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Versteckter Unfallschaden beim Kauf nicht bemerkt bzw wurde wurde nicht angezeigt.

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 3. September 2011 um 10:27

Hallo,

irgendwie reiht sich ein Problem nach dem anderen.

Den Plus den ich mir von Privat vor 4 Wochen gekauft habe (siehe Sig) hatte an der Beifahrertür zwei Dellen. Die ich schon bei Besichtigung bemängelt habe. Dem Besitzer, ein älterer Herr (Pensionär) ist dies noch gar nicht aufgefallen. Er selbst hatte das Fahrzeug nur ein 3/4 Jahr. Ich dachte nicht weiter schlimm kann ich beim Dellendoktor richten lassen.

Am den 02.09. hatte ich Termin bei ihm und als er den Wagen bzw die Tür sah sagte er als erstes das sie nachlackiert sei. Er hat es mir dann anhand des Lackprüfers gezeigt. Dann sagte er, die kann er nicht machen die ist ja lose an der Querverstrebung und federt richtig. Er sagte normalerweise ist die mit der Verstrebung verklebt. Seine Vermutung das es sich um einen Unfallschaden handelt und man versucht hat durch entfernen der Aussenhaut diese zu richten und dann wieder zu montieren und lackieren.

Wenn man die Tür öffnet klemmt das Türgummi auch ein wenig an der hinteren Tür. Habe mir aber ehrlich gesagt nichts dabei gedacht. Die Tür von innen zu öffnen erfordert ein wenig Kraft das sie durch das verklemmen der Gummis Widerstand bietet.

Der Wagen stammt aus zweiter Hand. Erster Besitzer ein Steuerberater hat das Fahrzeug als Geschäftswagen (4 Jahresvertrag) geleast. Zweiter Besitzer hat ihn direkt bei der VW Bank ausgelöst.

Im Kaufvertrag steht Unfallfrei und keine sonstige Schäden. Rechtschutz habe ich keinen.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen, oder besser gefragt was für möglichkeiten habe ich überhaupt?

gruß pagra

Golfplus1
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8 Antworten

Würde als allererstes einen Gutachter einschalten, vielleicht kennst Du ja einen aus dem privaten Umfeld, der sich das genau anschaut und Dir ein entsprechendes Zeugnis ausstellt, wie hoch der Schaden ist/war und was alles (unfachmännisch) gerichtet wurde. Wenn Du das in Händen hast, würde ich mir ggf. weitere Schritte überlegen.

Eine Rechtsberatung ist bei MT hier nicht gestattet, aber da findest Du sicher im Netz weiterführende Informationen.

Gruss.

Hallo!

Eine Rechtsberatung darf hier keiner geben, daher nur ein paar allgemeine Tipps ohne Garantie.

1.) Es ist natürlich die Frage, ob tatsächlich ein Unfallschaden vorliegt. Auch wenn der Dellendoktor das behauptet, muss es ja nicht unbedingt stimmen. Eine Neulackierung kann ja z.B. auch als Schönheitsbehandlung bei Kratzern (Stichwort Bagatellschaden) oder sogar direkt im Werk vor Auslieferung passiert sein. Allerdings spricht hier die schlecht öffnende Tür natürlich erstmal eine andere Sprache...

Mit anderen Worten, ein Laie kann das nicht beurteilen.

Daher ist der Hinweis von Zeiti0019 sehr gut. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der DEKRA gemacht. Ich war mal dort, weil ich auch den Verdacht hatte, einen Unfallwagen gekauft zu haben. Der Ingenieur hat sich das Fahrzeug sehr genau angesehen und mir dann gesagt, dass kein Vorschaden erkennbar ist. Dafür wollte er nichtmal Geld haben.

2.) Frag doch am Montag mal bei VW mit Deiner Fahrgestellnummer die Historie (oder wie auch immer die das nennen) ab. Wenn es ein VW Leasing-Fahrzeug war, stehen die Chancen ja recht gut, dass er auch bei VW repariert wurde und dann haben die einen entsprechenden Eintrag im System (mit etwas Glück auch mit Fotos von dem Schaden vor der Reparatur).

