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Versteckte Kamera im Phaeton
Hallo an alle,
ich überlege aktuell im Bereich der Frontscheibe eine kleine Kamera einzubauen welche auf Speicherkarte das gesamte Fahrgeschehen aufzeichnet. So hat man im Falle eines Unfalls immer direkt einen Videobeweis.
Denn wie oft kam es schon vor, dass bei einem Unfall Aussage gegen Aussage stand und man leider allein war im Fahrzeug und der Unfallgegner einen Zeugen im Auto hatte. Da wurden die unmöglichsten Dinge behauptet.
Mit einer Videoaufzeichnung könnte man problemlos das wahre Geschehen beleuchten.
Was haltet ihr davon? Hat jemand von euch vielleicht schon das gleiche Vorhaben verwirklicht?
Gruss capdoc
Beste Antwort im Thema
Erst jetzt hatte ich Gelegenheit, mit meinem juristischen Experten über dieses Thema zu sprechen. Er sagt:
Es ist ohne jede Einschränkung erlaubt, Bewegtbildaufnahmen aus dem eigenen Kfz heraus zu Überwachungszwecken zu machen. Insbesondere ist es nicht verboten, Aufnahmen zu machen, die Personen eindeutig identifizieren.
Er sagt, die Verkehrsrichter, die sowieso stinkig sind, weil sie dauernd nur angelogen werden, würden Gott auf den Knien danken, wenn sie Unfallvideos hätten.
Nicht erlaubt sind langfristige Speicherung/Archivierung und Verwendung für gewerbliche Zwecke.
(Nur der Vollständigkeit halber: Die Überwachung eines gewerblichen Objekts, oder wenn der Phaeton gewerblich genutzt wird, ist kein "gewerblicher Zweck" im vorgenannten Sinn. Wenn ich die Aufnahmen auf Datenträger brenne und das Video verkaufe, erst dann wäre es "gewerblich".)
Aber dies ist ja sowieso hier nicht das Thema.
Nicht erlaubt, aber das ist hier auch nicht das Thema, sind Kameras am eigenen Objekt, welche in die Privatspäre anderer eindringen. Das heißt: Die wohlausgestattete Nachbarin im Badezimmer darf nicht aufgenommen werden. Aber wenn der Besoffski auf dem Parkplatz über die Diva kotzt, dann macht er das öffentlich, und die Aufnahme ist legal.
Auf Nachfrage sagte mein Experte, dass die Nachbarin allerdings sehr wohl aufgenommen werden darf, wenn sie Exhibitionistin ist, und sich dem im öffentlichen Raum geparkten Phaeton nackt nähert.
Wir haben das noch ein wenig diskutiert, und er meinte dann, dass da verschiedene Rechte widerstreiten. Er würde sehr gerne einen solchen Prozeß führen für einen Mandanten, der von der Exhibitionistin verklagt wird.
Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man eine Löschroutine implementiert hat, die automatisch alles löscht, was älter als 24 Stunden ist. Mein Experte sagt, es könnte auch sein, dass 48 Stunden OK sind, aber da kommt es im Streitfall darauf an, mit welchem Bein der Richter morgens aus dem Bett aufgestanden ist.
Es ist nicht erforderlich, die Kamera und die Überwachung als solche kenntlich zu machen. Es ist ebenfalls nicht erforderlich, einen Hinweis auf einen namentlichen Ansprechpartner am überwachten Objekt, sofern dies ein Kfz ist, anzubringen. Dieses Nichterfordernis beim Kfz besteht deshalb, weil das Kfz ein polizeiliches Kennzeichen trägt.
Das "Recht am eigenen Bild" greift nicht bei nichtgewerblichen Aufnahmen. Denn das Recht am eigenen Bild hat nur den Zweck zu verhindern, dass jemand Aufnahmen macht, mit denen er sich eine goldene Nase verdient, während die aufgenommenen Personen leer ausgehen.
Wichtig erscheint mir auch dies:
Was Überwachungskameras betrifft, deren Aufnahmen in den öffentlichen Raum hineinreichen, hat der Bürger mehr Rechte als der Staat!
Die Grenzen der Kamera-Überwachung sind für den Staat deutlich enger gezogen, als für den Bürger! Der Bürger kann an sein Eigentum Kameras dranhängen, wie es ihm gefällt. Der Staat darf das nicht mal gerade so. Daher gibt es auch, wie ich mir sagen ließ, die häufig vom Staat verlorenen Prozesse, in denen ein Bürger auf Demontage von Kameras klagt.
