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Versicherungswechsel, komplizierte Sache!!!

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 17:37

Hallo,

ich habe ein "Problem".

Meine Versicherung läuft immer von Oktober - Oktober.

Ich hatte bis jetzt einen Audi A4 und bin nun umgestiegen auf einen VW Golf 5 Variant.

Ich habe am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen.

Ich war bisher als Fahrer bei dem Audi A4 miteingetragen, die jetzige Versicherung verlangte keinen Aufschlag, ich war quasi als Fahranfänger unter 23 kostenlos mitversichert.

Da ich mit meiner jetzigen Versicherung zufrieden war, holte ich mir am 04.10.2012 eine evb-Nummer zum anmelden für den Golf, in guten Glauben dass die neue Versicherung nicht arg viel teurer wird. (Jetzige Versicherungsprämie, knapp 460 Euro inkl. Teilkasko)

Gestern kam ein Schreiben meiner (noch) Versicherung, die Option "Fahrer unter 23" war jetzt die letzten 5 Jahre kostenlos dabei,

da ich jetzt 23 bin, und wenn ich als Fahrer im Vertrag stehen soll, kostet die Versicherung AB SOFORT ca. 915 Euro...!!!!!!!!!!

Obwohl ich ja jetzt 23 Jahre alt bin!!!!!

Die Versicherung hat mir ja nur einen Versicherungsvorschlag geschickt, - den ich natürlich dankend abgelehnt habe :-)!

Der Jahresbeitrag für den alten Audi A4 wurde zwischenzeitlich abgebucht.

Jetzt meine Frage:

1. Wenn ich ein neues Auto kaufe, erlischt doch der alte Vertrag automatisch oder???

2. Den alten Vertrag muss die Versicherung stornieren und mir das Geld zurücküberweisen, da sie plötzlich DOPPELT so viel Prämie wollen wie bisher und bei Preiserhöhung hab ich ja Sonderkündigungsrecht oder??? Ich habe meine Agentur gebeten den Vertrag abzurechnen und mir das bereits gezahlte Geld zurückzuzahlen.

3. Meine neue Versicherung bei gleicher Leistung kosteot ca. 395 €, kann ich hier rückwirkend ab Zulassungsdatum Versicherungsschutz beantragen.

4. Meine alte Versicherung braucht von der neuen Versicherung die neue evb- Nummer, ist das soweit alles korrekt, und läuft dass dann alles so ab wie ich mir das bisjetzt gedacht habe :-D???

MfG

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 20. Oktober 2012 um 18:45

Ein Sonderkündigungsrecht hat man nur wenn sich bei gleichbleibenden Fahrzeugdaten und Versicherungsvereinbarung die Versicherungsprämie sich erhöht.

Kann es sein, dass als du dein Golf angemeldet hattest dein Audi auch noch angemeldet war? Denn dann wird der Golf als Zweitwagen aufgenommen, was sich auf die Versicherungsprämie auswirken wird. Man kann keine zwei Fahrzeuge als Erstwagen anmelden, daher wird eine Versicherung den Audi als Erstwagen beibehalten haben und die neue Versicherung den Golf als Zweitwagen neu berechnet haben.

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am 20. Oktober 2012 um 17:51

Da ist so ziemlich gar nichts korrekt.

Die alte Versicherung braucht ganz sicher nicht die EVB der neuen Versicherung, wenn dann braucht die Zulassungstelle die EVB. Hier geht aber nur eine vom (neuen) Versicherer übermittelte EVB.

Vorher sollte aber geklärt werden, ob Du noch in der Widerspruchsfrist liegst.

Also

1. Frage: wann hast Du die Beitragsrechnung bekommen? - bist Du noch in der Widerspruchsfrist?

2. Frage: Ist Dein neuer Versicherer bereit rückwirkend Versicherungsschutz zu gewähren und eine solche EVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln?

3. Frage: Wieso hast Du Dir nicht vorher ein Angebot machen lassen, Du musst Doch spätestens beim unterzeichnen des Antrages vom künftigen Beitrag erfahren haben?

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 17:56

1. Die Beitragsrechnung für den Audi kam Ende August ´12, abgebucht wurde Anfang Oktober.

2. Der Golf wurde am 04.10 zugelassen, ein VersicherungsVORSCHLAG bekam ich am 19.10 über die 915 Euro

Das muss ich mit der Versicherung noch abklären bezüglich rückwirkende, telefonisch wurde es mir zugesichert, in den Vertragsunterlagen steht " Ich beantrage Versicherungsschutz ab 19.10. ODER ab Tag der Zulassung"!

3. Ich war in dem guten Glauben dass die neue Prämie nicht arg viel teurer wird, wer kann den ahnen dass sie jetzt anstatt 465 plötzlich 915 Euro :confused::confused::confused:

am 20. Oktober 2012 um 17:57

Ach ja, noch die Antworten zu Deinen Fragen:

1. Nein. Wenn Du ein Auto kaufst hat das keine Auswirkung auf Deine für ein anderes Auto bestehende Versicherung. Wenn Du das bisherige Auto abmeldest, dann ruht der Vertrag.

2. Nein, Du hast kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Versicherer bei Fahrzeugwechsel wechseln. Offenbar hast Du aber schon einen neuen Antrag gestellt, so müsstest Du von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machen (falls dies fristgemäß noch möglich ist?).

3. Wenn Die Versicherung hier mitmacht, dann ja. Interessanter ist aber was die alte Versicherung macht.

4. Ich wüßte nicht, wozu Deine alte Versicherung eine EVB von Deiner neuen Versicherung haben will. Außer zum zulassen eines Fahrzeugs :-)

Ach ja, hört sich alles ein bischen nach Admiral Direkt an.

