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Versicherungsfrage - NEED HELP !!!!

Themenstarteram 27. Oktober 2006 um 15:23

N'Abend Allerseits,

hatte je, wie einige vielleicht wissen, diesen blöden Crash vor 3 Wochen auf der Heimfahrt vom Treffen in RS. Mein Versicherungsmensch, den ich gut kenne, hatte mir unter der Hand den Tipp gegeben, meinen Schaden auf Basis des Gutachtens abzurechen und den Schaden selbst zu regulieren "zwinker" :cool:.

Da ich aber wollte, das der Schaden TOP repariert wird habe ich ihn zum FOH gegeben, und mein Schwager hat ihn TOP repariert. Der Kotflügel, der relativ mäßig an der Randkauskante beschädigt war, wurde z.B. sorgfälig ausgebeult und ned der ganze Kotflügel getauscht, wg. Rostgefahr an den Schweißnähten :().

Das Ergebnis ist perfekt, Bild folgt !

Jetzt will meine Vericherung von mir die Rechung des FOH haben, um auf deren Grundlage den Schaden abzurechnen.

Bei Abrechung auf Gutachtenbasis ständ ich mich mit einiger Sicherheit besser :D

Weiß jemand zufällig, ob man die Versicherung zwingen kann, auf Gutachtenbasis abzurechnen ? Gibt es da eine Wahlfreiheit des Kunden ? Kann mich dunkel erinnern, das dem früher so war !

Danke füer euer Interesse und für eure Antworten !

Schönen Abend noch !

Gruß

BBD

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16 Antworten

ich kenn das so, wenn du nach dem unfall zu einer werkstatt ( in diesem fall der foh ) hingest, dann wird die versicherung auch die rechnung vom foh zahlen ohne das fragen gestellt werden!

kann mich aber auch irren!;) baer wegen ein paar €€€ wird wohl keine versicherung ein aufstand machen!

Re: Versicherungsfrage - NEED HELP !!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD

N'Abend Allerseits,

hatte je, wie einige vielleicht wissen, diesen blöden Crash vor 3 Wochen auf der Heimfahrt vom Treffen in RS. Mein Versicherungsmensch, den ich gut kenne, hatte mir unter der Hand den Tipp gegeben, meinen Schaden auf Basis des Gutachtens abzurechen und den Schaden selbst zu regulieren "zwinker" :cool:.

Da ich aber wollte, das der Schaden TOP repariert wird habe ich ihn zum FOH gegeben, und mein Schwager hat ihn TOP repariert. Der Kotflügel, der relativ mäßig an der Randkauskante beschädigt war, wurde z.B. sorgfälig ausgebeult und ned der ganze Kotflügel getauscht, wg. Rostgefahr an den Schweißnähten :().

Das Ergebnis ist perfekt, Bild folgt !

Jetzt will meine Vericherung von mir die Rechung des FOH haben, um auf deren Grundlage den Schaden abzurechnen.

Bei Abrechung auf Gutachtenbasis ständ ich mich mit einiger Sicherheit besser :D

Weiß jemand zufällig, ob man die Versicherung zwingen kann, auf Gutachtenbasis abzurechnen ? Gibt es da eine Wahlfreiheit des Kunden ? Kann mich dunkel erinnern, das dem früher so war !

Danke füer euer Interesse und für eure Antworten !

Schönen Abend noch !

Gruß

BBD

Bei einem Haftpflichtschaden hast du das uneingeschränkte Recht auf Basis eines Sachverständigengutachtens „fiktiv“ abzurechnen! Nach Fertigstellung des Schadens, kann der unabhängige Sachverständige ein weiteres Gutachten erstellen, dass der Schaden fachgerecht repariert worden ist. Dann steht einem die volle Summe aus dem ersten KV plus Wertminderung plus Nutzungsausfallentschädigung zu. Und das ganze ohne Nachweis einer Rechnung! (Außer die Mehrwertsteuer, die darf bei Abrechnung über KV auch von Privatpersonen abgezogen werden!)

Bei einem Vollkaskoschaden weiß ich das leider nicht! Aber du bist als Versicherungsnehmer verpflichtet alles zu tun, um die Schadenssumme, auch in deinem Sinne, so gering wie möglich zu halten! So oder ähnlich steht das in deiner Police.

Am besten holst du dir ein Statement von einem "Rechtsverdreher":D ein.

Themenstarteram 27. Oktober 2006 um 17:40

Re: Re: Versicherungsfrage - NEED HELP !!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Robinsohn

 

Bei einem Haftpflichtschaden hast du das uneingeschränkte Recht auf Basis eines Sachverständigengutachtens „fiktiv“ abzurechnen! Nach Fertigstellung des Schadens, kann der unabhängige Sachverständige ein weiteres Gutachten erstellen, dass der Schaden fachgerecht repariert worden ist. Dann steht einem die volle Summe aus dem ersten KV plus Wertminderung plus Nutzungsausfallentschädigung zu. Und das ganze ohne Nachweis einer Rechnung! (Außer die Mehrwertsteuer, die darf bei Abrechnung über KV auch von Privatpersonen abgezogen werden!)

Bei einem Vollkaskoschaden weiß ich das leider nicht! Aber du bist als Versicherungsnehmer verpflichtet alles zu tun, um die Schadenssumme, auch in deinem Sinne, so gering wie möglich zu halten! So oder ähnlich steht das in deiner Police.

Am besten holst du dir ein Statement von einem "Rechtsverdreher":D ein.

