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Vertrauen in Gebrauchtwagenhändler verloren

Themenstarteram 13. Juli 2023 um 9:13

Hallo zusammen,

ich war vor kurzem bei zwei VAG-Vertragshändlern und die Art wie deren Gebrauchtwagen verkauft werden, ist unterirdisch.

Erster Vertragshändler teilt mir erst nach der Probefahrt mit, dass die Lackdichte an der Motorhaube erhöht ist, aber laut Vorbesitzer es sich nicht um einen Unfallschaden handelt. Da läuten bei mir alle Alarmglocken.

Zweiter Vertragshändler teilt mir mit, dass der Gebrauchtwagen ein Nichtraucherfahrzeug ist, obwohl es im Innenraum bestialisch nach Rauch stinkt.

Kann man mittlerweile nicht mal Vertragshändlern vertrauen?

Ärgerlich ist, dass diese Probleme immer erst vor Ort angesprochen werden und ich deshalb nicht mal 100 km Anfahrt in Kauf nehmen würde, da man immer wieder enttäuscht wird. Aufgrund des leergefegten Gebrauchtwagenmarktes bleibt allerdings einem nichts anderes übrig.

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75 Antworten

Bei eindeutigen Falschaussagen könntest du die Fahrkosten vom Händler verlangen.

Ist wohl aber eher eine Theoretische Möglichkeit und in der Praxis schwer durch zu setzen.

Bei großen Händler bist du als anspruchsvoller Kunde halt auch ein Störfaktor so lange die Kunden praktisch Nummer ziehen müssen, muss sich kein Händler großartig anstrengen.

Solche negativen Erfahrungen schreibe ich in die Google Rezessionen der entsprechenden Firma/Betrieb/Geschäft/Restaurant. Bei manchen Firmen bekommt man dann eine Antwort, die auch öffentlich einsehbar ist. Auf diese Weise wird den Firmen bewusst, das solche Fehler auch bekannt werden.

Genauso schreibe ich aber auch positive Erfahrungen. Auch lese ich die Bewertungen anderer Leute von Betrieben die ich nicht kenne.

Neu lackierte Karosserieteile müssen ja nicht unbedingt auf einen Unfallschaden zurückzuführen sein. Steinschläge, zu tiefe Kratzer, es ist was auf die Haube gefallen etc kann einen Fahrzeugbesitzer ja auch dazu bewegen, etwas neu lackieren zu lassen. Diese Lackierung hat der Fahrzeugbesitzer vermutlich auch aus eigener Tasche bezahlt und möchte das beim Verkauf seines Fahrzeugs auch entsprechend honoriert haben. Oder anders gesagt, der Vorbesitzer investiert Kosten und Mühe das Fahrzeug vor dem Verkauf in einen vernünftigen Zustand zu bringen. Dann werden von Interessenten gleich verheimlichte Unfallschäden unterstellt/vermutet. Bietet der Vorbesitzer das Fahrzeug mit allen Macken, Dellen und Kratzern an, sieht der Interessent gleich wieder alle möglichen Gründe, den Verkaufspreis zu drücken.

Ich verstehe die Ansprüche mancher Gebrauchtwagenkäufer nicht. Das Auto soll möglichst wenig kosten aber am besten in einem neuwertigen Zustand sein.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 14. Juli 2023 um 14:7:06 Uhr:

Ich verstehe die Ansprüche mancher Gebrauchtwagenkäufer nicht. Das Auto soll möglichst wenig kosten aber am besten in einem neuwertigen Zustand sein.

Ich glaube, das ist nicht der Punkt. Wenn dem Interessenten von Anfang an reiner Wein eingeschenkt wird, dann kann er sich immer überlegen, ob er die Anreise auf sich nimmt. Das ist seine Entscheidung. Aber wenn er nach manchmal langer und mühevoller Anreise vor einem Schrotthaufen steht, der auch noch Wartungsstau ohne Ende hat, aber als fast neuwertig angepriesen wurde - das ist ärgerlich.

Und plötzlich fällt einem dann auch auf, wo und wie mit den Bildern getrickst wurde... so aufgenommen, dass man die Fehler gerade nicht sieht.

Gebrauchte nur im Umkreis 100 Km suchen.

Gute Gebrauchte die Preiswert, sind schnell wech.

