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Versteuern von Vario-Finanzierung wie bei Leasing?
Hallo,
ich bin Selbständig und möchte nun ein KFZ über Sixt leasen oder finanzieren.
Sixt bietet ja als Alternative zum Leasing die Vario FInanzierung an, wo man am Ende der Laufzeit das Auto ablösen kann oder zurückgeben.
Wir werden die Raten für die Vario FInanzierung steuerlich gesehen, wenn man das KFZ am Ende der Laufzeit wieder zurückgeben möchte.
Kann ich dann die monatlichen Raten steuerlich genauso behandeln wie Leasingraten?
Vielleicht weiß jemand ne ANtwort, ich konnte dazu leider nichts bei google finden.
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27 Antworten
Nö,
Leasing = Auto gehört der Bank, Raten sind 100% Kosten, also abzusetzen
Finanzierung: Auto gehört dir, wird abgeschrieben, kannst dir die Vorsteuer ziehen, bei den Raten zählt nur der Zinsanteil als Kosten, bei Rückgabe verkaufst du das Auto an den Händler zurück, Diff. Verkauf/Buchwert ist als Gewinn/Verlust zu versteuern, anfallende Mehrwertsteuer musst du wieder ans FA zurückführen.
alles klar vielen lieben Dank für die kurze und prägnante Erläuterung!
Die Sixt Vario-Finanzierung ist jedoch ein Leasing mit Kaufoption und daher Steuerlich wie ein Leasing zu behandeln.
achso, dann ist das gar keine Finanzierung (obwohl das Produkt "Vario-Finanzierung" heißt) in steuerlicher Hinsicht, sondern ein stinknormales Leasing, wo ich dann die Kaufoption habe.
Mich wundert etwas, weil die Variofinanzierung ca 20 EUR günstigerere Monatsrate hat als das reine Leasing.
Das wird dann wohl mit der Schlussrate wieder ausgeglichen?
Ja wird es.
Das stimmt auf gar keinen Fall. Wenn nicht ausdrücklich per Leasingvertrag - nichts anderes, dann muss der Nettopreis abgeschrieben werden und die Vorsteuer gibt es sofort nach Erwerb zurück. Wastl hat das genau richtig beschrieben.
Übrigens ist die Kaufoption beim Leasing etwas, was man nicht schriftlich in meinen Unterlagen haben sollte, sonst kann der Leasingvertrag schnell verworfen werden und man ist eventuell steuerlich schlechter gestellt.
Zitat:
@Znaper schrieb am 3. Dezember 2014 um 22:11:14 Uhr:
Die Sixt Vario-Finanzierung ist jedoch ein Leasing mit Kaufoption und daher Steuerlich wie ein Leasing zu behandeln.
Zitat:
@Znaper schrieb am 3. Dezember 2014 um 22:11:14 Uhr:
Die Sixt Vario-Finanzierung ist jedoch ein Leasing mit Kaufoption und daher Steuerlich wie ein Leasing zu behandeln.
Leasing ist Leasing und Finanzierung ist Finanzierung - Wastl50 hat dies vollkommen korrekt erklärt.
Für den Privatmann mag dies kein großer Unterschied sein, im gewerblichen Bereich - und darum ging es bei der Ausgangsfrage - ist dies wesentlich.
Beim Leasing wird nämlich das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert, bei der Finanzierung aktiviert der Kreditnehmer das finanzierte Objekt. Darauf kommt es an.
Gruß
Der Chaosmanager
Aber du weisst schon, dass es von der Finanzverwaltung einen Leasing-Erlaß gibt?
Damit kommt man nämlich manchmal zu ganz anderen Ergebnissen.
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. Dezember 2014 um 12:54:40 Uhr:
Aber du weisst schon, dass es von der Finanzverwaltung einen Leasing-Erlaß gibt?
Damit kommt man nämlich manchmal zu ganz anderen Ergebnissen.
