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Versicherungsschaden HUK24
Zunächst wünsche ich allen hier noch ein "Gutes Neues Jahr"
Leider hat unser Jahr nicht gut angefangen.
Wir haben einen Parkschaden mit Fahrerflucht beim Auto unserer Tochter, ihr erstes
Wann es genau passiert ist wissen wir nicht. Plötzlich war er da, eine deutliche Delle und Kratzer am hinteren Kotflügel :
Es ist nun so eine Sache, reparieren oder nicht. Melden oder nicht.
Wir haben schon rumgerechnet mit 300.- SB und Werstattbindung.
Je nachdem, wieviele Jahre man in die die Höherstufung in die Zukunft rechnet kommt leicht ein Schaden von deutlich über 1000.- EUR zustande. Wenn man es korrekt machen möchte, kostet die Reparatur nach Rücksprache mit einer Werkstatt aber deutlich mehr.
Meine Frage:
- Wie lange Zeit hat man max nach dem Melden des Schadens zur Reparatur? Die Meldung muss umgehend erfolgen, aber wie lange kann man sich mit der Reparatur Zeit lassen? Weiß das jemand?
Gefahr ist keine im Verzug. Ein wenig Lack müßte an einer Stell ausgebessert werden, ansonsten ist die Delle und Kratzer "nur" optisch.
Hintergrund der Überlegung ist, dass wir das Auto in ca. 18 Monaten wieder verkaufen werden. Evtl. ist der Käufer an einem entsprechendem Preisnachlass mehr interessiert, als an einer Reparatur. Dann ist die Frage, was unter dem Strich für uns günstiger kommt. BTW. Das Auto ist ein Kleinstwagen mit BJ20.
Danke und Grüße
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40 Antworten
Melde den Schaden umgehend der Versicherung und Frage bei dieser Gelegenheit auch gleich wie du dich verhalten sollst.
MfG kheinz
Hallo, ihr habt nichts zu Alter, Wert etc. des Wagens gesagt. Daher ist schwer abzuschätzen, wieweit eine Wertminderung vorliegt, wenn man provisorisch repariert.
Und ob es euch selbst stört, können wir auch nicht entscheiden.
Viel Glück
Zitat:
@wowi51 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:00:16 Uhr:
Hallo, ihr habt nichts zu Alter, Wert etc. des Wagens gesagt. Daher ist schwer abzuschätzen, wieweit eine Wertminderung vorliegt, wenn man provisorisch repariert.
Und ob es euch selbst stört, können wir auch nicht entscheiden.
Viel Glück
Danke für die Antwort.
DAs Auto ist BJ 20, der Wert ca. 8.000 EUR.
Es geht auch nur um die Frage, wie lange man nach der Meldung Zeit hat den Schaden reparieren zu lassen.
Eine Höherstufung erfolgt ja erst, nach Ausführung der Reparaturarbeiten und Abrechnung
Das trifft so überhaupt nicht zu.
Die Belastung des Vertrages erfolgt nach der Schadenmeldung und der dazugehörigen Rückstellung.
Im Übrigen sollte die Rechnung binnen 2 Jahren eingereicht werden.
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:24:10 Uhr:
Das trifft so überhaupt nicht zu.
Die Belastung des Vertrages erfolgt nach der Schadenmeldung und der dazugehörigen Rückstellung.
Im Übrigen sollte die Rechnung binnen 2 Jahren eingereicht werden.
Oh, ok. Dann habe ich das falsch angenommen.
Was ist, wenn man den Schaden dann doch nicht repariert? Bekommt man dann nach sagen wir mal 18 Monaten die Diff zurück und wird wieder schadensfrei gestellt?
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 5. Januar 2023 um 12:04:42 Uhr:
Es geht auch nur um die Frage, wie lange man nach der Meldung Zeit hat den Schaden reparieren zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass dein Versicherer dazu eine Meinung hat. Die wäre dann sogar - EINZIG - verbindlich.
Verweigert er eine Antwort?
Zitat:
@situ schrieb am 5. Januar 2023 um 12:28:06 Uhr:
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 5. Januar 2023 um 12:04:42 Uhr:
Es geht auch nur um die Frage, wie lange man nach der Meldung Zeit hat den Schaden reparieren zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass dein Versicherer dazu eine Meinung hat. Die wäre dann sogar - EINZIG - verbindlich.