Als er mir das erläuterte, bin ich über mich selber erschrocken, weil ich geglaubt hatte, dass der Staat da mehr Rechte hat – erschrocken darüber, wie obrigkeitsstaatliches Denken sich sogar in meinem Kopf breit gemacht hatte.
Mein Fachmann hat mir gesagt, dass ich folgendes nicht tun soll:
Die Phaeton-Fahrer auffordern, die schönsten, witzigsten, aufregendsten Videos anderen Phaeton-Fahrern zugänglich zu machen.
Aber wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Man könnte ja auf dem nächsten EPOC-Event zu vorgerückter Stunde ganz heimlich ...
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23 Antworten
Ja, in der Tat:
MEBEDO hat so ein Ding im Fahrzeug.
Ist überhaupt gar keine komplizierte Technik.
UB
Ich würde da ganz vorsichtig sein ;-)
Denke an den Datenschutz. Jeder möchte gerne StreetView nutzen, aber bloß nicht in seiner Straße.
peso
Interessant wäre es, das Umfeld des abgeparkten Fahrzeuges beobachten zu können. Vor kurzem hat ein Vandale meinen Dicken nachhaltig und offenbar unter großer Aufwendung von Kraft auf beiden Seiten von Kotflügel zu Kotflügel verkratzt.
Hätte ich davon eine Aufnahme, wäre mir sehr geholfen. Jedoch habe ich bis dato kein geeignetes, eine 360-Grad-Rundumsicht aufnehmendes Gerät gefunden, welches im Innenraum des Fahrzeugs angebracht werden könnte.
Vorschläge und Empfehlungen der anderen Community-Mitglieder nehme ich gerne entgegen und wünsche im übrigen noch einen sonnigen und warmen Tag.
chronometer
Intressante Aspekte kann man hier lesen - leider ist nach meinem Wissen die Überwachung von nicht privatem Raum verboten. Dies soll aber nicht der springende Punkt sein!
Ich denke, dass man solche Aufnahmen dann auch nicht gerichtsverwertbar in ein evtl. Verfahren (Anzeige) einbringen kann!
Es bleibt also nur Selbstjustiz bezüglich einer Beschädigung am Auto!
Nichts für ungut !!!
Zitat:
Original geschrieben von Egon1101
Es bleibt also nur Selbstjustiz bezüglich einer Beschädigung am Auto!
Derjenige, den der Staatsanwalt wegen Selbstjustiz drankriegt, wird sich wünschen, nur eine Kamera in seinem Auto gehabt zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Egon1101
Ich denke, dass man solche Aufnahmen dann auch nicht gerichtsverwertbar in ein evtl. Verfahren (Anzeige) einbringen kann!
so sieht es leider aus!
es ist verboten pauschal alles zu filmen! noch weniger wird das im ernstfall anerkannt!
grüße
Kannst Du mir sagen, woher Du diese Weisheit hast ??
Über eine "richtige" Quellenangabe würde wir uns hier bestimmt alle freuen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Kannst Du mir sagen, woher Du diese Weisheit hast ??
Über eine "richtige" Quellenangabe würde wir uns hier bestimmt alle freuen.
peso
Hi Peso,
zdas ist mit dem Datenschutzgesetz nicht vereinbar. Im speziellem mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
bitte lies Dir mal das Datenschutzgesetz durch. Dort steht nichts, dass ich meine ganze Fahrt nicht fotografisch festhalten kann.
Wenn Deine Meinung stimmen würde, dürfte keine Aufnahme mit Menschen - oder das Neueste = Häuser - veröffentlicht werden.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welchem Eifer hier Datenschutz propagiert wird, ohne, dass man die gesetzlichen Vorgaben kennt.
Du hast sogar das Recht, eine Privatperson nach dem "Jedermannsrecht" festzunehmen und darfst nicht filmen ???
Und Wikipedia ist kaum zitierfähig.
peso
Hallo Peso,
nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf die Polizei Beweismittel die durch Videoüberwachung zustandegekommen sind nicht verwerten. Da wird es ja wohl einer Privatperson auch nicht gestattet sein Material das so gewonnen wurde zu benutzen. Das Problem liegt daran das man auf dem Film auch die Personen drauf hat die mit der Tat nichts zu tun haben. Die die vorher oder hinterher an deinem Auto vorbeigegangen sind. Aus diesem Grund ist auch in Deutschland keine Sektionskontrolle erlaubt, weil ich auch die Überwache die nichts verkehrt gemacht haben. Aber ich bin kein Jurist, und ich behaupte auch nicht das daß was ich hier von mir gebe zu 100 % stimmt, aber so habe ich das, was ich bisher zu dem Thema gehört und gesehen habe, interpretiert. Aber ich bin gespannt auf deine Quellen die das Gegenteil belegen.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Deine Meinung ist insgesamt irrig und was Deine Aussagen zu Polizeikontrollen angeht, ist falsch. Hier rate ich Dir einmal die Urteile durchzulesen. Aber die Presse hat mal wieder etwas aufgebauscht, ohne richtig zu recherchieren.