... und welche meiner Aussagen steht Deiner Meinung nach in Konflikt mit dem Leasingerlass??
Gruß
Der Chaosmanager
Die generelle Aussage "Leasing ist Leasing und Finanzierung ist Finanzierung"!
Es KANN keine generelle Aussage getroffen werden, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
so jetzt bin ich endgültig verwirrt
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:26:38 Uhr:
Die generelle Aussage "Leasing ist Leasing und Finanzierung ist Finanzierung"!
Es KANN keine generelle Aussage getroffen werden, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Äh, wie jetzt? Erklär nochmal für Dumme bitte, was du damit aussagen wolltest.
Zitat:
@Deloman schrieb am 4. Dezember 2014 um 15:26:38 Uhr:
Die generelle Aussage "Leasing ist Leasing und Finanzierung ist Finanzierung"!
Es KANN keine generelle Aussage getroffen werden, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich würde Dich bitten, meine Aussage im Kontext des Beitrags sehen, auf den ich geantwortet hatte. Znaper hatte behauptet, dass "Sixt Vario-Finanzierung ein Leasing mit Kaufoption" sei und dem hatte ich widersprochen. Sicher wirst Du mir recht geben, dass die Sixt Vario-Finanzierung genauso wenig mit dem Leasingerlass des BMF korrespondiert wie überhaupt ein Leasing mit Kaufoption gar nicht in jedem Fall die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Leasingraten erfüllt. Deshalb habe ich Znaper widersprochen. Es lohnt sich manches Mal schon, zu lesen, in welchem Zusammenhang eine Aussage getroffen wird und nicht einen Satz herauszupicken und zu bewerten.
Außerdem denke ich, dass die bekannten Leasinggesellschaften auch den Leasingerlass kennen und beim gewerblichen Leasing schon darauf achten, dem Kunden das Richtige zu "verkaufen" - insofern ist dies keine großartige Einzelfallentscheidung.
Gruß
Der Chaosmanager
Es ist doch kein Problem, etwas nicht zu wissen, nur sollte man dann "Arsch in der Hose" haben und das auch zugeben. Die Leasinggesellschaften kennen die Rechtslage, nur hat der TE ja nicht dort gefragt sondern hier.
Diese Aussage
Zitat:
@wastl50 schrieb am 3. Dezember 2014 um 18:00:27 Uhr:
Nö,
Leasing = Auto gehört der Bank, Raten sind 100% Kosten, also abzusetzen
Finanzierung: Auto gehört dir, wird abgeschrieben, kannst dir die Vorsteuer ziehen, bei den Raten zählt nur der Zinsanteil als Kosten, bei Rückgabe verkaufst du das Auto an den Händler zurück, Diff. Verkauf/Buchwert ist als Gewinn/Verlust zu versteuern, anfallende Mehrwertsteuer musst du wieder ans FA zurückführen.
ist in den meisten Fällen richtig. Aber eben nicht in allen, und dafür sorgt die Finanzverwaltung.
Bei einer Finanzierung ist die Sache klar, da kaufe ich einen Gegenstand und finanziere den Kaufpreis.
Bei Leasing (oder Vario-Finanzierung?) ist die Sache eben nicht klar, denn jeder Vertrag ist anders.
Manchmal sorgt schon eine Laufzeit über die gesamte Nutzungsdauer und/oder eine Kaufoption oder ein Andienungsrecht dafür, dass eben der Mieter schon von Beginn an als Eigentümer angesehen wird und den Gegenstand steuerlich über die Nutzungsdauer abschreiben muss.
Bei Leasing-Sonderzahlungen hängt es auch von der gewählten Gewinnermittlungsart (Bilanz ja oder nein) ab, ob ich diese bei der Zahlung geltend machen kann oder über die Laufzeit verteilen muss. (Klar, danach wurde jetzt nicht gefragt, erwähne ich trotzdem.)
Alles klar?