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Versicherungsschutz bei löschen des Brandes

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 21:10

hi,

ne Frage, habs letzt mit nem Kumpel drüber gehabt, warum er keinen

Feuerlöscher im Auto hat.

Da meinte er das wenn mann sein Auto bei einem Brand selber löscht,

bekommt man den verursachten Schaden nicht ersetzt, also kein Versicherungsschutz!

Ich mein keine Frage, wenn ich nachm Unfall eigeklemmt bin und das Auto fangt innen an zu brennen

versuch ich natürlich zu löschen.

Es geht nur drum wenn ich jetzt nen Kabelbrand oder was auch immer hab, halt an und lösch

dies. Bekomm ich den Schaden ersetzt oder muss ich mein Auto abfackeln lassen??

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..

 

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

Sorry, aber der Tipp ist nicht so dolle:

 

1. Es gibt durchaus Gesellschaften, die die Ozonbehandlung gegen den Gestank bezahlen. Tatsächlich fällt mir auch keine Begründung ein, warum das nicht bezahlt werden sollte, denn der Geruch ist in der Regel doch so intensiv, dass man die Beseitigung problemlos zum reinen Fahrzeugschaden (nur der ist in Kasko relevant) zählen kann.

 

2. Woher willst Du vorher wissen, ob die Kiste wirklich so abbrennt, dass es ein Totalschaden wird?

Wenn Du "Pech" hast, brennt der Wagen gar nicht ganz ab, sondern stinkt  nur hinterher mehr, als wenn Du gleich gelöscht hättest...

 

Meine Meinung: Wenn irgendwas abbrennt, mach ich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt: Feuerwehr rufen und versuchen zu löschen, was zu löschen ist.

Irgendwelche Überlegungen wie: "Was zahlt meine Versicherung, wenn ich daneben steh und glotze oder den Löscher einsetze?" sind pervers.

 

Hafi

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vertrag lesen, so doof das klingt, sry

siehe hoffentlich bald in der faq :)

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

 

Ich mein keine Frage, wenn ich nachm Unfall eigeklemmt bin und das Auto fangt innen an zu brennen

versuch ich natürlich zu löschen.

Ich mein keine Frage, das sollte in deinem hocheigenen Intersse sein, in einem solchen Fall:D

 

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

Es geht nur drum wenn ich jetzt nen Kabelbrand oder was auch immer hab, halt an und lösch

dies. Bekomm ich den Schaden ersetzt oder muss ich mein Auto abfackeln lassen??

Keine Angst, du musst die Kiste nicht abfackeln lassen.

Du darfst löschen - falsch: Du MUSST sogar versuchen (im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten), den Schaden zu verhindern bzw. zu mindern, siehe § 82 VersicherungsVertragsGesetz.

Sofern hierfür Kosten entstehen oder Schaden eintritt (z.B. durch das Löschpulver) MUSS die Versicherung die Kosten hierfür tragen.

Lässt du hingegen die Karre sang- und klanglos abfackeln, obwohl da noch evtl. was zu retten gewesen wäre, DANN kannst du den Versicherungsschutz verlieren.

Schöne Grüsse an deinen Kumpel übrigens.

 

@harry

Das hat nichts mit dem Vertrag zu tun.

Schadenminderung und Rettungskosten sind gesetzlich geregelt, wie erwähnt im VersicherungsVertragsGesetz.

wenn dein auto brennt und du löschst den brand mit einem feuerlöscher etc. bekommst du nur den direkten brandschaden ersetzt (es werden nur die direkt betroffenen teile getauscht), spätfolgen wie rost durch das löschpulver oder ganz einfach der rauchgestank der nichtmehr aus dem fahrzeug geht dafür bekommst du keinen cent......

lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..

genaueres was wie bezahlt wird sollte aber auch in deinem vertrag stehen.....

 

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

@harry

Das hat nichts mit dem Vertrag zu tun.

Schadenminderung und Rettungskosten sind gesetzlich geregelt, wie erwähnt im VersicherungsVertragsGesetz.

siehe PN

leider machte ich PN vor EDIT

entschuldigung

Schönen Gruß an deinen Kumpel.

 

Saufen tötet die Gehirnzellen ab........ :D

 

Brandschäden sind durch die TK abgedeckt.

 

Brandschäden, sind Schäden, die durch eine Feuer, dass seinen Herd verlassen hat (offene Flamme) entstehen.

 

Schmor- und Sengschäden sind aber keine Brandschäden im Sinne der AKB.

 

Denn hier fehlt die Möglichkeit, dass das Feuer seine Herd aus eigener Kraft verlässt.

 

Kommt es aber zu zu einer Flammeinwirkung geht der Seng/-Schmorschaden in einen Brandschaden über

 

und der ist versichert... :D

 

Gruss

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

Meine persönliche Meinung: Beim Befolgen dieses Ratschlages bist du garantiert deinen Versicherungsschutz los (siehe mein Posting oben).

