1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. Verständnis Frage.... Gesamtgewicht Wohnwagen und Stützlast

Verständnis Frage.... Gesamtgewicht Wohnwagen und Stützlast

Hallo.
Wir sind Camper und fahren regelmäßig mit dem Wohnwagen.
Jedoch ist mir eine Sache nicht ganz klar, oder halt nicht verstanden. Unser Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1900kg und erlaubte 100kg Stützlast.
Wir fahren immer mit 100kg Stützlast gemessen, weil er so am besten fährt.

Was gilt nun:

Variante 1:

Stützlast 100kg und Wohnwagen auf der Waage hat 1900kg im angehängten Zustand. Gesamtgewicht würde ja jetzt passen, aber wenn ich ihn abkoppeln würde, wiegt er automatisch 2000kg was überladen bedeutet.

Variante 2:

Stützlast 100kg und Wohnwagen nur bis 1800kg beladen, würde dann beim abkoppeln 1900kg wiegen.

Was zählt vor dem Gesetz?
Soweit ich weiss oder es verstehe werden Kontrollen im angehängten Zustand durchgeführt und Stützlast dem PKW zugerechnet.

Darf er also 2000kg wiegen wenn er abgekoppelt ist und dann 1900kg wenn er dran hängt und die Stützlast 100kg beträgt?

Vielen Dank

Ähnliche Themen
13 Antworten

Eventuell hilft das weiter.
M.E. gilt Variante 2.
Gruß, der.bazi
https://gsk-anhaenger.de/2023/01/05/zulaessige-anhaengelast-anhaenger/

Eindeutig Variante 2.
Zulässiges Gesamtgewicht bedeutet eben zulässiges Gesamtgewicht, mehr darf der Anhänger in keinem Fall wiegen.
Mit der Stützlast "spielen" kann man nur wenn Achslast und zgG unterschiedlich sind.
z.B.
2000Kg zgG, 1900Kg Achslast, dann kannst du den Anhänger auf 2000Kg ausladen, dürftest aber maximal 1900Kg auf der Achse haben und den Rest Stützlast.

Ich finde diese Aussagen halt zweideutig, oder kapiere es einfach nicht....

Wo wird die Stützlast zugerechnet?
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.28.05.2024

Bis 5 % Überladung sind sogar straffrei.
Was bei mir auch wieder 95kg bedeuten würde.
Aber darum geht es nicht, man will es richtig machen....

Der Wohnwagen ist ab Werk 1800Kg, jetzt aufgelastet auf 1900kg, möglich wäre sogar 2000kg.
Jedoch sind unsere Führerscheine aktuell an der Grenze (B96) mit einen Tiguan Allspace. Wir kommen auf 4210Kg aktuell.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 17. Februar 2025 um 22:05:21 Uhr:


Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden

Noch eindeutiger geht es doch nicht

;)

Natürlich darf dein Zufahrzeug mit Stützlast nicht überladen sein, wenn du, angenommen 2500Kg zgG bei Zugfahrzeug hast, dann darfst du den nicht auf 2500Kg ausladen und dann noch 100Kg Stützlast hinten dran hängen.

Hallo,
ich habe dazu mal vor Jahren die Rechtsabteilung vom ADAC angeschrieben und es gilt die Variante 2.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Wohnwagen um die Stützlast aufzulasten, dann steht in den Papieren: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg, zulässige Achslast 1900kg. Du brauchst aber viel Glück um einen Prüfer zu finden, der das weiß und auch macht.

Hier mal ein Foto von einem, bei dem das gemacht wurde…

.jpg

Bei einer Kontrolle wird immer im angehängten Zustand gewogen. Dann darf die Waage dein zulässiges Gesamtgewicht anzeigen. Was du mehr an Gewicht hast und der Stützlast zugerechnet wird ist zunächst uninteressant. Es gibt ja auch Fahrzeuge die 50 , 75, 100 oder sogar 150 kg Stützlast vertagen können. Die Stützlast ist variabel und Zugfahrzeugabhängig.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 17. Februar 2025 um 22:21:09 Uhr:


Hallo,
ich habe dazu mal vor Jahren die Rechtsabteilung vom ADAC angeschrieben und es gilt die Variante 2.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Wohnwagen um die Stützlast aufzulasten, dann steht in den Papieren: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg, zulässige Achslast 1900kg. Du brauchst aber viel Glück um einen Prüfer zu finden, der das weiß und auch macht.
Hier mal ein Foto von einem, bei dem das gemacht wurde…

So ist es bei mir. 1200 kg gesamt aber nur 1100 Achslast. Eigentlich ist die Eintragung Quatsch denn im angehängten Zustand darf ich immer nur die 1100 kg haben. Als ich den Wohnwagen gekauft hatte, have ich den Händler gebeten aufzulasten und die Zahlendreherei ist dabei rausgekommen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 17. Februar 2025 um 22:31:15 Uhr:


Bei einer Kontrolle wird immer im angehängten Zustand gewogen. Dann darf die Waage dein zulässiges Gesamtgewicht anzeigen. Was du mehr an Gewicht hast und der Stützlast zugerechnet wird ist zunächst uninteressant. Es gibt ja auch Fahrzeuge die 50 , 75, 100 oder sogar 150 kg Stützlast vertagen können. Die Stützlast ist variabel und Zugfahrzeugabhängig.

Sorry, aber diese Aussage ist falsch.
1. Haben Zugfahrzeug und Anhänger unterschiedlich hohe Stützlasten gilt immer die niedrigere.
2. Wiegt dein Wohnwagen bei der Kontrolle nahezu dem zul. Gesamtgewicht, dann wird auch die Stützlast kontrolliert.
3. das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das am Haken hängt. Also inklusive der Stützlast.

In Deutschland gilt allerdings eine Toleranz von 5%.
In den meisten Nachbarländern gilt jedoch 0% Toleranz.

Kleiner Trost: Die meisten werden zustimmen, dass sie in 30 Jahren noch nie gewogen wurden.

In Deutschland gilt allerdings eine Toleranz von 5%.
In den meisten Nachbarländern gilt jedoch 0% Toleranz.
Na gut, daß es die EU-Harmonisierung hierzu wie auch der Fahrzeugpapiere gibt, denn so können wir uns hierüber ebenso "amüsieren" wie über die zwanzig verschiedenen Fahrzeugpapiere.

Zitat:

@Achim221170 schrieb am 17. Februar 2025 um 22:40:51 Uhr:


Sorry, aber diese Aussage ist falsch.
1. Haben Zugfahrzeug und Anhänger unterschiedlich hohe Stützlasten gilt immer die niedrigere.
2. Wiegt dein Wohnwagen bei der Kontrolle nahezu dem zul. Gesamtgewicht, dann wird auch die Stützlast kontrolliert.
3. das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das am Haken hängt. Also inklusive der Stützlast.
In Deutschland gilt allerdings eine Toleranz von 5%.
In den meisten Nachbarländern gilt jedoch 0% Toleranz.
Kleiner Trost: Die meisten werden zustimmen, dass sie in 30 Jahren noch nie gewogen wurden.

Ja stimmt, mit den 150 kg Stützlast. Die kommt glaube ich nicht so oft vor. Mein Bürstner hat auch nur 100 kg. Ich orientiere mich immer an der Achslast und wenn die überschritten ist, geht die Kontrolle weiter. Doch wie du schon schreibst, eine Wiegekontrolle ist äußerst selten, bis unwahrscheinlich.

Bei mir steht seit der Auflastung folgendes im Schein.

F1 = 1900
7.1 = 1800

Also gilt wohl 1800kg angekuppelt mit 100kg Stützlast

7.1 ist Achslast
F1 ist zulässige Technische Gesamtmasse

7.1 + Stützlast = F1

Ok.
Dann bin ich Safe wenn ich mich an die 1800kg im angehängten Zustand halte und dabei 100kg Stützlast habe.

Dann wäre ein weitere Erhöhung auf 2000kg ja Quatsch, es würde nur die Stützlast betreffen und nicht die Achslast.

Der Hobby Premium ist leider im Grund schon schwer. Auslastung musste nach Einbau des Movers und der Dachklima halt sein

Deine Antwort
Ähnliche Themen