Fakt ist, dass Abstandssmessungen etc. weiterhin erlaubt sind.
Aber das jetzt alles zu zitieren bringt wenig und wird auch wenig nutzen.
Du kannst in Deinem Fahrzeug filmen, was Du willst. Ansonsten dürftest Du überhaupt keine Filme etc. machen.
peso
Hallo Peso,
ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das ich gegen ein Verstoß der durch Videobeweis dokumentiert wurde erfolgreich gegen an gegangen bin. ( Halteline überfahren ) Und sicherlich kannst du Filmen was du willst. Für den Privat gebrauch ! Es wird aber vor keinem Gericht der Welt ( naja vielleicht Amerika ) das als Beweis zugelassen. Wenn man alles Filmen und verwenden dürfte, warum sind in einigen Dokumentationen den Gesichter, Stimmen und Namen unkenntlich gemacht ?
Ich warte aber immer noch auf deine Quellenangaben zu diesem Thema. Nur gegen an, und Quellen verlangen, aber selber keine bringen, das ist ja wohl nicht die Diskusionskultur die du hier selber immer so gerne einvorderst.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
grundsätzlich wäre zu sagen, dass in Deutschland alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Somit ist es immer einfacher, sich auf Verbotsurteile zu berufen.
Mir ist nicht ein Fall bekannt, wo aufgrund von "illegalen" Aufnahmen eine Verurteilung abgelehnt wurde. Ganz im Gegenteil, der Fotobeweis hat jeden Richter überzeugt. Ein klassisches Beispiel ist die Überwachung in Kaufhäusern zur Feststellung von Ladendieben.
Auch das laut propagierte Urteil bezüglich der polizeilichen Videoüberwachung ist nicht zitierbar. Dort wurde bemängelt, dass zur Videofeststellung von Ordnungswidrigkeiten eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Diese gesetzliche Grundlage fehlte im konkreten Fall und konkretem Land. Mittlerweile ist das bereits erledigt und die Grundlage wurde geschaffen.
Wenn Deine Meinung richtig wäre, dürfte die gesamte Überwachung von Bahnhöfen, Parkplätzen etc. verboten sein.
Ich kenne Fälle, bei denen ein Autoaufbruch im Parkhaus mittels Videoüberwachung festgestellt und aufgeklärt wurde.
Wie gesagt, mein Problem ist, dass ich Dir keine Quelle nennen kann, die derartige Aufnahmen erlaubt. Aber Du kannst mir sicher Quellen oder Urteile nennen, nach denen es verboten ist.
Vielleicht hast Du es auch schon gesehen, die meisten Polizeiwagen haben am Innenspiegel eine Kamera, die automatisch ausgelöste wird, wenn der Polizeiwagen einem anderen Fahrzeug Haltezeichen gibt. Nach dem Anhalten wird alles gefilmt.
Wenn Deine Meinung richtig wäre, dürften z.B. in den Nachrichten keine Leute gezeigt werden.
Ich kann Dir noch zig Beispiele nennen, aber vielleicht findest Du ein konkretes Urteil, dass Deine Auffassung unterstützt.
Warum Dein Verfahren eingestellt wurde, kann ich nicht beurteilen. So wie Du schreibst. lag aber ein konkreter Verstoß vor und damit ist die Rechtslage an sich klar.
peso
Hallo Peso,
doch es gibt ein Urteil, und das hat in meinem Fall dazu geführt das der Bußgeldbescheid zurück genommen wurde.
Bundesverfassungsgerichts (Az. 2BVR 941/08)
Viele von den Beispielen die du gebracht hast sind auf Privatgrundstücken, bzw. wahrscheinlich sogar noch mit dem Hinweis das da Videoüberwacht wird. Dann ist der Sachverhalt ein völlig anderer.
Und wenn das alles so wäre, wie du gesagt hast, dann müßte ja auch die Sektionskontrolle in Deutschland erlaubt sein, das ist sie aber nicht. Zumindest nicht eindeutig.
Aber da wir beide keine Juristen sind, und ich auch sicher keiner mehr werde, denke ich sollten wir das Plateau der Spekulation verlassen, und den Juristen hier die weitere Diskusion fortführen lassen.
Gruß
Stefan
P.S. Solltest du ein neuere Urteil kennen welches das von mir erwähnt aufhebt wäre es nett es mir mitzuteilen.