Versicherungsschade mit privater Haftpflicht
Hallo,
mir hat ein Handwerker beim Beladen seines Lieferwagens die Heckwand meines Fahrzeuges verkratzt. So nun möchte der gute Mann den Schaden über seine private Haftplflichtversicherung abwickeln. Kostenvoranschlag liegt bei 1200€ +/-. Nun sagt seine Versicherung das ich den Wagen reparieren lassen soll auf Rechnung. Der Handwerker würde mir dann die Kosten vorstrecken und ihm dann die Auslagen zurück erstatten.
So. Ich möchte nun a) erst mal nicht in Vorkasse gehen und b) mir die Reperaturkosten netto auszahlen lassen. Bei nem KFZ Haftpflichtfall vor 2 Jahren war dieses kein Problem. Ist dieses bei privaten Haftpflichtversicherungen auch möglich.
Ich wollte kommende Woche mal direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Jemand einen Tipp, ohne gleich die große Keule mit dem Rechtsanwalt raus zu holen?
Gruß
Ard
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Damit Du hier wenigstens eine etwas vernünftige Antwort auf Deine Frage bekommst, ohne wieder gleich verwiesen zu werden...
1.) Es ist jawohl Sache der privat Haftpflicht-schließlich hat der Handwerker als aktive Person den Schaden verursacht.Ist das selbe als wenn Dir einer mit einem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Auto fährt.Das ist auch Sache der privaten Haftpflicht.
2.)Bedenke , wenn Du Dir den Betrag auszahlen lässt rechne gleich die 19 % MWST ab, die bezahlt keine Versicherung der Welt aus.....also schon mal ein Nachteil !
3.)Die Geschichte mit dem Vorstrecken ist so eine Sache....Was ist wenn der gute Mann als Zahler ausfällt ? Mal drüber nachgedacht? Da würde ich mich garicht drauf einlassen !!!!!
4.) Bring das Auto zum oder wo auch immer, Daten etc. hast Du ja hoffentlich auch von der gegnerischen Versicherung und dann lass das Autohaus das abwickeln.Du brauchst ja schlieslich auch einen Ersatzwagen oder ? ODER willst Du nur die Kohle und dann mit einem Lackstift die Heckklappe selber verschönern ?????
Gruß und schönes Wochenende
the Trooper XXX
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20 Antworten
Hi,
es wundert mich ein wenig das die private haftpflicht das überhaupt zahlen will.
Das beladen das Fahrzeugs gehört normalerweise zum betrieb es Fahrzeugs somit wäre es ein Fall für die PKW Haftpflicht.
Ob du bei einer Privaten haftpflicht Fiktiv abrechnen kannst weiß ich leider nicht. Es gibt aber hier bei MT ein versicherungs Forum evtl. fragst du auch dort nach falls hier keine eindeutigen Aussagen kommen.
Hat ja weniger was mit dem W211 zu tun sonder ist eine allgemeine frage.
gruß tobias
Im Versicherungsforum ist der Thread besser aufgehoben
Hat mit dem 211er ja wohl nichts zu tun
Hallo,
Damit Du hier wenigstens eine etwas vernünftige Antwort auf Deine Frage bekommst, ohne wieder gleich verwiesen zu werden...
1.) Es ist jawohl Sache der privat Haftpflicht-schließlich hat der Handwerker als aktive Person den Schaden verursacht.Ist das selbe als wenn Dir einer mit einem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Auto fährt.Das ist auch Sache der privaten Haftpflicht.
2.)Bedenke , wenn Du Dir den Betrag auszahlen lässt rechne gleich die 19 % MWST ab, die bezahlt keine Versicherung der Welt aus.....also schon mal ein Nachteil !
3.)Die Geschichte mit dem Vorstrecken ist so eine Sache....Was ist wenn der gute Mann als Zahler ausfällt ? Mal drüber nachgedacht? Da würde ich mich garicht drauf einlassen !!!!!
4.) Bring das Auto zum oder wo auch immer, Daten etc. hast Du ja hoffentlich auch von der gegnerischen Versicherung und dann lass das Autohaus das abwickeln.Du brauchst ja schlieslich auch einen Ersatzwagen oder ? ODER willst Du nur die Kohle und dann mit einem Lackstift die Heckklappe selber verschönern ?????
Gruß und schönes Wochenende
the Trooper XXX
Zitat:
Original geschrieben von C3PO V3.0
Im Versicherungsforum ist der Thread besser aufgehoben
Hat mit dem 211er ja wohl nichts zu tun
Warum ist nen Schaden am 211'er? Kommt von Dir eigentlich auch irgend wann mal eine produktive Antwort?
Zitat:
Original geschrieben von the Trooper XXX
Hallo,
Damit Du hier wenigstens eine etwas vernünftige Antwort auf Deine Frage bekommst, ohne wieder gleich verwiesen zu werden...
1.) Es ist jawohl Sache der privat Haftpflicht-schließlich hat der Handwerker als aktive Person den Schaden verursacht.Ist das selbe als wenn Dir einer mit einem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz ins Auto fährt.Das ist auch Sache der privaten Haftpflicht.
2.)Bedenke , wenn Du Dir den Betrag auszahlen lässt rechne gleich die 19 % MWST ab, die bezahlt keine Versicherung der Welt aus.....also schon mal ein Nachteil !
3.)Die Geschichte mit dem Vorstrecken ist so eine Sache....Was ist wenn der gute Mann als Zahler ausfällt ? Mal drüber nachgedacht? Da würde ich mich garicht drauf einlassen !!!!!