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Schönen Gruß an deinen Kumpel.

Saufen tötet die Gehirnzellen ab........ :D

Aber nicht alle:D

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Schmor- und Sengschäden sind aber keine Brandschäden im Sinne der AKB.

In vielen Teilkaskoverträgen sind aber Kabelschmorschäden ausdrücklich mitversichert.

Bezüglich dieses Umfanges würde tatsächlich ein Blick in den Vertrag helfen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Meine persönliche Meinung: Beim Befolgen dieses Ratschlages bist du garantiert deinen Versicherungsschutz los (siehe mein Posting oben).

das man das löschpulver nicht in die andere richtung vom brand sondern doch noch halbwegs darauf sprühen sollte, sollte eigentlich klarsein, damit es wenigstens so aussieht als ob man noch versucht hätte zu löschen....und wenn einem vor schreck erstmal das handy runterfällt und man aus schock den pincode zweimal falsch eingibt weil das ahndy beim sturz ausgegangen ist, kann die vers. auch auch nciht allzuviel gegen machen.....und bis die feuerwehr da ist, vergehen ja auch nochmal 8-10minuten... ^^

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..

 

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

Sorry, aber der Tipp ist nicht so dolle:

 

1. Es gibt durchaus Gesellschaften, die die Ozonbehandlung gegen den Gestank bezahlen. Tatsächlich fällt mir auch keine Begründung ein, warum das nicht bezahlt werden sollte, denn der Geruch ist in der Regel doch so intensiv, dass man die Beseitigung problemlos zum reinen Fahrzeugschaden (nur der ist in Kasko relevant) zählen kann.

 

2. Woher willst Du vorher wissen, ob die Kiste wirklich so abbrennt, dass es ein Totalschaden wird?

Wenn Du "Pech" hast, brennt der Wagen gar nicht ganz ab, sondern stinkt  nur hinterher mehr, als wenn Du gleich gelöscht hättest...

 

Meine Meinung: Wenn irgendwas abbrennt, mach ich das was einem der gesunde Menschenverstand sagt: Feuerwehr rufen und versuchen zu löschen, was zu löschen ist.

Irgendwelche Überlegungen wie: "Was zahlt meine Versicherung, wenn ich daneben steh und glotze oder den Löscher einsetze?" sind pervers.

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn dein auto brennt und du löschst den brand mit einem feuerlöscher etc. bekommst du nur den direkten brandschaden ersetzt (es werden nur die direkt betroffenen teile getauscht), spätfolgen wie rost durch das löschpulver oder ganz einfach der rauchgestank der nichtmehr aus dem fahrzeug geht dafür bekommst du keinen cent......

lässt du dir kiste hingegen komplett ausbrennen bekommst du den zeitwert ersetzt..

 

genaueres was wie bezahlt wird sollte aber auch in deinem vertrag stehen.....

 

 

meine pers. meinung: wenn du nen fl hast dann zieh den bei nem brand von deinem auto in die luft ab, und lass dir vieeeeel zeit beim alarmieren der feuerwehr.. ^^

nicht ganz richtig aber völlig Scheiße.........

 

Zum ersten wir der Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert) ersetzt und nicht der Zeitwert (Händlereinkaufswert).

 

Zum zweiten wird der Sachverständige in seinem Gutachten auch die "Rauchschäden" mit berücksichtigen.

 

In der Regel führen Brandschäden -auch und gerade unter Berücksichtigung des anstehenden Reparatur- Risiko in den meisten Fällen zu einer- für den Kunden günstigen- Totalschadenabrechnung......:rolleyes:

 

Sechs setzen .......... :mad:

 

 

..........bitte :D

 

Gruss

Delle  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Schönen Gruß an deinen Kumpel.

 

Saufen tötet die Gehirnzellen ab........ :D</blockquote>

Aber nicht alle :D

Aber viele, glaub mir ........ :cool:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

....und wenn einem vor schreck erstmal das handy runterfällt und man aus schock den pincode zweimal falsch eingibt weil das ahndy beim sturz ausgegangen ist, kann die vers. auch auch nciht allzuviel gegen machen.....und bis die feuerwehr da ist, vergehen ja auch nochmal 8-10minuten... ^^

Übrigens braucht man um die 112 vom Handy aus zu wählen weder Pin noch Karte, selbst bei Tastenschutz geht die 112 trotzdem. Ist GSM Standard ;)

EDIT: Bitte beim probieren nicht die Hörertaste drücken ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Übrigens braucht man um die 112 vom Handy aus zu wählen weder Pin noch Karte, selbst bei Tastenschutz geht die 112 trotzdem.

das steht zwar in jeder bed. anleitung drinn.....aber wer liest die schon diesbezgl. oder kann sich vor schreck daran noch erinnern ^^

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