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Versicherungsfrage ... Carsharing verschuldet kaputt gefahren !!
Hallo in die Runde ...!
Ich möchte mal eine Frage in die Runde werfen ... vielleicht hat jemand ähnliches erlebt oder hat eine Idee zum Thema.
Stellen wir uns mal folgendes vor:
der Mieter eines Carsharing-Fahrzeugs baut wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall.
Kein Fremdschaden, aber das Carsharing-Fahrzeug ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Bedingungen des Carsharings besagen Selbstbeteiligung 1500 €.
Wir reden hier ja von einem Vollkasko-Fall.
Der Versicherer wird dem Carsharing-Betreiber den Schaden ja ersetzen,
das heißt der Mieter wird sich weniger mit dem Carsharing auseinander setzen müssen,
sondern vielmehr mit dem Versicherer, der Regressansprüche in voller Schadenshöhe stellen wird.
Welche Forderungen werden auf den Mieter zukommen?
Ist es tatsächlich so, dass der Versicherer die volle Schadenshöhe an den Mieter weiterleiten wird?
Kann der Carsharing Betreiber die 1500 berechnen, wenn er den Schaden in voller Höhe vom Versicherer bezahlt bekommt?
Würde das für den Mieter bedeuten volle Schadenshöhe (durch Vollkasko-Regress des Versicherers) PLUS die 1500 des Carsharing Betreibers?
Bei einem Vollkasko-Schaden kann ich eine Selbstbeteiligung ja noch nachvollziehen.
Bei einem Totalschaden allerdings nicht, weil dieser in voller Höhe vom Versicherer reguliert wird.
Wer kennt sich mit dem Thema aus und mag antworten?
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14 Antworten
Also nach meinem Verständnis bedeutet Selbstbeteiligung auch bei enem Totalschaden das du die Selbstbeteiligung von der Schadenregulierung abgezogen wird... also bei 50.000 Schaden werden bei 1500 Selbstbeteiligung nur 48.500 von der Versicherung erstattet... und die 1500 wird der Vermieter an Dich weiterreichen. Dazu kommt dann sicher noch der Nutzungsausfall, also ds Geld das sie nicht verdienen konnten weil das Auto nicht zur Verfügung stand (Lieferzeit der Ersatzbeschaffung) und Bearbeitungskosten...
Und dann ist es m.E. völlig egal wie das Auto versichert ist... es gilt der Nutzungsvertrag und wenn da 1500 Selbstbeteiligung drin steht dann ist das so. Der Eigentümer des Fahrzeugs kann ja auch ein eigenes Risikomanagement haben... (also festgestellt haben das die Versicherungsbeiträge für VK höher sind als die tatsächlichen Schäden... also zahlt er sozusagen selbst... und das kann auch Schadentypabhängig sein
Was soll das Gejammere hier.... Wenn ich ein Carsharing Auto nutze, akzeptiere ich damit die vereinbarten Bedingingen. Und wenn die eine SB beim Vollkaskoschaden vorsehen, dann ist die im Schadensfall zu zahlen, wenn die Schadenhöhe die SB übersteigt. Oder wie möchtest Du dem Vermieter nachweisen, dass ihm beim Totalschaden ein geringerer Schaden entstanden ist? Glaubst Du, er legt Dir gegenüber seine Kalkulation offen? Eher nicht, und mit seiner Versicherung hast Du kein Vertragsverhältnis.
Du wirst die SB zahlen müssen und auf die Blacklist beim Anbieter kommen
Versteh ich das richtig? Erst das Ding Fahrlässig schrotten und jetzt um die sb drücken wollen? Die Vermieter selbst haben eigentlich immer selbst auch eine sb und die liegt meist deutlich höher wie die im Mietvertrag.
Wenn die Versicherung wegen grober fahrlässigkeit die Regulierung ablehnt wird ein Gericht entscheiden wer wie viel zahlen muss..
der te scheint aber auch nen echter pechvogel zu sein, der wievielte geschrottete wagen ist das nun?
Zitat:
@cremi schrieb am 17. März 2021 um 18:19:03 Uhr:
Bei einem Vollkasko-Schaden kann ich eine Selbstbeteiligung ja noch nachvollziehen.
Bei einem Totalschaden allerdings nicht, weil dieser in voller Höhe vom Versicherer reguliert wird.
Die Regulierung durch den Versicherer entbindet dich doch nicht von deinem vertraglich festgelegten Haftungsanteil, unabhängig von der Höhe des Regulierungsbetrages.
OK ... Klassiker ... eine normale Frage, EINE einzige normale Antwort. Der Rest dumme Kommentare.
War zu erwarten ... ist man ja gewohnt von hier.
Ich würde sagen.....eine dumme Frage, viele verständliche Antworten.
Die Antwort ist eigentlich eindeutig.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug (auch Carsharing ist nichts anderes), bei dem die Schadensumme die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung überschreitet, ist diese vom Mieter in voller Höhe an den Vermieter zu entrichten.
Zitat:
@cremi schrieb am 18. März 2021 um 10:43:14 Uhr:
OK ... Klassiker ... eine normale Frage, EINE einzige normale Antwort. Der Rest dumme Kommentare.
War zu erwarten ... ist man ja gewohnt von hier.
Erst Mist bauen (Unfall wegen nicht angepasster Geschwindigkeit), und dann nicht die Konsequenzen tragen wollen. Trag es wie ein Mann bzw. eine Frau!
Zitat:
@stero111 schrieb am 17. März 2021 um 19:52:17 Uhr:
Und dann ist es m.E. völlig egal wie das Auto versichert ist... es gilt der Nutzungsvertrag und wenn da 1500 Selbstbeteiligung drin steht dann ist das so. Der Eigentümer des Fahrzeugs kann ja auch ein eigenes Risikomanagement haben...
Genau so ist es.
Gegenüber dem Mieter gelten die vertraglich vereinbarten Regularien im Außenverhältnis. Wie das dann im Einzelnen im Innenverhältnis beim Vermieter gehandhabt wird, ist für den Mieter irrelevant.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 18. März 2021 um 10:49:31 Uhr:
Die Antwort ist eigentlich eindeutig.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug (auch Carsharing ist nichts anderes), bei dem die Schadensumme die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung überschreitet, ist diese vom Mieter in voller Höhe an den Vermieter zu entrichten.
und bei einer schadenssumme unterhallb der sb, ist die schadenssumme bis zum erreichen der sb an den vermieter zu entrichten
Zitat:
@cremi schrieb am 18. März 2021 um 10:43:14 Uhr:
OK ... Klassiker ... eine normale Frage, EINE einzige normale Antwort. Der Rest dumme Kommentare.
War zu erwarten ... ist man ja gewohnt von hier.
Warum hast Du die Frage hier überhaupt gestellt, wenn Du das vornherein schon erwartest?
Ich befürchte, daß der TE uns diese Frage nicht mehr beantworten wird. Scheint seinen Account mittlerweile selbst gelöscht zu haben.