Verweigert er eine Antwort?
Berechtigte Frage!
Ich versuche hier schon mal meine Möglichkeiten dieser Situation zu verstehen, bevor ich mit der Versicherung spreche.
Gemäß meiner Versicherung ist ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden- was allerdings noch keine Regulierung nach sich ziehen muss und somit auch noch keine Höherstufung bedeutet. Das dürfte bei jeder Kfz-Versicherung so sein, andernfalls wäre ich doch sehr verwundert.
Bei 300 Euro Selbstbeteiligung und anschließender Höherstufung kommt einiges zusammen. Vielleicht wäre ein guter Dellendoktor eine Alternative?
Wäre ich der Versicherer, würde ich keine Reparaturrechnung zahlen wollen, die erst in 1,5 Jahren gemacht wird.
Stichwort: Inflation.
Zitat:
@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 12:31:45 Uhr:
Wäre ich der Versicherer, würde ich keine Reparaturrechnung zahlen wollen, die erst in 1,5 Jahren gemacht wird.
Stichwort: Inflation.
Und in 1 1/2 Jahren erhöhen sich die V-Beiträge nicht????
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. Januar 2023 um 12:30:03 Uhr:
Gemäß meiner Versicherung ist ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden- was allerdings noch keine Regulierung nach sich ziehen muss und somit auch noch keine Höherstufung bedeutet. Das dürfte bei jeder Kfz-Versicherung so sein, andernfalls wäre ich doch sehr verwundert.
Wir würden den Schaden auch nun vermutlich kurzfristig melden. Man sieht ja nicht tagesgenau, wann der Rempeln passiert ist. Meine Tochter hatte es gar nicht bemerkt, Frauen halt
Zitat:
Bei 300 Euro Selbstbeteiligung und anschließender Höherstufung kommt einiges zusammen. Vielleicht wäre ein guter Dellendoktor eine Alternative?
Auf jeden Fall. Muss ich mir dann mal ausrechnen lassen, was beide Möglichkeiten kosten.
Ergänzende Frage: Werkstattbindung ist klar. Wie ist das mit der Gutachterwahl? Kann ich hier bestimmen, oder muss ich den der Versicherung nehmen?
Und noch eine, wenns nervt einfach weiter scrollen ;-)
Wenn ich es regulieren lasse, welcher Reparatur muss ich zustimmen? Auch Smart Repair und Dellen Doktor, etc?
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 5. Januar 2023 um 12:35:45 Uhr:
t7395400.html#post64859589]schrieb am 5. Januar 2023 um 12:30:03 Uhr[/url]:
Ergänzende Frage: Werkstattbindung ist klar. Wie ist das mit der Gutachterwahl? Kann ich hier bestimmen, oder muss ich den der Versicherung nehmen?
Schade, dass du über keine Versicherungsbedingungen verfügst. Da steht so einiges drin.
So isses.
Nicht böse sein. lieber TE. Aber in der Zeit, die Du hier mit Schreiben verbringst, beantwortet Dir der Versicherungsvertrag und seine Bedingungen alle Fragen- besonders, weil ja auch immer mehr auftauchen. Daher kann es bei der Beantwortung hier schon etwas schwierig werden, möglicherweise bekommst Du dann sogar auch falsche Informationen.
Auch ein Anruf bei Deiner Versicherung könnte durchaus helfen. Die haben Deine gesamten Daten, können Dir den weiteren Verlauf bei einer Regulierung auf den Cent genau ausrechnen und klären Dich über Gutachter und Werkstatt auf. Das dürfte in Deinem Fall der beste Weg sein.
Auf mehrfaches Anraten habe ich mir die AGVs durchgelesen.
Also,
- schadensfrei bleibt man, solange die Versicherung nicht innerhalb von 3 Jahren gezahlt hat. Rückstellungen werden dann aufgelöst
Zitat: "Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den 3 auf die Schadenmeldung folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben"
- "Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer erstattet uns unsere Entschädigung in vollem Umfang"
Die Fragen zur Gutachterwahl bleiben unbeantwortet. Es wird überhaupt nicht von Gutachten gesprochen.