4.) Bring das Auto zum oder wo auch immer, Daten etc. hast Du ja hoffentlich auch von der gegnerischen Versicherung und dann lass das Autohaus das abwickeln.Du brauchst ja schlieslich auch einen Ersatzwagen oder ? ODER willst Du nur die Kohle und dann mit einem Lackstift die Heckklappe selber verschönern ?????
Gruß und schönes Wochenende
the Trooper XXX
Danke für die ausführliche produktive Antwort und
Sehr gerne geschehen
...ist schon schlimm wie manche immer so ihren Anfall an bla bla und blub und das hat hier aber nix zu suchen etc. bekommen...mußt Du Dich dran gewöhnen-Leider
Gruß
the Trooper XXX
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Warum ist nen Schaden am 211'er? Kommt von Dir eigentlich auch irgend wann mal eine produktive Antwort?
An welchem Auto denn sonst? Wenns nicht dein E wäre hätte es ja nun wirklich nichts hier zu suchen.
Würde auch keine Vorkasse leisten...eher mal die Versicherung direkt kontaktieren auch zur Sicherheit.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Zitat:
Original geschrieben von C3PO V3.0
Im Versicherungsforum ist der Thread besser aufgehoben
Hat mit dem 211er ja wohl nichts zu tun
Warum ist nen Schaden am 211'er? Kommt von Dir eigentlich auch irgend wann mal eine produktive Antwort?
Wenn der Schaden nicht am 211er ist, dann gehört der Thread erst recht nicht hierhin.
der Verweis auf das Versicherungsforum ist eine produktive Antwort, weil da schon mal Fachleute
für versicherungsrechtliche Fragen unterwegs sind.
Du kaufst Deine Winterreifen ja auch nicht beim Metzger, oder ?
Auf keinen Fall den Reparaturauftrag selbst geben. Wenn der gute Mann aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt bist Auftraggeber und damit in der Zahlungspflicht. Lass doch den Handwerker den Reparaturauftrag erteilen, ob der dann das Geld von seiner Versicherung bekommt und wann kann Dir als Geschädigter dann herzlich egal sein.
Ob Du fiktiv abrechnen kannst gegen Abzug der Märchensteuer musst Du halt bei der Versicherung erfragen. Nen, Anwalt würd ich nicht gleich einschalten und auch noch nicht damit drohen, ist ja noch nix passiert. Zahlungswillig sind sie ja anscheinend.
Gruß
Slash
Zitat:
Original geschrieben von C3PO V3.0
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Warum ist nen Schaden am 211'er? Kommt von Dir eigentlich auch irgend wann mal eine produktive Antwort?
Wenn der Schaden nicht am 211er ist, dann gehört der Thread erst recht nicht hierhin.
der Verweis auf das Versicherungsforum ist eine produktive Antwort, weil da schon mal Fachleute
für versicherungsrechtliche Fragen unterwegs sind.
Du kaufst Deine Winterreifen ja auch nicht beim Metzger, oder ?
Lass es, ist doch immer das Gleiche da ist man nicht in der Lage einen Thread ins richtigere Forum zu
stellen und wenn Du darauf hinweist kommt die große Klappe
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
es wundert mich ein wenig das die private haftpflicht das überhaupt zahlen will.
Ist das gleiche, wie auf einem Parkplatz, wenn man mit einem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug "anrempelt". Da greift natürlich die private Haftpflichversicherung. Allerdings greift hier wohl eher die Berufshaftpflichtversicherung, war ja während der Arbeit.
Ob bei die fiktive Abrechnung über die Haftpflichtversicherung möglich ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht kann Dir da jemand im Versicherungsforum weiterhelfen.
Ich würde Dir raten direkt mit der Versicherung abzurechnen und nicht erst in Vorkasse gehen. Am Ende stehst Du vielleicht ohne irgendetwas in der Hand da.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
mir hat ein Handwerker beim Beladen seines Lieferwagens die Heckwand meines Fahrzeuges verkratzt. So nun möchte der gute Mann den Schaden über seine private Haftplflichtversicherung abwickeln.
Dafür müsste die Haftpflichtversicherung des Betriebs aufkommen, für den der Handwerker arbeitet. Ist er selbständig, wäre es auch seine Berufshaftpflicht. Nur mal so nebenbei. Die Privathaftpflicht ist da imho völlig raus.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
mir hat ein Handwerker beim Beladen seines Lieferwagens die Heckwand meines Fahrzeuges verkratzt. So nun möchte der gute Mann den Schaden über seine private Haftplflichtversicherung abwickeln.
Dafür müsste die Haftpflichtversicherung des Betriebs aufkommen, für den der Handwerker arbeitet. Ist er selbständig, wäre es auch seine Berufshaftpflicht. Nur mal so nebenbei. Die Privathaftpflicht ist da imho völlig raus.
Gruß
Achim
Sehe das genauso. Die private Hapftpflicht wird nicht zahlen, da er das ja nicht als Privatmann verursacht hat, sondern als Handwerker. Also zahlt seine Betriebshaftpflicht. Ich hoffe du weisst wo dieser Mann arbeitet und kannst dich ggf an seinen Chef wenden. Ob er dir das Geld bar auszahlt, oder seine Haftpflicht in Anspruch nimmt muss er entscheiden.
Hatte kürzlich einen ganz ähnlichen Fall:
Habe mir einen Kostenvoranschlag geholt und dem Handwerker zugeschickt. Der hat das Geld direkt an den Lackierer überwiesen - dann hab ich einen Termin gemacht. Das Dach ist wieder wie neu. Rechtsanwalt, Gutachter sind leer ausgegangen, ich hab Nerven gespart. Zwar ungewöhnlich, hat aber einwandfrei funktioniert. Der Handwerker war allerdings einer aufm Land, der nen guten Ruf zu verlieren hat.