Nur zum Verständnis - ich bin der Unfallverursacher und n i c h t der Geschädigte !

Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt !:confused:

Gruß

BBD

Themenstarteram 27. Oktober 2006 um 17:43

Re: Re: Re: Versicherungsfrage - NEED HELP !!!!

 

Sorry, zu lange auf der Taste ! :confused:

haja jetzte! dachte die sache währe andersrum!;)

Hmm,

klingt schon recht grenzwertig. Bleib sauber.

MfG BlackTM

nee ich glaube bis zu einem grenzwert :confused: kann kann selbs die versicherung dir oder den unfallbeteiligten die werkstatt nicht vorschreiben! man kann ( meine ich ) auch nicht der versicherung sagen wohin der unfallbeteiligten ( siehe den fall von BBD ) gehen soll/muss, daraus könnte die versicherung einen versicherungsbertug rausziehen! ( meine ich )

also mach nix falsches BBD

am 27. Oktober 2006 um 18:07

Also ich habe meine Schäden immer mit Nachgutachten abgerechnet.

Heißt es wurde repariert und der Gutachter hat bestätigt daß es fachgerecht ausgeführt wurde und die Gutachtersumme kam zur Auszahlung .

Wobei ich immer der Geschädigte war .

Ob es bei Vollkaskoschäden andere Regelungen gibt weiß ich nicht .

 

Gruß Sven

Bei Vollkasko sind die Grenzen wesentlich enger gesteckt als bei der Haftpflicht...

Daher wirst Du nicht umhin kommen, der Versicherung die geforderte Rechnung beizubringen.

So wie Du es beschrieben hast, war das Auto zwar in der Werkstatt, Dein Schwager hat es aber offenbar nach Feierabend gerichtet??!!

Da hilft nur, mit der Geschäftsleitung zu reden und zu versuchen, eine Rechnung zu erlangen. Ob die das machen, steht auf einem anderen Blatt....

Ggf. brauchst Du ja grad' nen neuen Zweitwagen... DAS wäre ein unumstößliches Argument....

;)

am 27. Oktober 2006 um 18:20

Lange Rede, kurzer Sinn.

Gem. Versicherungsbedingungen für die Fahrzeugversicherung hat der VN alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Schaden bzw. die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten. I.d.R. sind Kostenvoranschläge allerdings niedriger als Rechnungen. Insbesondere werden beim KV die Mehrwertsteuer und evtl. Verbringungskosten (z.B.weil der FOH, wo der Wagen steht keine eingene Lackiererei hat) agbezogen. Die Vollkasko ist ein Vertrag zwischen Dir und Deinem Versicherer, bei dem ausschließlich die individuellen Bedingungen deines Vertrages gelten. Letztendlich soll ja der Schaden repariert werden und nicht noch Geld für den Versicherungsnehmer herausspringen. Wenn, wie in Deinem Fall die Reparatur des Kotflügels möglich war, dann wäre der Austausch gegen einen neuen ja absolut überflüssig gewesen. Dein Schwager hat ja eindrucksvoll gezeigt, dass die Rearatur möglich ist.

Fazit:

Reich Deiner Versicherung die Rechnung ein und wir alle freuen uns, dass Deine Reparatur die Typklasseneinstufung günstiger beeinflußt, als es ein Kotflügelaustausch getan hätte.

Gruß

Winglet

Du hast IMMER die Wahl zwischen reparieren lassen und vom FOH abrechnen zu lassen oder dich als Selbstreparierer hinzustellen. Bei Selbstreparierer wird allerdings die 16% Mehrwertsteuer, die Wertminderung und die Kosten für einen Leihwagen NICHT erstattet! Das sind die einzuigen legalen Wege!

Re: Re: Re: Versicherungsfrage - NEED HELP !!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD

 

Nur zum Verständnis - ich bin der Unfallverursacher und n i c h t der Geschädigte !

Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt !:confused:

Gruß

BBD

Ich hatte das schon verstanden! Steht ja auch im 2ten Absatz das ich es in deinem Fall nicht so genau weiß!

Aber ich gehe 100% konform mit @winglet:

"Reich Deiner Versicherung die Rechnung ein und wir alle freuen uns, dass Deine Reparatur die Typklasseneinstufung günstiger beeinflusst, als es ein Kotflügelaustausch getan hätte."

Zitat:

Du hast IMMER die Wahl zwischen reparieren lassen und vom FOH abrechnen zu lassen oder dich als Selbstreparierer hinzustellen.

Bist Du sicher?? Auch bei Vollkasko??

am 27. Oktober 2006 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Du hast IMMER die Wahl zwischen reparieren lassen und vom FOH abrechnen zu lassen oder dich als Selbstreparierer hinzustellen. Bei Selbstreparierer wird allerdings die 16% Mehrwertsteuer, die Wertminderung und die Kosten für einen Leihwagen NICHT erstattet! Das sind die einzuigen legalen Wege!

Hi Hansol

Wir reden hier einzig über die Fahrzeugversicherung!!!!!

Na, da stehst du aber ziemlich im Regen mit Deiner Meinung.

Es gibt mittlerweile über 150 Versicherer in Deutschland. Und die Bedingungen für die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) sind genauso zahlreich. Es gibt mittlerweile Tarife, bei denen Dir die Versicherung die Werkstatt vorschreibt!!!!

 

Deine Aussage stimmt nur für Geschädigte die Ansprüche aus der gegnerischen Haftpflichtversicherung regulieren lassen.

Gruß

Winglet

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