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Verständnisfrage aufheben Geschwindigkeit nach der Baustelle

Themenstarteram 14. August 2013 um 19:43

Folgende Situation:

  • Fahrt auf der Autobahn, ausgewiesene Geschwindigkeit ist 120km/h.
  • Es kommt eine Baustelle. Reduzierung zuerst auf 100km/h, dann auf 80km/h.
  • In der Baustelle gilt 80km/h.
  • Nach der Baustelle wird 80km/h wieder aufgehoben.
  • Es tauchen im weiteren Verlauf keine Schilder auf.

Und nun die Frage: Wie schnell darf man offiziell fahren?

Hinweis: Es wird nur die 80km/h mit einem solchen Schild aufgehoben. Keine allgemeine Aufhebung .

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2013 um 10:26

 Ich muss mich hier wohl für meine falsche Meinung entschuldigen, habe gerade mit einem Fahrlehrer telefoniert.

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So schnell wie Du möchtes und es geht, nur bei der nächsten Auffahrt mal schauen was da dann steht. ;)

MfG aus Bremen

Themenstarteram 14. August 2013 um 19:50

Okay. Also hebt Schild 278 sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf und Schild 282 zusätzlich noch alle Überholverbote?

am 14. August 2013 um 19:52

"Allgemeine Aufhebung" müsste in der Tat da stehen, weil ja bestimmt ein LKW Überholverbot gilt, also das LKW und/oder Fahrzeuge mit Anhänger nicht überholen dürfen, ausgesprochen wurde. Ist nur die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, gilt es auch nur für die Geschwindigkeit und LKW und/oder Fahrzeuge mit Hänger Überholverbot güldet immer noch. Die Praxis sieht allerdings anders aus. :D

Allerdings BAUSTELLEN-Beschilderung muß nicht immer unbedingt alles Regelkonform sein. Und, wenn es niemand kontrolliert ...

Aber, wo ist nun dein Problem? Fährst du einen LKW oder ein Fahrzeug (mit Hänger) das unter das mögliche Überholverbot fällt?

Themenstarteram 14. August 2013 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Aber, wo ist nun dein Problem? Fährst du einen LKW oder ein Fahrzeug (mit Hänger) das unter das mögliche Überholverbot fällt?

Nö. Überholverbotsschilder sind mir jetzt so nicht aufgefallen.

Ich hatte mich nur gewundert, warum man explizit die 80km/h aufhebt und nicht auf die vorherige Beschränkung auf 100km/h.

Das Schild hebt selbstverständlich lediglich das letzte Tempolimit auf.

Die 120 gelten weiterhin, ist doch logisch. So viel gesunden Menschenverstand kann man bei einem mündigen Autofahrer eigentlich voraus setzen.

So etwas lernt man übrigens auch in der Fahrschule.

Themenstarteram 14. August 2013 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Das Schild hebt selbstverständlich lediglich das letzte Tempolimit auf.

Die 120 gelten weiterhin, ist doch logisch. So viel gesunden Menschenverstand kann man bei einem mündigen Autofahrer eigentlich voraus setzen.

Wenn es nur die letzte Beschränkung aufhebt, dann müssten die 100km/h gelten. Genau das wollte ich ja wissen.

Nicht zwangsläufig.

War das 100-Schild ein festes oder war es im Zusammenhang mit der Baustelle aufgestellt?

Wenn es zur Baustelle gehört hat (so ist es oft), dann gelten nach der Baustelle wieder die üblichen 120.

Nach der Aufhebung der 80km/h-Begrenzung gilt in jedem Fall wieder Richtgeschwindigkeit. Es gibt keinen "Limit-Stack", eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung hebt die zuvor geltende auf.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Das Schild hebt selbstverständlich lediglich das letzte Tempolimit auf.

Die 120 gelten weiterhin, ist doch logisch. So viel gesunden Menschenverstand kann man bei einem mündigen Autofahrer eigentlich voraus setzen.

So etwas lernt man übrigens auch in der Fahrschule.

Stimmt nur nicht. Das Zeichen 278 hebt (ohne Zusatzschild wie z.B. bei Nässe) jedes Tempolimit auf. Es ist keineswegs Aufgabe eines ortsfremden Autofahrers, sich zu merken, welches letzte Tempolimit denn nun gelten könnte. Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand und außerdem lernt man so etwas in einer *vernünftigen* Fahrschule.

Fazit: nach Zeichen 278 ohne Zusatz gilt freie Fahrt.

Es geht hier um das Schild 278-58, das steht doch ganz klar im EP.

:rolleyes:

am 14. August 2013 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Fazit: nach Zeichen 278 ohne Zusatz gilt freie Fahrt.

Dann geh mal schnell wieder in die Fahrschule zurück.

Zeichen 282 hebt alle Streckenverbote auf. Zeichen 278-58 (wie in diesem Fall) hebt folgendes auf:

Zitat:

278-58 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Was meinst du warum die extra Zahlen in die Schilder drucken?

am 14. August 2013 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Es geht hier um das Schild 278-58, das steht doch ganz klar im EP.

:rolleyes:

Zumindest erklärt das den alltäglichen Wahnsinn auf unseren Strassen. Vielleicht sollte man regelmäße Fahrprüfungen bei der TÜV-Prüfung mit einführen.

am 14. August 2013 um 21:06

Ach so, zum Thema:

Es gilt 130km/h Richtgeschwindigkeit.

Das 120er Limit wurde vom 100er Limit aufgehoben, das 100er Limit vom 80er, und das 80er durch Zeichen 278-58.

Zitat:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).

am 14. August 2013 um 21:08

Nach ner Aufhebung gilt die letzte Geschwindigkeitsbegrenzung? Und dann kommts noch drauf an in welchem Zusammenhang die letzte Begrenzung stand? Gehts noch?

Auf der Autobahn herrscht generell Richtgeschwindigkeit 130, außer ein Tempolimit sagt was anderes! Und wenn ein Tempolimit aufgehoben wird, dann gilt natürlich wieder Richtgeschwindigkeit, bis ein neues Limit kommt.

Schilderklärung: http://www.brewes.de/.../...essigen-hoechstgeschwindigkeit-80-kmh.html

"Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h" - nicht mehr und nicht weniger!

Das erklärt aber das Verhalten so mancher Fahrer :rolleyes:

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