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Verständnisfrage Gutachten Dekra

Themenstarteram 28. April 2005 um 10:05

Hallo

habe eben nen gutachten vone dekra bekommen wegen nen haftpflichtschaden den jemand verursacht hat an mein auto

nur ma zum verständnis

drin steht

Reparaturkosten inkl. mwst € 1257,80

Reparaturdauer 3 Tage

Wiederbeschaffungswert 800€

Restwert 300€

Wiederbeschaffungsdauer 10 Tage

was wird die versicherung nun zahlen ???

1257,80€ oder

800-300+10tage dauer ?!?!

danke

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19 Antworten

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe ist dein Wagen als Totalschaden eingestuft worden?!

Dann wird das so gemeint sein das sie dir 800 Euro zahlen für den Wagen, bhalten den allerdings.

Willst du ihn behalten mußt du ihn praktisch für 300Euro von der Verischerung zurückkaufen, bzw. der Händler macht das in deinem Namen.

Also bleiben dir netto 500Euro übrig.

Die Reparatur werden die nicht zahlen weil sie über dem Zeitwert des Fahrzeugs liegt.

Wurde beim Gutachten alles mit einbegriffen(alle Tuningteile, machen teilweise viel aus)?

 

Gruß Christian

Themenstarteram 28. April 2005 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von christian_sciro

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe ist dein Wagen als Totalschaden eingestuft worden?!

Dann wird das so gemeint sein das sie dir 800 Euro zahlen für den Wagen, bhalten den allerdings.

Willst du ihn behalten mußt du ihn praktisch für 300Euro von der Verischerung zurückkaufen, bzw. der Händler macht das in deinem Namen.

Also bleiben dir netto 500Euro übrig.

Die Reparatur werden die nicht zahlen weil sie über dem Zeitwert des Fahrzeugs liegt.

Wurde beim Gutachten alles mit einbegriffen(alle Tuningteile, machen teilweise viel aus)?

 

Gruß Christian

ne tuningteile wurden nicht eingerechnet

war auchn gutachter der versicherung

ich denke ich werde es nicht akzeptieren

wenn man aber 10tage wiederbeschaffung und sor echnet zahlt die versicherung dann ja im endeffekt mehr als wenn sie die 1200€ bezahlen !?

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

ich denke ich werde es nicht akzeptieren

Den hätte ich nichtmal in die Nähe des Wagens gelassen.

Dem Geschädigten ist es freigestellt welchen Gutachter er wählt.

Themenstarteram 28. April 2005 um 11:05

das ja alles n mist eh

dann wäre es doch am besten nen gutachter zu suchen der mir so 8-900€ aufschreibt und dann das geld so als reparaturkosten bekommen, right ?

Hallo,

ich nehma mal an das du Blechschaden hast. Hier kann dir die Versicherung auch bei Reparatur was abziehen. Hatte vor 4 Jahren einen Aufbruch, da haben die 200Euro abgezogen weil die türen neu lackiert wurden und so angebich der Wert des Wagens wieder steigen würde.

Um Problemen groß aus dem Weg zu gehen, laß dir nvon nem unabhängigem Gutachter ein Gutachten erstellen, indem er auch den Wert aller Tuningteile mit einrechnet, vom Schrothgurt, verchromten SPiegel bis Auspuff usw.

Ein unabhängiger der zu deinen gunsten arbeitet, weiß schon wie du am meisten bekommst.

Kein Wunder warum die versicherungen die Unabhängigen nicht mögen.

Gruß Christian

Hast Du Deinen Wagen nicht schon reparieren lassen?

Hatte den Fall auch grade, also du bekommst 800-300€ für den Wagen. Für meinen Golf wurden je Tag Nutzungsausfall rund 28 € gezahlt, also bei dir dann 28 € mal 10 Tage. Leider will die Versicherung dann meistens bestätigt haben das der Wagen abgemeldet ist und du dafür einen Neuen angemeldet hast.

Hast du ja nicht (ich auch nicht), also gibt es nur noch die Möglichkeit eine Reparaturbestätigung einzureichen (macht auch der Gutachter). Darin steht dann das der Wagen wieder heile ist und wie lange die Reparatur gedauert hat. Da das meistens nicht mehr als 3-4 Tage werden bekommst du auch deswegen nur die 28 € mal 3.

Desweiteren hast du noch einen Anspruch auf eine Unkostenpauschale ( bei mr 25€) für Telefonate, Briefporto etc.

der Habicht

am 28. April 2005 um 13:30

wo bekommt man denn bitte nen ersatzwagen für 28euro am tag? normal steht einem wärend der zeit noch nen ersatzfahrzeug zu ;o)

Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE

normal steht einem wärend der zeit noch nen ersatzfahrzeug zu ;o)

Nicht mehr! Hatte ich auch gedacht als meiner alter Golf geschrottet wurde, is aber nicht so :mad:

am 28. April 2005 um 13:59

man hat grundsätzlich anspruch auf einen anwalt ausfallgeld oder mietwagen und das ist immer noch so .

Themenstarteram 28. April 2005 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo

man hat grundsätzlich anspruch auf einen anwalt ausfallgeld oder mietwagen und das ist immer noch so .

anwalt stimmt

da war ich eben auch der hat mir bestätigt dass ich wohl nur 500€ bekommen werde womit ich eigtl leben kann da es ja nur paar kratzer sind

ausfallgeld oder wiederbeschaffungsdauer bekommt man nur wenn mans nachweisen kann!

Hmm, hatte ich nicht so, mein Gutachter hat nachdem der Schaden behoben war noch ein paar Bilder gemacht und dann die Bestätigung geschrieben. Die sagt halt aus das man für die Reparatur 4 Tage braucht. Heute kam der Scheck von der Versicherung für die Ausfallzeit.

am 28. April 2005 um 15:29

Normaler weise zahlt die vers. den endstandenen schaden ! nicht zeit wert oder son zeug ! wenn dir einer rein ist und ein schaden von 1200 euronen drann ist kriegst du die Kohle ! totalschaden hin oder her ! nem kumpel von mir ist einer hinten rechts in nen 2er jetta gefahren ! guatachten gemacht , in dem fall ca.1100 euro und die Kohle hat er von der Gegnerrischen vers. gekriegt ! von den anderen Kosten werden die wohl nix zahlen !

mfg

am 28. April 2005 um 15:37

wer nichts einfordert der bekommt auch nix ..

freiwillig werden die nie einen dadrauf hinweisen ..

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