- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Versicherungsnehmer wechseln ?!
Versicherungsnehmer wechseln ?!
Hallo zurzeit hab ich ein Pkw wo ich der Halter bin , aber die Versicherung auf mein Opa läuft ...... bei der Huk24.
Habe ein günstigeres Angebot von der Zürich bekommen, und möchte vor dem 30.11 wechseln.
Habe gehört wenn ich zur Zulassung gehe, und ne Deckungskarte mitbringe wo meine Oma dann Versicherungsnehmer ist und ich wie gehabt der Halter, bekommt die Huk eine abmeldung, und ich kann über die Zürich versichern. Gefahr der Doppelversicherung besteht dann nicht ?
Stimmt das oder geht es doch nur mit ab und anmeldung ?
Ähnliche Themen
17 Antworten
Ab- und wieder anmelden funktioniert nicht; nur bei einem Halterwechsel kann die Versicherung gewechselt werden.
Oma kann möglicherweise die Prozente (SF-Jahre!) nicht übernehmen; dafür bedarf es gewisser Voraussetzungen, die Oma möglicherweise nicht erfüllt (z.B. Führerscheinbesitzdauer).
Übertragungen dieser Art müssen von Exerten im Vorfeld eingehend geprüft werden, sonst kann es später teuer werden.
Also hier ist etwas durcheinander geraten .....
1. Oma und Opa haben unabhängig voneinander eine eigene Kfz Versicherung Opa 30 %, Oma 40 %.
2. Zurzeit fahre ich bei Opa als zweitwagen mit 100%.
3. Oma hat zurzeit kein fahrzeug und will mir ihre 40 % geben .......(überschreiben auf mich will ich die prozente nicht, oma soll einfach versicherungsnehmer werden)
4. bin mit der huk mega unzufrieden schlechter service usw, deshlab der wille zum sofortigen wechsel.
5. neue versicherung fragt nicht bei der huk den schadenfreiheitsrabatt ab ;-)
6.lsut zulassungsstelle muss es da eine möglichkeit geben wo man das auto nicht ab und anmelden muss, sondern einfach so tut als ob das auto abgemeldet wird, die zulasungs schickt das dokument zur huk, und die neue deckunskarte ziehen sie ein ...... da zwei verschiedene versicherungsnehmer sollte es kein problem geben ....... aber der halter bleibe wie zuvor ich .......
meine frage war eig nur ob das jemand schonmal so gemacht hat ;-)
Hallo,
es bleibt dabei:
Es findet kein Halterwechsel statt, somit ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich.
Du musst bis 31.12. warten. Auch Ab- und Anmelden hilft nicht.
Ob Du nun in Sachen Service bei der neuen Versicherung besser kommst, ist Interpretationssache
Desweiteren:
Wie lange lief der Vertrag von Oma?
War dieser schadenfrei?
Hast Du genügend Führerscheinjahre?
BIst Du mt dem Fahrzeug regelmäßig gefahren, welches mal auf Oma's 40% versichert war?
Erlaubt die neue Versicehrung überhaupt die Übernahme von SF-Klassen von Großeltern auf Enkel?
Grüße
Schreddi
Wieso sollte das mit ab und anmelden nicht funktionieren ?
meine neue versicherung würde ja nicht die huk anfragen zwecks schadenfreiheitsklasse, also die bekommen dann nichts mit ;-)
und nochmals ich will doch garnicht die prozente auf mich überschreiben, ich bin nur halter und der wagen ist auf meine oma versichert, wo ich nur als fahrer unter 23 eingetragen bin !
hallo,
ich wiederhole:
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist der Wagniswegfall.
Das heißt: Auto nicht mehr auf diesenHalter zugelassen.
Durch die FIN ist identifizierbar, dass das gleiche Fahrzeug erneut auf den Halter angemeldet wird.
Somit kann die HUK zu Recht ältere Rechte geltend machen - denn der Vertrag für dieses Fahrzeug (!) läuft bis Ende 2009.
Die Abfrage der SF-Klasse spielt keine Rolle, denn soweit kommt es gar nicht.
Du hast schlichtweg derzeit keine Möglichkeit, Deinen laufenden Vertrag zu kündigen da keine außerordentliche Möglichkeit (Wagniswegfall, Beitragserhöhung) vorliegt.
Du musst ordentlich kündigen - zum Jahresende.
Sowas nennt man "Verträge beidseitig erfüllen".
Erst dann kannst Du Dir einen Kopf machen, wer welche SF-Klassen abfragt.
Nebenher:
Warum fragst Du, wenn Du es ja doch nicht glaubst?
Grüße
Schreddi
Irgendwie Schade, dass man einem Moderator kein "Danke" anklicken kann
Musst Du denn unbedingt als Halter eingetragen bleiben?
Denn lässt Du Deine Oma auch Halter des Fahrzeuges werden, hast Du keine Probleme!
Jop ich muss Halter bleiben weil das Fahrzeug noch über eine Finanzierung läuft .......
So war heute auf der Zulassung , ich konnte ohne Probleme die Versicherung wechseln, darf halt nicht der selbe Versicherungsnehmer sein ....... und es besteht keine Gefahr der Doppelversicherung !
Mal ne Frage, was ist eig damit gemeint ? Moderator "Danke anklicken" ^^
Zitat:
Original geschrieben von Taunuspower
Mal ne Frage, was ist eig damit gemeint ? Moderator "Danke anklicken" ^^
Ganz einfach, beim Mod. gibts den DANKE - Buttom nicht.
Okay, dann sag ich einfach mal so danke ;-)
Habe zur Zeit das gleiche Problem. PKW war auf meinen Sohn zugelassen ich war VN er war Halter. Ich habe das Fahrzeug käuflich erworben und bin jetzt Halter und VN.
Nun habe ich eine neue Versicherung. Jetzt nach einem halben Jahr meldet sich die alte Verischerung und stellt Ansprüche, sie habe die älteren Rechte und besteht auf einen Vertrag.
Sie sind der Meinung wir hätte es nur umgemeldet um die Versicherung zu wechseln. Dem ist aber nicht so. Mein Sohn wohnt ganz woanders, die Kennzeichen haben sich geändert durch die Ummeldung und das Fahrzeug wurde käuflich erworben.
Hat die alte Versicherung wirklich ein Anrecht das ich dort verischert bleiben muss. Das hätte der Versicherungsvertreter der neuen Versicherung dann aber auch wissen müssen.
Kaufvertrag an die alte Versicherung schicken.
So einfach wird das nicht sein, mal die AKB der alten Versicherung lesen.