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Versicherungsfrage nach Unfall

Themenstarteram 30. März 2009 um 13:46

Hallo ich bin neu in diesem Forum, hab aber gleich mal ein wichtiges Thema zu klären.

Ich bin noch Fahranfänger und hab letztes beim losfahren ein Auto leicht angeschrammt (er hat mich überholt während ich schon links geblinkt habe und ich langsam losgefahren bin). Ich habe ihn nicht gesehen war scheinbar grad im Totenwinkel... also wäre die Schuldfrage ja schon mal geklärt. Pech...

Ich habe das andere Auto wirklich nur leich an der rechten Fronttür berührt. Wir sind dann so verblieben dass ich dem Geschädigten meine Adresse und meine Telefonnummer gegeben habe. Wir haben beide das Auto begutachtet und festgestellt, dass es nur so Dreckschrammen sind (keine Ahnung wie die heißen... kann man auf jeden Fall wegrubbeln), also keine sichtbaren Schäden. Ich hab ihr gesagt wenn irgendwas ist, solle sie sich einfach melden, das klären wir dann.

Gestern kam ein Brief der Versicherung ich soll doch einen Schadensbericht ausfüllen. Ich habe dann angerufen und wollte die Daten des Unfallgegners haben (ja ich bin blöd und habe sie am Unfallort nicht gefragt... dachte ja auch dass sie anruft wenn überhaupt was ist).

Ich auf jeden Fall mal bei der Versicherung angerufen, wollt ja wissen was da los ist. Sie meldet sich nicht, kein sichtbarer schaden am Auto und dann die Versicherung.

Naja geht ja noch weiter. Aus dem Gespräch ergab sich dann, dass die Versicherung mir keinerlei Auskunft geben kann außer dem Namen... na toll in unserem Landkreis gibt es ca. 50 Leute die so heißen.

Desweiteren hat sie einen Anwalt eingeschaltet oO (?!?!) warum auch immer und fordert jetz einen Schadensersatz in Höhe von über 2500€ (Werkstattvoranschlag).

Meine Fragen jetz? Ein nicht sichtbarer Kratzer in der rechten Tür 2500€??? will die das ganze Auto neu lackieren? das kann doch gar nicht so teuer sein. Muss ich den Anwalt von der auch zahlen? warum schaltet die den auch ein? und woher weiß die meine Versicherung? die hatte nur meine Adresse und meine Telefonnummer.

und die letzte Frage ist, wie krass wird man denn da hochgestuft bei 2500€... ich glaub mein Dad war schon recht niedrig... 40% oder sowas.

Danke für jede Antwort

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7 Antworten
am 30. März 2009 um 13:56

Moin,

mal so vorab... Schon malnen Blick in die FAQ hier im Vers Forum geworfen? Da findest Du jede Menge Wissens und Lesenwertes zu Deiner Frage.

Jetzt noch kurz ne Antwort zu Thema. Es ist das Gute Recht der Geschädigten sich einen Anwalt und Gutachter zu nehmen und den Schaden Ordnungsgemäss über die Versicherung abzuwickeln. Da kannst Du herzlich wenig gegen tun. Deine versicherung wird genau prüfen ob die Geschädigte auch nicht zuviel einfordert....

Und ob Du der meinung bist das der Schaden sich durch Polieren und ne Autowäsche beseitigen lässt interessiert die Gegnerin genau soviel wie wenn in China ein Reissack umfällt...

Und Deine kompletten Daten hat sie wahrscheinlich vom Zentralruf der Autoversicherer bekommen...

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von silentcore

hab letztes beim losfahren ein Auto leicht angeschrammt (er hat mich überholt während ich schon links geblinkt habe und ich langsam losgefahren bin). Ich habe ihn nicht gesehen war scheinbar grad im Totenwinkel... also wäre die Schuldfrage ja schon mal geklärt. Pech...

wolltest du ausparken oder hat sie dich im fließenden verkehr überholt?

falls letzteres, wäre hier aus meiner sicht die schuldfrage noch lange nicht geklärt, da sie nicht überholen darf, wenn du bereits blinkst. (wobei auch du den rückwärtigen verkehr im auge behalten hättest müssen).

das mit den 2500€ schaden ist natürlich extrem ärgerlich. hier ist wohl jeder einfach nur auf seinen persönlich vorteil bedacht ("So viel aus dem opfer rausholen wie möglich") :(

Leider hast du da keine chance, insofern du der hauptschuldige bist.

am 30. März 2009 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von silentcore

hab letztes beim losfahren ein Auto leicht angeschrammt (er hat mich überholt während ich schon links geblinkt habe und ich langsam losgefahren bin). Ich habe ihn nicht gesehen war scheinbar grad im Totenwinkel... also wäre die Schuldfrage ja schon mal geklärt. Pech...

wolltest du ausparken oder hat sie dich im fließenden verkehr überholt?

falls letzteres, wäre hier aus meiner sicht die schuldfrage noch lange nicht geklärt, da sie nicht überholen darf, wenn du bereits blinkst. (wobei auch du den rückwärtigen verkehr im auge behalten hättest müssen).

