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Versicherungswechsel
Liebe Community,
folgende Situation: Ich habe mit meiner Freundin zusammen ein Auto. Sie hat es auf ihren Namen zugelassen und versichert. Nun würde ich es aber gerne auf meinen Namen versichern (3x dürft ihr raten warum).
Geht das ohne weiteres? Kann ich zu den üblichen Neukundenkonditionen einen neuen Vertrag machen obwohl ich nicht der Halter bin und meine Freundin ihren alten Vertrag kündigen? In einigen Online-Rechnern wird es ja explizit als Option angeboten, dass man eine Versicherung abschließt obwohl man nicht der Halter ist.
Danke für jede qualifizierte Auskunft!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von matthias1987
Am 30.11. ist ja Stichtag zum Versicherungswechsel. Ich würde gerne zur Huk-Coburg wechseln, da diese u.a. günstiger ist (und und und..).
Ich will ja nichts schlechtreden, aber der Name HUK wird hier im Forum häufig im gleichen Atemzug mit dem Wort Ärger genannt.
Desweiteren rate ich dir dringend die Leistungen bis ins Detail zu vergleichen. Hier gibt es teilweise gravierende Unterschiede. Denn irgendwo kommt der günstige Preis am Ende her. Die Versicherungen sind keine Wohlfahrtsverbände.
mfg Zille
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14 Antworten
Raten möchte ich nicht.
Ja, man kann auch Versicherungsnehmer sein ohne Fahrzeughalter zu sein.
Nein, du kannst den Vertrag deiner Freundin nicht kündigen. Das kann nur sie.
Ich hoffe die Antwort war die qualifiziert genug.
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Raten möchte ich nicht.
Ja, man kann auch Versicherungsnehmer sein ohne Fahrzeughalter zu sein.
Nein, du kannst den Vertrag deiner Freundin nicht kündigen. Das kann nur sie.
Ich hoffe die Antwort war die qualifiziert genug.
Naja, nichts für ungut...Du hast ja nur umformuliert was ich schon wusste. Lass es mich so formulieren: Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür, dass man eine Versicherung abschließt obwohl man nicht der Halter ist und könnte es Probleme geben wenn die versicherung vom Halter auf den Partner übergeht.
Es ist natürlich klar, dass nicht ICH die Versicherung kündigen kann. Mit dem "raten" wilst Du mir wohl sagen, das ich wichtige Infos weggelassen habe? Was denn? Es geht nur drum, dass es billiger wäre - dachte das sei klar ;-)
Versteh ich jetzt grad nicht .
Was ist denn daran klar ? Billiger wird es sicher nicht, abweichender Fahrzeughalter , das ist immer teurer als wenn der VN auch Halter des Fahrzeugs ist.
Gruß
mola Ceed
Zitat:
Original geschrieben von fastfourier
Mit dem "raten" wilst Du mir wohl sagen, das ich wichtige Infos weggelassen habe? Was denn? Es geht nur drum, dass es billiger wäre - dachte das sei klar ;-)
Mit dem Raten will er sagen, dass er keine Lust hat, den Grund des VS-Nehmer-Wechsels 3x zu raten, wie von dir eingangs empfohlen

Ok, entschuldigt bitte. Ich war wirklich davon ausgegangen, dass es eindeutig sei. Man muss ja auch nicht unbedingt auf eine unvollständig formulierte Frage mit spitzfindigen Bemerkungen antworten, oder? Woher soll ich denn wissen, was für Informationen relevant sind? Dann könnte ich mir die Frage ja wahrscheinlich selbst beantworten.
Also gut noch ein paar Infos am Rande, die ich eigentlich für die Beantwortung einer allgemeinen Frage nicht für wichtig halte:
Die Versicherung wurde von meiner Freundin beim Kauf des Autos mit abgeschlossen und da gabe es eine Sondereinstufung, die die ansich teure Versicherung attraktiv gemacht hat. Es gab letztes Jahr einen Schaden und in diesem Jahr nochmal einen, so dass die Versicherung dann langsam doch recht teuer wird. Die Überlegung liegt also nahe einen günstigeren Versicherer zu suchen. Das ist aber problematisch, da sie wohl zu 99% beim neuen Versicherer schlechter eingestuft würde und es sich dann auch mit günstigerem "Basistarif" nicht mehr lohnt. Da ich im öff. Dienst beschäftigt bin und es dafür Rabatte gibt, ist jetzt die Überlegung die Versicherung auf meinen Namen laufen zu lassen.
Laut Onlinerechner lohnt sich das durchaus - ich habe da natürlich auch "zugelassen auf Lebenspartner" angekreuzt - das scheint kein großer Unterschied zu sein.
Ich gehe davon aus, dass ich als Neukunde eingestuft würde SF1/2 (mit Glück kann man da evtl. sogar noch was dran drehen?).
1) Meint ihr das geht so, oder was würde dagegen sprechen?
2) Kann man grundsätzlich eine Autoversicherung "einfach so" kündigen ohne eine Nachfolgeversicherung und das Auto auf einen anderen Namen ganz neu versichern? Die Einstufung müsste doch eigentlich an den Versicherungsnehmer gebunden sein und nicht an das Fahrzeug?
3) Falls es so nicht geht - bei Umschreibung des Halters müsste es dann aber gehen, oder? Anders gefragt: Was wäre die Bedingung dafür den alten Vertrag ganz zu kündigen und ohne irgendeine Übernahme neu anzufangen?
Bevor jetzt jemand mit dem Tipp "bei Versicherung nachfragen" kommt - das mache ich natürlich. Ich möchte nur ganz gerne vorher schon grob wissen, ob es grundsätzlich gehen würde oder was da Probleme sein könnten. Sonst wird man ja bei Hotlines schnell falsch beraten oder übervorteilt.
