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Verständnisfrage zu Dienstfahrzeug und Zweitwohnsitz

Themenstarteram 24. Februar 2023 um 13:12

Hallo zusammen,

irgendwie scheint mein alter Account weg zu sein, daher musste ich einen Neuen erstellen.

Ich konnte mir im Forum hier bereits oft hilfreiche Infos abholen, daher möchte ich mich heute erneut an euch wenden.

Ich kann leider nicht in Kurzform schreiben, daher bedanke ich mich im Voraus bei jedem, der sich die Zeit nimmt!

In Sachen Steuern stoße ich mit meinem begrenzten Verstand leider immer wieder gegen eine Mauer. Es erschließt sich mir oft einfach nicht. Daher bitte ich euch meine Gedanken zu bestätigen oder zu zerstreuen.

Ich habe eine Frage hinsichtlich der Reduzierung des geldwerten Vorteils bei einem Dienstfahrzeug.

Zuerst Überblickinfos:

-Ich habe seit 02/2023 eine neue Stelle.

-Lt. Vertrag habe ich eine erste Tätigkeitsstätte (nicht änderbar). Diese ist 68 km Einfache Fahrt entfernt.

-Ich habe pro Woche 3 Tage HO, der Rest sind Bürotage oder ich bin Unterwegs; Unternehmensspezfisch, nicht vertraglich festgehalten.

-Ich habe ein Dienstfahrzeug mit privater Nutzung für Fahrten zu meinen verwalteten Objekten erhalten (Süddeutschland bis 380 km von zu Hause, 300 km vom Büro entfernt). In der Probezeit ist das KFZ nicht auswählbar (Langzeitmiete), da mangelnde Verfügbarkeit von Fahrzeugen am Markt. Habe ein Diesel bekommen, somit volle Versteuerung.

-Nach der Probezeit darf ich mir ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug konfigurieren. Wartezeit je nach KFZ Schätzungsweise 10 Monate.

-Bruttolistenpreis aktuell: 52.490 EUR.

-Ich habe die Möglichkeit ein Zimmer bei meinen Eltern nahe der Arbeitsstätte (9 km Einfach) anzumieten bzw. kostenfrei zu nutzen.

-Umzug kommt aufgrund Eigenheim und Familie nicht in Betracht.

 

Überlegung:

Da ich nur 2 Tage die Woche im Büro bin nehme ich diese Tage aktuell aufeinanderfolgend und Übernachte diese Nacht immer bei meinen Eltern.

Meine Eltern verlangen nichts dafür.

Aus der Gegebenheit und den eventuellen Vorteilen heraus überlege ich die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.

Steuerliches Absetzen von Umzug Zweitwohnung sowie Heimfahrten etc. wären für mich egal, da der Sprit durch das Unternehmen übernommen wird und ja keine tatsächlichen Kosten anfallen.

Die Werbungskosten sind bekanntermaßen auf 4.500 EUR im Jahr gedeckelt und somit bei weitem nicht ausreichend um die Kosten des geldwerten Vorteils relevant zu reduzieren.

Frage:

Funktioniert meine Überlegung der Anmeldung einer Zweitwohnung unter vorgenannten Bedingungen um die zu berücksichtigenden KM von 68 Einfach auf 9 km Einfach zu reduzieren oder gibt es andere Möglichkeiten die monatliche Last entsprechend oder ähnlich zu senken?

Vielen Dank im Voraus!!

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7 Antworten

Sollte funktionieren. Im Vorfeld würde ich klären, ob am Wohnort Deiner Elter eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben wird. Ist häufig in Großstädten oder Urlaubsgebieten der Fall.

Wenn Du sowieso nur einen oder zwei Tage ins Büro fährst, kannst Du doch auch die 0,002%-Regelung (Tagespauschale) anstatt der 0,03%-Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen (falls Du den Aufwand oder die Kosten für ein Fahrtenbuch scheust).

Zitat:

Frage:

Funktioniert meine Überlegung der Anmeldung einer Zweitwohnung unter vorgenannten Bedingungen um die zu berücksichtigenden KM von 68 Einfach auf 9 km Einfach zu reduzieren oder gibt es andere Möglichkeiten die monatliche Last entsprechend oder ähnlich zu senken?

Ich glaube, ganz so einfach geht es nicht. Man kann die Versteuerung nicht einfach auf den Zweitwohnsitz "verlagern". Denn auch durch die Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz würde ein geldwerter Vorteil entstehen.

 

Ich würde es zunächst auch mal mit dieser 0,002-Regel tagesbezogen durchrechnen.

 

Alternative 1: Welche Nachteile würden dir entstehen, den angedachten Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz anzumelden? Die Frage ist ernsthaft gemeint, ich weiß selbst nicht, ob das überhaupt eine realistische Option ist.

