1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. Versteigerung eines S203

Versteigerung eines S203

Mercedes
Themenstarteram 19. August 2018 um 12:25

DamilerChrysler C 180 Kompressor Sportedition, Tag der Erstzulassung: 01.06.2006, FIN: WDB2032461F832136, letztes amtl. Kennz.: KS - OO 185

Fahrzeug steht bei uns in der Firma ( Abschlepp Unternehmen)

Das Fzg steht echt gut, da neue Bremsen Rundrum, innen super gepflegt.

Viele Extras.

Soll ab 4000€ losgehen.

Wird über die Stadt Kassel versteigert.

Keine Papiere kein Schlüssel

https://www.stadt-kassel.de/aktuelles/meldungen/20833/

Wäre Schade wenn er als Export Fzg endet

Beste Antwort im Thema

Hallo,

der Themeneröffner schreib: " Soll ab 4000€ losgehen."

Wo bitte steht dies?

Lt. Versteigerungsbedingungen : "Das Mindestgebot beträgt 50,00 Euro. Es wird dann in Schritten von je 10,00 Euro bis 1.000 Euro geboten. Ab 1.000,00 Euro wird dann in Schritten von je 50,00 Euro weiter geboten."

Also ich meine, die Stadtverwaltung sollte mal einen fachlundigen Juristen fragen, wie man so etwas rechtssicher macht.

Wie bitteschön kann ich der Aufforderung: "Die Bieter sollten die Fahrzeuge also vorab prüfen." nachkommen, wenn keine Schlüssel zum Fahrzeug vorhanden sind. Da bekomme ich ja nicht einmal die Motorhaube auf.

Erhalte ich keine ausreichende Möglichkeit zur Prüfung, kann ich die Auktion anfechten.

Dann: Der grundsätzliche Ausschluss sämtlicher Mängelrügen ist nicht möglich. Sollte ein Fahrzeug sich als nichtfrei von Rechtsmängeln später erweisen, so wäre die darauf bezugnehmende Mängelrüge, nicht rechtswirksam ausgeschlossen.

Zum Anderen fehlt der wichtige Rechtshinweis, dass die Stadt ein Verkaufsdokument erstellt, welches die neue Eigentümerschaft bestätigt und die Wiederzulassung des Fahrzeuges ermöglicht.

Ansonsten kann man das Fahrzeug nicht einmal verschrotten lassen.

Und schließlich das Beste, es gibt keinen Verweis auf das Autionsende!!:

" Wird das ersteigerte Fahrzeug am Versteigerungstag nicht abgeholt, erlischt der Anspruch auf das ersteigerte Fahrzeug. Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet.".

Ich ersteigere das Fahrzeug z.B. um 12.58 Uhr und um 14.00 Uhr schließt die Privatfirma den Hof ab, weil alle Fahrzeuge versteigert sind. Will ich mein Auto um 14.15 Uhr abholen, dann bin ich das Fahrzeug und mein Geld los! Das eröffnet Willkür und Vorsatz alle Möglichkeiten--> Anfechtung der Aution!

Richtig wäre: ... Fahrzeuge müssen am Auktionstag bis xx.xx Uhr vom Hof der Firma Xy entfernt werden.

Werden ersteigerte Fahrzeuge nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt, so werden diese für X Tage kostenpflichtig verwahrt. Nach verstreichen der Nachfrist...

Oder, darf ich an dem betr. Tag um 23.57 Uhr mein ersteigertes Fahrzeug noch abholen ??? Nach vorliegenden Unterlagen- ein klares " JA".

Wie saudämlich (sorry, dieses Wort gebrauche ich höchst selten!) können Behörden eigentlich noch sein???

Gruß vom Asphalthoppler

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten
am 19. August 2018 um 12:37

4000€ Anfangspreis für ein 12 Jahre altes Auto ohne Papiere, ohne Schlüssel?? Und das noch bei so einem anfälligen Motor?ohne jegliche Gewährleistung????

Was denkt denn sich die Stadt Kassel??? Sie hoffen doch nicht,dass sie es für 6000€ maximal verkaufen können oder?

Und neue Bremsen sind keine Indizien für ein gut gepflegtes Auto.

Für so ein Auto würde man nicht mal 1500 € investieren.Allein die Tatsache,dass diese Autos ihren Besitzern( egal wem)weggenommen worden sind ,ist verstörend

Meine Empfehlung an die Stadt Kassel: der Preis soll ab 4000€ abwärts losgehen!!!

