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  7. Verstehe das Gutachten meiner Felgen nicht bitte um erklärung ! :)

Verstehe das Gutachten meiner Felgen nicht bitte um erklärung ! :)

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 9. Januar 2015 um 19:44

Guten Tag..

Zu meinen "neuen" Felgen gibt es mitlerweile 3 Threads´ leider muss ich diesen hier erstellen da ich das schlecht in den anderen reinschreiben kann da das ja nichts damit zu tun hat...

 

Also im Gutachten steht das drinnen ( Bild angehängt ).

Da steht bei den 205/50R17 89 als Auflage Reifen: AF4 das heißt -->

AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem

Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom

Fahrzeughersteller freigegeben ist.

So nun gehe ich auf [url=OEM Reifenkonfigurationen]http://www.golf4.de/.../...em-radreifenkombinationen-fuer-golf-iv.html[/url] und da steht die drinn ------->

"Die 17" Bereifungen dürfen nur verwendet/verbaut werden, wenn das werkseitige 17" Sportfahrwerk und ein 17" Lenkgetriebe mit verkürztem Lenkhub verbaut ist."

 

Also fällt das weg da ich das nicht hab....

 

So denn steht 205/50R17 89 Auflagen der Reifen 11A; 24J; 24M

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen

Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,

FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Was heißt das????

 

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die

Radabdeckung ausreichend ist.

Schauen die 205er etwa raus oder wie ? ich verstehe das nicht :(

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die

Radabdeckung ausreichend ist.

Hier genau das selbe :(

 

Und bei Auflagen steht:

GOLF; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb;10B; 11B; 11G; 11H;12A; 51A; 71K; 724;73C; 74A; 74P

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter

Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu

entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

Nicht interessant für mich oder ?

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere enthält.

Heißt das autmatisch die Reifengröße bei der Zulassungsstelle mit eingetragen wird?

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen

Zentrierringe verwendet werden

Was heißt das für mich ? Brauch ich da irgendwas noch oder wie ?

Die anderen sind klar....

Ich hänge das Gutachten an, entschuldigt, ich habe noch nie was eintragen lassen und mache mir sorgen das

irgendwas nicht hinhaut, ich hab ne frontfräse und 55KW...

Tut mir leid ist ziemlich viel aber vielleicht würde sich ja jemand n bisschen Zeit nehmen :(

LG

 

Gutachten !

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9 Antworten

Warum klärt man das nicht vor dem Kauf?

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 19:54

Das ist eine nicht passende Antwort. Weil es eine Ebay Auktion war ?

Vollkommen irrelevant, es wurde angegeben das es bei meinem passt und ich frag jetzt was dazu, hätte gern passende antworten :)

am 9. Januar 2015 um 20:14

Hallo,

erstmal bräuchten wir mehr infos von deinem Golf

Baujahr

MKB

Modell?

Zitat:

Was heißt das????

Das heiß, du machst einen Termin beim TÜV (Dekra, …) und fährst ohne Umwege dahin.

is doch alles nich tragisch, ganz normale auflagen.

17" lenkgetriebe? davon hätte ich ja noch nie gehört.. es sind ja radgrößen im zubehör von 17-19" auf golf 4 gängig, ich selbst fahre auf 17er und hab kein anderes lenkgetriebe drinne.

ist das fahrzeug tiefergelegt? im klartext steht da drinnen, das du vorne und hinten ide kanten anlegen lassen musst (auch bördeln genannt). weiterhin ist eine tüv abnahme fällig. sprich, du machst die räder drauf, fährst hin damit und lässt das eintragen. danach das ganze in den fahrzeugschein eintragen lassen auf der zulassungsstellen.

Themenstarteram 9. Januar 2015 um 21:12

Also, hab das Gutachten n Kumpel entschlüsseln lassen für mich :D

Ben_F... 205/50R17 89 Reifen haben entweder die Auflage 11A; 24J; 24M ODER AF4

AF4 bedeutet: AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem

Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom

Fahrzeughersteller freigegeben ist.

 

Jetzt gucken wir mal in die OEM RAD REIFENKOMBI und sehen beim 1.4er 16V bei Alternativbereifung steht 225/45 R17 91W... Bedeutet aber auf einer 7Jx17 ET38 Felge, die BBS ist 7 1/2 J X 17 H2.

Also geht nur Auflage 11A; 24J; 24M und da passt ja alles...

Hab mir alles erklären lassen und er meinte mach dir kein Kopf, besorg dir die richtigen Reifen, zieh sie rauf, und fahr da hin :)

Zitat:

@Ben_F schrieb am 9. Januar 2015 um 21:25:00 Uhr:

 

17" lenkgetriebe? davon hätte ich ja noch nie gehört.. es sind ja radgrößen im zubehör von 17-19" auf golf 4 gängig, ich selbst fahre auf 17er und hab kein anderes lenkgetriebe drinne.

Doch, da gab's mal was und bei meinem Golf 4 (GT Sport, BJ 2003, serienmäßig mit 17-Zöllern und Sportfahrwerk ausgestattet) hatte ich sogar einen extra Einleger beim Bordbuch mit dabei. Da stand sinngemäß drin, daß man bei Verwendung der serienmäßigen 17-Zoll-Bereifung (225/45R17) die Freigängigkeit der Räder bei maximalem Lenkeinschlag beachten muß und nur bestimmte Reifen, der Reifenbreite im montierten Zustand max. X mm betragen darf, verwendet werden dürfen. Ein ähnlicher Vermerk stand in den Fahrzeugpapieren. Beim Lenkgetriebe für 17 Zoll gab es da wohl auch eine Begrenzung des Lenkeinschlags.

Die 7x17 ET38 passen bei Bj 1998 bis ca Mitte 2000 nicht ohne Lenkeinschlagbegrenzung, auch nicht beim Serienfahrwerk! An meinem 98er GTI wurden Santa Monicas mit 225/45 nachgerüstet, die schleifen leicht am Innenkotflügel Fahrerseite. Die gleiche Kombi hatte ich damals am 2001er TDI, da hat nichts geschliffen und der TÜV hat die anstandslos eingetragen für 38€. Vorher hatte ich bei VW das Gutachten ausdrucken lassen, umsonst.

Hinten passt die Größe ohne Probleme.

Danke Ca-Tr

Ich hab zwar 11/2000 also Mj.01 aber vor dem Problem mit den 17" stehe ich ebenfalls-

da ich gefallen an BBS/Santa´s habe...

Damals-bei meinem ersten 4er, war es eine Schraube im Radkasten, die störte.

Wenn ich doch nur noch irgendwo das Gutachten von RH hätte...es genügte damals das

harmlose 30/30 Fahrwerk in meinen lahmen 1.6SR Highline von 98 einzubauen...

vom reduzierten Lenkeinschlag war da noch keine Rede...nur die Einpresstiefe

war das Maß der Dinge.

Der Radkasten hinten ist vom "Schluckverhalten" für Walzen sowieso schmerzfrei...

in meinem Bekanntenkreis war damals einer-der schaffte 255/35?/18 drunter.

Golf-iv-mt
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