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Versicherungsschutz bei löschen des Brandes
hi,
ne Frage, habs letzt mit nem Kumpel drüber gehabt, warum er keinen
Feuerlöscher im Auto hat.
Da meinte er das wenn mann sein Auto bei einem Brand selber löscht,
bekommt man den verursachten Schaden nicht ersetzt, also kein Versicherungsschutz!
Ich mein keine Frage, wenn ich nachm Unfall eigeklemmt bin und das Auto fangt innen an zu brennen
versuch ich natürlich zu löschen.
Es geht nur drum wenn ich jetzt nen Kabelbrand oder was auch immer hab, halt an und lösch
dies. Bekomm ich den Schaden ersetzt oder muss ich mein Auto abfackeln lassen??
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..
meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^
Sorry, aber der Tipp ist nicht so dolle:
1. Es gibt durchaus Gesellschaften, die die Ozonbehandlung gegen den Gestank bezahlen. Tatsächlich fällt mir auch keine Begründung ein, warum das nicht bezahlt werden sollte, denn der Geruch ist in der Regel doch so intensiv, dass man die Beseitigung problemlos zum reinen Fahrzeugschaden (nur der ist in Kasko relevant) zählen kann.
2. Woher willst Du vorher wissen, ob die Kiste wirklich so abbrennt, dass es ein Totalschaden wird?
Wenn Du "Pech" hast, brennt der Wagen gar nicht ganz ab, sondern stinkt nur hinterher mehr, als wenn Du gleich gelöscht hättest...
Meine Meinung: Wenn irgendwas abbrennt, mach ich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt: Feuerwehr rufen und versuchen zu löschen, was zu löschen ist.
Irgendwelche Überlegungen wie: "Was zahlt meine Versicherung, wenn ich daneben steh und glotze oder den Löscher einsetze?" sind pervers.
Hafi
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26 Antworten
vertrag lesen, so doof das klingt, sry
siehe hoffentlich bald in der faq
Zitat:
Original geschrieben von cartuner84
Ich mein keine Frage, wenn ich nachm Unfall eigeklemmt bin und das Auto fangt innen an zu brennen
versuch ich natürlich zu löschen.
Ich mein keine Frage, das sollte in deinem hocheigenen Intersse sein, in einem solchen Fall
Zitat:
Original geschrieben von cartuner84
Es geht nur drum wenn ich jetzt nen Kabelbrand oder was auch immer hab, halt an und lösch
dies. Bekomm ich den Schaden ersetzt oder muss ich mein Auto abfackeln lassen??
Keine Angst, du musst die Kiste nicht abfackeln lassen.
Du darfst löschen - falsch: Du MUSST sogar versuchen (im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten), den Schaden zu verhindern bzw. zu mindern, siehe § 82 VersicherungsVertragsGesetz.
Sofern hierfür Kosten entstehen oder Schaden eintritt (z.B. durch das Löschpulver) MUSS die Versicherung die Kosten hierfür tragen.
Lässt du hingegen die Karre sang- und klanglos abfackeln, obwohl da noch evtl. was zu retten gewesen wäre, DANN kannst du den Versicherungsschutz verlieren.
Schöne Grüsse an deinen Kumpel übrigens.
@harry
Das hat nichts mit dem Vertrag zu tun.
Schadenminderung und Rettungskosten sind gesetzlich geregelt, wie erwähnt im VersicherungsVertragsGesetz.
wenn dein auto brennt und du löschst den brand mit einem feuerlöscher etc. bekommst du nur den direkten brandschaden ersetzt (es werden nur die direkt betroffenen teile getauscht), spätfolgen wie rost durch das löschpulver oder ganz einfach der rauchgestank der nichtmehr aus dem fahrzeug geht dafür bekommst du keinen cent......
lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..
genaueres was wie bezahlt wird sollte aber auch in deinem vertrag stehen.....
meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
@harry
Das hat nichts mit dem Vertrag zu tun.
Schadenminderung und Rettungskosten sind gesetzlich geregelt, wie erwähnt im VersicherungsVertragsGesetz.
siehe PN
leider machte ich PN vor EDIT
entschuldigung
Schönen Gruß an deinen Kumpel.
Saufen tötet die Gehirnzellen ab........
Brandschäden sind durch die TK abgedeckt.
Brandschäden, sind Schäden, die durch eine Feuer, dass seinen Herd verlassen hat (offene Flamme) entstehen.
Schmor- und Sengschäden sind aber keine Brandschäden im Sinne der AKB.
Denn hier fehlt die Möglichkeit, dass das Feuer seine Herd aus eigener Kraft verlässt.
