Schaeden bei BMW reparieren lassen wolltest ... :rolleyes:

Im Uebrigen braucht Dir die Versicherung da ueberhaupt nichts zu "beweisen", weil Dein Vorgehen einfach zu offensichtlich war, was dann auch der Versicherung direkt einen "Anscheins-Beweis" lieferte ...

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Wie naiv kann man eigentlich sein? - Ist doch klar, das da - bei so einer Aktion - die Versicherung dann pauschal von einer bewussten (versuchten) "Vorteilsnahme" deinerseits ausgeht!

Eben, weil die beiden Scheiben an Deinem Wagen sicher nicht erst uebers letzte WE beschaedigt worden sind, sondern diese das zuvor schon waren, und Du Deinen Vertrag bei denen auch nur genau deshalb am Freitag geaendert hast, weil Du am Montag die Schaeden bei BMW reparieren lassen wolltest ... :rolleyes:

Im Uebrigen braucht Dir die Versicherung da ueberhaupt nichts zu "beweisen", weil Dein Vorgehen einfach zu offensichtlich war, was dann auch der Versicherung direkt einen "Anscheins-Beweis" lieferte ...

Welches Datum wäre denn in der Schadensmeldung bezügl. der Schäden gestanden.

Wann ist was eingetreten und wie?

Themenstarteram 3. November 2015 um 5:36

Steinschlag war am 31.10. auf der A2 (Lieder 2 nebeneinander und am Rand somit eine Reparatur ausgeschlossen ist seitens BMW)

Heckscheibe müsste zwischen 30.10-01.11 passiert sein - laut BMW Spannungsriss.

Ich persönlich hab nichts mit Vorsatz gemacht. In der letzten Zeit habe ich oft die Selbstbeteiligung verändert, um somit den Gesamtbetrag zu verringern - war immer kein Problem. Erstmal 150 € Selbstbeteiligung dann 300€ und nun 0 €. Aktuell zahle ich jährlich 1850€ für die Versicherung. Und da der Winter ansteht und die Gefahr langsam ansteigt hab ich ein update von Selbstbeteiligung und Fahrleistung gemacht.

BMW meinte, dass die Versicherung es aufjedenfall genehmigen muss, da man nichts vorweisen kann. Und einen Termin hab ich erst nächste Woche Donnerstag. Bin nur gestern beim guten entlang gefahren. Bis jetzt wurde keine Schadungsmeldung gemacht bezüglich windschutzscheibe und heckscheibe.

am 3. November 2015 um 7:27

Und du hättest nicht noch 2 Monate warten können? Schreiben wechselt man immer erst vorm TÜV

Themenstarteram 3. November 2015 um 7:45

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 3. November 2015 um 08:27:40 Uhr:

Und du hättest nicht noch 2 Monate warten können? Schreiben wechselt man immer erst vorm TÜV

Deswegen ja - hab bald TÜV. Und wieso sollte man den warten, wenn es erst nach der Änderung passiert ist.

Kann die Versicherung dafür entschieden, dass sie den Schaden nicht ersetzten? Wenn ja, hätte ich Chance dagegen Widerspruch oder einen Anwalt einzuschalten?

Mit freundlichen Grüßen

Wer hat dir denn eine Änderungsbestätigung erteilt? Das kann nur der Versicherer... und laut deiner Aussage liegt nur deine WE vor, nicht die des VR. So wie du es beschreibst, lag der Schaden auch schon vor Änderung vor. Wünsche dir viel spaß und hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung, wobei...die wirst du auch nicht brauchen, da du nichts in der Hand hast.

Zitat:

Am 30.10.2015 habe ich meine Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung (vor Ort) von 300€ auf 0€ verändert und habe eine Kopie des Antrages erhalten. Eigentlich ist dann die Veränderungen ab dem 31.10.2015 um 00:00 Uhr wirksam.

Eben wie oben schon erwähnt nur ein "Antrag". Hättest lieber mal die Bestätigung abwarten sollen oder würdest du einen Schaden nachträglich für jemanden versichern wollen? Wirtschaftlich gesehen...

Persönliches Pech.

Selbst wenn sie es Dir bezahlen,

danach kündigen.

Dich dann auf die "Rote Liste" setzen

und Du darauf hin in ganz Deutschland nur noch Kraftfahrzeug Haftpflicht erhältst,

hast Du nichts gewonnen.

Ich würde dies auch nicht glauben. Selbstbehalt auf 0 und 2 Tage später gleich 2 Schäden. Das ist nicht gerade realistisch. Ich finde es gut dass deine Versicherung vorsichtig ist. Die tun wenigstens etwas gegen Betrug.

Viele Versicherungen bezahlen einfach immer gleich, dafür gehen die Prämien hoch.

Themenstarteram 3. November 2015 um 14:11

Die Schäden sind erst nach der Veränderung entstanden.

Themenstarteram 3. November 2015 um 14:12

Es macht ja kein Sinn, was oben erwähnt wird, da man auch warten könnte und somit einen alten Schaden reparieren kann. Allerdings ist das nicht mein Ziel. Der Schaden ist am Wochenende passiert und deshalb möchte ich es innerhalb von 7 Tagen melden, wie es bei teilkasko Schäden üblich ist

Also, dann nächstens sich nicht mit dem Durchschlag vom Antrag zufrieden geben, sondern warten bis die geänderte Police da ist.

Themenstarteram 3. November 2015 um 18:40

Laut BMW soll ich nun warten. Die endgültige Bescheinigung wird Freitag vorliegen und danach soll ich die Schadungsmeldung machen. Die Änderung ist ab dem 31.10.15 00:00 Uhr aktiv, sodass die Schäden abgedeckt werden.

Für die Leute, die behaupten, dass es versicherungsbetrug oder ähnliches ist. Der Wagen war am 30.10. bei ATU und hatte einen Check, wo der Wagen komplett gecheckt wurde, auch auf äußerliche Schäden und bemängelt wurde der Scheibenwischerarm und Kotflügel wegen kleiner Kratzer sonst ist alles tadellos. Daher kann vorher kein Schaden vorhanden sein.

Ja, genau... ATU und glaubhaft... aha...

Themenstarteram 3. November 2015 um 19:18

Da der Sachverhalt geklärt ist, ist es nicht notwendig weitere irgendwelche Anspielung zu machen, welche nicht zu der Sache beitragen. Das ATU glaubhaft ist oder nicht, ist jedermanns Sache aber für mich glaubhaft, weil ich dort Stammkunde bin (Flottenkarte). Es gibt das Schreiben, sowie die Rechnung und die Kreditkarten Zahlung Quittung - daher ist alles nachverfolgbar.

Danke

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