 

Alternative 2: Den AG fragen, ob er anstelle eines Fahrzeugs eine Car Allowance übers Gehalt bezahlen würde. Insbesondere für die erste Zeit, wenn ein Fahrzeug angemietet werden würde, ist das vielleicht eine Alternative.

 

Wenn du später ein PHEV oder BEV als Firmenwagen erhältst, sieht die steuerliche Betrachtung ja ohnehin wieder anders aus.

 

Themenstarteram 1. März 2023 um 16:43

Hallo zusammen,.

Erstwohnsitzänderung wollte ich nicht, da ich damit gegen geltendes Recht verstoßen würde. Ich wohne immer noch hauptsächlich zu Hause und nicht bei den Eltern.

Zweitwohnsitz hat sich bei den wenigen Tagen tatsächlich als komplizierter herausgestellt als gewünscht. Ebenso habe ich eine wirtschaftlichere Variante mit der oben genannten 0,002% Variante gefunden.

Mit dem Arbeitgeber gab es sonst nur noch die Cash Variante. Sprich ich benutze meinen Privatwagen und kriege dienstlich gefahrene KM erstattet.

Das war aber nicht gut, da mein Privatfahrzeug recht teuer ist (2019 Ford Turneo Custom) was sich bei der ersten Reparatur direkt nicht mehr lohnt und ich Ihn sowieso nach der Probezeit verkaufen möchte.

Nun bin ich mal zum Finanzamt und habe mit schleimen glücklicherweise eine freie Mitarbeiterin mit Zeit und Lust getroffen. Da habe ich folgendes erfahren:

Meine Annahme die Werbungskosten sind auf 4.500€ im Jahr gedeckelt gilt nicht für gefahrene KM mit eigenem PKW. Dafür aber zB bei Anfahrt mit der ÖPNV.

Also konnte ich mir einen Freibetrag iHv. 5.333€ (Berechnung der tatsächlichen anrechenbaren Werbungskosten für Arbeitsweg) eintragen lassen. Das gibt ca. 200€ netto im Monat.

Weiter hat die Dame mir empfohlen ein vereinfachtes Fahrtenbuch zu führen. Sprich simpel zu dokumentieren, an welchen Tagen ich ins Büro gefahren bin, an welchen nicht und wann direkt zu einem Kunden bzw. ins Objekt.

Mit diesem könne ich dann im Rahmen der Steuererklärung rein die tatsächlichen Fahrten ansetzen. Sprich bin ich einen Monat im Urlaub muss ich für diesen das „KM-Geld“ gar nicht bezahlen bzw. bekomme es zurück.

Mit der Mischung aus Freibetrag für die monatliche Liquidität und Fahrtenbuch für die tatsächlichen Kosten im Jahr bin ich denke ich einen guten Mittelweg gefahren.

Vielen Dank für eure Ansätze.

Ich denke das Thema kann somit beendet werden.

Zitat:

@RoGeHen schrieb am 1. März 2023 um 17:43:27 Uhr:

 

Weiter hat die Dame mir empfohlen ein vereinfachtes Fahrtenbuch zu führen. Sprich simpel zu dokumentieren, an welchen Tagen ich ins Büro gefahren bin, an welchen nicht und wann direkt zu einem Kunden bzw. ins Objekt.

Mit diesem könne ich dann im Rahmen der Steuererklärung rein die tatsächlichen Fahrten ansetzen. Sprich bin ich einen Monat im Urlaub muss ich für diesen das „KM-Geld“ gar nicht bezahlen bzw. bekomme es zurück.

Das ist ja genau die 0,002%-Regelung...

Zitat:

Mit diesem könne ich dann im Rahmen der Steuererklärung rein die tatsächlichen Fahrten ansetzen. Sprich bin ich einen Monat im Urlaub muss ich für diesen das „KM-Geld“ gar nicht bezahlen bzw. bekomme es zurück.

Wenn du nicht fährst, kann die Pendlerpauschale aber an diesen Tagen nicht geltend gemacht werden. Interessehalber gefragt: Wie verhält es sich denn dann mit dem eingetragenen Freibetrag? Oder wird das alles bei der Steuererklärung verrechnet?

 

Guter Hinweis!

Die Pendlerpauschale kann natürlich nur für die Tage mit tatsächlicher Fahrt ins Büro angesetzt werden. Ausnahme: Plausible Begründung, warum an anderen Tagen nicht der Firmenwagen genommen wurde - wird schwer. Die 0,002% Einzelfahrt Regelung lohnt sich dennoch. Nur der Freibetrag wird in deinem Fall dann viel zu hoch gesetzt sein. Bei der Steuererklärung wird das verrechnet und sofern nichts anderes die Steuerlast senkt, muss er nachzahlen.

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