...

@MartinSHL:

Grüße aus RU nach Suhl! Aber erst mal LESEN was der TE schreibt: beim LOSFAHREN ist es passiert = Anfahren vom Straßenrand!;)

@silentcore:

Du kannst leider wirklich nicht viel machen!

Deine Versicherung (oder Vatis) wird den Schaden begleichen und euch hoch stufen!

Wieviel du mehr zahlen musst steht in den AGB zum Versicherungsschein. Regelt sich nach den bezahlten Schäden und NICHT nach dem Betrag der Schäden!

In der Fahrschule lernt man wohl nicht mehr, was man nach einem Unfall machen, sprich mit dem anderen austauschen muss?

Ich hatte auch noch die doppelte Rückschaupflicht, sprich Schulterblick in der Fahrschule.

Aber wie heißt es so (schön): Aus Schaden wird man klug.

Jeder in D bekommt vom Zentralruf der Versicherer die Vers.-angaben zu einem Fahrzeug. Dot kann man sogar den Unfall an sich gleich melden und erhält umgehend eine Schadensnummer!

(Tel. 0180-25026)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@MartinSHL:

Grüße aus RU nach Suhl! Aber erst mal LESEN was der TE schreibt: beim LOSFAHREN ist es passiert = Anfahren vom Straßenrand!;)

Gruß zurück, aber von einem Ex-Suhler...nur der username stammt noch aus der zeit. ;)

Ja wegen dem losfahren, war nicht ganz so 100% sicher erklärt, er könnte auch beim abbiegen losgefahren sein, daher fragte ich ja, ob im ruhenden verkehr oder bereits im fließenden.

am 31. März 2009 um 6:05

Guten Morgen,

ich kann mich dem allgemeinen Tenor nur anschließen. Ein Geschädigter kann sich mit dem Verursacher einigen, muss er aber nicht. Sie macht völlig korrekt ihren Direktanspruch bei deiner Versicherung geltend. Dass sie einen Rechtsbeistand bemüht, ist ihre Entscheidung. Sollte deine Versicherung der Ansicht sein, dass auf Seiten der Geschädigten eine Mithaftung vorliegt, werden alle Aufwendungen gequotet, auch die RA-Kosten.

Dass deine Versicherung dir die persönlichen Daten der Geschädigten nicht gegeben hat, ist ebenfalls korrekt - Datenschutz. Im Übrigen: Was willst du mit ihren Daten? Sie hat sich doch bereits entschieden, die Angelegenheit mit RA und über deine Versicherung zu regelen.

Du darfst gern davon ausgehen, dass der Schadensachbearbeiter deiner Versicherung keine Blankoschecks ausstellt. Sie werden genau die Haftung und auch die Schadenhöhe prüfen. Möglicherweise habt ihr Eindellungen an der Karosserie einfach übersehen. Bei der Schadenschilderung wäre es absolut untypisch, wenn nur "Dreck" zu sehen wäre. Wie erklärst du dir das denn selbst? Hat dein Fahrzeug ihres mit einer unlackierten Stoßstange berührt? Das wäre so ziemlich das Einzige, was diese Spuren von Gummiabrieb bei ihr hinterlassen könnte.

Nimm´s wie ein Mann. Die Versicherung reguliert und zum Schluss wirst du sehen, wie teuer es geworden ist. Die Höhe der Rückstufung ist unabhängig von der Schadenhöhe.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 31. März 2009 um 11:33

danke für die schnellen Antworten...

musses wohl so hinnehmen^^

aber man lernt dazu :D

 

gruß

danke

am 31. März 2009 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

wolltest du ausparken oder hat sie dich im fließenden verkehr überholt?

falls letzteres, wäre hier aus meiner sicht die schuldfrage noch lange nicht geklärt, da sie nicht überholen darf, wenn du bereits blinkst. (wobei auch du den rückwärtigen verkehr im auge behalten hättest müssen).

...

@MartinSHL:

Grüße aus RU nach Suhl! Aber erst mal LESEN was der TE schreibt: beim LOSFAHREN ist es passiert = Anfahren vom Straßenrand!;)

@silentcore:

Du kannst leider wirklich nicht viel machen!

Deine Versicherung (oder Vatis) wird den Schaden begleichen und euch hoch stufen!

Wieviel du mehr zahlen musst steht in den AGB zum Versicherungsschein. Regelt sich nach den bezahlten Schäden und NICHT nach dem Betrag der Schäden!

In der Fahrschule lernt man wohl nicht mehr, was man nach einem Unfall machen, sprich mit dem anderen austauschen muss?

Ich hatte auch noch die doppelte Rückschaupflicht, sprich Schulterblick in der Fahrschule.

Aber wie heißt es so (schön): Aus Schaden wird man klug.

Jeder in D bekommt vom Zentralruf der Versicherer die Vers.-angaben zu einem Fahrzeug. Dot kann man sogar den Unfall an sich gleich melden und erhält umgehend eine Schadensnummer!

(Tel. 0180-25026)

der Zentralruf legt Schäden für die Versicherungen an ... :eek:

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