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 17:59

Die alte ist Allianz und die neue soll BGV sein.

Mir ists wurscht wie die Versicherung heißt, hauptsache ich hab ne Versicherung und sie ist preiswert

 

Irgendwie fehlt da die Relation

Allianz will 915 Euro dafür, BGV will für den GLEICHEN VERSICHERUNGSUMFANG 397 Euro, irgendwie fehlt da die Relation!!!

 

Na die Widerspruchsfrist beginnt ab dem Tag mit Zustellung des neuen Versicherungsvorschlags oder???

Sonst könnt ja jeder kommen und zuerst sagen ich will 200 und dann 2 Wochen späte ach ne ich will 3000 oder????

Außerdem geh ich mal davon aus, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe wenn der Anbieter plötzlich seine Versicherungsprämie um fast 100 % erhöhen möchte oder???

am 20. Oktober 2012 um 18:03

Da müsste alles im grünen Bereich sein.

Ich würde so vorgehen wie in meinem 1. Post beschrieben.

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 18:05

OK alles klar vielen Dank :-)

am 20. Oktober 2012 um 18:15

welchen der 3 BGV Tarife hast Du den vor zu machen?

am 20. Oktober 2012 um 18:45

Ein Sonderkündigungsrecht hat man nur wenn sich bei gleichbleibenden Fahrzeugdaten und Versicherungsvereinbarung die Versicherungsprämie sich erhöht.

Kann es sein, dass als du dein Golf angemeldet hattest dein Audi auch noch angemeldet war? Denn dann wird der Golf als Zweitwagen aufgenommen, was sich auf die Versicherungsprämie auswirken wird. Man kann keine zwei Fahrzeuge als Erstwagen anmelden, daher wird eine Versicherung den Audi als Erstwagen beibehalten haben und die neue Versicherung den Golf als Zweitwagen neu berechnet haben.

am 20. Oktober 2012 um 19:07

Danke cpedv - das wäre tatsächlich denkbar.

Dann müsste der Kunde dies aber sehr leicht anhand der SF im Versicherungsschein / Angebot sehen können.

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 13:41

Hallo,

der Audi wurde abgemeldet und der Golf angemeldet im gleichen Zug.

Es hat ja auch nichts mit dem Wechsel von A4 auf Golf (groß) zu tun, es geht nur darum, dass ich jetzt 23 bin und deswegen ist soll die Versicherungsprämie anstatt 460 Euro jetzt 915 Euro betragen...??? "Ist halt so" wurde mir gesagt...

Die 915 Euro zählen sowohl für den Audi als auch für den VW, es hat sich nur überschnitten weil ich halt in dem Zeitraum jetzt ein anderes Auto gekauft habe...

Der Audi und Golf war wurde wird als Zweitwagen geführt...

Ich nehme den Klassik-Tarif...

am 21. Oktober 2012 um 15:27

Deine Aussage ist sehr verwirrend.

Wenn ich das richtig verstanden habe, fuhr der TE vorher als 2.Wagen beim Vater? (Audi) im Rahmen der Regelung begleitendes Fahren mit 17 (ohne Mehrbeitrag) und hat das KFZ gewechselt auf Golf.

 

Ansonsten blicke ich da auch nicht durch.

 

Nehme mal an, dass er beim Audi kostenlos als begleitender Fahrer mit gefahren ist, wo vermutlich nach erhalt des FS keine Vertragsänderung erfolgte.

Da nun ein KFZ Wechsel stattgefunden hat (wieder als 2. Wagen) und er logischerweise als Nutzer (mit Geburtsdatum) angegeben wurde, ist der erhöhte Beitrag gekommen.

Wäre er als vorher bereits als Nutzer (nicht begleitendes Fahren mit 17) angegeben, wäre wohl dann schon beim Audi der erhöhte Beitrag fällig geworden.

 

Meine Vermutung:

Der Vertrag des Audi lief auf den Vater und lediglich das begleitete Fahren war eingeschlossen.

Der Vertrag des Golf läuft nun auf den TE.

Kann das so vom TE bestätigt werden?

Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E

1. Die Beitragsrechnung für den Audi kam Ende August ´12, abgebucht wurde Anfang Oktober.

2. Der Golf wurde am 04.10 zugelassen, ein VersicherungsVORSCHLAG bekam ich am 19.10 über die 915 Euro

...

Also wenn du den Wagen am 04.10. angemeldet hast, hast du bestimmt kein Angebot bekommen, sondern eher die Versicherungspolice.

Jetzt müsste ein Spezi vielleicht sagen, ob die Widerrufsfrist ab

a) - Tag der Zulassung oder

b) - Tag des Erhalts der Police

gilt.

Wenn a) sieht es schlecht aus, denn du kannst schlecht argumentieren "Ich dachte aber,..." Die Pflicht den Beitrag zu erfahren lag bei dir. Und hast du einfach bei der VS angerufen und nach einer eVB-Nr gefragt?

Wenn b) liegst du noch in der Frist und ich würde vom Widerruf Gebrauch machen.

PS: Warst du ab deinem 17.Lebensjahr mitversichert oder warst du definitiv auch der Versicherungsnehmer und die VS lief auf deinen Namen?

EDIT: Denn deine Aussage drückt es so aus.

Zitat:

Original geschrieben von Audi2.0E

 

Ich war bisher als Fahrer bei dem Audi A4 miteingetragen, die jetzige Versicherung verlangte keinen Aufschlag, ich war quasi als Fahranfänger unter 23 kostenlos mitversichert.

gruss

TazaTDI

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