Seh ich genauso. Viel zu teuer und dann noch ohne Schlüssel und Papiere.

Warscheinlich nichtmal zulassungsfähig.

Preis finde ich auch viel zu hoch für eine Wundertüte.

Aber alles ist so viel wert, wie einer bereit ist zu zahlen.

 

Allein die Tatsache,dass diese Autos ihren Besitzern( egal wem)weggenommen worden sind ,ist verstörend.

 

Das finde ich jedoch nicht verstörend, warum auch?

Das wird schon seine Berechtigung haben.

Der hat aber immer noch die Schlüssel und Papiere.

Mich würde das abhalten.

am 19. August 2018 um 13:48

Zu hohe Folgekosten und die Ungewissheit, dass Aussehen nichts über den tatsächlichen Zustand aussagt…

am 19. August 2018 um 14:00

Zitat:

@golfplus1 schrieb am 19. August 2018 um 15:41:49 Uhr:

Preis finde ich auch viel zu hoch für eine Wundertüte.

Aber alles ist so viel wert, wie einer bereit ist zu zahlen.

Allein die Tatsache,dass diese Autos ihren Besitzern( egal wem)weggenommen worden sind ,ist verstörend.

Das finde ich jedoch nicht verstörend, warum auch?

Das wird schon seine Berechtigung haben.

Naja,Das ist mein Empfinden.Ich kaufe nie solch ein Auto auch,wenn um 1/3 des Preises...

Versucht mal über die VIN mehr zu erfahren. Ich habe das getan und festgestellt das es wohl schon mal "Umlackiert" wurde. In den Angaben über die VIN steht ganz klar:

Lack-Code 1:768U - DIAMANT-SCHWARZ, METALLICLACK

Was das zu sagen hat weiß nur der letzte Besitzer. Davon würde ich die Finger lassen.

Bist Du sicher "renn-harry", dass das Bild richtig ist?? der sieht für mich aus wie ein Vormopf. Irgendwie irritieren mich die angeblichen Xenon Scheinwerfer, die sehen aus, wie die Scheinwerfer ohne Klarglass!!

am 19. August 2018 um 15:31

Zitat:

@rekord_1 schrieb am 19. August 2018 um 17:14:01 Uhr:

Versucht mal über die VIN mehr zu erfahren. Ich habe das getan und festgestellt das es wohl schon mal "Umlackiert" wurde. In den Angaben über die VIN steht ganz klar:

Lack-Code 1:768U - DIAMANT-SCHWARZ, METALLICLACK

Was das zu sagen hat weiß nur der letzte Besitzer. Davon würde ich die Finger lassen.

Bist Du sicher "renn-harry", dass das Bild richtig ist?? der sieht für mich aus wie ein Vormopf. Irgendwie irritieren mich die angeblichen Xenon Scheinwerfer, die sehen aus, wie die Scheinwerfer ohne Klarglass!!

Ich glaube,das obengenannte Angebot ist überhaupt nicht abgebildet auf der Homepage.

am 19. August 2018 um 15:50

Ne das wird auch garantiert der andere sein aus der Liste.

Trotzdem würde ich da auch nicht ab 4000 mit bieten wollen, totaler Unsinn. Km ungewiss, Zustand Motor völlig offen, Kosten für Umrüstung Türöffnung, Steuergerät, Zündschlüssel usw sicher nicht unter 2000€ da alles bei MB gemacht werden muss. Nene..

Themenstarteram 19. August 2018 um 15:52

Zitat:

 

Ich glaube,das obengenannte Angebot ist überhaupt nicht abgebildet auf der Homepage.

Richtig.

Da ich mit der Versteigerung nichts zu tun habe, ich arbeite für ein Abschleppunternehmen und wir ua für die Stadt.

Wenn der Startpreis nicht geboten wird bewegt er sich nach unten so die Erfahrung.

Und glaubt mir es ist berechtigt die Fahrzeuge einzuziehen und zu versteigern!

Hallo,

der Themeneröffner schreib: " Soll ab 4000€ losgehen."

Wo bitte steht dies?

Lt. Versteigerungsbedingungen : "Das Mindestgebot beträgt 50,00 Euro. Es wird dann in Schritten von je 10,00 Euro bis 1.000 Euro geboten. Ab 1.000,00 Euro wird dann in Schritten von je 50,00 Euro weiter geboten."

