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Versicherungsnehmer ist nicht Halter und Eigentümer und stirbt - wie Vertrag wechseln?

Themenstarteram 5. Juni 2011 um 20:05

Hallo,

hab einen etwas komplexen Fall, bei dem ich nicht sicher weiss, wie man vorgehen soll/kann/darf:

Halter und Eigentümer eines KFZ ist nicht Versicherungsnehmer - dieser ist die Oma (wegen der SF Klasse so gemacht). Nun stirbt die Oma; dies wird auch der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherung will das umschreiben der Versicherung auf den Enkel nicht machen (weil nicht 1. Grades) und daher die Versicherung ohne Übernahme des SF (teuer) umschreiben. Andere Versicherungen würden das Überschreiben auf Enkel zulassen, aber dazu müsste man erst mal aus der bestehenden Versicherung raus. Die Versicherung kündigt aber bis jetzt nicht, sondern besteht auf Umschreibung - zur Unterschrift aber kann sie den Halter kaum zwingen (jedenfalls tut sie es nicht).

Wie löst man diese Pattsituation auf? Demnächst will der Halter umziehen und braucht daher eine neue Deckungskarte. Geht folgendes:

KFZ abmelden,

neue Versicherung auf Halter abschliessen

KFZ neu anmelden und dann den alten Vertrag übernehmen? Was könnte die alte Versicherung gegen ihn vorbringen?

 

Gruß

Gerd-Weiss

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10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gerd-Weiss

KFZ neu anmelden und dann den alten Vertrag übernehmen? Was könnte die alte Versicherung gegen ihn vorbringen?

Ohne mich in Versicherungsfragen genau auszukennen: Ich würde zum Makler der neuen Versicherung gehen und ihm den Fall vortragen. Allerdings wirst Du irgendwie nachweisen müssen, dass Du auch das Auto genutzt hast (evtl. Werkstattrechnungen auf Deinen Namen o.ä.)

Zitat:

Original geschrieben von Gerd-Weiss

Hallo,

hab einen etwas komplexen Fall, bei dem ich nicht sicher weiss, wie man vorgehen soll/kann/darf:

Halter und Eigentümer eines KFZ ist nicht Versicherungsnehmer - dieser ist die Oma (wegen der SF Klasse so gemacht). Nun stirbt die Oma; dies wird auch der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherung will das umschreiben der Versicherung auf den Enkel nicht machen (weil nicht 1. Grades) und daher die Versicherung ohne Übernahme des SF (teuer) umschreiben. Andere Versicherungen würden das Überschreiben auf Enkel zulassen, aber dazu müsste man erst mal aus der bestehenden Versicherung raus. Die Versicherung kündigt aber bis jetzt nicht, sondern besteht auf Umschreibung - zur Unterschrift aber kann sie den Halter kaum zwingen (jedenfalls tut sie es nicht).

Wie löst man diese Pattsituation auf? Demnächst will der Halter umziehen und braucht daher eine neue Deckungskarte. Geht folgendes:

KFZ abmelden,

neue Versicherung auf Halter abschliessen

KFZ neu anmelden und dann den alten Vertrag übernehmen? Was könnte die alte Versicherung gegen ihn vorbringen?

 

Gruß

Gerd-Weiss

Moin,

ich kenne mich in diesen Dingen aus (allerdings kochen die Versicherer alle ihr eigenes Süppchen).

Ich habe jetzt verstanden, dass Du der Enkel bist und als VN war bisher Deine Oma, Umschreibung nur Verwandte ersten Grades.

Was spricht dagegen, den Vertrag auf Dein Vater/Mutter als VN umzuschreiben? Du weiterhin Halter des KFZ.

Themenstarteram 5. Juni 2011 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Moin,

ich kenne mich in diesen Dingen aus (allerdings kochen die Versicherer alle ihr eigenes Süppchen).

Ich habe jetzt verstanden, dass Du der Enkel bist und als VN war bisher Deine Oma, Umschreibung nur Verwandte ersten Grades.

Was spricht dagegen, den Vertrag auf Dein Vater/Mutter als VN umzuschreiben? Du weiterhin Halter des KFZ.