3.) (Und das nur ganz allgemein:) Wenn es einen Unfallschaden gibt von dem der Verkäufer weiß, den er aber beim Verkauf verschweigt, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das Problem ist, der K muss nachweisen, dass der VK von dem Unfall wusste.

Besser stehen die Chancen, wenn im Kaufvertrag eindeutig steht, dass der Wagen unfallfrei ist. Allerdings stehen in den Musterkaufverträgen meist Formulierungen wie "Unfallschäden soweit dem Verkäufer bekannt".

4.) Bei der Summe, um die es bei einem fünf Jahre alten Golf Plus 2.0 TDI geht, würde ich Dir auf jeden Fall zu einer Beratung durch einen Rechtsanwalt raten.

Wünsche Dir viel Glück - ist natürlich eine sehr ärgerliche Geschichte, wenn man sich eigentlich über seinen "neuen" freuen möchte.

Themenstarteram 4. September 2011 um 12:03

Hallo,

erstmal ein Dankeschön an die Poster.

Es handelt sich um einen Kaufvertrag vom ADAC. Ich zitiere den Auszug des Vertrages.

Zitat:

Angaben des Verkäufers

1.3 dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war,

X keinen Unfallschaden

X keine sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden)

erlitten hat.

Somit würde ich sagen ist er raus das er eventuell was gewusst hatte! Weil es ja nur die Zeit beschreibt in der es in seinem Besitz war.

Das mit dem :) werde ich am Montag erledigen.

Beim Kauf des Fahrzeuges bekam ich auch die ganze Vita des Vorbesitzers (soweit sie es selbst erhalten haben). Angefangen von der bestellung des Fahrzeuges bis zu den abgehakten Wartungspläne von VW.

Deswegen kommt mir das alles komisch vor.

Aber wie gesagt am Montag ab zum Händler, und dann weiß ich eventuell mehr.

Mit den kleinen Dellen könnte ich sogar noch leben, aber das schwere öffnen von innen ist sehr ärgerlich. Gerade eine kleinere weibliche Person oder Kinder habe da so ihre schwierigkeiten.

gruß pagra

Hallo pagra!

Ich hab mir den Musterkaufvertrag für privaten Verkauf gerade mal angeguckt, dort steht unter 1.3 zwar das was Du geschrieben hast, unter 2. aber auch folgendes:

"2. Der Verkäufer erklärt:

2.1. dass das Kfz in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt –

- keinen Unfallschaden

- keine sonstigen Beschädigungen

- lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:"

Also mal reingucken, was dort angekreuzt ist.

Wenn Du ein Gutachten in der Hand hast, dass den Unfallschaden bestätigt, gibt Dir ja vll auch die Volkswagen Bank Auskunft darüber, ob sie den Wagen als unfallfrei verkauft hat.

Du kannst ja mal Bescheid geben, was Dein Gespräch mit dem :-) ergab.

Bis dahin trotzdem noch einen schönen Sonntag!

Ich würde hier - im Gegensatz zu den anderen Beiträgen - zu großer Vorsicht raten, was die Einschaltung Dritter angeht. Die Kosten für die Einschaltung eines Gutachters und eines Rechtsanwalts könnten hier schnell einen Sphäre erreichen, die die Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung übersteigen - ohne dass hier bereits eine hinreichende Erfolgsaussicht erkennbar wäre.

Der Gang zum freundlichen mit der Bitte einen Blick in die Reparaturhistorie zu werfen ist hingegen unbedenklich, wenngleich ich nicht glaube, dass dort etwas zu finden sein wird:

Soweit der Schaden tatsächlich im Leasingzeitraum eingetreten ist glaube ich nicht, dass eine derartig unsachgemäße Arbeit von freundlichen abgeliefert wurde. Vermutlich erfolgte die Ausbesserung bei einer Hinterhofklitsche, dessen Besitzer ein Mandant des Steuerberaters ist. Der Leasinggeber (der eine sachgerechte und vollumfängliche Reparatur in einer seiner Vertragswerkstätten verlangt hätte) sollte hier aus Kostengründen vermutlich umgangen weden - wahrscheinlich gibt es nicht mal eine Rechnung...