Danke für eure Unterstützung
Herrje... zwei Möglichkeiten.
zum 1.1. kündigen, neue Gesellschaft suchen, du VN und dei Frau weiterhin Halter und dich dort nach der Führerscheinregelung mit Sf 1/2 einstufen lassen...
oder.......
Ummeldung auf dich als KFZ Halter, das kannst ja auch gleich morgen machen, dann endet automatisch der Vertrag deiner Frau und du kannst Dich als Halter und VN direkt mit der .o.g. Sf1/2 Regelung selbst versichern.
Zwei Tipps noch,
einmal kannst da an der Grundeinstufung nix drehen und zum zweiten sollte du bei der ersten Möglichkeit noch beachten, dass wenn VN und Halter unterschiedlich und dann Halter nicht im öff. Dienst, dass dir auch manche Gesellschaften nur den ÖD Nachlass einräumen, wenn VN und Halter im ÖD beschäftigt.
Die saubere Variante ist also klar die Zweite.....
Vielen Dank. Das wollte ich wissen.
Nur der Vollständigkeit halber:
Es hat problemlos so funktioniert wie in der 2. Möglichkeit beschrieben. Ich wurde auch besser als 1/2 eingestuft - allerdings natürlich nicht "einfach so" sondern aufgrund von anderen Versicherungsverhältnissen bei dem Versicherer.
Hallo,
ich hätte mal eine kurze Frage zum Versicherungswechsel und hänge meine Frage einfach mal diesem Thema an (da die Überschrift passt).
Am 30.11. ist ja Stichtag zum Versicherungswechsel. Ich würde gerne zur Huk-Coburg wechseln, da diese u.a. günstiger ist (und und und..). Kündigt die Huk-Coburg dann bei meiner jetzigen Versicherung oder muss man dies selber tun?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen..für mich ist das noch absolutes Neuland
Danke!
Hallo,
da es "mein Thread" ist antworte ich einfach mal, obwohl ich kein ausgewiesener Experte bin:
Beides wird wohl möglich sein. Die meisten Versicherungen werden das wohl als Service anbieten die Kündigung auch zu übernehmen. Ich würde einfach mal bei der HUK anrufen und fragen - was soll schiefgehen? Im Zweifel selbst kündigen - ist ja auch kein Aufwand.
Viel Erfolg!
Zitat:
Beides wird wohl möglich sein. Die meisten Versicherungen werden das wohl als Service anbieten die Kündigung auch zu übernehmen.
Das stimmt leider so nicht ganz. Sonst könnte zB auch ich Deine Versicherung kündigen.
Normalerweise kann dies nur der Vertragspartner selbst. Wenn es die Versicherung als Service anbietet, dann wird sie regelmäßig von Dir eine Vollmacht benötigen, da die von ihr abgegebene Kündigungserklärung unwirksam wäre.
Ich würde, wie oben beschrieben, einfach selbst per Post kündigen. Noch ist ja genug Zeit, so dass du nach erhalt der Kündigungsbestätigung in aller Ruhe eine neue Versicherung suchen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von matthias1987
Am 30.11. ist ja Stichtag zum Versicherungswechsel. Ich würde gerne zur Huk-Coburg wechseln, da diese u.a. günstiger ist (und und und..).
Ich will ja nichts schlechtreden, aber der Name HUK wird hier im Forum häufig im gleichen Atemzug mit dem Wort Ärger genannt.
Desweiteren rate ich dir dringend die Leistungen bis ins Detail zu vergleichen. Hier gibt es teilweise gravierende Unterschiede. Denn irgendwo kommt der günstige Preis am Ende her. Die Versicherungen sind keine Wohlfahrtsverbände.
mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von chinaimbiss
Das stimmt leider so nicht ganz. Sonst könnte zB auch ich Deine Versicherung kündigen.
Normalerweise kann dies nur der Vertragspartner selbst. Wenn es die Versicherung als Service anbietet, dann wird sie regelmäßig von Dir eine Vollmacht benötigen, da die von ihr abgegebene Kündigungserklärung unwirksam wäre.
Ahja, vielen Dank für die Aufklärung. *rolleyes*
Selbstverständlich muss man es selbst unterschreiben - obwohl heute tatsächlich auch vieles sogar ohne Unterschrift möglich ist. Was ich meinte ist ein "Wechselservice". Der wird in vielen Bereichen angeboten - d.h. der neue Vertragspartner kümmert sich (aus eigenem Interesse) darum die notwendigen Schritte einzuleiten und ggf. Formulare bereitzustellen. Mindestens wird die Hotline / der Kundenberater genaue Angaben machen wie der neue Kunde wechseln kann.
Zitat:
Original geschrieben von fastfourier
Was ich meinte ist ein "Wechselservice". Der wird in vielen Bereichen angeboten - d.h. der neue Vertragspartner kümmert sich (aus eigenem Interesse) darum die notwendigen Schritte einzuleiten und ggf. Formulare bereitzustellen.
Diesen Service wirst Du bei einem guten Vertreter sicherlich bekommen; also zumindest, dass Dir der Vertreter das Kündigungsformular vorfertigt und Du nur noch unterschreiben musst.... Wenn dann die Kündigungsbestätigung zu Dir kommt, musst Du diese wieder an Deinen Vertreter schicken, damit der weiss, dass er jetzt tätig werden kann.
Ein Versicherungsmakler ist idR mittels Maklervertrag berechtigt, die Kündigung für Dich auszusprechen und dann auch empfangsberechtigt, heisst, Du musst nur Dein OK geben und der Makler erledigt für Dich den Rest!
Bei den Direktversicherern gibts meines Wissens keinen "Wechselservice".