Tom

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Juli 2023 um 11:50:51 Uhr:

Bei eindeutigen Falschaussagen könntest du die Fahrkosten vom Händler verlangen.

vor dem Kauf? Nö, mitnichten! Warum steht da immer ganz klein unten "Angebot freibleibend, Angaben ohne Gewähr"?

Dass der VK sich damit nicht gerade "beliebter" beim Kunden macht, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. Juli 2023 um 15:9:39 Uhr:

vor dem Kauf? Nö, mitnichten! Warum steht da immer ganz klein unten "Angebot freibleibend, Angaben ohne Gewähr"?

Aber sicher. Früher nannte man das culpa in contrahendo, heute ist es ausdrücklich gesetzlich geregelt (311 BGB).

Der Zusatz schützt den Händler selbstverständlich nicht bei vorsätzlich falschen Angaben. Da erkennt man aber, wie manche Händler ticken. ;)

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 14. Juli 2023 um 14:07:06 Uhr:

...

Ich verstehe die Ansprüche mancher Gebrauchtwagenkäufer nicht. Das Auto soll möglichst wenig kosten aber am besten in einem neuwertigen Zustand sein.

Nun das ist normal und der Gebrauchtwagenverkäufer möchte einen möglichst hohen Preis für eine alte Lusche.

Man muss sich eben irgendwo in der Mitte treffen.

Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe, dann weiß ich, dass das kein Neuwagen ist.

Als Kunde wünsche ich mir aber, dass alle Mängel nicht erst bei der Probefahrt, sondern schon vorher angesprochen werden, da ich mir dann vorher überlegen kann ob ich das akzeptieren kann und zu welchen Preis.

Erfahre ich das erst hinterher, dann fühlte ich mich auch ein wenig verarxxxt.

Nachlackierungen ohne anzugebenden Unfallschaden sind ganz normal.

Ein Raucherauto braucht eine Ozonbehandlung.

Wenn das all die Probleme sind die du erlebt hast, würde ich die beiden Autos kaufen, eines auf Vorrat wegstellen und mich wie ein Schnitzel über den guten Deal freuen.

Ich kaufe junge Autos nur noch neu und ältere nur noch von seriösen Privatleuten die das Fahrzeug länger im Eigentum und voll dokumentiert hatten. Ausnahmsweise vielleicht noch von alteingesessenen Familienbetrieben in der Nähe, die das Auto eines langjährigen Kunden anbieten.

Das funktioniert ganz gut und ich spare mir dieses ganze Geschwätz.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. Juli 2023 um 15:38:32 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. Juli 2023 um 15:9:39 Uhr:

vor dem Kauf? Nö, mitnichten! Warum steht da immer ganz klein unten "Angebot freibleibend, Angaben ohne Gewähr"?

Der Zusatz schützt den Händler selbstverständlich nicht bei vorsätzlich falschen Angaben.

den Vorsatz musst du aber erstmal nachweisen.

Das stimmt. Aber auf Vorsatz lässt sich aus dem Gesamtbild aller Umstände einschließlich eingestellten Bildern leicht schließen.

Und nochmal: Ein Gebrauchtwagenhändler, der schon nach der Maxime lebt "das soll mir erst mal einer nachweisen", der ist ein Ar$€# und hat jeden einzelnen Prozess, den man ihm an den Hals hängt, wohl verdient.

Ich hab auch ne gelackte Stelle an der Beifahrertür, da hat sich einfach Mal im Sommer ein Taubenschiss innerhalb von Stunden durch den Klarlack geätzt. Muss gar nichts heißen.

Ob man einen Händler mit den Aussagen in einer Anzeige "festnageln" kann weiß ich nicht.

Der " Freibrief" Angaben ohne Gewähr erlaubt schon viel.

Wenn man aber einige Punkte die einem wichtig sind vorher abfragt, möglichst per Mail und man bekommt dann eine Zusage wie ohne Nachlackierungen und kein Raucherauto sieht die Sache anders aus.

Ob die Händler auf eine E Mail heutzutage antworten ist aber vielfach auch Glückssache.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 14. Juli 2023 um 23:44:36 Uhr:

Der " Freibrief" Angaben ohne Gewähr erlaubt schon viel.

Nochmal: Das ist eben kein Freibrief. Bewusst falsche Angaben werden davon nicht gedeckt.

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