Sollte der Schaden während der Nutzung durch den unmittelbaren Vorbesitzer erfolgt sein, glaube ich nicht, dass er so dreist ist im Vertrag wissentlich falsche Angaben zu machen, wenn die Reparatur bei einem freundlichen erfolgt ist (also von jedem späteren Fahrzeugbesitzer durch Einsichtnahme in die Rep.-Historie nachvollzogen werden kann).

Fazit: beim Gebrauchtwagenkauf nicht genau hingesehen = viel Ärger (kenn ich leider nur zu gut). Entweder:

1. Mit dem Makel am Wagen leben und kein Geld ausgeben

2. Eine überschaubare Summe in die Hand nehmen und den Schaden nachbessern lassen

3. Viel riskieren und eine kaum einschätzbare Chance haben, Recht zu bekommen (Recht haben reicht eben nicht)

Themenstarteram 5. September 2011 um 8:14

@Ralfer

ich glaube besser kann man es nicht ausdrücken, und bestätigt das was ich von Anfang an bzw nach dem Gespräch mit dem Dellendoktor vermutete.

Aber nicht destotrotz werde ich beim :) Nachfragen. Und im Gegenzug bei meinem Bekannten der Lackierer und Karosseriebauer ist nachfragen was eine Instandsetzung kostet.

Ich denke das ich das ganze mal wieder unter "Lernen fürs Leben" abhaken kann.

Ach ja, im Vertrag zu 2.1 ist

Zitat:

X keinen Unfallschaden

X keine sonstige Beschädigungen

angekreuzt.

gruß pagra

 

Vielleicht hilft dir Google da etwas weiter, es gibt jede Menge Eintraege von Leuten denen aehnliches widerfahren ist. Hier mal ein Auszug:

Zitat:

Kauf von Privat

Mit etwas Verhandlungsgeschick und Glück können Sie beim Kauf von Privat möglicherweise den günstigeren Preis erzielen. Erweiterte Verbraucherschutzrechte gelten hier allerdings nicht.

Grundsätzlich haftet der Verkäufer also nur sechs Monate. Und auch ein Gewährleistungsausschluss mit Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" sind gültig. Die meisten Kaufverträge für Gebrauchtwagen (Musterkaufvertrag) enthalten sogar den üblichen Gewährleistungsausschluss. Haften muss der Verkäufer dann lediglich, wenn er ausdrückliche Garantiezusagen gab oder wenn ihm Arglist nachzuweisen ist.

Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Mangel rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Weiß der Verkäufer von wesentlichen Mängeln, beispielsweise einem Unfallschaden, muss er den Käufer auch ohne ausdrückliche Fragen darauf hinweisen. Lediglich Bagatellmängel sind von dieser Regel ausgenommen.

Gibt auch Rechtsforen die ueblicherweise kostenlose Tipps geben.

Themenstarteram 17. September 2011 um 9:40

Da ich gerade beim :) wegen meiner SHZ war, zeigte ich ihm das Dilemma mit der Beifahrertür, und fragte ob er mir die Historie auslesen könne.

Gesagt getan. Es wurde aber nichts von einer Rep. einer Tür angezeigt. Nur zeigte sich das das Fahrzeug nach ca 10 Tagen (944 km später) der Zulassung eine komplette neue Hinterachse auf Garantie bekam.

Er sagte aber auch das dies nichts heissen muss wg. dem nicht vorhandenen Eintrag der Tür.

Möglich wäre auch das der Fahrzeughalter eine Versicherung hatte mit Werkstattbindung. Und da haben sie schon einige Sachen erlebt, an nicht Fachgerechten Reparaturen.

gruß pagra

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