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Versicherungseinstufung 2. Führerschein

Themenstarteram 28. September 2013 um 8:40

Hallo erst einmal,

folgendes Stenario:

Erwerb des ersten Führerscheins: 1983

Führerschein verloren: 2009 durch Unfall

Wiedererwerb: 2012

Regelmäßiges Fahren von 1986 bis 2009 ohne Unfall, Zulassung und Versicherung lief jedoch immer auf den Ehepartner.

Nun zu meinen Fragen:

Werden die schadensfreien Jahre vom ersten Führerschein in irgendeiner Form angerechnet oder gilt bei Führerscheinverlust ein Neuanfang?

Wie kann man die schadensfreien Jahre, die auf der Versicherungskarte des Ehepartners aufgeführt waren, übertragen?

Falls es jemand beantworten kann, in welche Klasse sollte ich eingestuft werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Tomek2116

 

 

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21 Antworten

Hallo Tomek,

so weit mir bekannt zählt das Neuanfang.

Aber ich habe auch schon gehört das die Schadenfreien Jahre nicht verloren gehen wenn Du eine Bescheinigung vorlegen und nachweisen kannst das Du die Jahre hast. Ich glaube die gibt es bei der Führerscheinstelle.

Wenn ich falsch liege, ich lasse mich gerne berichtigen.

MfG Andi

Hallo,

wenn die Ehe nicht mehr besteht, dann stellt sich zunächst die Frage, ob Deine Frau überhaupt gewillt wäre einer Übertagung zuzustimmen, aber selbst dann würde die Versicherung vermutlich nur ab Ausstellung der Fahrerlaubnis anerkennen.

Wenn die Ehe noch besteht macht es eigentlich keinen Sinn eine Übertragung vorzunehmen, sondern lieber weiterhin über Deine Frau versichert bleiben.

Das ist aber ein Fall, den man mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abklären sollte, wenn man keinen Reinfall erleben möchte.

Liebe Grüße

Herbert

Tach,

such Dir einen Versicherer, der nicht nach Führerscheindaten fragt und lass die Rabatte von Deinem Ehepartner auf Dich überschreiben.

Salve,

remarque

Moin,

 

da gibt es unterschiedliche Bedingungen.

Versicherer A erkennt die vergangende Zeit an.

Versicherer B erkennt gar nichts an.

 

@corsadiesel

Ich glaube remarque meint eher, dass TE einen Versicherer zur SFR-Übertragung wählen sollte, der keine FS-Kopie haben möchte.

Ob Du´s glaubst oder nicht, auch die gibts, auch wenns in keinster Weise nachvollziehbar ist.

Gerade bei Übertragung unter Ehegatten muss man bei vielen Versicherern nicht mal angeben, in welchem Zeitraum man das Auto gefahren hat.

Einfach Kreuz bei "sind Ehegatten" und alle weiteren Angaben entfallen.

Sieht dann z.B. so aus: http://www.insurancestation.de/.../Krypto_SFR_Uebertrag_privat.pdf

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Gerade bei Übertragung unter Ehegatten muss man bei vielen Versicherern nicht mal angeben, in welchem Zeitraum man das Auto gefahren hat.

Eben, und dass noch in Verbindung mit der fehlenden Führerscheinkopie bedeutet für mich, dass selbst wenn der Ehepartner (z.B. aufgrund anstehender Scheidung?) eben erst den Führerschein gemacht hat, trotzdem die kompletten schadenfreien Jahre übertragen bekommt.

Aber bei den anderen Konstellationen ein Drama aufführen, dass es kracht :confused:. Da merkt man, dass sich unter den Produktentwicklern nicht nur denkende Menschen tummeln.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Gerade bei Übertragung unter Ehegatten muss man bei vielen Versicherern nicht mal angeben, in welchem Zeitraum man das Auto gefahren hat.

Das an sich ist ja nichts Neues.

Aber welche Versicherung fragt denn keine FS-Kopie ab?

Ich habe es bisher nur so erlebt, dass in jedem Fall auch eine entsprechende FS-Kopie angefordert wurde. Auch bei Ehegatten, wo man auf dem Formular nur ein Häckchen setzen muss.

Wenn man das Datum vom Führerschein erwerb weglässt, dann kommt immer die Anforderung.

Die praktische Erfahrung von mir ist aber, dass wenn ich das Datum eintrage, es Ehegatten sind und der SF Bekommende die vollen SF kriegen kann, dann wird das meist einfach durchgewunken.

Hier würde ich mich einfach blöd stellen und das Datum vom 1. Führerscheinerwerb eintragen.

Mehr als probieren kann er es eh nicht.

Aber ich denke, er hat so gute Chancen dass es ohne weitere Prüfung durchgeht.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

...

Hier würde ich mich einfach blöd stellen und das Datum vom 1. Führerscheinerwerb eintragen.

...

Also Bernd :confused:

das hätte ich ja nicht von Dir gedacht.

Da werden Dir bestimmt gleich welche die Ohren abhauen :D

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Aber welche Versicherung fragt denn keine FS-Kopie ab?

Versicherungskammer Bayern

Super,

mal wieder eine Anleitung zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht . . . . Im Schadenfall wirds sich schon rächen.

Bitte den Antrag genaustens studieren. Wenn keine Führerscheinkopie notwendig ist, gibt es in der der Regel die Farge: "Wie lange sind Sie ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis?". Spätestens hier muss die richtige Antwort: "Seit 2012" lauten.

 

Grüße

Lexley

p.s. Ich glaube auch die Versicherungskammer Bayern hat diese Frage im Antrag.

am 1. Oktober 2013 um 7:06

War klar dass die Korinthenkacker gleich wieder da sind :D

Wenn du schon so schlau bist:

Wie wird das im Schadensfall geprüft und wie wirkt sich das aus?

Vorvertragliche Anzeigepflicht beim Kfz? Was es nicht alles geben soll!

Moin,

das mit dem Konronthenkacker übergehe ich mal wegen des Smileys . . . :cool:

Vorvertrageliche Anzeigepflicht besteht in jeden Versicherungsvertrag. Eine Verletzung dieser entsteht dann, wenn wissentliche falsche oder unrichtige Antworten auf gestellte Fragen gegeben werden.

In Schadensfall kann dies auffallen, wenn z.B. eine Führerscheinkopie angefordert wird, oder wenn die Polizei in der Ermittlungsakte das Austellungsdatum des Führerscheins notiert.

Die Folge einer Verletzung der vVA kann eine Anfechtung des Vertrages seitens des Versicherers sein, Verweigerungd er Schadensersatzleistung aus der Kasko und/oder eine Regressforderung aus der Haftpflichtversicherung.

Neben den oben genannten Folgen ist natürlich auch eine rückwirkende Änderung des Vertrages auf Grund des falsch angegebenen Rabattgrundjahrs.

Hier wird dann eben rückwirkend ein höherer Beitrag abgerechnet.

Grüße

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