Kommt es aber zu zu einer Flammeinwirkung geht der Seng/-Schmorschaden in einen Brandschaden über
und der ist versichert...
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^
Meine persönliche Meinung: Beim Befolgen dieses Ratschlages bist du garantiert deinen Versicherungsschutz los (siehe mein Posting oben).
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Schönen Gruß an deinen Kumpel.
Saufen tötet die Gehirnzellen ab........
Aber nicht alle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Schmor- und Sengschäden sind aber keine Brandschäden im Sinne der AKB.
In vielen Teilkaskoverträgen sind aber Kabelschmorschäden ausdrücklich mitversichert.
Bezüglich dieses Umfanges würde tatsächlich ein Blick in den Vertrag helfen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Meine persönliche Meinung: Beim Befolgen dieses Ratschlages bist du garantiert deinen Versicherungsschutz los (siehe mein Posting oben).
das man das löschpulver nicht in die andere richtung vom brand sondern doch noch halbwegs darauf sprühen sollte, sollte eigentlich klarsein, damit es wenigstens so aussieht als ob man noch versucht hätte zu löschen....und wenn einem vor schreck erstmal das handy runterfällt und man aus schock den pincode zweimal falsch eingibt weil das ahndy beim sturz ausgegangen ist, kann die vers. auch auch nciht allzuviel gegen machen.....und bis die feuerwehr da ist, vergehen ja auch nochmal 8-10minuten... ^^
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..
meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^
Sorry, aber der Tipp ist nicht so dolle:
1. Es gibt durchaus Gesellschaften, die die Ozonbehandlung gegen den Gestank bezahlen. Tatsächlich fällt mir auch keine Begründung ein, warum das nicht bezahlt werden sollte, denn der Geruch ist in der Regel doch so intensiv, dass man die Beseitigung problemlos zum reinen Fahrzeugschaden (nur der ist in Kasko relevant) zählen kann.
2. Woher willst Du vorher wissen, ob die Kiste wirklich so abbrennt, dass es ein Totalschaden wird?
Wenn Du "Pech" hast, brennt der Wagen gar nicht ganz ab, sondern stinkt nur hinterher mehr, als wenn Du gleich gelöscht hättest...
Meine Meinung: Wenn irgendwas abbrennt, mach ich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt: Feuerwehr rufen und versuchen zu löschen, was zu löschen ist.
Irgendwelche Überlegungen wie: "Was zahlt meine Versicherung, wenn ich daneben steh und glotze oder den Löscher einsetze?" sind pervers.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn dein auto brennt und du löschst den brand mit einem feuerlöscher etc. bekommst du nur den direkten brandschaden ersetzt (es werden nur die direkt betroffenen teile getauscht), spätfolgen wie rost durch das löschpulver oder ganz einfach der rauchgestank der nichtmehr aus dem fahrzeug geht dafür bekommst du keinen cent......
lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..
genaueres was wie bezahlt wird sollte aber auch in deinem vertrag stehen.....
meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^
nicht ganz richtig aber völlig Scheiße.........
Zum ersten wir der Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert) ersetzt und nicht der Zeitwert (Händlereinkaufswert).
Zum zweiten wird der Sachverständige in seinem Gutachten auch die "Rauchschäden" mit berücksichtigen.
In der Regel führen Brandschäden -auch und gerade unter Berücksichtigung des anstehenden Reparatur- Risiko in den meisten Fällen zu einer- für den Kunden günstigen- Totalschadenabrechnung......
Sechs setzen ..........
..........bitte
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Schönen Gruß an deinen Kumpel.
Saufen tötet die Gehirnzellen ab........ </blockquote>
Aber nicht alle
Aber viele, glaub mir ........
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....und wenn einem vor schreck erstmal das handy runterfällt und man aus schock den pincode zweimal falsch eingibt weil das ahndy beim sturz ausgegangen ist, kann die vers. auch auch nciht allzuviel gegen machen.....und bis die feuerwehr da ist, vergehen ja auch nochmal 8-10minuten... ^^
Übrigens braucht man um die 112 vom Handy aus zu wählen weder Pin noch Karte, selbst bei Tastenschutz geht die 112 trotzdem. Ist GSM Standard
EDIT: Bitte beim probieren nicht die Hörertaste drücken
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Übrigens braucht man um die 112 vom Handy aus zu wählen weder Pin noch Karte, selbst bei Tastenschutz geht die 112 trotzdem.
das steht zwar in jeder bed. anleitung drinn.....aber wer liest die schon diesbezgl. oder kann sich vor schreck daran noch erinnern ^^