Also ich meine, die Stadtverwaltung sollte mal einen fachlundigen Juristen fragen, wie man so etwas rechtssicher macht.

Wie bitteschön kann ich der Aufforderung: "Die Bieter sollten die Fahrzeuge also vorab prüfen." nachkommen, wenn keine Schlüssel zum Fahrzeug vorhanden sind. Da bekomme ich ja nicht einmal die Motorhaube auf.

Erhalte ich keine ausreichende Möglichkeit zur Prüfung, kann ich die Auktion anfechten.

Dann: Der grundsätzliche Ausschluss sämtlicher Mängelrügen ist nicht möglich. Sollte ein Fahrzeug sich als nichtfrei von Rechtsmängeln später erweisen, so wäre die darauf bezugnehmende Mängelrüge, nicht rechtswirksam ausgeschlossen.

Zum Anderen fehlt der wichtige Rechtshinweis, dass die Stadt ein Verkaufsdokument erstellt, welches die neue Eigentümerschaft bestätigt und die Wiederzulassung des Fahrzeuges ermöglicht.

Ansonsten kann man das Fahrzeug nicht einmal verschrotten lassen.

Und schließlich das Beste, es gibt keinen Verweis auf das Autionsende!!:

" Wird das ersteigerte Fahrzeug am Versteigerungstag nicht abgeholt, erlischt der Anspruch auf das ersteigerte Fahrzeug. Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet.".

Ich ersteigere das Fahrzeug z.B. um 12.58 Uhr und um 14.00 Uhr schließt die Privatfirma den Hof ab, weil alle Fahrzeuge versteigert sind. Will ich mein Auto um 14.15 Uhr abholen, dann bin ich das Fahrzeug und mein Geld los! Das eröffnet Willkür und Vorsatz alle Möglichkeiten--> Anfechtung der Aution!

Richtig wäre: ... Fahrzeuge müssen am Auktionstag bis xx.xx Uhr vom Hof der Firma Xy entfernt werden.

Werden ersteigerte Fahrzeuge nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt, so werden diese für X Tage kostenpflichtig verwahrt. Nach verstreichen der Nachfrist...

Oder, darf ich an dem betr. Tag um 23.57 Uhr mein ersteigertes Fahrzeug noch abholen ??? Nach vorliegenden Unterlagen- ein klares " JA".

Wie saudämlich (sorry, dieses Wort gebrauche ich höchst selten!) können Behörden eigentlich noch sein???

Gruß vom Asphalthoppler

Themenstarteram 21. August 2018 um 15:14

Ich brech ab ....

Sende doch mal bitte diesen Text an die Stadt Kassel (Link in der Eingangspost).

Bekommst bestimmt ein paar Lachsmylies zurück. :D

Du stellst Behauptungen auf ohne Hintergrundwissen.

Da kenn ich einen Spruch .. Wenn keine Ahnung .....

Themenstarteram 21. August 2018 um 15:51

Ich finde es echt lustig.

Was für Gedanken sich gemacht werden.

Von denen die eh nicht ersteigen wollen/können.

Ob die Türen auf sind zb. oder der Startpreis.

Mir ist der Verkauf egal da ich nicht davon profitiere.

Wie wäre es anstatt was madig zu machen, wie die Auktion abläuft was mit den Wagen ist ect pp,

die Stadt Kassel fragen wie, was, wo?

Wie gesagt, mir soll es egal sein ob der Wagen versteigert wird oder nicht.

Hallo,

mein lieber Renn-harry. Es liegt in der Natur der Sache, dass Leute mit anderer Ansicht auch anderer Meinung sind.

Dein Eröffnungsbeitrag ist so voller Irrtümer, dass ich mich frage, was Du mit diesem posting eigentlich bezwecken willst? Für Fragen steht dieses Forum immer wieder gerne zur Verfügung, aber für blinde guides, zumindest von meiner Seite, nicht. Ich habe nur die rechtl. Seite formell beschrieben. Wieso Du Dich da nun böse angesprochen fühlst, kann ich nur durch kreuz- und querdenken vielleicht verstehen.

Wieso hängst Du so an dem Fahrzeug? Ist es Deiner gewesen???? Ohne Papiere / amtl. Verkaufsnachweis ist er glatte 0.- Euro wert. Eher weniger!

Gruß vom Asphalthoppler

Deine Antwort
Ähnliche Themen