Nein, ich bin nicht der Enkel, sondern der Vater der Freundin des Enkels - ich wollte das nicht verkomplizierenen :-)

Eine Übergabe an den den Vater scheidet aus, weil der Enkel bei der Oma wohnte, der Vater aber nix mehr mit damit zu tun haben will (und auch faktisch nix damit zu tun hat).

Gruß

Gerd-Weiss

und die Mutter.?

sonst sieht es schlecht aus für den Freund Deiner Tochter.

Bei manchen Vers. ist auch eine Rabattübernahme auf Enkel möglich, aber er bekommt nur die schadenfreien Jahre angerechnet, solange er den FS hat und dabei spielt eine Rolle, ob er ihn im 1. oder 2. Halbjahr eines Kalenderjahres gemacht hat.

Leider besteht in der Tat kein Sonderkündigungsrecht, wobei der Versicherer idR einer Vertragsfreigabe zustimmen wird, wenn man mit dem zuständigen Sachbearbeiter verhandelt und die Situation schildert....

Aufgrund der Tatsache, dass der aktuelle Versicherer einer SFR-Übertragung nicht zustimmt, ist ohnehin absehbar, dass der Vertrag zur nächsten Möglichkeit gekündigt wird!

Sollte der aktuelle Versicherer wider Erwarten den Vertrag nicht freigeben, sollte man sich mit dem neuen Versicherer abstimmen, dass der SFR auch noch zum Jahreswechsel übernommen werden kann, da je nach Versicherer eine Frist zwischen 6 und zwölf Montaen ab Todeszeitpunkt einzuhalten ist, wenn der SFR eines Verstorbenen übertragen werden soll.

Was heisst kein Sonderkündiogungsrrcht ?

Was mache ich denn wenn z.B. mein Opa stirbt ? Da wird man ja kaum den Vertrag ewig weiter laufen lassen.

Z.B: die HDI gibt auch nicht an Enkel usw weiter, also kurzerhand KFZ abgemeldet und bei anderer Versicherung versichert. Es ist nachweislich dass mein Vater verstorben ist und NIEMAND anderes ausser ich die SF-Klassen hätte übernehmen können

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Was heisst kein Sonderkündiogungsrrcht ?

Was mache ich denn wenn z.B. mein Opa stirbt ? Da wird man ja kaum den Vertrag ewig weiter laufen lassen.

Z.B: die HDI gibt auch nicht an Enkel usw weiter, also kurzerhand KFZ abgemeldet und bei anderer Versicherung versichert. Es ist nachweislich dass mein Vater verstorben ist und NIEMAND anderes ausser ich die SF-Klassen hätte übernehmen können

Moin,

wenn der Opa stirbt, kann doch Dein Vater (meintest Du doch, oder?) den Rabatt übernehmen.

Die Enkel können in der Regel die schadenfreien Jahre per Führerschein gar nicht nachweisen.

Außerdem sollte in den Risikomerkmalen beim Opa angekreuzt sein, dass Vater und Enkel (Andere) mitbenutzen, wenn Opa angegeben hat, dass nur er das KFZ nutzt, ist eine Rabattübertragung nicht möglich.

Ich habs jetzt in mehreren Threads und Foren schon bemerkt bitte mal lesen !!

MEin Vater ist verstorben, da gibt es nichts mehr zu übernehmen

Themenstarteram 7. Juni 2011 um 21:15

Ok,

Fall ist geschlossen. Noch mal mit der Versicherung diskutiert, auf einmal geht doch, was nicht in den AGB steht. Nun gibts ein Übergang von Großmutter auf Enkel. Und das bei der Versicherung, die hier schon genannt wurde. Man sollte nur hartnäckig bleiben.

 

Gruß

Gerd-Weiss

Hallo,

obwohl geschlossen:

Konstellation ist doch die

Halter: Enkel

Versicherungsnehmer: Oma

Da nun das FZG auf eine andere Person versichert werden soll (nämlich auf den Halter) musst Du einfach der Versicherung der Oma mitteilen, dass das FZG zum Zeitpunkt X auf dich versichert wird. Dann zum Versicherer deiner Wahl gehen und Antrag zum Zeitpunkt X stellen. Zusätzlich den Hinweis, dass die eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) an die Zulassungsstelle übermitteln sollen. Wenn sogar der SFR auf dich übertragen wird, dann ist das prima.

Für die bisherige Versicherung ist das ein Wagniswegfall.

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